Protocol of the Session on August 23, 2001

4. Für wie viele Kinder im Vorschulalter werden in diesem Jahr Deutschkurse aus Landesmitteln gefördert angeboten?

Für die Landesregierung antwortet Staatsministerin Frau Doris Ahnen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Der Beginn des Schuljahres 2001/02 war vor genau zehn Tagen. Die Einschulung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger war erst einen Tag später, also am vergangenen Dienstag.

Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zur Beantwortung der Einzelfragen 1 bis 3 wäre eine Abfrage an allen 986 Grundschulen binnen zwei Tagen erforderlich gewesen.

(Frau Spurzem, SPD: Das hätten wir doch machen können!)

Dieser Verwaltungsaufwand ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar und auch nicht zumutbar.

(Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Ihnen ist sicherlich bekannt, dass die statistischen Erhebungen jährlich zu einem Stichtag – für das begonnene Schuljahr zum 3. September – erfolgen. Dabei wird auch eine statistische Übersicht über die Förderung von Kindern anderer Herkunftssprachen erstellt. Die Daten werden nach Auswertung im November vorliegen. Gern sage ich Ihnen jetzt schon die Übersendung eines Exemplars der so genannten Förderstatistik A zu.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Um eine Größenordnung zu nennen, im vergangenen Schuljahr 2000/01 wurden im Primarbereich – es wird

nicht getrennt erfasst nach Schulanfängerinnen und Schulanfängern, sondern der gesamte Primarbereich, also in den Klassenstufen 1 bis 4 – über die normale Differenzierung im Unterricht hinaus 3.824 Kinder anderer Herkunftssprachen gefördert. Dafür wurden 1.660 zusätzliche Lehrerstunden für den Primarbereich zugewiesen.

Im Übrigen verweise ich auf den umfänglichen Integrationsbericht der Landesregierung vom April dieses Jahres.

Zu Frage 4: Das Land unterstützt über die Förderung von Kindern anderer Herkunftssprachen im Kindertagesstättenbereich und im Schulbereich hinaus auch die außerschulische Sprachförderung, so zum Beispiel im Rahmen der Zuwendungen nach dem so genannten Garantiefonds. Dies sind Fördermittel des Bundes, die für den Personenkreis der jugendlichen Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie junger ausländischer Flüchtlinge zur gesellschaftlichen, das heißt, sprachlichen, schulischen, beruflichen und damit in Verbindung stehenden sozialen Eingliederung nach den Richtlinien des Garantiefonds „Schul- und Berufsbildungsbereich“ in eigener Zuständigkeit der Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte bewilligt werden. Dem Land Rheinland-Pfalz wurden 4,6 Millionen DM an Bundesmittteln für das Haushaltsjahr 2001 zur Verfügung gestellt.

Sprachförderung wird darüber hinaus auch im Rahmen des Eingliederungsprogramms des Landes RheinlandPfalz für die Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern während des Aufenthalts in den Durchgangswohnheimen betrieben. Der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion liegen allerdings keine Angaben über Teilnehmerzahlen sowie die Altersstruktur der Teilnehmer vor. Für Kinder im Vorschulalter werden keine speziellen Sprachkurse angeboten. Nach Auskunft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion kommt es jedoch vor, dass diese Kinder zusammen mit ihren Eltern Sprachkurse besuchen, die Kleinkinder dann jedoch nicht als gesonderte Teilnehmer registriert werden. Die Ermittlung von Teilnehmerzahlen und Altersstruktur könnte nur im Wege einer aufwändigen Recherche bei den jeweiligen Trägern ermittelt werden. Diese ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen und wäre mit einem unvertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Grützmacher.

Frau Ahnen, zuerst noch einmal zu dem, was Sie am Schluss gesagt haben. Plant die Landesregierung konkret, auch Angebote für Kinder im Vorschulalter, die mangelnde Deutschkenntnisse haben, einzurichten?

Mein Eingangssatz bei der entsprechenden Passage war „Über die Förderung im Bereich der Primarstufe und im Bereich der Kindertagesstätten hinaus...“. Das heißt, aus meiner Sicht ist eines der wesentlichen Elemente der Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter das, was in den Kindertagesstätten angeboten wird. Sie wissen, dass hier durch spezifische Kriterien gerade berücksichtigt wird, wenn eine bestimmte Anzahl von Kindern in den Kindertagesstätten ist, die nicht ausreichende Sprachkenntnisse oder besondere Probleme haben. Da geschieht Förderung.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Grützmacher.

Ich möchte dann noch einmal zu dem ersten Komplex kommen, den Sie angesprochen haben, Frau Ahnen. Sie haben auch nicht davon gesprochen, ob diese Kinder Defizite in Deutsch haben, sondern welche Kinder in den Genuss des Förderunterrichts kommen. Ist die Landesregierung weiterhin der Auffassung, dass die Dauer des Aufenthalts die Grundlage für den Anspruch auf Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler in allen Klassenstufen sein kann?

(Frau Spurzem, SPD: Das hat wirklich nichts miteinander zu tun!)

