Protocol of the Session on July 10, 2013

dass sich manche nicht gemeldet haben, dass es auch Verzögerungen gab, die durch diejenigen „verschuldet“ waren, die sich nicht gemeldet haben, die nicht unbedingt darauf angewiesen waren.

In den bisherigen Ausschusssitzungen gab es keine Auskunft von ministerialer Seite zu klaren Zahlen oder Vorgängen. Sie haben auch gerade ausgeführt, Genaues könnten Sie nicht sagen.

Vonseiten des LBV wurde gesagt: Es gab 5.500 Fälle im April und 4.000 Fälle im Mai.

Meine Frage wäre: Warum konnte das LBV nicht einfach automatisch Abschläge zahlen, wenn es doch die Zahl der betroffenen Studierenden kennt und demnach auch einzelne Fälle?

Auch das kann ich nicht mit hinreichender Detailkenntnis beantworten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass mir berichtet worden ist, dass wir insgesamt 85.000 Fälle bei den Hochschulen des Landes haben und dass diese Fälle praktisch erst mit dem Routineabwicklungsverkehr nach und nach aufgetreten wären. Man war also darauf angewiesen, Hinweise zu bekommen, weil es ganz offenbar entweder nicht erkannt worden ist oder nicht erkannt werden konnte. Dem werden wir nachgehen.

Jedenfalls ist nicht von vornherein klar gewesen, dass man aufgrund der ersten Fälle nach einer bestimmten Selektionsweise hätte herausfinden können, ob es noch andere Fälle gibt oder nicht. Allerdings ist das ja sehr bald durch die ersten Fälle bekannt geworden, und die hat man mit mehr Personal und konzentrierterem Zugriff sehr schnell abgearbeitet.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Kollege Schulz hat eine zweite Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben vorhin bei der Einleitung der Antwort auf die von mir gestellte Frage, bei der ich auf die W2- und die W3-Besoldungsproblematik hinwies, gesagt, das sei eine Frage der technischen Umsetzung des Gesetzes gewesen, weil es da noch Änderungen in Berechnungen bzw. Nachträge in Verordnungen gegeben habe.

Fakt ist aber, dass nicht der Gesetzgeber die Problematik der technischen Umsetzung des Dienstrechtsanpassungsgesetzes beim LBV aufgeworfen hat. In Ihrer eigenen Vorlage ist vielmehr von umfangreichen Programmänderungen im Bezügeverfahren des Landesamts für Besoldung und Versorgung die Rede, die im Laufe des parlamentarischen Beratungsverfahrens Änderungen am Dienstrechtsanpassungsgesetz notwendig gemacht hätten.

Fakt ist auch, dass das Dienstrechtsanpassungsgesetz am 16. Mai dieses Jahres verabschiedet wurde. Im Beratungsverfahren – das hieße, schon während die Problematiken im Zusammenhang mit der Vergütung der Studentischen Hilfskräfte auftauchten – müssen also Programmänderungen im Rahmen der Migration wie auch im Vorgriff auf das anstehende Dienstrechtsänderungsgesetz insgesamt von der Anwendungsseite und von der Bezügesoftwareseite geplant und in Angriff genommen worden sein.

Deshalb meine Frage: Ist aufseiten des LBV überhaupt etwas mit der Zielsetzung geplant worden, zu bestimmten Stichtagen, beispielsweise zu Beginn eines Semesters oder bei der Verabschiedung eines Gesetzes, in der Lage zu sein, Bezügeverfahren so durchzuführen, dass diejenigen, denen das Geld zusteht, es auch tatsächlich pünktlich bekommen? Ich möchte noch eine weitere Frage anfügen: Wann werden denn dann die Professoren mit der Bezahlung rechnen können?

Ich habe es vorhin bereits gesagt: Wenn zwischen einer Entscheidung und der entsprechenden Umsetzung ausreichend Zeit besteht, eine Programmierung vorzunehmen, dann läuft das Ganze reibungslos.

