Protocol of the Session on August 23, 2001

Diese kommunale Zuschlagsteuer würde damit den Charakter einer Realsteuer verlieren, weshalb eine Änderung der Finanzverfassung notwendig wäre. Der Kreis der Steuerpflichtigen würde sich außerdem erheblich ausweiten; denn die kommunale Zuschlagsteuer müsste von allen natürlichen Personen und Unternehmen gezahlt werden, die in der betreffenden Gemeinde ansässig sind.

Dieser Vorschlag der Wirtschaftsverbände ist unter dem Gesichtspunkt der Steuerrechtsvereinfachung allerdings recht interessant.

Eine Meinungsbildung oder gar Festlegung der Landesregierung zu diesem Komplex hat noch nicht stattgefunden. Dies wäre im jetzigen Stadium auch nicht tunlich. Dies gilt übrigens – soweit ich dies sehe – für alle Landesregierungen und auch für die Bundesregierung.

Im Übrigen könnte, falls man die Gewerbesteuer abschaffen wollte, die bei Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer gefundene Kompensationsregelung eine denkbare Variante sein. Ein voller Ausgleich für die Kommunen wäre natürlich die Voraussetzung.

Herr Präsident, so viel zur Beantwortung.

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Jullien.

Herr Finanzminister, Sie haben ausgeführt, dass sich das Aufkommen nach der Gewerbeertragsteuer – wenn ich Sie richtig verstanden habe – von 1997 bis Mai 2001 um 15,8 % erhöht hat.

Nein. Die 15,8 % sind der Schätzwert 2001. Das ist der Wert des Gewerbesteueraufkommens plus des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer im Verhältnis zum Gewerbesteueraufkommen des Jahres 1997.

Herr Finanzminister, können Sie zur Entwicklung der Gewerbeertragsteuer für das Jahr 2001 etwas sagen? – Es ist bekannt, dass es zu großen Einbrüchen gekommen ist bzw. kommen wird. Können Sie dies auch bestätigen?

Ich kann mich nur auf das verlassen, was den unterjährigen Verlauf betreffend publiziert worden ist, nämlich dass es auch zu Mindereinnahmen bei einzelnen Gemeinden gekommen ist, zum Teil sogar in signifikanter Höhe. Im Übrigen liegen der Landesregierung insbesondere hinsichtlich der weiteren Entwicklung keine Zahlen vor. Das Aktuellste, das für das ganze Jahr 2001 vorliegt, ist die Steuerschätzung vom Mai. Darüber hinaus haben wir keine auf das Jahr bezogenen Anhaltswerte und Prognosen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Finanzminister, Sie haben ausgeführt, dass Ihrerseits keine Überlegungen seitens der Bundesregierung hinsichtlich einer Reform bzw. Abschaffung der Gewerbesteuer bekannt sind. In einer Mitteilung des Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium heißt es, die Gewerbesteuer in der kommenden Legislaturperiode abzuschaffen. Nach Angaben des Staatssekretärs Heribert Zitzelsberger soll zwischenzeitlich ein Arbeitskreis zur Vorbereitung gebildet worden sein.

Ist Ihnen diese Information nicht bekannt?

Doch. Sie bestätigt auch das, was ich gesagt habe.

Sie haben gesagt, es gäbe keine Überlegungen seitens der Bundesregierung.

Das habe ich nicht gesagt. Ich bitte schon, genau zuzuhören.

Ich habe gesagt, es gibt keine abschließenden Festlegungen. Ich kann es aber auch wörtlich zitieren. Dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, bestätigt doch gerade, dass man in diese Richtung denkt, es aber keine Festlegung gibt, in der Bundesregierung nicht und in Rheinland-Pfalz nicht und – soweit ich dies sehe – auch in anderen Landesregierungen nicht.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schnabel.

Die Frage ist schon beantwortet.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Marz.

Herr Minister, Sie haben die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens 1997 bis 2000 ausgeführt. Können Sie Aussagen darüber treffen, inwiefern es sich dabei um einen generellen Trend handelt, es Unterschiede zwischen einzelnen Kommunenarten – ich nenne dies einmal so – oder unterschiedliche Trends gibt?

Natürlich gibt es unterschiedliche Trends. Die hat es immer gegeben. Wir wissen, dass es einige Großstädte gibt, die in besonderer Weise Einbrüche, die es bei einigen Großunternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich gegeben hat, zu verzeichnen haben. Das hat es immer gegeben.

Um Ihre Frage beantworten zu können, müsste man einen auf die Gemeinden und Städte heruntergebrochenen Einnahmevergleich von 2001 zu 2002 vorlegen. Das ist mir allerdings nicht möglich.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien. Entschuldigung, das war falsch. Ihr Fragebudget ist bereits erschöpft.

(Jullien, CDU: Das waren zwei zusammenhängende Fragen!)

Nein, Sie haben schon drei Fragen gestellt.

(Pörksen, SPD: Nicht einmal zählen kann er!)

Weitere Fragen liegen nicht vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Creutzmann (FDP), Chancen einer Übernahme des Interregio-Verkehrs durch Connex – Nummer 5 der Drucksache 14/194 – betreffend, auf.

Bitte schön, Herr Creutzmann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung das Angebot des Privatbahnbetreibers Connex, das Interregio-Netz der Deutschen Bahn AG übernehmen zu wollen?

2. Welche Chancen ergeben sich hierdurch für die von der Aufgabe von Interregio-Linien betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz?