Das ist eine Regelvoraussetzung, aber die Verwaltungsvorschrift lässt durchaus die Flexibilität, auch angemessen über den angegebenen Zeitraum von drei Jahren hinaus reagieren zu können.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Grützmacher.

Eine Verwaltungsvorschrift lässt sich aber auch ändern. Ist die Landesregierung bereit, darüber nachzudenken?

Wir sind immer bereit nachzudenken.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Allerdings habe ich den Eindruck – ich habe mich auch in der Vergangenheit regelmäßig vergewissert –, dass aus meiner Sicht die Flexibilität gegeben ist. Ich sage Ihnen aber gern, dass für die Landesregierung auch in Zukunft die Frage der schulischen Laufbahn ausländischer Schülerinnen und Schüler oder Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Herkunftssprache ein besonderes Anliegen bleiben wird, und auch ich meine, dass es in dem Bereich gilt, weiter zu diskutieren.

Da entwickelt sich auch manches pädagogisch weiter. Zu dem Thema gibt es auch ganz neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Wir werden weiter an dem Thema bleiben. Das kann auch zu Veränderungen führen.

Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

Frau Ministerin, vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Jullien (CDU), Stand und Zukunft der Gewerbesteuer in Rheinland-Pfalz – Nummer 4 der Drucksache 14/194 – betreffend, auf.

Herr Jullien, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich das Aufkommen der Gewerbeertragsteuer in Rheinland-Pfalz seit dem Wegfall der Gewerbekapitalsteuer bis zum bisherigen Verlauf des Jahres 2001 entwickelt?

2. Konnte der Wegfall der Gewerbekapitalsteuer durch die Beteiligung der Kommunen am Aufkommen der Mehrwertsteuer in Rheinland-Pfalz kompensiert werden?

3. Wie beurteilt die Landesregierung einen Ersatz der Gewerbesteuer durch einen kommunalen Zuschlag zur Einkommensteuer mit Hebesatzrechten der Gemeinden, wie dies in jüngster Zeit von Seiten der Wirtschaftsverbände vorgeschlagen wurde und wie dies Presseberichten zufolge auch die Bundesregierung zumindest erwägt?

4. Sieht die Landesregierung andere Möglichkeiten, die Gewerbesteuer bei gleichwertiger Kompensation für die Kommunen abzuschaffen?

Herr Finanzminister, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fragen des Herrn Abgeordneten Jullien beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt und schicke voraus: Ich will es Ihnen zunächst ersparen, eine Zahlentabelle herunterzulesen. Ich stelle die Zahlen im Einzelnen aber gern zur Verfügung.

Jedenfalls ist zunächst festzustellen, dass sich das Gewerbesteueraufkommen von 1997 gleich 100 %, also noch inklusive der Gewerbekapitalsteuer, bis zum Jahr 2000 einschließlich um 7,2 % erhöht hat.

Natürlich war in diesem Aufkommen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch Gewerbekapitalsteuer in Form von Nachveranlagungen beispielsweise im Zuge von Betriebsprüfungen enthalten. Darüber gibt es keine getrennten Aufzeichnungen. Aber das Verhältnis des Aufkommens im Jahr 2000 zu dem Aufkommen des Jahres 1997 zeigt einen Zuwachs von 7,2 %.

Unter Einbeziehung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer, der als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer in Höhe von 2,2 Prozentpunkten an die Gemeinde gegeben wurde, hat sich das Aufkommen nach neuem Recht gegenüber der Gewerbesteuereinnahme 1997 in den einzelnen Jahren – immer bezogen auf das Jahr 1997 – wie folgt entwickelt:

im Jahr 1998 ein Plus von 9,3 %,

im Jahr 1999 ein Plus von 7,9 % und

im Jahr 2000 ein Plus von 17,8 %.

Nach dem Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2001 wird für das Jahr 2001 ein Aufkommen mit einem Plus von 15,8 % gegenüber dem Ist-Aufkommen 1997 erwartet.

Insoweit kann ich die Frage beantworten, dass die Kompensation, die den Gemeinden in Form der Beteiligung an der Umsatzsteuer gegeben wurde, für die weggefallene Gewerbekapitalsteuer gut und reichlich war, sie wahrscheinlich sogar überkompensiert hat.

Zu den Fragen 3 und 4: Der angesprochene Vorschlag der Wirtschaftsverbände sieht vor, die Gewerbeertragsteuer und den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer durch eine kommunale Zuschlagsteuer auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ersetzen. Die für die Gewerbesteuer typischen Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Bestimmung des Gewerbeertrags sollen dabei entfallen.

Diese kommunale Zuschlagsteuer würde damit den Charakter einer Realsteuer verlieren, weshalb eine Änderung der Finanzverfassung notwendig wäre. Der Kreis der Steuerpflichtigen würde sich außerdem erheblich ausweiten; denn die kommunale Zuschlagsteuer müsste von allen natürlichen Personen und Unternehmen gezahlt werden, die in der betreffenden Gemeinde ansässig sind.