In dem konkreten Fall – ich erinnere mich sehr gut daran – war es so, dass es noch bis zum Schluss sehr intensive Diskussionen auch mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung darüber gab, wie denn das Grundgehalt und die Zulagen be- und verrechnet werden sollten. Das war der Grund, dass es zu Programmierungsfriktionen gekommen ist. Was das LBV da beschrieben hat, hing damit zusammen, dass es noch Änderungen in der Regel gab, wie dem gerichtlichen Auftrag entsprochen werden muss.

Wenn ich mich an die Unterlagen, die ich dazu gelesen habe, richtig erinnere, sollen die Zahlungen – hierzu muss ich eine kurze Nachfrage stellen –

(Der Minister bespricht sich mit einem Mitar- beiter.)

im September oder Oktober erfolgen. Bis dahin soll alles abgewickelt sein.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Witzel hat eine zweite und letzte Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans, ich habe eine Reihe von Betroffenen erlebt, die sich in den letzten Tagen und Wochen an unsere Landtagsfraktion gewandt haben. Dabei konnte ich feststellen, dass die Handhabung für unbürokratische Lösun

gen an den einzelnen Standorten unterschiedlich war.

Es gab Hochschulen, die sofort gehandelt haben und mit hochschuleigenen Mitteln in Form einer Zwischenfinanzierung für eine Überbrückung bei den jungen Menschen gesorgt haben. Andere Hochschulen haben für sich keine haushaltsrechtlichen oder – hinsichtlich der Liquidität – faktischen Möglichkeiten gesehen, eine solche Zwischenfinanzierung zu übernehmen; sie meinten, dies sei auch nicht ihre Aufgabe.

Deshalb meine Frage an Sie: Wie kann es sein, dass die unbürokratische Hilfe, die Sie als Finanzminister im Fachausschuss auch empfohlen haben – nämlich über die Hochschulen eine Zwischenfinanzierung hinzubekommen und die Detailabrechnung nachgelagert mit dem LBV vorzunehmen –, von Standort zu Standort, von Hochschule zu Hochschule derart unterschiedlich gehandhabt worden ist?

Das kann ich nur mit der dezentralen Entscheidungshoheit erklären. Sie weisen zu Recht darauf hin: Das habe ich im Ausschuss so empfohlen. Ich habe die Hochschulen dazu aufgerufen, unkompliziert, unbürokratisch und schnell einzuspringen.

Es ging letztlich nicht um die Frage, ob jemand sein Geld bekommt oder nicht, sondern die Frage war, wie der Zeitraum bis zur Auszahlung überbrückt werden sollte. Das haben die Hochschulen offenbar völlig unterschiedlich gehandhabt.

Ich hatte jedoch keinen Zugriff, hier eine einheitliche Regelung für alle Hochschulen zu treffen. Vielmehr war das ein Appell. Ich freue mich jedenfalls darüber, dass einige Hochschulen diesen Appell offenbar aufgegriffen und sehr schnell umgesetzt haben.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Kollege Schatz hat eine Frage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe nur eine kurze Frage: Wer trägt Ihrer Meinung nach die Verantwortung für die Verspätungen im Umstellungsprozess?

Es gibt, wie immer bei solchen Angelegenheiten, unterschiedliche Verantwortlichkeiten; das hatte ich vorhin schon gesagt. Man kann natürlich darüber nachdenken, warum die Einführung von SAP länger gedauert hat als gedacht: Lag das bei dem Dienstleistungsunternehmen? Lag das an der internen Umsetzung im LBV?

