Protocol of the Session on July 10, 2013

Wissen über Politik und Gesellschaft lesen und wir es ja auch oft genug selbst erfahren.

Wir haben schon oft fraktions- und parteiübergreifend darüber gesprochen, wie man denn das Interesse an politischen Prozessen wieder stärken und wie man Beteiligung und Engagement fördern könnte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Fragestellung befasst sich unser Antrag. Nicht zuletzt durch die Gewerkschaften und deren Jugendvertretungen sind wir auf ein Problem aufmerksam geworden, welches angesichts der gerade geschilderten Entwicklungen nach unserem Dafürhalten schnellstens abgestellt werden sollte.

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz regelt gut und zuverlässig, wie ich finde, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der politischen Weiterbildung teilhaben können. Allerdings sind davon gerade diejenigen ausgenommen, für die diese politische Weiterbildung nach unserer Überzeugung besonders wichtig ist: die Auszubildenden im dualen System, also in aller Regel junge Erwachsene. Damit gehört Nordrhein-Westfalen mit einigen wenigen anderen Bundesländern zu denjenigen, in denen Auszubildende bislang keinen Anspruch auf Bildungsurlaub gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz haben.

Jugendliche, die an schulischem oder beruflichem Vollzeitunterricht teilnehmen, erhalten dort ein Angebot zur politischen Bildung. Ausgerechnet den Auszubildenden aber wird dieses Angebot vorenthalten, sofern sie nicht bereits als Jugend- oder Auszubildendenvertreter und -vertreterinnen tätig sind.

Mit anderen Worten: Den bereits in festen Strukturen engagierten jungen Menschen werden weitere Möglichkeiten gegeben, denjenigen, die dazu noch motiviert werden müssten, fehlen diese Möglichkeiten.

Das ist ein in meinen Augen höchst unbefriedigender Zustand, den wir dringend ändern sollten. Folgerichtig haben wir in unserem Koalitionsvertrag formuliert – ich erlaube mir zu zitieren –:

„Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz wollen wir auch für die Bildung von jungen Menschen nutzen. Deshalb wollen wir die Auszubildenden als Anspruchsberechtigte in das Gesetz aufnehmen.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Demokratie muss immer wieder neu gelernt werden – gerade von jungen Menschen; da stimmen Sie mir sicher alle zu. „Politische Weiterbildung“ – so formulieren wir es denn auch in unserem Antrag – „als Identitätsfindungs- und -entwicklungsprozess von Werten ist gerade für junge Menschen sehr wichtig.“ Wir wollen, dass junge Menschen daran teilhaben können: durch politische Workshops, eine Fahrt nach

Auschwitz, den Besuch eines Parlaments wie des Deutschen Bundetages. Viele andere Veranstaltungen sind denkbar.

Jungen Menschen dauerhaft die Chance auf Bildung und Informationsgewinnung für demokratische Prozesse zu ermöglichen bedeutet, so finde ich, einen Gewinn für unsere Demokratie, für unsere Gesellschaft und für unser gemeinsames Miteinander.

Erfreulicherweise ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Arbeitnehmerweiterbil

dungsgesetz stets von Einvernehmlichkeit geprägt. Wir wollen aus diesem gemeinschaftlichen Prozess nicht aussteigen, sondern hoffen vielmehr, dass in einem gemeinsamen Diskurs eine Regelung gefunden werden kann, die auch in dieser Frage von allen Seiten getragen wird.

Wir bitten deshalb die Landesregierung, mit allen Beteiligten das Gespräch zu suchen und dann einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, um diese Lücke, die sich im Gesetz auftut, zu schließen.

Ich fände es ausgesprochen gut, wenn auch die Oppositionsfraktionen im Hause sich unserer Zielsetzung anschließen und uns unterstützen würden. Das wäre sicherlich ein gutes Signal. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Stotz. – Nun spricht für die grüne Fraktion Frau Zentis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Wir thematisieren in diversen Gremien und Foren den Anspruch auf Bildungsgerechtigkeit und haben fast alle erkannt, dass lebenslanges Lernen erforderlich ist zur Sicherung des Lebensunterhaltes, zum Bestehen auf dem Arbeitsmarkt und damit für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft und letztendlich für mehr Lebensqualität und Selbstverwirklichung.

