Protocol of the Session on September 3, 2009

Die zweite daran anhängende Frage ist: Ist Ihnen bekannt, welche Überprüfungen stattgefunden haben?

Die Frage nach den Überprüfungen ist von uns auch im Zusammenhang mit Kleinen Anfragen im Haushalts- und Finanzausschuss beantwortet worden.

Die ISB hat darauf hingewiesen, dass sie seinerzeit im Mai – um diese beiden stillen Beteiligungen geht es, die Sie ansprechen – die Wirtschaftspläne oder die Bilanzen von MSR aus den Jahren 2006 und 2007 geprüft hat und zu dem Ergebnis kam, dass nichts dagegen spricht, diesem Unternehmen eine stille Beteiligung auszureichen.

Es ist – ich wiederhole mich noch einmal – nicht unüblich, dass ein Unternehmen eine stille Beteiligung von der ISB bekommt, um seine Refinanzierungsfähigkeit am freien Kapitalmarkt zu stärken. Dies ist hier geschehen.

(Baldauf, CDU: Warum?)

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein klassischer Grund, warum Unternehmen stille Beteiligungen bekommen, ist, weil sie nicht eigenkapitalstark genug sind – hallo, Herr Baldauf –

(Baldauf, CDU: Entschuldigung!)

damit Banken bereit sind, das Risiko einzugehen, das mit diesem Invest verbunden ist.

Das ist bei allen Startup-Unternehmen, bei allen Unternehmen, die sich mit viel Know-how, aber wenig Eigenkapital versuchen, irgendwo am Markt zu etablieren oder zu gründen, eine ganz klassische Situation.

Von daher gesehen halte ich es nach wie vor nicht für ungewöhnlich, ein solches Engagement einzugehen. Ich habe im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage von Herrn Eymael darauf hingewiesen, dass die RIM bzw. die ISB solche Engagements in einer beträchtlichen Größenordnung pro Jahr eingeht.

Herr Kollege Bracht, Sie haben die letzte Zusatzfrage zu diesem Thema. Bitte schön.

Herr Minister, wie beurteilen Sie, wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund der jetzt seit einigen Wochen bekannten Dinge, dass die RIM schon seit Frühjahr 2008 mit Einlagen Mediinvest unterstützt hat, die Aussagen Ihres Vorgängers in den Ausschusssitzungen des letzten Jahres und bis weit in dieses Jahr hinein, dass es bei Mediinvest keinerlei Probleme gebe, dieses Projekt selbst privat stemmen zu können?

Ich bitte um Verständnis, ich weiß nicht, in welchem Kontext und wie Herr Deubel das gesagt hat. Ich war nicht in den entsprechenden Sitzungen dabei.

Ich habe Ihnen die Fakten so genannt, wie sie sich für mich darlegen. Äußerungen von Herrn Deubel, bei de

nen ich nicht dabei war, müssten Sie für sich werten bzw. an geeigneter Stelle Herrn Deubel fragen.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD – Baldauf, CDU: Er hat aber für die Landesregierung gesprochen!)

Entschuldigung, bin ich Ihnen ins Wort gefallen?

(Staatsminister Dr. Kühl: Nein, nein!)

Sie haben jetzt noch die Gelegenheit, das Glück zu erleben, eine dritte Mündliche Anfrage aufzurufen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Günter Eymael und Uta Schellhaaß (FDP), Geothermie als möglicher Auslöser für Erdbeben in Landau? – Nummer 3 der Drucksache 15/3728 – betreffend, auf.

Herr Eymael, Frau Schellhaaß, wer trägt vor? –

Frau Schellhaaß, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse über die geologischen Bedingungen und Risiken für die Bevölkerung an den in Rheinland-Pfalz für Geothermie in Frage kommenden Standorten sind der Landesregierung seit 2006 im Laufe der weiteren Erforschung bekannt geworden?

2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung neben der Einrichtung einer Untersuchungskommission bislang getroffen, um weitere Erkenntnisse über mögliche Verbindungen zwischen Geothermienutzung und geologischen Risiken zu gewinnen und solche Risiken möglichst auszuschließen?

3. Gab bzw. gibt es nach Kenntnis der Landesregierung – bei gleichartiger oder vergleichbarer Verfahrenstechnik hinsichtlich des in Landau zur Anwendung kommenden Verfahrens – in anderen Ländern der Welt Erfahrungen hinsichtlich einer Verbindung zwischen Geothermie und Erdbeben?

4. Woher rührt der Dissens zwischen dem Landesamt für Geologie und Bergbau und der Geschäftsführung des Geothermie-Kraftwerks in Landau hinsichtlich des Epizentrums des vergangenen Bebens?

Für die Landesregierung antwortet der Wirtschaftsminister. Bitte schön, Herr Hering.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Stadtgebiet von Landau gab es am 15. August ein Beben der Magnitude von 2,7 auf der Richterskala sowie ein zweites mit einer Magnitude von 1,6. Nach den Einstufungen auf der Richterskala entspricht dies kleineren Beben.

