Protocol of the Session on September 3, 2009

Ich kann Ihnen jetzt nicht beantworten, ob an dieser Stelle ein Grundwasserschutzgebiet liegt. Aber selbstverständlich ist dies im Rahmen des Genehmigungsverfahrens überprüft worden. Wir reden in diesem Zusammenhang über Grundwasserschichten in einer Tiefe von 2.500 bis 4.000 Meter. Ich habe Ihnen erläutert, dass das Wasser durch Wärmetauscher geführt wird und dasselbe Wasser wieder unter Druck in die Tiefe verpresst wird.

Deshalb sprach ich von einem geschlossenen System. Aber es ist bei Bohrungen auch schon passiert, dass durch die Bohrung als solche und auch durch die Temperaturunterschiede außerhalb der Rohre Austausche stattfanden.

Ob es bei den Bohrungen im Zusammenhang mit dem Geothermiekraftwerk in Landau zu einem Austausch in welchen Schichten gekommen ist oder nicht, kann ich an dieser Stelle natürlich nicht sagen. Aber selbstverständlich wird im Rahmen eines bergrechtlichen Verfahrens auch die wasserrechtliche Problematik intensiv untersucht. Selbstverständlich wird der Frage nachgegangen, ob schützenswerte Grundwasservorkommen vorhanden sind, die eventuell gefährdet werden könnten. Selbstverständlich ist dies beurteilt worden, und man ist bei den Fachbehörden zu einem positiven Ergebnis gelangt, so dass die Genehmigung erteilt werden kann.

Ich bin aber gern bereit, Ihnen auf Wunsch die entsprechenden Passagen aus dem Genehmigungsbescheid zu der wasserrechtlichen Problematik bzw. zu der wasserrechtlichen Prüfung – ich sehe dort keine Problematik – zukommen zu lassen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Eymael.

Herr Minister, wann rechnen Sie mit dem Ergebnis der Untersuchungskommission? Werden andere Projekte so lange zurückgestellt, bis das Ergebnis vorliegt? – Es ist

offensichtlich noch geplant, das eine oder andere Tiefengeothermie-Kraftwerk in der Südpfalz zu errichten.

Die Genehmigungen auch für das Geothermie-Kraftwerk in Landau werden bewusst befristet erteilt. Die erste Befristung läuft am 30. September dieses Jahres aus.

Unabhängig von dem vorgekommenen Ereignis am 15. August ist aus den Erkenntnissen, die ständig gewonnen wurden, eine Überarbeitung der Auflagen erfolgt. Dies geschieht nun auch anhand der aktuell vorgekommenen Ereignisse. Die Ergebnisse werden auch Gegenstand des neuen Bescheides sein, der bewusst von uns befristet erteilt wird. Dies gilt auch für die anderen Genehmigungen; denn der Bereich Geothermie ist ein Bereich, in dem ständig weltweit neue Erkenntnisse gewonnen werden. Deswegen hat das Landesamt für Geologie und Bergbau auch entschieden, diese Genehmigungen befristet zu erteilen mit der Möglichkeit, bei Neuerteilungen die neuen Erkenntnisse, die gewonnen werden, in die Genehmigungsbescheide mit einzubeziehen.

Dies geschieht zunächst einmal unabhängig von der Expertenkommission. Selbstverständlich werden aber die Ergebnisse dieser Kommission, für die noch nicht festgelegt ist, wie lange sie eingesetzt werden soll, ebenfalls in einen modifizierten Bescheid integriert.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Gebhart.

Herr Minister, anknüpfend an die Frage meines Vorredners: Haben Sie eine ungefähre Vorstellung davon, bis wann die Expertenkommission diese Ergebnisse vorlegen wird? Handelt es sich dabei eher um Tage, Wochen oder Monate?

Die Expertenkommission wird am 4. September zu ihrer ersten Sitzung zusammentreten. Gegenstand dieser Sitzung wird natürlich auch sein, sich darüber zu verständigen, wie lange man zur Klärung der Fragen, zur Analyse der Ursachen des Erdbebens und zur Gewinnung weiterer Erkenntnisse benötigen wird, und danach wird man einen Zeitplan verabschieden.

(Hartloff, SPD: Wenn Sie das Ergebnis schon vorher wüssten, bräuchte man die Expertenkommission nicht einzusetzen!)