Die Möglichkeit, zum Beispiel durch Weiterbildung demokratische Grundregeln zu vertiefen, sich politisch in jedweder Disziplin weiterzubilden, kommt letztendlich auch den Betrieben zugute. Längst wurde doch erkannt, dass umfassendes Wissen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Erfolg von Unternehmen nicht nur gut steht, sondern diesen auch sehr nützlich ist.

Aber was machen wir zurzeit? Wir qualifizieren unsere Schülerinnen und Schüler in unseren Schulen und streben einen guten, gehobenen Bildungsabschluss für unsere Kinder an. Entsprechend ihren Befähigungen, Neigungen und auch Begabungen erwerben sie Abschlüsse und beginnen eine Aus

bildung, um auf Dauer wirtschaftliche Selbständigkeit zu erreichen.

Ist die Ausbildung beendet und ist man im Berufsleben angekommen, so besteht für alle Beschäftigten ein Anspruch auf Bildungsurlaub. Der wird zwar, wie wir alle wissen, nicht so wahrgenommen und beansprucht, wie wir es gerne hätten, aber das ist kein Grund, Auszubildende davon auszuschließen. Denn gerade die Auszubildenden haben keinen Anspruch darauf, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

In unserem Antrag beschränken wir uns auf die politische Weiterbildung. Wie wir wissen, haben viele Auszubildende in anderen Bundesländern diesen Anspruch. Unsere Auszubildenden in NRW haben diesen Anspruch leider nicht. Die Chance, sich Wissen anzueignen, welches nicht zwingend mit dem Ausbildungsberuf zu tun hat, haben Auszubildende auf diesem Wege leider nicht.

Das finden wir nicht gerecht. Wir finden, das muss sich ändern. Deshalb fordern wir in unserem heutigen Antrag die Landesregierung auf, mit denjenigen ins Gespräch zu kommen, die den vielfachen Wunsch nach einem gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung auch für Auszubildende geäußert haben – eindeutig hörbar war das auch in der Weiterbildungskonferenz –, und diesen Wunsch auch umzusetzen.

Ich sage heute aber ganz klar und deutlich: Dies kann nur einvernehmlich mit allen beteiligten Interessengruppen geschehen. Wir halten den bisher stets gefundenen Weg des Konsenses aller Weiterbildungspartner für wichtig und richtig.

Wir halten eine solche Regelung für unser Bundesland für wünschenswert und für eigentlich längst überfällig. Wir setzen auf die Weitsicht der Vertreter aus Industrie und Handwerk und auf das Geschick unserer Landesregierung, damit wir alsbald eine ähnliche gesetzliche Regelung haben wie Berlin, Hamburg oder Schleswig-Holstein – um nur einige zu nennen.

(Beifall von der SPD)

Wir setzen auf Ihre Zustimmung zu unseren Antrag, und wir erwarten einen Gesetzentwurf, der einvernehmlich von allen Beteiligten getragen wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Zentis. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Kerkhoff.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist so, dass in Anträgen vielfach Sätze stehen, die jeder unterschreiben kann, weil sie in ihrer

bestechenden Wahrheit zum Grundkonsens dieses Landes gehören. Der Satz „Politische Weiterbildung ist sehr wichtig“ gehört ohne Zweifel dazu.

(Beifall von der CDU)

Uns eint, dass wir das Interesse von Jugendlichen an Politik und gesellschaftlichen Zusammenhängen fördern wollen. Wir wollen sie befähigen, sich eine eigene Meinung zu bilden und Dinge kritisch zu hinterfragen, statt Rattenfängern und Extremisten von Rechts und Links hinterherzulaufen.

