Protocol of the Session on June 25, 2010

(Staatssekretär Stadelmaier: Staatssekretär!)

Oh, Herr Staatssekretär, Entschuldigung.

(Licht, CDU: Noch nicht!)

Herr Staatssekretär, sind Ihnen Äußerungen der CDUFraktion zu dem damals zu erwartenden Rechnungshofbericht über die Prüfung der Fraktionsfinanzen in Erinnerung, bevor dieser Bericht vorlag?

(Heiterkeit bei der SPD)

Die sind mir sehr gut in Erinnerung. Darüber gibt es auch Presseberichterstattung. Der „Pfälzische Merkur“

schreibt am Beginn dieses Jahres – ich zitiere –: CDUFraktionschef – – –

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Hörter, CDU: Völlig unvorbereitet! – Weitere Zurufe bei der CDU)

Ja – – –

(Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, beruhigen Sie sich, sonst kommen wir zu keiner weiteren Anfrage.

Meine Damen und Herren von der Union, Sie glauben doch nicht, wenn Sie uns durch eine solche Anfrage eine solche Vorlage liefern und den Ball auf den Elfmeterpunkt legen, dass wir das nicht darstellen. „Der CDUFraktionsvorsitzende“ – so schreibt der „Pfälzische Merkur“; Herr Präsident, wenn Sie erlauben, zitiere ich –

Bitte.

„war bereits im Oktober mit dem Entwurf des Berichts an die Öffentlichkeit gegangen“. – Dazu gibt es auch sonstige Berichterstattung, ganz breit und ausführlich. Das ist also nicht ein völlig ungewöhnlicher Vorgang.

(Baldauf, CDU: Ja, der Finanzminister hätte es ja machen können!)

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Thelen.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, wie umfangreich der erste Entwurf des Berichtes war und wie umfangreich der letzte Bericht, die Endfassung, ist?

Ich kann Ihnen da keine genaue Seitenzahl nennen.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Licht.

Herr Stadelmaier, vor dem Hintergrund Ihrer Aussage eben, indem Sie dem Plenum deutlich machen wollten, dass es keine neuen Erkenntnisse seit der Vernehmung des Ministerpräsidenten gab, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass allein der Zeuge Lüders auf einen besonderen Sachverhalt auch im Zusammenhang des ehemaligen Finanzministers aufmerksam gemacht hat, indem es Verträge gab, die ihm untergeschobenen wurden, die er aber so nie abgezeichnet hatte, also es sehr wohl neue Erkenntnisse gab und Sie eben eine völlig falsche Darstellung dem Plenum vermittelt haben?

Herr Abgeordneter Licht, mir sind die Befragungen aus dem Untersuchungsausschuss, die Sie nennen, nicht bekannt.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Bracht; es ist die dritte.

(Licht, CDU: Dann können Sie eine solche Antwort wie eben auch nicht geben!)

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Bracht.

(Staatssekretär Stadelmaier: Aber selbstverständlich! – Bracht, CDU: Hat sich erledigt! )

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Schneider.

Herr Staatssekretär, wenn Sie meiner Kollegin Hedi Thelen nicht die genaue Seitenzahl des ursprünglichen Entwurfs und des jetzigen Berichts nennen können, haben Sie denn das Gefühl, dass der jetzige Bericht etwas dünner ist als der Entwurf?

(Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten)

Lassen Sie doch den Herrn Staatssekretär sein Gefühl beschreiben.

(Heiterkeit und vereinzelt Beifall bei der SPD)

Meine Gefühle werde ich in der Öffentlichkeit nicht darlegen. Frau Schneider, wenn Sie mir aber vorhin zugehört haben, haben Sie gehört, dass ich auf eine Frage von einem Ihrer Kollegen, wie ich den Bericht des Rechnungshofs im Verhältnis zu dem Entwurf werte, ausge

führt habe, dass es aus meiner Sicht keine Verkürzungen gegenüber dem Schlussbericht gegeben hat, sondern sich die Fakten, die dort aufgezählt sind, auch im Schlussbericht befinden.

Es folgt eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Wilke. Auch Frau Thelen hat noch eine Zusatzfrage. Dann möchte ich diese Mündliche Anfrage abschließen. Wir haben gestern sehr ausführlich über diese Frage im Plenum diskutiert. – Herr Dr. Wilke.

Herr Staatssekretär, wenn Sie es als durchaus normal und nicht ungewöhnlich beschreiben, dass der Herr Ministerpräsident in pauschaler Form schon vor der Veröffentlichung des Berichts den Rechnungshofbericht kommentiert, können Sie sich an andere Vorgänge erinnern, bei denen er das auch schon in der Vergangenheit getan hat?

Die Frage von Rechnungshofberichten ist ganz unterschiedlich zu bewerten. Ich habe vorhin dargestellt, dass der Ministerpräsident danach gefragt worden ist. Dann hat er nicht die Auskunft verweigert, sondern er hat eine allgemeine Antwort im Respekt vor dem Parlament und der Verfassung gegeben.

Ich erteile Frau Thelen für eine letzte Zusatzfrage das Wort.

Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, dass es ein Unterschied ist, ob Herr Baldauf aus einem Rechnungshofbericht zitiert, den die CDU-Fraktion, der er vorsitzt, in Auftrag gegeben hat, oder ob der Ministerpräsident aus einem Rechnungshofbericht zitiert, den der Landtag in Auftrag gegeben hat?

(Baldauf, CDU: Ein wesentlicher Unterschied!)

Nein, diese Auffassung teile ich nicht. Entweder ist Ihre Argumentation, dass Sie sagen, es darf vorher überhaupt nichts gesagt werden über Berichte des Rechnungshofs oder über Gutachten, oder Sie vertreten die Auffassung, dass man mit der gebotenen Zurückhaltung dann, wenn man gefragt wird – ich vermute, der Fraktionsvorsitzende der Union ist auch gefragt worden –, dazu Stellung nimmt.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich begrüße Gäste, und zwar Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Ramstein-Miesenbach und des Eleonoren-Gymnasiums Worms. Seien Sie uns herzlich willkommen in Mainz!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Walter Strutz und Thomas Auler (FDP), Datenschutz bei Online-Diensten – Nummer 7 der Drucksache 15/4731 – betreffend, auf.

Herr Strutz trägt uns die Fragen vor.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Position vertritt die Landesregierung gegenüber dem Erfordernis einer vorab erteilten Einwilligung zur Datenerfassung bzw. -erhebung?

2. Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich der weitgehend auch auf juristische Personen, wie z. B. Wirtschaftsunternehmen in Form von Personen- und Kapitalgesellschaften anwendbaren Vorschriften des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung?

3. Hält die Landesregierung angesichts der gegenwärtigen Entwicklung und der wachsenden Bedeutung von Datenschutz und -sicherheit eine gesetzliche Festschreibung des Datenschutzes als Bildungsaufgabe für sinnvoll oder geboten?

4. Auf welche Tatbestände hat sich die Anzeige des Datenschutzbeauftragten im Einzelnen nach Kenntnis der Landesregierung bezogen?

Für die Landesregierung antwortet Innenminister Bruch.