Protocol of the Session on November 7, 2012

Wir schaffen den gesetzlichen Rahmen dafür, dass Grundschulen mit 92 oder mehr Schülerinnen und Schülern selbstständig weiter bestehen können. Durch die erhebliche Absenkung dieses Wertes wird eine große Anzahl von einzügigen Grundschulen abgesichert.

Mit der Schaffung der verbesserten Möglichkeit des Erhalts von Teilstandorten kann die Schule im Dorf bleiben. Wir begrüßen, dass von der ursprünglich verbindlich vorgesehenen Mindestzahl 46 begründete Ausnahmen möglich sind. Damit kann für Orte mit Geburtenzahlen von elf bis 13 Kindern pro Jahrgang der Bestand faktisch gesichert werden. Man muss dazusagen: Bei acht oder weniger Kindern pro Jahrgang wird es auf Dauer schwierig, einen eigenen Standort aufrechtzuerhalten. Diese Regelung schafft also Planungssicherheit. Wir können als Land guten Gewissens feststellen, dass ein wohnortnahes Schulangebot garantiert wird.

Ein besonders wichtiges Anliegen war für uns die Regelung, die heute im Änderungsantrag vollzogen wird. Ich habe im Plenum und im Ausschuss bereits mehrfach auf diese Forderung hingewiesen und finde es gut, dass diesem Anliegen jetzt gefolgt wird. Denn die ursprüngliche Fassung, nach der Hauptstandort und Dependance einer Grundschule nach einem starren einheitlichen Konzept oder Programm gefahren werden müssen, sprich: alle entweder jahrgangsbezogen oder jahrgangsübergreifend unterrichten, ist sicherlich nicht sinnvoll. Das hätte aus unserer Sicht nämlich zur Folge gehabt, dass nach fünf Jahren ein massenhaftes Sterben der Dependancen eingesetzt hätte. Die jetzt vorgelegte Regelung und die Verpflichtung der Aufsicht, zu genehmigen, wenn ein entsprechendes Konzept für eine jahrgangsübergreifende Dependance mit einem jahrgangsbezogenen Hauptstandort kombiniert

wird, schafft bessere Möglichkeiten, die Teilstandorte auf Dauer abzusichern.

Durch die Einrichtung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Steuerungsmöglichkeit, aber auch die Verantwortung, zum Beispiel für vergleichbare Klassenstärken zu sorgen, erhöht.

Bei der Schaffung erweiterter Möglichkeiten zur Gründung von Gesamtschulen mit Teilstandorten halten wir es bei allem kommunalen Verständnis für die Gründung einer Gesamtschule für wichtig, näher zu betrachten, ob die Qualität der Oberstufe auch auf Dauer gesichert werden kann.

Hier ist insbesondere die Bildungslandschaft in der Region genauer zu betrachten. Ein Schülerrückgang wird irgendwann auch die Oberstufen betreffen. Eine Tendenz zur Bildung von Kleinstoberstufen kann aus Qualitätsgründen aber nicht das Ziel sein. Auch im ländlichen Bereich muss daher auf ausreichende Differenzierungsmöglichkeiten geachtet werden. Es kann wesentlich sinnvoller sein, eine Sekundarschule zu gründen, die durch die Übergänge ihrer Schülerinnen und Schüler bestehende Oberstufen dauerhaft stärkt.

Im ländlichen Bereich wird es daher Einzelfälle geben, die die im Schulgesetz ermöglichten besonderen Ausnahmen zur Bildung von Sekundarschulen mit jeweils zwei zweizügigen Standorten als bessere Lösung anbieten. Ich begrüße, dass Frau Löhrmann in solchen Fällen Gesprächsbereitschaft zugesagt hat.

Zusammengefasst heißt das: Die CDU-Fraktion stimmt dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz zu. Wir vertrauen auch hier darauf, dass das Gesetz fair und im Sinne des Schulkonsenses umgesetzt wird.

