Herr Minister Bamberger, Sie haben meine Frage als abwegig gekennzeichnet. Ich will es etwas konkreter fassen.
Gibt es in der Traditionslinie anderer Religionen, die wir tolerant wahrnehmen, auch Religionen von Minderheiten, die wir tolerant wahrnehmen, beispielsweise der jüdischen Religion, nach Ihrem Dafürhalten die Möglichkeit, Symbole in Gerichtssälen anzubringen, oder ist es ausschließlich das Kreuz, das für Sie zum Anbringen oder Abhängen nach Renovierungen infrage kommt?
Ich denke, es ist in unserem Kulturkreis ausschließlich das Kreuz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu der Frage kommen könnte, ein Symbol jüdischen Glaubens in einem unserer Gerichtssäle anzubringen.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, Sie hätten die dienstliche Stellungnahme abgegeben. Der Herr Ministerpräsident hat gestern seine persönliche – der ich auch Respekt zolle – abgeben. Ich wüsste gern Ihre persönliche Meinung. Hätten Sie als Landesgerichtspräsident das Kreuz abgehängt?
Meine Damen und Herren, es antwortet die Landesregierung, und zwar für die gesamte Landesregierung. Ich möchte das bitte so beibehalten.
Herr Minister, ich möchte noch einmal auf die Tradition zurückkommen. Wir pflegen einen hohen Denkmalschutz an unseren Gebäuden, auch Gerichtsgebäuden.
Dort wird bei Renovierungen sehr darauf geachtet, dass man bestimmte Veränderungen nicht vornimmt, obwohl diese Gebäude in der Geschichte oft eine nicht so rühmliche Rolle gespielt haben. Ich will es einmal vorsichtig ausdrücken.
Glauben Sie nicht, dass das christliche Menschenbild, das dieses Land mitgeprägt hat – christliches Abendland –, eine Tradition ist, die bei Renovierungsarbeiten
genauso gebührend berücksichtigt werden müsste, oder schätzen Sie den gebäudlichen Denkmalschutz – um die Tradition zu wahren – höher ein als das christliche Weltbild?
Herr Abgeordneter Dr. Rosenbauer, ich schätze den Gedanken des Denkmalschutzes sehr, auch im Bereich der Gerichtsgebäude. Dem wird auch Rechnung getragen.
Ob das Anbringen oder das Dasein von Kreuzen zwingender Bestandteil eines Denkmalschutzes sein kann, weiß ich nicht. Das muss jeder vor Ort entscheiden. Dazu habe ich Ausführungen gemacht.
Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass in den Gerichtssälen – es sind sehr viele, wie Sie aufgezählt haben –, in denen kein Kreuz hängt, tolerante und auf unseren christlichen Werten beruhende Urteile gefällt worden sind?
Dazu darf ich vielleicht Folgendes antworten: Es gibt in Rheinland-Pfalz keine Gerichtssäle sozusagen minderer Dignität. Die Richterinnen und Richter haben auf dem Boden der Verfassung Recht zu sprechen. Das tun die Richterinnen und Richter in Gerichtssälen ohne Kreuz genauso wie in Gerichtssälen mit Kreuz.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Schmitz (FDP), Änderung der Rechtsform und der Organisationsstruktur der Universitätsklinik Mainz – Nummer 3 der Drucksache 15/457 – betreffend, auf.
Ich frage die Landesregierung zur Änderung der Rechtsform und der Organisationsstruktur der Universitätsklinik Mainz:
1. Innerhalb welcher Zeiträume will das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur welche Gesetz- und Verordnungsentwürfe bzw. Organisationsverfügungen vorlegen bzw. erlassen?
2. Bis wann will die Landesregierung abschließend darüber berichten, ob gegebenenfalls eine „Hochschulmedizin GmbH“ gegründet werden soll?
3. Welche Auswirkungen hat die jetzt im Grundsatz angestrebte Änderung der Rechtsform und der Organisationsstruktur auf die zurzeit laufenden Konsolidierungsbestrebungen der Universitätsklinik?
