Herr Abgeordneter Schmitt, Sie sind lange Mitglied des Parlaments. Auch der Bundestag und die Bundesregierung haben bestimmte gesetzliche Vorgaben über die Frage der Beteiligung von Verbänden und Externen in einer Anhörung zu der Vorlage eines Gesetzes. Ich habe keine Kenntnis darüber, dass die Bundesregierung dies nicht gemacht hätte.
Zweiter Punkt: Die Frage, ob, wenn und wann, würde sich erst dann stellen, wenn ein solches Gesetz in Kraft träte, wobei wir davon ausgehen, dass es in dieser Fassung nicht in Kraft tritt.
Dritte Bemerkung: Herr Abgeordneter Schmitt, es geht nicht darum, dass wir keine Überschwemmungsgebiete ausweisen, sondern wir wollen sie nur dort ausweisen, wo sie aus Hochwasserschutzgründen tatsächlich notwendig sind. Dies wollen wir mit flexiblen Instrumenten tun und nicht generell auf der Grundlage eines hundertjährlichen Hochwassers. Dort werden die Betroffenen rechtzeitig informiert. Dort wird auch bereits ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Letztendlich wird es erst nach einer umfangreichen Diskussion vor Ort festgesetzt. Dieses Verfahren werden und würden wir auch bei allen Vorgaben, egal welcher Gesetze, weiterhin so praktizieren wollen.
Frau Ministerin, können Sie mir zustimmen, dass es sich bei diesem Gesetz um einen Entwurf handelt, der in der Beratung steht und noch veränderbar ist?
Frau Abgeordnete Ebli, es ist in der Tat ein Regierungsentwurf, der weder den Bundestag noch den Bundesrat endgültig passiert hat. Es ist aber ein Kabinettsentwurf, weil das Kabinett vor kurzem darüber entschieden hat. Insofern befinden wir uns jetzt in dem klassischen Verfahren der parlamentarischen Beratung.
Frau Ministerin, sehen Sie einen Zusammenhang der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die auch bis 2012 und 2015 umgesetzt werden soll, mit dem Hochwasserschutzgesetz der Bundesregierung und Parallelen, dass auf EU-Ebene ähnliche Vorgaben gefordert werden, wie diese zurzeit von der Bundesregierung nach der Kabinettsabstimmung, also mit Zustimmung der SPDMinister, die am Kabinettstisch sitzen, gefordert werden?
Herr Abgeordneter Dr. Braun, ich weiß, worauf Sie hinauswollen. Aber eine klare Antwort: Die Wasserrahmenrichtlinie hat eine relativ klare Diktion und ein klares Ziel, nämlich den guten ökologischen Zustand des Gewässers herzustellen. In diesem Rahmen sind sicherlich auch Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten zu diskutieren.
Aber die Fragen der Bodenerosionen beim Hochwasserschutz zu regeln und nicht in den dafür vorgesehenen Gesetzen, nämlich in einem Hochwasserschutzgesetz und den Bundes- oder Landeswasserhaushaltsgesetzen, oder, wenn es eine Bodenfrage ist, in dem Bodenschutzrecht – wie wir das getan haben –, ist sicherlich nicht in Ordnung.
Wir können es uns nicht leisten, in drei verschiedenen Gesetzen Regelungen für denselben Sachverhalt vorzusehen.
Ich bin klar dafür, die Frage des Gewässerschutzes im Rahmen der Gesetzgebung der Wasserrahmenrichtlinie zu regeln und sie nicht mit Hochwasserschutzgesetzen zu vermischen; denn dort gehören sie nicht hin, vor allen Dingen dann nicht, wenn sie nicht zur Hochwasservorsorge oder zur Minderung der Hochwasser tatsächlich beitragen. (Beifall bei SPD und FDP)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Mündliche Anfrage ist damit beantwortet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die CDUFraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2, Auswirkungen der Kürzungen der Bundesregierung bei der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau auf rheinland-pfälzische Hochschulen betreffend.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 3, Haltung der Landesregierung zum Vorschlag der Abschaffung der Gewerbesteuer betreffend.