Ich bedanke mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, die uns sehr offen und fair informiert haben. Ich bedanke mich bei der Ministerin persönlich sowie bei den anderen Fraktionen. Ich glaube, dass wir ein gutes Stück vorangekommen sind. Hoffen wir, dass es in der Praxis gut gelebt wird und wir den Schülerinnen und Schülern lange Wege ersparen können. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU, der SPD und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaiser. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Kollegin Beer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte da anfangen, wo Kollege Kaiser aufgehört hat, was auch Frau Hendricks schon betont hat: Ein herzliches Dankeschön geht an das Ministerium für die wirklich gute Arbeit. Ich glaube, dass sie auch im föderalen Konzert wegweisend sein wird. Schließlich ist es ein neues, ein pfiffiges, ein innovatives Steuerungselement, das wir mit dem 8. Schulrecht

sänderungsgesetz auf den Weg bringen. Mit diesem Gesetz beantworten wir darüber hinaus zum ersten Mal die Frage, wie man kleine Standorte zukunftsweisend erhalten kann.

Ein herzliches Dankeschön richte ich auch an das gesamte Haus und die Fraktionen für die Mitberatung, welche immer bereichernd war und weitergeführt hat. Das gilt auch für die Expertenanhörung in der letzten Woche.

Wir schaffen mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz in der Tat mehr Chancen für kleine Grundschulstandorte in NRW. Das Stichwort „Qualität“ – Klaus Kaiser hat es genannt – beinhaltet aber auch, dass jetzt nicht versprochen wird, dass jeder Standort unter allen Bedingungen zu halten ist. Die Frage der Qualität ist entscheidend; sonst wird der Standort von den Eltern nicht akzeptiert. Das muss man der Redlichkeit halber noch mal sagen. Das gilt auch für die weiterführenden Schulen und die Fragestellung, die Klaus Kaiser soeben angesprochen hat. Es geht nur zusammen: Eine Einheit muss pädagogisch-organisatorisch sinnvoll sein, gleichzeitig muss die Qualität gewährleistet sein. Das ist die Maßgabe all unserer Überlegungen sowohl im Schulkonsens wie auch in dieser Ausarbeitung für die kleinen Grundschulen gewesen.

Ich will auch hervorheben, dass die Energie der Lehrkräfte dahin gehen soll, wo sie gebraucht wird, nämlich bei der Förderung der Kinder. Es geht insgesamt um die beste Bildung für alle Kinder. Deswegen ist es auch richtig, diesen Änderungsantrag heute im Schulausschuss beschlossen zu haben. Die Energie soll schließlich nicht in die falsche Richtung gelenkt werden, also nicht in die Auseinandersetzung um die Frage der pädagogischen Organisation am Standort A oder am Standort B. Auf der Grundlage eines gemeinsamen Konzeptes, das Qualität, das Vertretung sichert, kann in der Verantwortung der Schule miteinander gearbeitet werden. Das ist mir sehr wichtig. Da sind die Gespräche, die wir mit den Standorten geführt haben, und auch die Anhörung sehr fruchtbar gewesen.

Wichtig ist auch – und hier bitte ich das Ministerium um schnelle Umsetzung –, dass die Teilstandorte in der Schulkonferenz angemessen vertreten sind. Dazu brauchen wir Hinweise auf die Wahlordnung bzw. das Miteinander in den Schulen. Denn es soll niemand abgehängt werden. Alle müssen in eine gedeihliche Schulentwicklung einbezogen werden. Es geht nicht gegeneinander, sondern nur miteinander. So, wie bei der offenen Ganztagsgrundschule alle Akteurinnen und Akteure miteinbezogen werden sollen, gilt das natürlich auch für unterschiedliche Standorte in Schulverbünden.

