Es ist zumindest wieder in der Diskussion, dass ein Transport über einen Seehafen laufen könnte, wiewohl die norddeutschen Länder, insbesondere Niedersachsen, das bislang kategorisch abgelehnt haben. Es ist zumindest wieder im Gespräch.
Ich möchte noch einmal nachfragen. Sie wollen die Mehrarbeit mit Geld ausgleichen. Gilt das für alle bisher angefallenen Überstunden, oder gilt das nur für die Stunden, die seit dem 11. September angeordnet worden sind? Wo nehmen Sie diese Mittel her? Wie groß wird die Summe sein, die Sie brauchen? Können Sie das absehen? Wo nehmen Sie die Mittel her? Müssen diese bei der Polizei an anderer Stelle wieder erwirtschaftet werden?
Man muss das sicher in der Gesamtschau sehen. Wenn ich davon ausgehen muss, dass in der Regel kaum Freizeitausgleich gegeben werden kann, dann bedeutet das, dass für alle infrage kommenden Überstunden weitgehend finanzieller Ausgleich erfolgen muss. Legen Sie mich bitte nicht auf die letzte Überstunde fest. Es mag sicher in dem einen oder anderen Fall die Möglichkeit des Freizeitausgleichs gegeben sein. Bislang ist das aus dem Budget möglich, das meinem Haus zur Verfügung gestellt worden ist. Ob das unter dem Strich am 31. Dezember ausreichend sein wird, muss man sehen. Gegebenenfalls müssen überplanmäßige Ausgaben geleistet werden.
Herr Staatsminister Zuber, haben Sie ein Gefühl oder einen Überblick, wie die Beamtinnen und Beamten diese Regelung einschätzen? Es wird wohl nicht viel Geld sein, was Sie für die Stunde bekommen. Man hört etwas von 80 Pfennig, die es für eine Mehrarbeitsstunde geben soll. Wissen Sie, ob Sie dies akzeptieren oder ob Ihnen nicht unter der insgesamten Belastung ein Freizeitausgleich lieber wäre, damit Sie an Ihre Familie denken könnten und zu Hause wären? Wir haben jetzt in den Präsidien schon teilweise Urlaubssperre verordnet.
Frau Abgeordnete Kohnle-Gros, natürlich ist den Betroffenen in der Regel ein Freizeitausgleich lieber. Ich denke aber, wir leben jetzt in einer Zeit, die besondere Anforderungen an alle stellt, die von den Ereignissen nach dem 11. September betroffen sind. Ich erlebe in den Gesprächen – zumindest bis zur Stunde; ich sage nicht, dass das vielleicht auch noch in einem halben Jahr so sein wird – sehr viel Verständnis bei den betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten. Sie sind auch bereit, sich dieser aktuellen Herausforderung zu stellen. Das mag – wie gesagt – in einem halben Jahr schon eine andere Situation sein. Man muss die weitere Entwicklung abwarten.
Herr Minister Zuber, ich habe noch zwei Fragen. Zum Ersten: Bewertet die Landesregierung seit dem 11. September das Gefahren- und Gefährdungspotenzi
al von Atomtransporten anders als vorher? – Zum Zweiten: Gibt es auch Gespräche mit Betreibern von Atomkraftwerken, die darauf hinzielen, dass auf solche Transporte im Moment verzichtet wird?
Es gibt aktuell keine Gespräche mit den Betreibern, sondern es gibt die Gespräche im politischen Raum, so wie ich das versucht habe darzustellen. Im Übrigen ist die Sicherheitslage vor dem Hintergrund des 11. September nicht wesentlich anders zu bewerten als bislang. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass sie sich in Nuancen verschärft hat. Darauf muss man sich natürlich einstellen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Jullien (CDU), Teilnahme der neuen Verbraucherschutzbeauftragten an Demonstrationen – Nummer 4 der Drucksache 14/358 – betreffend, auf.
Zeitungsberichten war zu entnehmen, dass die neue Verbraucherschutzbeauftragte des Landes RheinlandPfalz, Frau Dr. Daniela Engelhardt,
aktiv an Demonstrationen der PDS Mainz-Bingen sowie der DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft – Verei- nigte Kriegsdienstgegner) als Vertreterin des Antikriegsbündnisses Mainz teilgenommen hat. Darüber hinaus soll sie an weiteren Demonstrationen teilgenommen haben.
1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass Frau Dr. Engelhardt an Demonstrationen gemeinsam mit der PDS teilgenommen hat, wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Aufforderung von Frau Dr. Engelhardt und des Antikriegsbündnisses, Militäraktionen der USA in keiner Weise durch die Bundesregierung zu unterstützen und auf allen Ebenen ihren Einfluss geltend zu machen, um die USA von ihrem äußerst gefährlichen Kriegskurs abzubringen?