Das etwas stärkere der beiden Ereignisse wurde anhand der Daten von 49 Messstationen mehrerer Lokal- und Regionalnetze näher untersucht. Nach vorläufigen Erkenntnissen des Landesamts für Geologie und Bergbau liegt das Hypozentrum, der Ort des Bebens in der Erde, ca. 500 Meter nördlich des Geothermie-Kraftwerks Landau in einer Tiefe von 2,5 bis 4 Kilometern.

Es gibt Hinweise auf einen Zusammenhang des Bebens mit der Geothermienutzung in Landau. Nach gegenwärtigem Wissensstand ist dieser Zusammenhang allerdings noch nicht sicher nachgewiesen; denn der Oberrheingraben ist eine bewegte Region.

Seit Juni 2000 wurden alleine 57 kleinere Beben registriert. Aus diesem Grund hat die Landesregierung eine Expertengruppe zur Analyse und Bewertung der seismischen Ereignisse um Landau und zur Erarbeitung möglicher Konsequenzen für die Geothermienutzung im Oberrheingraben eingerichtet, die am 4. September erstmals in Landau tagen wird.

Meine Damen und Herren, den weltweiten Klimawandel zu begrenzen und sich auf seine Folgen einzustellen, ist eine der wichtigsten ökologischen, sozialen und ökonomischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Der Nutzung der Geothermie könnte dabei für unser Land, aber auch darüber hinaus eine besondere Bedeutung zukommen. Sie könnte aufgrund ihrer Verfügbarkeit und der Grundlastfähigkeit einer der wichtigsten erneuerbaren Energieträger in Rheinland-Pfalz werden.

Dies gilt jedoch selbstverständlich nicht um jeden Preis. Eine zukunftsfähige Technologie muss von den Menschen auch akzeptiert werden und muss verantwortbar sein. Für uns steht daher die Sicherheit der Menschen an oberster Stelle. Wir werden alles dafür tun, die Ursachen aufzuklären, Schäden zu vermeiden und eventuelle Risiken zu minimieren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu Frage 1: Seit dem Jahr 2006 sind keine Erkenntnisse gewonnen worden, die dafür sprechen, dass in Rheinland-Pfalz an den infrage kommenden Standorten besondere Risiken bestehen, die über diejenigen an anderen Standorten europaweit und weltweit hinausgehen.

Zu Frage 2: Neben der Einrichtung einer Expertenkommission wird das Landesamt für Geologie und Bergbau im Rahmen seiner Möglichkeiten intensiv an der Klärung der Zusammenhänge zwischen der tiefen Geothermie und dem Auftreten seismischer Ereignisse arbeiten. Weiterhin werden von dort aus zusätzliche Auflagen in

den vorliegenden Genehmigungen zur Minimierung eines seismischen Risikos geprüft und formuliert.

Zu Frage 3: In Landau wird erstmals in Deutschland das Verfahren der sogenannten hydrothermalen Störungsgeothermie angewandt. Dabei wird natürlich vorhandenes heißes Wasser aus Störungszonen in größerer Tiefe gefördert, die Wärme wird über einen Wärmetauscher entnommen und das abgekühlte Wasser anschließend wieder in den Untergrund gepresst.

Bei dem derzeit aufgrund von seismischen Ereignissen gestoppten Geothermie-Projekt in Basel fand ein andersartiges Verfahren, das so genannte Hot-Dry-RockVerfahren, Anwendung. Dort musste – anders als in Landau – zur Schaffung künstlicher Wasserwegsamkeit zuerst das Gestein unter hohem Druck in großer Tiefe aufgebrochen werden.

Hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen seismischen Ereignissen und der Tiefengeothermie im Oberrheingraben lassen sich derzeit allenfalls Erkenntnisse aus dem geothermischen Kraftwerksprojekt in den USA, Nordkalifornien, und aus Projekten in El Salvador gewinnen, die selbstverständlich in die Untersuchungen einbezogen werden.

Zu Frage 4: Die Lage des Epizentrums wurde parallel vom Landesamt für Geologie und Bergbau RheinlandPfalz und durch den Landeserdbebendienst BadenWürttemberg mit allen verfügbaren seismischen Daten aus 49 Messstationen bestimmt. Beide geologische Dienste kamen hierbei zu übereinstimmenden Ergebnissen.

Der Betreiber der Anlage hat dagegen lediglich Daten aus vier eigenen Stationen zur Lokalisierung verwendet. Darüber hinaus haben sie ein anderes Modell zur Bestimmung des Epizentrums verwendet, das unter anderem von einer unterschiedlichen Geschwindigkeit der Erdbebenwellen ausgeht. Zur Klärung dieser und weiterer Fragen wurde die ihnen bekannte Expertenkommission ins Leben gerufen.

So weit zur Beantwortung der Anfrage.

Gibt es Zusatzfragen? – Frau Schellhaaß, bitte.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das Arbeitsmittel in einem geschlossenen Kreislauf in Landau Wasser.

Das ist richtig, ja.

(Pörksen, SPD: Bier ist zu teuer!)

Die Wasserfachleute haben Sorge, dass verschiedene Grundwasserschichten miteinander in Berührung kommen könnten und dadurch Schadstoffe ausgetauscht werden könnten. Gibt es darüber in Landau Erkenntnisse? Liegt dort in der Nähe ein Wasserschutzgebiet, oder gibt es in der Nähe kein Wasserschutzgebiet?