Protocol of the Session on June 28, 2007

zehnte. Nicht immer sind die finanziellen Möglichkeiten mit dem kompatibel, was man an Plänen erarbeitet und auf den Weg bringt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Verlängerung der Landebahn am Flughafen.

Herr Kollege Billen, Ihre dritte und letzte Zusatzfrage.

Vielen Dank für den Hinweis, Frau Präsidentin.

Herr Minister, Sie haben eben geantwortet, dass Sie den Anschluss an das französische Netz über Luxemburg suchen. Gibt die Landesregierung damit das Ziel der Verbindung Trier – Metz zur Erschließung des überregionalen Netzes auf?

Nein, ganz im Gegenteil. Wir müssen nur darauf achten, dass wir die Anbindung Trier – Luxemburg zügig organisieren und es keine zu starke Orientierung von Luxemburg gibt, nur die Anbindung an das französische Schienennetz zu finden; denn wir wissen, dass dort enorme Anstrengungen unternommen werden. Es ist für den Bereich Trier von enormer Bedeutung, dass wir diese Anbindung erreichen. Es gibt auch ein hohes Interesse der luxemburgischen Seite, eine zügige Verbindung nach Koblenz zu finden, um von Koblenz die Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet sowie an das Gebiet KölnBonn zu finden. Wir halten das für sinnvoller, als eine vom Kollegen Eymael angesprochene Stadtbahnverbindung nach Saarbrücken zu suchen, deren Umsetzung sehr lange dauern würde.

Wir sollten ein Interesse daran haben, dass die Strecke nach Koblenz der zentrale Zugang zum Rhein-MainGebiet ist. Das ist der strategische Ansatz des Landes in dem Wissen, dass natürlich auch andere Partner die attraktive Anbindung nach Luxemburg suchen.

Ich erteile Herrn Kollegen Nink für eine Zusatzfrage das Wort.

Herr Minister, haben Sie in Ihrem Gespräch mit Ihrem Kollegen aus Luxemburg auch die SPNV-Verbindungen Richtung Kirchberg angesprochen? Hier fehlt aus Richtung Trier eine vernünftige durchgängige Anbindung von Munsbach. Gibt es konkrete Vorstellungen in Luxemburg, wann eine solche Verbindung hergestellt wird?

Wir haben auch über diese Verbindung kurz gesprochen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es auf der

luxemburgischen Seite ein hohes Interesse gibt, eine solche Anbindung zu finden. Das erfordert allerdings auch ein entsprechendes Engagement von der trierischen Seite.

Ich erteile Herrn Kollegen Nink für eine weitere Zusatzfrage das Wort.

Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass man sich insbesondere um den Stadtkern von Trier herum für die Zukunft grundsätzliche Gedanken hinsichtlich eines schienengebundenen Personennahverkehrs auch in Richtung Luxemburg machen muss? Das bedeutet, dass man über die jetzige Westtrasse zusätzliche Haltepunkte bis zur Grenze nach Luxemburg ausbauen müsste.

Perspektivisch halte ich das für sinnvoll und notwendig. Wir haben auch besprochen – das habe ich bereits auf einer Veranstaltung der IHK in Trier kommuniziert –, dass wir für die Großregion, insbesondere für die Region Trier/Luxemburg, ein Nahverkehrskonzept benötigen.

Ich halte es durchaus für sinnvoll, erste Schritte in Richtung auf einen Verkehrsverbund zu wagen, dies in dem Wissen, dass dies eine langfristige Aufgabe ist, die äußerst schwierig zu bewältigen ist. Wir wissen, wie schwierig es ist, in Deutschland Landkreise in einem Verkehrsverbund zusammenzufügen. Es ist klar, dass das über Landesgrenzen hinweg umso schwieriger ist. Das muss aber das langfristige Ziel sein, damit wir den Nahverkehr in der Region attraktiv gestalten können, dies in dem Wissen, dass wir dort eine zunehmende Anzahl von Pendlern haben, die allein über das Straßennetz nicht vernünftig abgewickelt werden kann.

Ich erteile Herrn Kollegen Wirz für eine Zusatzfrage das Wort.

Herr Minister, sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, die Realisierung der angesprochenen Projekte zu beschleunigen?

Wir sehen nicht nur Möglichkeiten, sondern wir haben dies getan; denn ohne unsere Initiative würde bis zum Jahre 2010 an dieser Strecke schlicht und ergreifend nichts geschehen. Aufgrund unserer Initiative wird eine

Zweigleisigkeit von Trier nach Luxemburg in einem Bereich von zwei Kilometern realisiert. Es werden Weichen eingebaut und es wird untersucht, inwieweit Neigetechzüge eingesetzt werden können. Auch das Projekt „Brücke“ wird viel frühzeitiger untersucht, als das ursprünglich vom Bund vorgesehen war. Die Umsetzungsmaßnahmen an dieser Strecke wurden noch nie so schnell beschleunigt wie gerade im vergangenen halben Jahr. Weitere Gespräche sind bereits terminiert.

(Beifall der SPD)

Die Mündlichen Anfragen Nummer 2 und 7 sind damit beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Morsblech (FDP), Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) an rheinland-pfälzischen Ganztagsschulen – Nummer 3 der Drucksache 15/1258 – betreffend, auf.

Bitte schön, Frau Morsblech.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen schulischen Abschluss und welche eventuellen sonstigen fachlichen Voraussetzungen müssen Jugendliche vorweisen, wenn sie ein freiwilliges soziales Jahr an einer rheinland-pfälzischen Ganztagsschule ableisten wollen?