Uns eint, dass wir es für wichtig halten, die deutsche Geschichte mit all ihren Licht- und Schattenseiten zu verstehen und auch zu begreifen, dass jede Demokratie Menschen braucht, die mutig für sie eintreten.

Uns alle, die wie hier im Parlament als frei gewählte Abgeordnete sitzen, eint auch, dass wir ein besonders hohes Interesse an Politik und gesellschaftlichen Zusammenhängen haben. Viele von uns sind sicherlich schon seit ihrer Jugend politisch interessiert und engagiert.

Aber, meine Damen und Herren – das unterscheidet uns dann schon –, wir brauchen, um Engagement und Interesse zu fördern, keine Gesetze und keine Regelungen, keine technokratische Herangehensweise und keine Formulare mit drei Durchschlägen, mit denen Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz beantragt wird,

sondern wir brauchen Vorbilder

(Beifall von der CDU)

im Betrieb, in der Schule und zu Hause, die den jungen Leuten klarmachen: Es ist eben nicht egal; die da oben tun eben nicht nur das, was sie wollen, sondern jeder kann und sollte sich in einer Demokratie engagieren.

In den Orts- und Stadtverbänden unserer Partei – bei den Piraten möglicherweise eher virtuell – sind Tausende ehrenamtlich unterwegs und opfern Freizeit und Wochenende, um sich politisch zu engagieren.

Deshalb ist die Aufnahme von Auszubildenden in das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz nicht überfällig, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, sondern überflüssig. Sie entfachen mit Normen und Gesetzen nämlich kein politisches Feuer.

(Beifall von der CDU)

Wer brennt und wer sich interessiert, der opfert auch Freizeit. Auf den, der sagt, er sei nur dann bereit, sich mit deutscher Geschichte zu befassen, wenn er dafür zusätzliche bezahlte freie Tage bekommt, können wir, glaube ich, ohnehin nicht zählen.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, Politik –, Sozialwissenschafts- und Geschichtsunterricht sind Teil des

Lehrplans und finden in der Schule statt, auch in der Berufsschule. Auf die ganze Ausbildungszeit gesehen sind das ungefähr 120 Stunden. Deshalb ist Ihre Argumentation, dass Auszubildende gegenüber Vollzeitschülern benachteiligt seien, falsch und in der Sache nicht nachzuvollziehen. Das ist schlicht und einfach ein anderer Sachverhalt. Mit ähnlicher Logik könnte man übrigens auch eine Ausbildungsvergütung für Vollzeitschüler fordern.

Die duale Ausbildung sieht zwei Lernorte vor: die Schule und den Betrieb. An beiden Stellen sind die Auszubildenden mit komplexen Aufgaben konfrontiert. Gerade wenn Ausbildungsinhalte breit gefächert sind und die technische Entwicklung voranschreitet, braucht es Zeit im Betrieb und in der Schule, um sie zu erlernen. Zusätzliche Freistellungsansprüche führen daher im Ergebnis zum Verlust von Lern- und Praxiszeiten und damit von Qualität in der Ausbildung.

Meine Damen und Herren, jetzt leben wir zum Glück in einer Zeit, in der es wirtschaftlich gut läuft und die Betriebe viel ausbilden. Wir sollten diese große Ausbildungsbereitschaft, egal in welcher Branche, weiter fördern und alles unterlassen, was dazu beitragen könnte, sie zu dämpfen.

(Beifall von der CDU)

Es kommen möglicherweise auch wieder andere Zeiten. Auch Sie kennen sicherlich die Klagen kleiner und größerer Betriebe, die zum Beispiel lauten: Warum ist mein Auszubildender eigentlich so selten in der Firma? Immer wenn hier viel zu tun ist, ist Berufsschule. – Ich will das jetzt nicht inhaltlich beurteilen, aber ich sage Ihnen: Weiter draufzusatteln und noch einen Anspruch für dieses und jenes einzuführen, halten wir für falsch. Es fällt hinterher genau denen auf die Füße, die auf eine gute betriebliche Ausbildung angewiesen sind.