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Ministerrat hat mit Beschluss vom 8. November 2006 das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur beauftragt, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die Zusammenlegung des Fachbereichs Medizin und des Universitätsklinikums in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Anstaltscharakter als „Hochschulmedizin der Johannes Gutenberg-Universität“ vorsieht und gleichzeitig die Ermächtigung zur Umwandlung der Hochschulmedizin in eine GmbH enthält.
Die bisherigen Bemühungen des Klinikums der Johannes Gutenberg-Universität Mainz werden nicht ausreichen, um die notwendigen Verbesserungen der betriebswirtschaftlichen Effizienz in der Krankenversorgung vor dem Hintergrund der Umbrüche im deutschen Gesundheitswesen zu erreichen.
Der erhebliche Kostendruck, dem alle Klinika in Deutschland aufgrund der verschiedenen Gesundheitsreformen auf Bundesebene ausgesetzt sind, aber auch die gewachsenen Anforderungen in Forschung, Lehre und Krankenversorgung erfordern neue Wege, um die wissenschaftliche Exzellenz und internationale Wettbewerbsfähigkeit des Universitätsstandorts Mainz zu erhalten und zu fördern, die Krankenversorgung auf höchstem medizinischen Niveau zu sichern und die klinische Medizin als bedeutenden Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsfaktor in der Rhein-Main-Region zu stärken.
Die organisatorische Zusammenführung der Bereiche Forschung, Lehre und Krankenversorgung in der Hochschulmedizin ermöglicht sowohl Strukturverbesserungen für Forschung und Lehre als auch eine Optimierung der Krankenversorgung.
Angesichts der gewachsenen Anforderungen in Forschung, Lehre und Krankenversorgung werden die institutionellen Voraussetzungen geschaffen, damit einerseits wissenschaftlich orientierte und andererseits überwiegend kurativ tätige Medizinerinnen und Mediziner zusammenwirken können. Dadurch wird die Verbindung
zwischen Grundlagenforschung und klinischer Medizin als eine der wichtigsten Säulen der Gesundheitsforschung intensiviert. Für die Überwindung der Fächergrenzen, insbesondere zwischen der klinischen und der vorklinischen Medizin, und die funktionelle Verflechtung von Lehre, Forschung und Krankenversorgung bis Weiterbildung wird ein geeigneter organisatorischer Rahmen gebildet.
Maßgeblich für eine mögliche Umwandlung der Hochschulmedizin in eine privatrechtliche Organisationsform ist, dass die für die Wissenschaft und Krankenversorgung genannten Zielsetzungen besser zu erreichen sind, als dies in einer Rechtsform des öffentlichen Rechts möglich wäre. Auch kann die Einbeziehung privaten Kapitals durch Beteiligung eines strategischen Partners nur in Betracht kommen, wenn dadurch die Aufgabenerfüllung in Forschung, Lehre und Krankenversorgung gefördert wird. Als Voraussetzung dafür hat der Ministerrat festgelegt, dass eine dauerhafte Finanzierungssicherung unter Beibehaltung der staatlichen Verantwortung für Forschung und Lehre sowie der Krankenversorgung auf Spitzenniveau erreicht werden kann.
Zu den Fragen 1 und 2: Noch in diesem Jahr wird ein Gesetzentwurf erarbeitet, mit dem der Fachbereich Medizin und das Universitätsklinikum in einer rechtlich selbstständigen Organisationsform öffentlichen Rechts zusammengeführt werden. Das Gesetz wird eine Ermächtigung nach dem Umwandlungsgesetz vorsehen, die Hochschulmedizin von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Anstaltscharakter in eine GmbH umzuwandeln. Im Frühjahr 2007 wird die Landesregierung dann den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. Sobald das Gesetz vom Landtag beschlossen und in Kraft getreten ist, kann von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden.