3. Ist es zutreffend, dass die PDS sowie die DFG-VK vom Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz sowie vom Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln beobachtet werden oder beobachtet wurden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Beantwortung der Einzelfragen der Mündlichen Anfrage schikke ich Folgendes voraus: Frau Dr. Engelhardt hat die vorgesehene Tätigkeit als ehrenamtliche Verbraucherschutzbeauftragte der Staatskanzlei noch nicht angetreten. Sie wird ihre Tätigkeit am 1. Januar 2002 beginnen. Insofern ist schon der erste Satz der Mündlichen Anfrage falsch.
Genauso falsch ist auch die Behauptung, Frau Dr. Engelhardt habe an Demonstrationen der PDS Mainz-Bingen sowie der DFG-VK (Deutsche Friedens- gesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner) teilgenommen. In Wirklichkeit handelt es sich bei den angesprochenen Demonstrationen, über die die Presse berichtet hat, um solche eines Mainzer Antikriegsbündnisses, eine Gruppe Mainzer Bürger, der Frau Dr. Engelhardt, die übrigens parteilos ist, angehört, nicht dagegen um Demonstrationen der PDS oder der DFGVK.
Demzufolge war die Teilnahme von Frau Dr. Engelhardt eine rein private Angelegenheit, sodass der von der CDU in einer Pressemeldung erhobene Vorwurf des Einzugs der PDS in die Staatskanzlei gleichermaßen absurd wie infam ist.
Im Übrigen ging ich bisher davon aus, dass die CDU eine Partei ist, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht und das verfassungsrechtlich verbriefte Demonstrationsrecht nicht infrage stellen will.
Ich muss die private Meinung von Frau Dr. Engelhardt nicht teilen, um zu unterstreichen, dass es für mich selbstverständlich ist – natürlich auch für die Landesregierung –, dass sie ihre verbrieften Verfassungsrechte wahrnehmen kann. Der von der CDU in einer Pressemeldung erhobene Vorwurf, Frau Dr. Engelhardt habe
Zu Frage 1: Die Frage ist mit den Vorbemerkungen bereits teilweise beantwortet. Hinzugefügt sei, dass bei der Demonstration am 29. September 2001 ein Vertreter der PDS vom Antikriegsbündnis Gelegenheit erhielt, eine kurze Rede zu halten. Frau Dr. Engelhardt teilte mir mit, dass sie persönlich deutlich gemacht habe, dass diese Stellungnahme nicht mit den Zielen des Antikriegsbündnisses identisch sei. Im Übrigen gebe es für sie eine uneingeschränkte Solidarität mit den Opfern des Terrorismus. Sie unterstütze auch die Maßnahmen der Bundesregierung zum Kampf gegen den internationalen Terrorismus.
Zu Frage 2: Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob Frau Dr. Engelhardt die vom Fragesteller zitierten Äußerungen gemacht hat. In jedem Fall würden sie – ungeachtet der klar geäußerten gegenteiligen Position der Landesregierung – vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein. Wohlgemerkt, Frau Dr. Engelhardt hat als Privatperson gesprochen.
Zu Frage 3: Die DFG-VK wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz und vom Verfassungsschutz RheinlandPfalz seit fast zehn Jahren nicht mehr beobachtet. Dass die PDS von beiden Behörden ohne nachrichtendienstliche Mittel beobachtet wird, ist bekannt. Ich verweise insoweit auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 2. Juni 1998 – Drucksache 13/3242 – und der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bischel in der Plenarsitzung vom 19. Oktober 2000.
Ich darf zunächst Gäste im Landtag begrüßen, und zwar die Interessengemeinschaft für Witwen e. V. Dornburg. Seien Sie herzlich begrüßt im Landtag!
Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, dass Frau Dr. Engelhardt als Privatperson an dieser Demonstration teilgenommen hat. Sind Ihnen denn zumindest die Äußerungen, die in der Presse nachzulesen sind, bekannt, wonach sich Frau Dr. Engelhardt gegen militärische Einsätze der Amerikaner in Afghanistan gegen das Taliban-Regime ausgesprochen hat, und was hat die Landesregierung nach Bekanntwerden dieser Veröffentli
Ich glaube, ich habe das eben klar und deutlich beantwortet. Sie hat als Privatperson gehandelt. Was sie im Einzelnen gesagt hat, weiß ich nicht. Ich habe berichtet, was sie mir gesagt hat, auch im Blick auf eine Distanzierung von Äußerungen anderer. Das muss genügen, Herr Abgeordneter Jullien.
Sie haben eben gesagt, es gebe eine Stellungnahme von Frau Dr. Engelhardt dazu. Ist das eine mündliche Äußerung Ihnen gegenüber oder eine schriftliche Stellungnahme von ihr?