Wir wollen den Experten bewusst keine Vorgaben machen, wie lange sie zu tagen haben. Aber aufgrund meiner Ausführungen, die Bescheide befristet zu erteilen, ist sehr genau zu prüfen, wo solche Anlagen ver

antwortbar sind. Die Tatsache, die Expertenkommission einzuschalten, zeigt auch, dass Forderungen von Ihnen und anderen, Geothermieanlagen sehr schnell zu genehmigen und die Förderung sehr intensiv zu betreiben, nicht in allen Punkten nachgekommen werden kann.

Das muss verantwortbar in jedem Einzelfall entschieden werden. Genau zu dieser Vorgehensweise haben wir uns entschlossen und uns nicht drängen lassen, wie von manchen gefordert, noch schneller und noch intensiver Genehmigungen zu erteilen. Wir machen das verantwortungsvoll in jedem Einzelfall.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die Fragestunde ist damit beendet.

(Beifall bei der SPD)

Wir kommen nun zu Punkt 15 der Tagesordnung mit dem ersten und dem zweiten Thema:

AKTUELLE STUNDE

„Bedingungen für rheinland-pfälzische Schulen beim Start ins neue Schuljahr“ auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3719 –

„Unzureichende Lehrerversorgung an rheinlandpfälzischen Schulen“ auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3725 –

Die beiden ersten Themen sollen gemeinsam beraten werden. Dies bedeutet, dass jede Fraktion eine Redezeit von zweimal fünf Minuten und einmal vier Minuten hat.

Das Wort hat Frau Abgeordnete Morsblech.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das neue Schuljahr hat nunmehr seit ungefähr eineinhalb Wochen begonnen. Für alle an Schule beteiligten Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen ist der Schuljahresbeginn ein wichtiges Datum, das immer mit neuen Hoffnungen und Wünschen, mit Plänen, Spannungen und neuen Herausforderungen verbunden ist, aber auch eben mit den jeweiligen Rahmenbedingungen, die die schulischen Akteure in ihrem Alltag vorfinden.

Ich halte es deshalb für wichtig, dass wir dieses Datum nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern an dieser Stelle kritisch überprüfen, welche Rahmenbedingungen gelungen sind und welche vielleicht nicht so gelungen sind. In diesem Jahr haben wir einen besonderen Hintergrund, nämlich den Start der Schulstrukturreform der Landesregierung. Diesen Schulen gilt in der ersten Runde meiner Beleuchtung auch meine besondere Aufmerksam

keit, weil ich glaube, dass wir ein besonderes Augenmerk darauf richten müssen.

122 neue Realschulen plus und zehn neue Integrierte Gesamtschulen haben in der vergangenen Woche ihre Arbeit aufgenommen. Unter welchen Rahmenbedingungen junge Menschen gerade in diesem immer mehr integrativ ausgerichteten Schulsystem künftig lernen sollen, ist nicht nur eine Frage, die diese Schulen aktuell betrifft, sondern sie muss uns allen im Hinblick auf die Zukunft unserer Bildungslandschaft ein wichtiges Anliegen sein.

Frau Ahnen hat zum Start dieser neuen Schulstruktur bereits die Bedingungen sehr gelobt und die Ziele noch einmal breit herausgestellt. Es ist ein Potpourri an wirklich hehren Wünschen, die damit verbunden sind. Bessere Qualifikationen für Ausbildung, Studium und Beruf sollen die neuen Realschulen plus bringen. Durchlässigkeit und Aufstiegsmöglichkeiten sollen deutlich erhöht werden. Der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg soll entkoppelt werden.

Nicht zuletzt wird dann natürlich festgestellt, dass dafür jetzt schon die optimalen Rahmenbedingungen vorherrschen. Dies will ich dann doch infrage stellen.

Die Diskussion um die Schulstrukturreform haben wir ursprünglich insbesondere deshalb geführt – wir erinnern uns alle daran –, weil wir die Situation der Hauptschülerinnen und Hauptschüler zu Recht für sehr kritisch gehalten haben. Die Berufsbildungschancen nach dem Hauptschulabschluss für die jungen Menschen haben uns Sorgen bereitet. Zusammenhängend mit einer schwierigen Ausbildungsplatzsituation und in den Augen von Schülern und Eltern damit wenig gesicherten Zukunftschancen wurde die Hauptschule immer schlechter angenommen. Es ging uns eigentlich darum, diesen Dingen entgegenzuwirken.