Die Einführung allein hätte ja noch nicht einmal zu einem Problem geführt. Hinzu kam eine Tatsache, die man nicht beeinflussen konnte, nämlich die hohe Zahl an Zugängen oder Wiedereinstellungen. Es gibt sicherlich eine Reihe von Fragen im Umfeld des LBV. Das LBV ist – ich habe es schon mehrfach gesagt – das größte Lohnbüro Deutschlands mit extrem vielen Fällen, die es sonst in dieser Größenordnung überhaupt nicht gibt. Hier muss vieles weiterentwickelt werden, das Ganze muss noch stringenter werden. Zu diesem Zweck werde ich mit dem Leiter des LBV auch selbst Gespräche führen und mir anhören, was als Nächstes geplant ist; denn wir wollen an dieser Stelle noch weiterkommen.

Wir werden die Situation beobachten und begleiten, mit der Möglichkeit einer personellen Verstärkung. Dafür muss es aber ein Konzept geben, das deutlich macht, dass eine solche personelle Verstärkung auch zu einer veränderten Qualität der Dienstleistung führt.

Herr Kollege Fricke, zweite und letzte Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe eine direkte Nachfrage zu meiner vorhin gestellten Frage: Warum hat die Leitung des LBV in Erwägung gezogen, von einer sicheren Einführung mit einem entsprechenden Schulungszeitraum und einer gesicherten Übertragungsphase Abstand zu nehmen?

Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, was genau Sie meinen. Vielleicht meinen Sie das, was vorhin schon mal angesprochen worden ist: Man hätte direkt auf den Juni gehen und das Ganze in einen Zeitraum verschieben können, der nach der Welle der Neueinstellungen liegt und daher sicherer hätte eingehalten werden können.

Das waren die Gründe, die ich vorhin genannt habe: Man hat geglaubt, auf der sicheren Seite zu sein, vor der Neueinstellungswelle mit der Umstellung fertig zu sein. Und man ging davon aus, dass man erhebliche Mehrkosten produziert hätte, wenn man zu diesem Zeitpunkt aus reinen Sicherheitserwägungen einen anderen Zeitraum gewählt hätte.

Danke, Herr Minister. – Herr Wegner hat noch eine Frage. Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Minister, was hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung unternommen, um den auftretenden Problemen entgegenzuwirken? Sind finanzielle Mit

tel hierfür vom LBV beim Finanzministerium angefordert worden?

Nein, das sind sie nicht, weil an dieser Stelle ganz offenbar das Problem bei der Umstellung nicht finanzieller, sondern technischer Art war. Es bestand ein Vertrag mit SAP, die Einführung sicherzustellen. Dann ist wohl zwischen dem Finanzministerium und dem LBV überlegt worden, wie man am besten sicherstellt, dass jetzt, nachdem ein Problem eingetreten war, diese Fälle schnell abgearbeitet werden können. Das ist am Ende aber eine interne Organisationsfrage des LBV, weil dort am besten entschieden werden kann, auf welche Tätigkeiten man übergangsweise verzichten oder welche Tätigkeiten man verschieben kann, um den Berg an einer anderen Stelle schneller bewältigen zu können.

Danke schön, Herr Minister.

Mir liegt noch die

Mündliche Anfrage 26

vor. Herr Kollege Witzel, wenn Sie mir kurz ein Signal geben würden, wie wir damit verfahren sollen: schieben auf das nächste Plenum oder schriftliche Beantwortung?

(Ralf Witzel [FDP]: Nächstes Mal!)

Nächstes Plenum, also mündliche Beantwortung. Gut. Dann werden wir das vorterminieren. Die Mündliche Anfrage 26 wird auf die nächste Plenarsitzung – nach der Sommerpause – verschoben.

Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Danke schön, Herr Minister, Kolleginnen und Kollegen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

9 Auszubildenden den Zugang zur Arbeitneh

merweiterbildung ermöglichen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/3431

Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Kollegin Stotz für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider gibt es immer wieder Anlässe, Entwicklungen und Vorfälle, bei denen sicher nicht nur ich mit Sorge an unsere Demokratie denke: wenn wieder einmal die sinkende Wahlbeteiligung gemeldet wird, wenn wir von geringem Interesse an Politik und manchmal auch von geringem

Wissen über Politik und Gesellschaft lesen und wir es ja auch oft genug selbst erfahren.