Zu einem anderen Punkt will ich auch noch ganz kurz Stellung nehmen: Das ist die Möglichkeit, sich im sonderpädagogischen Lehramt mit dieser Zielperspektive weiterqualifizieren zu lassen. Da sind genau die Kollegen und Kolleginnen angesprochen,

die schon jahrelang Erfahrungen im gemeinsamen Unterricht gesammelt haben, die also erfahrene Lehrkräfte in diesem Bereich sind und die als Grundschullehrkräfte mit der Besoldung A 12 oder im Lehramt der Sek I jetzt auch eine berufliche Chance bekommen. Das finde ich wichtig. Das ist eine Anerkennung für alle Kollegen und Kolleginnen, die diese engagierte Arbeit gemacht haben, und es ist eine Aussicht, jetzt noch einen Schritt weiterzukommen. Wir brauchen diese erfahrenen Kollegen und Kolleginnen auch weiterhin in unseren Schulen.

Insgesamt ist es ein gelungenes Produkt aus dem Schulkonsens. Ich freue mich, dass auch die Piraten heute mitstimmen und es unterstützen. Damit ist klar: Es gibt in diesem Haus eine breite Grundlage für mehr Chancen für die Kinder vor Ort, auch da, wo die Frage der Grundschulstandorte vor dem Hintergrund des demografischen Wandels lange diskutiert wurde. Ich freue mich über das Ergebnis und bedanke mich für die zügige Beratung miteinander.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Für die FDP-Landtagsfraktion spricht nun Frau Kollegin Gebauer zu uns. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, in dem Ziel eines hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes sind wir uns alle einig. Deswegen werde ich in meiner Rede auch nicht weiter darauf eingehen. Der Gesetzentwurf in der uns jetzt vorliegenden Form schwächt aber leider die Bildungsqualität und verstärkt auch noch die Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen, weswegen er für uns als FDP auch nicht zustimmungsfähig ist. Ich komme zu den einzelnen Aspekten dieses Entwurfes.

Die Ausgestaltung des berufsbegleitenden Erwerbs eines sonderpädagogischen Lehramtes betrachten wir mit Sorge. Wir brauchen mehr sonderpädagogische Fachkräfte. Dass Sie hier aktiv werden wollen, erkennen wir ausdrücklich an und unterstützen wir. Dass aber eine solche Ausbildung ohne den direkten Bezug zur Universität mittelfristig die Qualität der sonderpädagogischen Förderung sichert,

scheint uns zumindest fragwürdig.

Wir halten es auch nicht für verantwortbar, dass die Landesregierung nun noch die letzte Differenzierungsmöglichkeit an Gesamtschulen aushebeln möchte. Diese Möglichkeit der Abschaffung der Leistungsdifferenzierung wird unter den heutigen Voraussetzungen zu einer geringeren individuellen Förderung führen.

Sie wollen zudem – das ist schon angesprochen worden – Teilstandortregelungen für Gesamtschu

len deutlich ausbauen. Von einer Gleichbehandlung der anderen Schulformen, die wir hier in NordrheinWestfalen haben, sind Sie damit weit entfernt.

(Beifall von der FDP)

In der Anhörung am vergangenen Mittwoch hat die Landeselternschaft der Gymnasien unter anderem ausgeführt, dass die Begründungen für diese Teilstandortregelung genauso auf Gymnasien übertragbar sind und zutreffen müssten. Ob deren Wünsche ebenso Gehör finden und umgesetzt werden, wie das bei den Gesamtschulen der Fall gewesen ist, das werden wir sehen.

Für durchaus bedenklich in diesem Prozess der Zusammensetzung der Inhalte dieses Gesetzes halten wir das Verhalten der CDU. Sie stimmen der Abschaffung der Fachleistungsdifferenzierung und der Ausweitung der Teilstandortregelungen an Gesamtschulen ohne Wenn und Aber zu. Herr Laumann – jetzt spreche ich Sie persönlich an –, Sie haben im Wahlkampf beanstandet, dass Sekundarschulen in kleine Gesamtschulen umgewandelt werden. Nun aber stimmt Ihre CDU Maßnahmen zu, die weit über diesen Schulkonsens hinausgehen.

Die FDP wird sich weiterhin einer bürgerlichen Bildungspolitik annehmen, die Chancengerechtigkeit, Qualität und Leistungssicherung in den Mittelpunkt stellt.

Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zu dem, wie ich finde, ursprünglich wichtigsten Inhalt dieses Gesetzentwurfs, nämlich dem Grundschulkonzept. Wir bedauern es an dieser Stelle sehr, dass an dem ursprünglich guten Konzept Verwässerungen vorgenommen worden sind. Sie nehmen zwar – Stand heute – eingeschränkt die Zwangsmaßnahmen bei den Teilstandorten zurück, was wir auch begrüßen. Gleichwohl will Rot-Grün aber nach wie vor möglichst umfassenden jahrgangsübergreifenden Unterricht umgesetzt wissen. Zusätzliche Unterstützung durch Lehrerfortbildung sehen Sie dabei offenkundig nicht als vorrangig an.

Die Folgen dieses rot-grünen Vorgehens hat uns gerade der Leistungsvergleich an Grundschulen gezeigt.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Frau Beer, lassen Sie mich ausreden; ich habe das auch getan. – Keine Schulstudie hat bisher so klar gezeigt, wie nachteilig sich diese rot-grüne Bildungspolitik für unsere Kinder auswirkt.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Du meine Güte!)

Dieser Ländervergleich dürfte bei den Verantwortlichen dieses Hauses – auch bei Ihnen, Frau Beer – keinen Ausbruch der Freude hervorgerufen haben. Denn in jahrelang von rot-grüner Bildungspolitik geprägten Bundesländern erreicht ein Vierteil der Grundschüler nicht einmal die Mindeststandards.

(Beifall von der FDP)

Eine Entkopplung sozialer Herkunft von Bildungserfolg durch gemeinsames Lernen gelingt im Ergebnis also nicht. Ich verweise hier auf Prof. Anand Pant vom IQB, der kritisierte, dass verstärkt jahrgangsübergreifendes Lernen eingeführt wurde, ohne dabei den Einfluss auf die Leistungen zu prüfen. Und Prof. Köller hat auf die Orientierung an hohen Leistungsstandards in erfolgreicheren Ländern hingewiesen.

Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen darf seine Bildungspolitik nicht an den schlechten Ländern ausrichten, sondern muss an die Leistungsspitze streben. Frau Ministerin Löhrmann, streben Sie bitte nach der Spitze und stellen Sie sich hierbei vom Kopf auf die Füße. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Piratenfraktion erteile ich nun Frau Kollegin Pieper das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der zweiten Lesung kann nun zeitnah ein Gesetz in den Kommunen umgesetzt werden, das die Existenz von kleinen Grundschulen sichert. Das begrüßen wir sehr. Der Grundgedanke stimmt. Gerade kleine Schulen habe so die Chance auf Standortsicherung.

Unsere Kritikpunkte haben erfreulicherweise im Änderungsantrag teilweise Berücksichtigung gefunden. Deshalb stimmen wir zu. Wir geben uns allerdings nicht der Illusion hin, dass diese Änderung aufgrund unserer Intervention passiert ist, sondern eher der Anhörung zu schulden war.

Bereits in der ersten Lesung hatte ich deutlich Kritik angemeldet. Im Gesetzentwurf wurde gefordert, dass kleine Teilstandorte zunächst eine andere Organisationsform haben können als der Hauptstandort, also auch jahrgangsübergreifend arbeiten können. Die Organisationsform sollte jedoch nach spätestens fünf Jahren an beiden Standorten gleich sein. Sowohl bei der Bildungskonferenz als auch bei der Anhörung letzte Woche wurde dieser Punkt von vielen Verbänden scharf kritisiert, und das meiner Meinung nach zu Recht. Ich freue mich sehr, dass dieser Punkt nun geändert wurde.

Die Diskussion um den jahrgangsübergreifenden Unterricht kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Denn wenn wir in die Inklusion gehen, spielt das überhaupt keine Rolle. Da haben wir eine sehr große Leistungsbandbreite,

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

denn dann müssen wir alle Kinder individuell fördern. Insofern spielt es auch keine Rolle, ob ein Kind acht, neun oder zehn Jahre alt ist. Wir haben

es uns doch eigentlich zur Aufgabe gemacht, dass wir egal, wo das Kind ist, es einfach mitnehmen.