3. Wird die Landesregierung auf die Bundesregierung einwirken, damit das Angebot von Connex realisiert werden kann?

Es antwortet der Herr Verkehrsminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Entgegen den Aussagen des Vorstandsvorsitzenden der Deut

schen Bahn AG, Herrn Mehdorn, in der Verkehrsministerkonferenz im Mai dieses Jahres sind zum nächsten Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2002 seitens der DB AG weitere Kürzungen im InterRegio-Bereich vorgesehen. In Rheinland-Pfalz soll insbesondere die InterRegio-Linie Ruhrgebiet – Köln – Koblenz – Trier – Saarbrücken – Luxemburg gänzlich entfallen. Auf der Pfalzstrecke Mannheim – Saarbrücken soll im Fernverkehr nur noch ein Zweistundentakt angeboten werden.

Die Firma Connex Regiobahn GmbH hat kürzlich öffentlich vorgeschlagen, zum Fahrplanwechsel 2002/2003 den InterRegio-Verkehr von der DB AG einschließlich des Personals und der Fahrzeuge sukzessive zu übernehmen und zu einem wirtschaftlich tragfähigen Produkt zu entwickeln. Ziel sei es, Direktverbindungen für Städte und touristische Regionen zu schaffen, die im Fernverkehr nicht bedient werden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich die Initiative der Connex Regiobahn GmbH zur Übernahme des InterRegio-Verkehrs. Durch diese Vorschläge erhält das Projekt InterRegio-Verkehr natürlich neue Impulse. Es wird ein Weg aufgezeigt, wie die gefährdeten Züge im wahrsten Sinne des Wortes gerettet und der Schienenverkehr weiter ausgebaut werden kann. Damit gerät die DB AG mit ihren Kürzungsplänen verständlicherweise – richtigerweise – unter Druck.

Problematisch könnte jedoch sein, dass der Vorschlag der Connex Regiobahn GmbH darauf basiert, von der DB Reise und Touristik AG das notwendige Personal und die Fahrzeuge zu günstigen Konditionen zu übernehmen. Die Bahn hat andererseits in der Öffentlichkeit bereits signalisiert, dass dieses für sie nicht in Betracht komme. Rechtliche Möglichkeiten, die Bahn zu einer Abgabe des Personals zu zwingen, bestehen nicht.

Ein weiteres Problem liegt in der Tariffrage. Die Connex Regiobahn GmbH hat zwar angekündigt, in Zusammenarbeit mit der DB AG ein gemeinsames Vertriebs- und Tarifsystem zu entwickeln, sie ist aber vollständig – wenn man so will – vom Wohlwollen der DB AG abhängig. Gelingt ein derartiges gemeinsames System nicht, müsste die Connex Regiobahn GmbH für die eigenen Züge gesonderte Tarife anbieten. Dies hätte zur Folge, dass beispielsweise zwischen Koblenz und Trier unterschiedliche Tarife je nach Zug gelten würden, was vor allem für die Kunden problematisch wäre.

Des Weiteren ist offensichtlich seitens der Connex Regiobahn GmbH vorgesehen, die Anschubfinanzierung auf Mittel des jeweiligen Landes in Anspruch zu nehmen, um das Projekt starten zu können. Neben den damit verbundenen haushaltstechnischen Schwierigkeiten stellt sich in diesem Zusammenhang erneut die grundsätzliche Frage, ob Landesgelder überhaupt für Fernverkehrsleistungen verwendet werden sollen. Schließlich müssen nach Auffassung der Landesregierung grundsätzlich Leistungen, die Zuschüsse der öffentlichen Hand in Anspruch nehmen, ausgeschrieben und im Wettbewerb vergeben werden.

Zu Frage 2: Aus Sicht der Landesregierung könnte für das von der Connex Regiobahn GmbH vorgeschlagene Angebot in erster Linie die von der Einstellung bedrohte InterRegio-Linie Ruhrgebiet – Köln – Koblenz – Trier – Saarbrücken – Luxemburg infrage kommen, die vor allem ein erhebliches touristisches Potenzial abdeckt. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern RheinlandPfalz und Hessen vom 21. März 1990 zu Verknüpfungsmaßnahmen im Zuge der Neubaustrecke Köln – Rhein-Main, nach der der Bund den Bestand dieser InterRegio-Linie sichert. Das Land befindet sich hierüber in der Diskussion mit dem Bund. Mit der DB AG verhandelt das Land zudem über die Einrichtung einer so genannten Talgo-Verbindung über Luxemburg, Trier, Koblenz und Mainz nach Frankfurt. In Kürze werde ich zu diesem Thema mit dem Vorstandsvorsitzenden der DB AG ein weiteres Gespräch führen.

Zu Frage 3: Nach Artikel 87 e Abs. 4 des Grundgesetzes gewährleistet der Bund, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, Rechnung getragen wird. Dies gilt für den Ausbau und den Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahn des Bundes sowie für deren Verkehrsangebote auf diesem Schienennetz, soweit diese Angebote nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen. Daher ist der Bund erster Ansprechpartner für die vorgeschlagene Initiative der Connex Regiobahn GmbH, auch wenn sich die grundsätzliche Verpflichtung des Bundes nur auf Verkehrsangebote der Eisenbahn des Bundes bezieht. Die gesamte Thematik wird daher auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2001 behandelt.

So weit die Beantwortung der Fragen.

Ich sehe keine Zusatzfragen. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe mich doch gemeldet!)

Entschuldigung! Eigentlich kann man Sie nicht übersehen, Frau Kiltz. Bitte schön.

Herr Minister, Sie haben gerade den Auftrag des Grundgesetzes angesprochen, nach dem der Bund für den Fernverkehr zuständig ist. Das wundert mich etwas, weil noch im März 1997 Herr Staatssekretär Eggers genau diese Pflicht des Bundes auf meine Anfrage hin verneint hat. Steht das im Zusammenhang mit der Konstellation der Bundesregierung, oder worin ist der Meinungsumschwung begründet?