Die mögliche Umwandlung der Körperschaft „Hochschulmedizin“ in eine GmbH wird durch eine Rechtsverordnung, die den Gründungs-Gesellschaftsvertrag als Anlage enthält, frühestens zum 1. Januar 2008 vollzogen werden können. Der Formwechsel selbst wird mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister wirksam. Im Laufe des Jahres 2007 wird parallel dazu eine mögliche Veräußerung von Geschäftsanteilen an einen strategischen Partner geprüft.
Zu Frage 3: Der Klinikvorstand wird in seinen laufenden Konsolidierungsbemühungen von der Landesregierung im Aufsichtsrat uneingeschränkt unterstützt. In diesem Rahmen hat der Klinikvorstand eine mittelfristige Finanzplanung vorgelegt, die für das Jahr 2010 ein ausgeglichenes Ergebnis im Erfolgsplan ausweist, ohne dass die bis dahin aufgelaufenen Bilanzverluste in Höhe von mehr als 80 Millionen Euro abgebaut werden können. Voraussetzung für ein solches Ergebnis ist nach den Vorstellungen des Klinikvorstandes unter anderem der Abbau von derzeit 580 der 4.000 Vollzeitbeschäftigten. Darüber hinaus schlägt der Klinikvorstand unter anderem vor, die Beteiligung privater Unternehmen im nicht medizinischen Bereich zu prüfen.
Insofern ergänzen sich die konkreten Konsolidierungsmaßnahmen des Klinikvorstands und die übergeordneten gesetzgeberischen Maßnahmen der Landesregierung. Sie stehen schon gar nicht in einem Zielkonflikt, sondern sind beide darauf ausgerichtet, die Hochschulmedizin der Johannes Gutenberg-Universität auf eine langfristig sichere Basis zu stellen.
Frau Staatssekretärin, Sie haben die ambitionierten Ziele noch einmal beschrieben, die in der Tat sehens- und hörenswert sind. Dies sind unter anderem wissenschaftliche Exzellenz und Krankenversorgung auf höchstem medizinischem Niveau sowie die Stärkung des Arbeitsmarktes und des Wirtschaftsfaktors in der RheinMain-Region. Warum sind die bisherigen Bemühungen, die den gleichen Zielen dienten, so erfolglos gewesen, und inwieweit glaubt man, durch diese Strukturveränderungen der Problematik Herr werden zu können, insbesondere unter dem Aspekt, dass in der Zielsetzung die hohe Personalverantwortung beschrieben wird und in Ihren Ausführungen darauf abgestellt wird, dass ein Stellenabbau von – wie Sie sagten – 580 Stellen als Erstes ins Auge gefasst wird?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Schmitz, zunächst einmal habe ich bei diesem Stellenabbau das Konzept des Klinikvorstands beschrieben. Ich habe versucht, in meiner Einführung deutlich zu machen, dass wir vor einer Aufgabe stehen, die innovative und neue Wege ermöglicht. Der Vorschlag, den die Landesregierung macht, wird in Deutschland einzigartig sein. Die Form der Reintegration des Fachbereichs in die Universitätsklinik wird die Probleme, die heutzutage in der Abstimmung von Forschung und Lehre zum einen und Krankenversorgung zum anderen mit den widerstreitenden Interessen zwischen klinischen und vorklinischen Bereichen an vielen Stellen zutage treten, beheben. Mit einem einheitlichen Klinikvorstand, der die Angelegenheiten der Krankenversorgung und der Forschung und Lehre in einem entscheidet, werden wir zielstrebiger und schneller Entscheidungen umsetzen können.
Sie haben gefragt, weshalb nicht schon in der Vergangenheit mit den vorgelegten Konzepten eine ähnliche Linie zum Erfolg geführt werden konnte. Nun muss ich zugeben, dass ich zu der Vergangenheit nicht ganz so viel sagen kann. Das werden Sie verstehen. Ich kann nur sagen, die Ansätze waren eher konservativ. Man hat versucht, durch kleine organisatorische Entscheidungen Bereiche effektiver zu gestalten, aber man hat bisher kein wirklich umfassendes Konzept für eine Neustruktu