Da die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das erforderliche Quorum nicht erfüllt, müssen wir darüber abstimmen, weil ein Drittel der Abgeordneten des Landtags einer Aussprache über die Antwort der Landesregierung über diese Mündliche Anfrage zustimmen muss.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer einer Aussprache zu diesem Thema zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen zur Aussprache über die Antwort der Landesregierung zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU), Auswirkungen der Kürzungen der Bundesregierung bei der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau auf rheinlandpfälzische Hochschulen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe heute Morgen eine Mündliche Anfrage aufbauend auf meiner Kleinen Anfrage gestellt, die erst in der vergan
genen Woche beantwortet worden ist. Ich bin der Meinung, dass die Aussprache sehr viel Sinn macht; denn nur die Fachöffentlichkeit hat bisher von einer sehr massiven Veränderung bei der Finanzierung im Hochschulbereich, speziell im Hochschulbau, Kenntnis genommen.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung plant – die Planungen für das Jahr 2004 hat sie bereits umgesetzt – erhebliche Kürzungen beim Hochschulbau. Sie wissen, dass der Hochschulbau eine Gemeinschaftsaufgabe im Sinne des Grundgesetzes ist, bei der der Bund gemeinsam mit den Ländern – beratend durch den Wissenschaftsrat – den Hochschulbau und die Ausstattung der Hochschulen in diesem Land mit Großgeräten plant und mit finanziert. Wir haben eine Diskussion darüber in der Öffentlichkeit geführt. Es gibt Ansätze der Bildungsministerin und von einzelnen Bundesländern, diese Gemeinschaftsaufgabe insgesamt abzuschaffen, weil man bestimmte Kriterien aus bestimmter Ländersicht nicht mehr erfüllt sieht. Das ist das eine Problem. Ich denke, wir sind uns in diesem Land einig, dass wir das in diesem Land so nicht wollen, nicht nur wegen der Mittel, die der Bund nach Rheinland-Pfalz überweist, sondern auch vor dem Hintergrund, dass wir eine kompetente Beratung durch den Wissenschaftsrat, nämlich bei der Kategorisierung der angemeldeten Vorhaben, für absolut wichtig und sinnvoll halten. In Rheinland-Pfalz haben wir in den vergangenen Jahren entsprechende Erfahrungen damit gemacht.
Meine Damen und Herren, wirklich einschneidende Veränderungen bringen die Kürzungen mit sich. Herr Minister, es nützt auch nichts, wenn Sie davon reden, wie die Situation bis zum Jahr 1998 war. Bis zum Jahr 1998 haben wir öffentlich diskutiert, unter welcher Überlast die Hochschulen insgesamt leiden und wie viel Studierende auf wie viele ausgebaute Studienplätze kommen. Diese Diskussion wurde mit Ihrer Regierungsübernahme abgebrochen. Jetzt reden wir von solchen Dingen nicht mehr.
Die SPD und die GRÜNEN reden immer davon, dass wir in diesem Land noch viel mehr Studierende brauchen und wir zu einer Quote von 40 % Studierenden pro Jahrgang kommen sollen. Dann sagen Sie doch aber bitte einmal der erstaunten Öffentlichkeit, wie Sie diese Vorgaben, die Sie politisch vor sich hertragen, mit den Kürzungen beim Hochschulbau vereinbaren können.
Meine Damen und Herren, Sie müssen einmal zur Kenntnis nehmen, dass Sie ohne Geld die Plätze, die Labore und alles andere nicht mehr zur Verfügung stellen können. Sagen Sie doch der Öffentlichkeit, wohin Sie die jungen Menschen setzen wollen und unter welchen Bedingungen sie studieren sollen.
