Protocol of the Session on November 7, 2012

Sehr geehrte Frau Ministerin, wie bewerten Sie generell die in der Studie getroffene Einschätzung, dass sich Pädagogen stärker an den Leistungen der Kinder orientieren, als dies bei einer Einschätzung der Eltern der Fall ist?

Ich habe ja eben ausgeführt, dass die von Ihnen zitierte Studie nicht die einzige ist, und habe die aus meiner Sicht sehr nachvollziehbaren Ausführungen von Prof. Baumert zitiert, der deutlich macht, dass die soziale Ungleichheit in Ländern, in denen eine größere Verbindlichkeit von Übergangsempfehlungen gegeben ist, die soziale Ungleichheit stärkt. Diese Landesregierung möchte die soziale Ungleichheit im Bildungsbereich abbauen und möchte, dass mehr Kinder zu guten Leistungen und zu guten Schulabschlüssen geführt werden.

Danke schön, Frau Ministerin. – Frau Schmitz, die Fragestellerin, hat eine zweite Frage. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Ministerin, da auch die Empfehlungen für weiterführende Schulformen einen Einfluss auf das Verhältnis zwischen Auf- und Absteigern ausüben können: Wäre es möglich, an einigen Zahlen zu verdeutlichen, wie sich dieses Verhältnis in Nordrhein-Westfalen im letzten Jahrzehnt entwickelt hat?

Frau Abgeordnete, das ist eine interessante Frage. Die ist auch letzte Woche in der Studie, die Frau Prof. Bellenberg für die Bertelsmann Stiftung erstellt hat, analysiert worden. Dort ist, wenn ich es richtig im Kopf habe, ausgeführt worden, dass sich in Nordrhein-Westfalen das Verhält

nis von früher 1 zu 8 auf immerhin 1 zu 6 verbessert hat.

Das ist aber ein Wert, der diese Landesregierung immer noch nicht zufriedenstellt und uns veranlasst, weiter daran zu arbeiten. Das tun wir unter anderem, indem wir durch die Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens diese Schicksalsentscheidung im Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule mindern und die Bildungswege für alle Kinder länger offen halten. Und die Eltern nehmen diese neuen Schulformen auch umfassend an, wie wir heute Morgen schon diskutiert haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Witzel stellt seine zweite und letzte Frage hierzu.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Löhrmann, vielen Dank für Ihre erste Antwort. Daraus ergibt sich für mich eine Nachfrage.

Sie haben eben in Ihrer Beantwortung gesagt, dass es Ihr politisches Ziel ist, Kindern, insbesondere jungen Kindern, beschämende Ereignisse zu ersparen. Ich meine, so haben Sie es gerade formuliert.

Das Ziel, dass wir Kindern beschämende Ereignisse ersparen wollen, teilen wir wohl alle hier in diesem Hause. Ich möchte einen Punkt ansprechen, weil Sie auch auf die aktuellen Erkenntnisse von Frau Prof. Bellenberg rekurriert haben, was erfüllbare und nicht erfüllbare Bildungsaspirationen auch der Elternhäuser angeht. Wie soll es, wenn einfach auch bestimmte kognitive Voraussetzungen bei Kindern unterschiedlich aussehen, funktionieren, beschämende Ereignisse zu ersparen, wenn dies nicht mit der Bereitschaft verbunden ist, auf Qualität zu verzichten?

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Man kann immer auf beschämende Ereignisse verzichten, wenn man bereit ist, Qualitätsstandards abzusenken, und man auch bei Kindern, die nicht die erforderlichen Leistungen für bestimmte Bildungslaufbahnen erbringen, Abstriche machen. Das kann ja nicht das politische Ziel sein bei dem, was wir bildungspolitisch aufzuholen haben. Deshalb ist genau das meine Frage: Wie moderieren Sie den Prozess so, dass er ohne einen allzu großen Qualitätsverlust abläuft?

Sehr geehrter Herr Witzel, die Bildungskonferenz hat sich sehr intensiv auch mit dieser Frage beschäftigt. Die FDP-Fraktion ist ja leider ausgestiegen. Wir haben in der Bildungskonferenz eine Empfehlung formuliert, die auch Eingang gefunden hat in die letzte Woche vom Schulausschuss verabschiedete allgemeine Prüfungsordnung für die

Sekundarstufe I, dass wir nämlich, ohne ein formales Abschulungsverbot, wie das andernorts formuliert ist, die Verantwortung der jeweiligen Schule für die Kinder und Jugendlichen, die sie aufgenommen hat, stärken und die Schule dabei unterstützen, einen erfolgreichen Abschluss der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Das ist nicht zwingend das Abitur, das ist auch nicht zwingend das Abitur am Gymnasium. Es geht um die Verantwortung für einen erfolgreichen Bildungsabschluss. Diese Zielsetzung haben wir in der Bildungskonferenz im Übrigen nicht einfach verordnet, sondern die ist entwickelt worden. Dieser Empfehlung haben auch der Philologenverband und die Schulleitungsvereinigung der Gymnasien zugestimmt. Sie haben diesen Auftrag also ausdrücklich angenommen.

