Protocol of the Session on November 16, 2006

Ich danke Ihnen.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schneiders.

Herr Justizminister, ich habe eine Frage zu Ihrer Auflistung zu Frage 3. Seit wann bestehen diese Fakten? Finden Sie und die Landesregierung dies gut?

Herr Schneiders, ich habe gesagt, zum Teil gab es in rheinland-pfälzischen Gerichten nie Kreuze. Das ist nie hinterfragt worden. Zum Teil wurden Kreuze, wenn renoviert wurde, nicht wieder aufgehängt. Auch das war nie ein Thema in der rheinland-pfälzischen Justiz und im Justizministerium.

Ich habe mich einer Aussage dazu, ob ich das gut oder schlecht finde, zu enthalten. Das Ministerium der Justiz hat dazu nie Stellung bezogen und deshalb auch keine Anweisungen gegeben. Wir meinen, das ist die einzig richtige, kluge und tolerante Handhabung dieser Dinge.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Billen.

Herr Justizminister Bamberger, vertreten Sie die Auffassung, dass das Abhängen von Kreuzen in Gerichten ein Verständnis der Toleranz und der unabdingbaren weltanschaulichen Neutralität der dritten Staatsgewalt ist?

Herr Abgeordneter Billen, ich meine, es ist durchaus zu differenzieren, ob man etwa ostentativ Kreuze abhängt – das ist hier nicht und zu keiner Zeit geschehen – oder nach einer Renovierung nicht wieder anbringt. Ich meine – das habe ich dargestellt , und ich brauche mich nicht zu wiederholen –, dass das, was geschehen ist, im Rahmen des Zulässigen liegt, sich auf dem Boden der Verfassungen bewegt und von Liberalität und Toleranz getragen ist.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Baldauf.

Herr Justizminister, habe ich Sie richtig verstanden, dass der Präsident des Landgerichts auf Weisung oder Entscheidung des Personalrats hin entschieden hat, oder hat er das selbst entschieden?

(Zurufe von der SPD)

Der Präsident des Landgerichts hat nicht auf Weisung des Richterrats oder Personalrats entschieden. Er hat die Frage thematisiert und nach Anhörung und im Benehmen mit diesen beiden Gremien entschieden.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Keller.

Herr Justizminister, wenn man Ihrer Argumentation im Hinblick auf die strikte Trennung von Religion und Staat

folgt, wäre es doch eigentlich folgerichtig, dass unser Landeswappen, unter dem Sie gerade stehen, das in vielen öffentlichen Gebäuden hängt und ein Kreuz beinhaltet, entweder auch abgehängt oder dergestalt überarbeitet wird, dass das Kreuz verschwindet.

(Beifall der CDU – Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, angesichts des Themas mit aller Ernsthaftigkeit zu diskutieren. Dieses ist nicht geeignet, dass wir uns am Ende in dieser Frage spalten. Ich bitte Sie, wir stehen gerade bei diesem Thema vor der Öffentlichkeit.

Herr Minister, Sie haben das Wort.

(Dr. Weiland, CDU: Der Appell geht an den Minister!)

Herr Abgeordneter, ich verstehe das Landeswappen so, dass die drei Zeichen, die im Landeswappen sind, repräsentativ für die Regionen des Landes stehen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Wilke.

Herr Präsident, ich greife Ihren Appell nach Ernsthaftigkeit auf. Meine Frage ist folgende: Wenn die Praxis des Landgerichtspräsidenten von Trier mit der Verfassung vereinbar ist, wie ist es dann mit dem Belassen der Kreuze? Ist es auch auf dem Boden von Grundgesetz und Landesverfassung zu entscheiden, dass Kreuze in den Gerichtssälen bleiben?

Ja, das ist so. Ich habe gesagt, es obliegt jedem der Behördenleiter vor Ort, das zu entscheiden. Sowohl das Belassen der Kreuze als auch das Nichtwiederanbringen der Kreuze nach Renovierungen bewegen sich auf dem Boden des geltenden Rechts.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Lelle.

Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass das Nichtwiederaufhängen von Kreuzen nach einer Renovierung ein Beitrag zur Toleranz ist?

So konnte ich nicht verstanden werden. Ich meine, die Toleranz gebietet, das hinzunehmen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Weiland.

Herr Minister, können Sie dem Hause bitte noch einmal erläutern, wer in Rheinland-Pfalz letztverantwortlich zu entscheiden hat, wie Gerichtssäle auszustatten sind? Machen das die betreffenden Richter? Ist diese Entscheidung Ausfluss ihrer richterlichen Unabhängigkeit oder eine Frage der Vereinbarung, die Richter mit Prozessbeteiligten treffen?

Darüber entscheidet in erster Linie die Justizverwaltung. Meines Wissens gibt es darüber auch eine Verwaltungsvorschrift, in der beispielsweise steht, wie die Richterbank, die Sitze und Bänke der anderen Beteiligten anzuordnen sind. In dieser Verwaltungsvorschrift befindet sich keine Regelung zum Kreuz. Die Einrichtung der Gerichtssäle soll möglichst einheitlich sein, was das unmittelbare Mobiliar und die Apparate, die man im Gerichtssaal braucht, betrifft.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneter Billen.

Herr Minister, hat die Landesregierung den Umbau und die Gestaltung der Sitzungssäle am Landgericht Trier ausdrücklich genehmigt?

Herr Kollege Billen, mit der Renovierung und Umgestaltung des Gerichtsgebäudes in Trier ist der LBB beauftragt. Die Landesregierung hat meines Wissens mit dem LBB dabei zusammengearbeitet, was beispielsweise die Ausstattung mit Lampen und die Farbgebung in den Sitzungssälen angeht.

Eine Genehmigung ist dafür nicht notwendig und nicht gegeben worden.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz.

Herr Minister Bamberger, Sie haben auf die unterschiedlichen Traditionslinien der Bevölkerung hingewiesen und sich auf das Toleranzprinzip bezogen.

Hielten Sie das Anbringen anderer religiöser Symbole, die in der Traditionslinie von Bevölkerungsteilen stehen, für angebracht und durch Ihre Vorstellung des Toleranzprinzips für abgedeckt?

Herr Abgeordneter, diese Frage hat sich nie gestellt und stellt sich auch jetzt nicht. Mir erscheint Ihre Frage abwegig.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Schmidt.

Herr Staatsminister Bamberger, haben Sie die Meinung des Ministerpräsidenten Beck vom gestrigen Abend verinnerlicht, dass er das Abhängen der Kreuze für falsch hält? Welche Schlüsse werden Sie persönlich für Ihr Amtsgericht daraus ziehen?

(Ministerpräsident Beck: Habe ich nicht gesagt! Ich bitte, mich korrekt zu zitieren!)

Ich habe aus Ihrer Meldung entnommen, dass Sie bei der Aufzählung, wo noch Kreuze hingen, sagten, dass sie noch dort hingen. Meine Frage: Geht Ihr Trend dorthin, die bestehenden Kreuze auch noch zu entfernen?

(Ministerpräsident Beck: Ich bin falsch zitiert worden, Herr Präsident! Darauf lege ich Wert! – Harald Schweitzer, SPD: Das ist nichts Neues!)

Frau Abgeordnete, der Herr Ministerpräsident hat gestern Abend – ich war auch bei dem Martinsempfang der Bischöfe – seine persönliche Auffassung dazu kundgetan, nicht mehr.

(Ministerpräsident Beck: So ist es!)

Ich habe meine amtliche Auffassung soeben dazu kundgetan.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Die besagt, dass das Ministerium der Justiz und der Minister der Justiz auf die vor Ort getroffene Entscheidung weder vorab noch, wenn sie zu treffen ist, irgendeinen Einfluss nimmt.

(Ministerpräsident Beck: So geht es nicht!)