2. Durch welche sonstigen Maßnahmen wird die Eignung interessierter Jugendlicher sichergestellt?

3. Welche Arbeiten sollen von den das FSJ ableistenden Jugendlichen übernommen werden können?

4. Inwiefern werden diese Arbeiten pädagogisch begleitet und abgesichert?

Frau Dreyer, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Morsblech beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das freiwillige soziale Jahr bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit, sich bürgerschaftlich zu engagieren. Wer ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren möchte, muss die Schulpflicht erfüllt haben und in der Regel 12 bis 18 Monate seiner Zeit zur Verfügung stellen. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können anstelle

des Zivildienstes ein zwölfmonatiges freiwilliges soziales Jahr absolvieren.

Ob Hauptschülerinnen und Hauptschüler, Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen oder Abiturientinnen und Abiturienten, das Angebot, ein freiwilliges soziales Jahr abzuleisten, richtet sich grundsätzlich an alle. Für inländische und ausländische Jugendliche bietet sich die Gelegenheit, im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahrs soziale und berufliche Schlüsselqualifikationen zu erwerben und so die eigenen Zukunftschancen zu verbessern.

Zu Frage 2: In jedem Bundesland gibt es Träger, die für das freiwillige soziale Jahr zuständig sind. Dies sind zum Beispiel Wohlfahrtsverbände und kirchliche Organisationen.

Die Bewerbungen um FSJ-Plätze gehen gewöhnlich bei diesen Trägern ein. Der Träger führt mit den Bewerberinnen und Bewerbern ein Auswahlgespräch, in dem es auch um Einsatzart und Einsatzort geht.

Aufgrund des Ergebnisses dieses Gesprächs kann eine Bewerberin bzw. ein Bewerber für die Tätigkeit in einer Ganztagsschule empfohlen werden. Selbstverständlich muss bei ihr bzw. ihm das Interesse an einer solchen Tätigkeit gegeben sein.

Die Träger schlagen den Ganztagsschulen entsprechende Bewerberinnen und Bewerber vor, aus denen die Schulen dann auswählen können. Die Schulen haben aber auch die Möglichkeit, in Abstimmung mit den Trägern auf Bewerbungen zurückzugreifen, die bei ihnen selbst eingehen. Grundlage für eine Entscheidung über die Bewerbungen sind die eingereichten Bewerbungsunterlagen und Auswahlgespräche.

Zu Frage 3: Einsatzfelder der Ganztagsschule sind zum Beispiel Mittagspausenaufsicht, Freizeitgestaltung und Projektarbeit. Im laufenden Schuljahr gibt es bereits einige FSJ-Helferinnen und FSJ-Helfer an Ganztagsschulen, die in diesen Bereichen eingesetzt sind und deren Leistung und vor allem auch Motivation von den Kollegien sehr geschätzt werden.

Zu Frage 4: Die pädagogische Begleitung umfasst die fachliche Anleitung vor Ort durch die Ganztagsschule und die individuelle Betreuung sowie die Durchführung der Seminare und Bildungstage durch pädagogische Kräfte des Trägers.

Der Gesetzgeber schreibt für den FSJ-Dienst ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar mit einer Mindestdauer von je fünf Tagen vor. Insgesamt sind während des freiwilligen sozialen Jahres 25 Seminartage verpflichtend. Die entsprechenden Pflichten sind in dem zwischen dem FSJ-Träger, der Ganztagsschule und der FSJ-Helferin bzw. dem FSJ-Helfer abzuschließenden Vertrag geregelt.

Die pädagogische Begleitung hat vor allem das Ziel, die Helferinnen und Helfer auf ihren Einsatz in einem neuen Erfahrungsraum vorzubereiten, ihnen zu helfen, Eindrücke auszutauschen und Erfahrungen aufzuarbeiten. Darüber hinaus sollen durch die pädagogische Beglei

tung soziale und interkulturelle Erfahrungen vermittelt und das Verantwortungsbewusstsein der jungen Freiwilligen für das Gemeinwohl, insbesondere auch für den nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt sowie zur Entwicklung von Umweltbewusstsein, gestärkt werden.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Ich erteile der Frau Kollegin Morsblech für eine Zusatzfrage das Wort.

Frau Ministerin, in einem Artikel der „Rhein-Zeitung“ vom 9. Juni 2007 wird Frau Moka Biss vom Kulturbüro Koblenz mit der Anmerkung zitiert, wer das FSJ absolviere, dem werde dieses Jahr als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt. Diese Aussage hat mich etwas irritiert. Können Sie sagen, ob das inhaltlich korrekt ist? Es wird dabei auf Gymnasiasten Bezug genommen, die nach der 12. Klasse abgegangen sind.

Nein, das ist natürlich nicht korrekt. Selbstverständlich wird das FSJ zum einen als Wartezeit auf das Studium, aber auch zum anderen als Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife anerkannt. So ist das auch in dem Fall, der zitiert worden ist. Es wird eine fachpraktische Vorbildung verlangt. Anerkannt werden kann das FSJ. Das ist in dem Fall dann auch so.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage Nummer 3 beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart (CDU), Landesweite Kritik am Vorgehen der Landesregierung bei der Ausweisung von Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz – Nummer 4 der Drucksache 15/1258 – betreffend, auf.

Herr Dr. Gebhart, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat die Landesregierung die kommunalen Körperschaften und die örtlichen Flächeneigentümer nicht von vornherein an der Suche nachzumeldender Vogelschutzgebiete beteiligt, sondern im Nachhinein und zudem sehr kurzfristig eine festgelegte Suchkulisse präsentiert, wo doch ein frühes gemeinsames Vorgehen die Chance geboten hätte, Konfliktpoten