Ob gerade diejenigen, über die wir reden, die Hauptschülerinnen und Hauptschüler, die wir besonders fördern wollen, denen wir künftig bessere Bildungschancen einräumen wollen, diese im neuen System vorfinden, hält meine Fraktion nach wie vor für sehr fragwürdig. Gerade die Hauptschülerinnen und Hauptschüler kommen nach der Orientierungsstufe nun in erheblich größere Lerngruppen. Sie werden mit einem erheblich heterogeneren Leistungsspektrum konfrontiert und haben gleichzeitig weniger Chancen auf eine individuelle Förderung und damit nicht bessere, sondern eher erschwerte Aufstiegsmöglichkeiten.

Natürlich wird es schwieriger, wenn Sie sich das in der Praxis vorstellen, in einer Klasse in der Mittelstufe mit 30 Schülerinnen und Schülern dem schwächeren Hauptschüler, der vielleicht mittlerweile um seinen Hauptschulabschluss bangt, möglicherweise auch noch Verhaltensauffälligkeiten mit sich bringt, genauso gerecht zu werden wie dem starken Realschüler, der sich auf einen Übergang in die gymnasiale Oberstufe vorbereiten möchte, und natürlich allen anderen 28 jungen Menschen, die dann in dieser Klasse mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Wünschen und Anforderungen sind.

Ob Sie da mehr Aufstiegschancen an dieser Stelle geschaffen haben, wage ich wirklich zu bezweifeln. Gerade am Beispiel der Integrierten Gesamtschule sehen wir heute schon bundesweit im Rahmen von PISAUntersuchungen immer wieder, dass offensichtlich genau das recht schwierig ist. Entweder lässt man Schülerinnen und Schüler auf der Strecke, oder man passt sich dem schwächeren Niveau auf Kosten derjenigen an, die mehr Lernanreize brauchen, weil sie mehr leisten können. Nicht zuletzt aus diesem Grund schneiden Integrierte Gesamtschulen bei den PISA-Studien immer gerade einmal knapp über dem Hauptschulniveau ab, obwohl dort auch der Realschulabschluss und der Gymnasialbildungsgang angeboten werden. Das liegt maßgeblich an den Rahmenbedingungen, die für ein erfolgreiches, integratives Lernen völlig anders gestaltet sein müssen, als wir sie heute in unserem System vorfinden.

(Beifall der FDP – Glocke des Präsidenten)

Ach, das waren schon die fünf Minuten. Das ging aber schnell.

Die sind genauso lang wie unsere.

Gut, dann werde ich auf die Bedingungen gerne in der zweiten Runde eingehen.

Danke schön.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Frau Kollegin Brede-Hoffmann. – Sie haben sich gemeldet, wir haben es hier einfach nach der Reihenfolge gemacht. Sie können natürlich auch darauf verzichten.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Wo ist denn die Kollegin von der CDU?)

Das sind alles keine Fragen, die wir uns stellen müssen. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke für das Wort.

Meine Damen und Herren, Fakt ist, zu Beginn dieses Schuljahrs ist in Rheinland-Pfalz eine neue Schulform eingeführt worden. Sie ist gut eingeführt worden. Es gibt in Rheinland-Pfalz keinerlei Protest, keinerlei Unruhe, keinerlei Elterngruppen oder keinerlei Lehrer oder Schüler, die sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, an das Ministerium oder uns als Abgeordnete ge

wandt und sich über die Rahmenbedingungen beschwert hätten.

Ich möchte feststellen und der Schulaufsicht gleichzeitig damit ganz herzlich danken, die Schulaufsicht in Rheinland-Pfalz hat in diesem Schuljahr einen superguten Job gemacht.

(Beifall der SPD)

Meine Damen und Herren, wir wollen feststellen, wir haben natürlich immer noch Mangelfächer. Wir haben natürlich immer noch Probleme in gewissen Bereichen, so bei den Naturwissenschaften und zum Teil leider schon bei den Fremdsprachen im Bereich der berufsbildenden Schulen, die qualifizierten Lehrerinnen und Lehrer zu rekrutieren. Das haben nicht nur wir, das hat die ganze Bundesrepublik.