Diese Kürzungen bedeuten für Rheinland-Pfalz, dass Mittel in Höhe von 41 Millionen Euro im Jahr 2004 vom Bund – durch seine Vorgaben vom Wissenschaftsrat umgearbeitet – nicht verausgabt werden. Das heißt, die Gelder fließen nicht. Der Herr Minister hat Summen genannt, die als Rate nicht mehr kommen. Das heißt
Lassen Sie mich noch etwas zu meinen einleitenden Bemerkungen sagen, Frau Thomas. Es hilft nichts, wenn Sie mit Krokodilstränen durchs Land laufen und zum Beispiel den baulichen Zustand der Fachhochschule in Kaiserslautern beklagen, aber gleichzeitig mit der von Ihnen mit getragenen Regierung Kürzungen in diesem Bereich vornehmen.
Projekte, die über Jahre geplant sind und sich in den Kategorien des Wissenschaftsrats hochgearbeitet haben, sind nun nicht mehr finanziert. Das ist doch die Tragik dieser Geschichte.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine grundsätzliche Vorbemerkung. Seit dem Jahr 1970 werden Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken von Bund und Ländern als Gemeinschaftsaufgabe finanziert. Diese Regelung folgt zum einen dem Grundsatz, dass der Bund für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse verantwortlich ist. Das ist ein Grundsatz, den man meiner Ansicht nach nicht hoch genug einschätzen kann. Zum anderen hat sich die Struktur der Entscheidungsfindung bewährt, da durch die Diskussion der Anträge im Wissenschaftsrat, der sich aus Vertretern von Wissenschaft, Bund und Ländern zusammensetzt, Entscheidungen von hoher wissenschaftlicher Qualität und Fundierung gefällt werden. Vor allen Dingen trägt das dazu bei, dass man über den regionalen Tellerrand hinausschaut und eine Bundesstruktur entwickelt wird.
Derzeit wird über eine bundesstaatliche Neuordnung diskutiert, bei der die Diskussion um die Rolle der Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau“ eine nicht unbedeutende Rolle spielt. Dem Diskussionsverlauf und den Ergebnissen der Arbeit der Föderalismuskommission können und wollen wir nicht vorgreifen. Wir können allerdings feststellen, dass die rheinland-pfälzische SPD und auch der Wissenschaftsminister sich stets für eine Beibehaltung dieser Gemeinschaftsaufgabe ausgesprochen haben.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion beantragt heute die Aussprache zu einer Mündlichen Anfrage, die
im Wesentlichen bereits vor zwei Monaten in der Form als Kleine Anfrage gestellt worden ist. Wir müssen davon ausgehen, dass die Fragestellerin mit der öffentlichen Wahrnehmung ihrer Kleinen Anfrage unzufrieden zurück blieb, sodass wir uns erneut damit beschäftigen können, dürfen, wollen, müssen – welches Modalverb auch immer.
Einige Aspekte sind in dieser Debatte herauszuheben. Die Antwort der Landesregierung hat deutlich gemacht, dass es zwar Rückstufungen von Vorhaben gibt, die Mittelrückführung beim Bund aber keine unmittelbaren Konsequenzen für die rheinland-pfälzischen Projekte im Jahr 2004 haben. Das war der Schwerpunkt Ihrer Anfrage. Das ist das Thema dieser Aussprache.
Konkret heißt das: Es werden wichtige begonnene Projekte planmäßig fortgesetzt, so zum Beispiel am Klinikum der Mainzer Universität, wo ein Neubau weiter fortgesetzt wird und angesichts der hohen Reputation der Mainzer Krebsforschung ein wichtiges Projekt weiter fortgesetzt werden kann.
Neue Vorhaben, wie zum Beispiel „FH Mainz“, werden in ihrer Planung auch fortgesetzt. Der Baubeginn ist für das Jahr 2006 vorgesehen. Ich kann nicht erkennen, mit welcher Begründung Sie in diesem Zusammenhang Konsequenzen glaubhaft machen wollen.
Die Mittel für Großgeräte werden zwar reduziert, aber auch mit den zurückgeführten Mitteln erfüllen sie das Volumen der vorliegenden Anträge.
Zusammenfassend kann man also für 2004 sagen, dass keine Konsequenzen erkennbar sind. Für die Zukunft möchte ich festhalten, dass wir uns für die Beibehaltung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau aussprechen. Ich fordere alle auf, sich dieser Forderung anzuschließen.