Es gibt ein sehr interessantes Projekt, das die Landesregierung zusammen mit der Mercator-Stiftung initiiert hat, nämlich „Lernpotenziale. Individuell fördern am Gymnasium“. Es geht darum, den Auftrag, der im Schulgesetz steht, nämlich die individuelle Förderung, ernsthaft umzusetzen. Die Vorgängerregierung hat nicht wirklich Fürsorge getroffen, dass das auch stattfinden kann. Dieses Projekt ist von 142 Gymnasien freiwillig gewählt worden, um genau diesen Anspruch zu erfüllen. Wir sind uns hoffentlich einig darin, dass möglichst wenig Kinder zurückgestuft werden oder sitzen bleiben sollten; denn das ist Verschwendung von Lebenszeit der Kinder und auch von öffentlichen Ressourcen. Ich bin daher sehr erfreut, dass so viele Gymnasien an dieser wichtigen Entwicklung mitmachen. In anderen Schulformen ist das sozusagen Kernbestand der pädagogischen Arbeit und des pädagogischen Auftrags.

Die Leistungsentwicklung ist in Nordrhein-Westfalen durch Bildungsstandards gesichert, die wir in der KMK für die Grundschule, für den mittleren Bildungsabschluss und auch für das Abitur inzwischen entwickelt haben und die – wie es schon die rotgrüne Vorgängerregierung entschieden hat – in zentralen und teilzentralen Prüfungen berücksichtigt werden.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für eine weitere Frage erteile ich Herr Kollegen Wegner von der Piratenfraktion das Wort.

Wenn die Empfehlung nicht bindend ist, werden sich auf jeden Fall manche Eltern über die Empfehlung zum Beispiel für die Hauptschule oder das Gymnasium hinwegsetzen. Haben Sie Erkenntnisse darüber, ob es bezogen auf das soziale Umfeld des Kindes bzw. die soziale Situation der Eltern Häufungen in die eine oder andere Richtung gibt, wenn sich Eltern über diese Empfehlung hinwegsetzen? Wenn ja, würden mich auch die Zahlen interessieren.

Frau Ministerin.

Herr Kollege Wegner, ich beantworte die Frage gerne. Wir können genaue Zahlen aus der Studie von Prof. Bellenberg, die schon genannt worden ist, nachliefern. Diese Zahlen sind sehr interessant. Da werden auch bestimmte Parameter analysiert.

Wir wissen im Grunde seit der ersten PISA-Studie, dass Eltern aus sozial schwierigen Verhältnissen ihren Kindern manchmal nicht so viel zutrauen, wie sie wirklich können. Darin besteht ja die soziale Benachteiligung. Solche Kinder müssen, um eine bessere Empfehlung zu bekommen, häufig bessere Leistungen bringen als Kinder aus bessergestellten Elternhäusern, die eine höhere Bildungsaspiration haben, wie man das nennt. Deswegen ist es aus unserer Sicht richtig, die Eltern zu stärken und zu ermutigen, das gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern zu besprechen und den Kindern mehr zuzutrauen.

Dass es zu einem verstärkten Scheitern kommt, wenn Kindern mehr zugetraut wird, das ist nicht belegt. Ich hatte eben schon gesagt, dass es auch zu Abschulungen kommt, wenn es die Empfehlung genau für diese Schulform gegeben hat. Das zeigt noch mal, wie unsicher diese Prognosen sind. Wir müssen vor allem eines im Blick haben: dass man das Entwicklungspotential von acht- oder neunjährigen Kindern nicht verlässlich feststellen kann, weil Begabungen nicht statisch, sondern dynamisch sind. Etwa 50 % der Leistungsfähigkeit der Talente, der Begabungen, stehen fest und etwa 50 % sind durch lernfördernde Umgebungen beeinflussbar. Und daran müssen wir arbeiten.

Vielen Dank Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die heutige Fragestunde. Wir haben alle vorliegenden Fragen abarbeiten können.

Wir treten direkt ein in den Tagesordnungspunkt

3 Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hoch

wertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen (8. Schul- rechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/815

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 16/1282

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Hendricks das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es bereits relativ spät ist, freut es mich, dass wir heute die Verabschiedung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes im Landtag werden vornehmen können.

Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz hat eine Vorgeschichte. Wir hatten es schon in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Aber auch das 8. Schulrechtsänderungsgesetz hat sich wegen der Auflösung des Landtages verzögert.

Gleichwohl haben wir in der letzten Woche die Anhörung zum 8. Schulrechtsänderungsgesetz durchgeführt. Man kann wohl unisono feststellen, dass es ein gutes Gesetz geworden ist, das hier heute die Zustimmung einer breiten Mehrheit – eine Zeitung hat getitelt „Große Koalition im Landtag“ – finden wird.

Ich glaube, es ist wichtig, mit einem Dank zu beginnen. Ich will mich bei all denjenigen bedanken, die mitgeholfen haben, dass wir das 8. Schul

rechtsänderungsgesetz auf den Weg bringen konnten. Zum einen handelt es sich dabei um die Mitarbeiter im Ministerium, zum anderen um die Parteien im Landtag, die gemeinsam aus dem Schulkonsens heraus entschieden haben, vor allen Dingen kleine Grundschulstandorte retten zu wollen, indem sie ihnen die Möglichkeit geben, ein wohnortnahes und – das ist uns wichtig – qualitativ hochwertiges Angebot vorzuhalten.

Der Dank geht aber auch an die Verbände. Wer die Presse heute gelesen hat, der konnte feststellen, dass der Verband Bildung und Erziehung darauf hinweist, dass sein Konzept „Kurze Beine, kurze Wege“ eingeflossen ist. Es ist immer so: Wenn man etwas auf den Weg bringt, was gut ist, hat es am Ende viele Väter und Mütter. Es ist auch gut, dass das so ist.

Die Anhörung hat auch große Zustimmung zum kommunalen Klassenrichtwert signalisiert, den wir einführen. Das ist übrigens ein neuer, innovativer Ansatz, der es den Kommunen ermöglicht, weitere Gestaltungsspielräume zu nutzen sowie sozialräumliche und pädagogische Erfordernisse in den Blick zu nehmen.

Darüber hinaus schaffen wir die Möglichkeit, kleine Grundschulen durch die Gründung von Grundschulverbänden zu erhalten. Sah das Gesetz ursprüng

lich noch die Notwendigkeit vor, dass nach fünf Jahren jahrgangsübergreifenden Unterrichts an Teilstandorten dieser auch am Hauptstandort erforderlich ist, haben wir nach der Anhörung eine Änderung vorgenommen. Danach ist das zwar nicht mehr erforderlich, wohl aber ein gemeinsames pädagogisches Konzept, weil die Schulen pädagogisch eine Einheit darstellen und sichergestellt sein muss, dass an beiden Standorten pädagogisch sinnvoll und verantwortlich von beiden Lehrerkollegien, die eigentlich eines sein sollten, gearbeitet werden kann.

Insgesamt glaube ich, dass wir mit diesem Gesetz den Kommunen bezogen auf die unterschiedlichen Ausgangslagen und zurückgehenden Schülerzahlen Instrumente an die Hand geben, kleine Standorte zu sichern. Wir werden mit dem Gesetz gleichzeitig die Möglichkeit eröffnen, in Ausnahmefällen Teilstandorte für Gesamtschulen zu schaffen. Auch damit geben wir den Kommunen größeren Gestaltungsspielraum.

Ausdrückliches Lob gab es darüber hinaus für die Änderung des § 20 Abs. 10 des Lehrerausbildungsgesetzes, der eine sinnvolle Übergangsregelung darstellt, um die zusätzlichen Bedarfe an Lehrerinnen und Lehrer mit sonderpädagogischer Lehrbefähigung in den Schulen decken zu können, die jetzt durch die Inklusion entstehen und die auch deshalb bestehen, weil – übrigens schon unter SchwarzGelb – nicht genug Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet worden sind.

In der Zwischenzeit ist die geplante Weiterqualifizierung auch bei den Lehrerinnen und Lehrern in der Schule angekommen. Ich kann Ihnen versichern: Bei uns gehen die ersten Anfragen ein, ob man sich jetzt bewerben kann und wann die Weiterqualifizierung möglich ist. Es scheint insbesondere bei Grundschullehrern ein großes Interesse zu geben, diese Qualifizierung für sich selber anzustreben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns, der rot-grünen Koalition, ist daran gelegen, schulrechtliche Änderungen im Konsens zu gestalten. Dazu ist der Dialog mit den Beteiligten wichtig. Anhörungen dienen diesem Dialog ebenso wie die Anregungen und Hinweise aus der Community – sowie aus anderen Parteien. Das sage ich hier nachdrücklich, weil wir an dieser Stelle den Konsens mit den anderen Parteien in diesem Hohen Hause weiterführen möchten.

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz stehen weitere Herausforderungen an. Ich würde mich freuen, wenn es uns auch beim 8. Schulrechtsänderungsgesetz gelingen würde, hervorragend zusammenzuarbeiten, und wir die Beratungen in diesem Hohen Hause ähnlich konstruktiv und gemeinsam auf den Weg bringen könnten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir damit eine gute Regelung für NordrheinWestfalen geschaffen haben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hendricks. – Für die CDU-Fraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Kaiser das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes beschließen wir den Teil des Schulkonsenses, der den Erhalt eines wohnortnahen Schulangebots betrifft. Dadurch wird den Kommunen Planungssicherheit ermöglicht, werden den Eltern verlässliche Informationen gegeben, wird den Kindern gemäß dem Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ ein langer Schulweg erspart.

Wir schaffen den gesetzlichen Rahmen dafür, dass Grundschulen mit 92 oder mehr Schülerinnen und Schülern selbstständig weiter bestehen können. Durch die erhebliche Absenkung dieses Wertes wird eine große Anzahl von einzügigen Grundschulen abgesichert.