Protocol of the Session on November 7, 2012

Damit war die Abspaltung alles Problematischen erfolgt. Die 100 Milliarden €, die jetzt zu den von den ersten 77 Milliarden € noch verbliebenen 50 Milliarden € dazukommen, sind nicht aus Gründen irgendeines toxischen Gehalts oder irgendeines übergroßen Risikos ausgegliedert worden, sondern weil die Portigon kein Bankgeschäft mehr zu betreiben hat und weil alles, was nicht Verbundgeschäft ist und auf die Helaba übertragen wurde, und alles, was nicht verkauft wurde, absprachegemäß auf die EAA übertragen wurde und jetzt von der EAA vermarktet bzw. abgewickelt wird. Da ist gemeinhin die Überzeugung gewesen, dass die 100 Milliarden € mit einer Unterlegung von 480 Millionen € ausreichend abgesichert sind.

Das mag zeigen, für wie sicher bzw. risikoarm man diese Portfolien hält. Allerdings bleibt auch das immer eine Frage von Unsicherheit. Das wird sich in den nächsten Jahren noch ändern. Dann werden

wir sehen, was auf den Märkten passiert. Dazu muss man aber immer wieder sagen: Das wären auch die Risiken gewesen, wenn die WestLB weiter bestanden hätte. Sie sind übertragen worden, und sie sind nach gegenwärtiger Rechnung mit

480 Millionen € ausreichend unterlegt.

Danke, Herr Minister. – Der Fragesteller stellt seine dritte und letzte Frage. Bitte, Herr Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident. Auch vielen Dank, Herr Finanzminister, für Ihre bisherigen Antworten. – Sie haben zwei sehr richtige Dinge gesagt, die ich auch hier für die parlamentarische Debatte sehr wichtig finde und die wir auch gar nicht bestreiten. Dabei geht es erstens um die Konstruktion an sich der Bad Bank EAA. Das kommt ja auch noch aus schwarz-gelber Regierungszeit; wir haben das nicht zu kritisieren.

Sie haben ein Zweites gesagt, was sehr richtig ist, nämlich dass es eine ganz beachtliche Herausforderung ist, im Rahmen der Nachbefüllung ein weiteres Portfolio von 100 Milliarden € Nominalwert mit nur wenigen 100 Millionen € als Kapitalausstattung und Puffer abzubauen.

Deshalb möchte ich meine letzte Nachfrage zu dem Komplex stellen, weil der Zwischenbericht der EAA zum 30. Juni 2012 erschienen ist. Ab Seite 11 wird im Teil Risikobericht und Kreditrisiken darauf hingewiesen, dass ein signifikanter Teil auch in mittleren oder unteren Ratingklassen liegt. Dazu möchte ich Sie fragen, ob es von der Inanspruchnahme des Eigenkapitals, das von der EAA zum 30.06. mit 600 Millionen € ausgewiesen ist, bislang weitere Aufzehrungen gegeben hat oder sich Verluste durch bilanzielle Maßnahmen bei der EAA-Vorsorge für Liquiditätsnotwendigkeiten neu ergeben können.

Nein, die sind mir nicht bekannt. Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, dass die EAA gerade wieder dabei ist, den Abwicklungsplan zu aktualisieren und dann das Verfahren einzuhalten, das ich eben beschrieben habe. Es wird am Ende auch der FMSA wieder vorgelegt, und dann werden wir wieder genau wissen, wie zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Situation aussieht. Ansonsten kann ich nur dabei bleiben, dass sich das Verfahren und auch die Abwicklung im Rahmen des Erwarteten gehalten haben.

Vielen Dank, Herr Minister Walter-Borjans. – Ich habe keine weitere Frage zur Mündlichen Anfrage 5 vorliegen.

Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 6

der Abgeordneten Ingola Schmitz, FDP-Fraktion:

Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse einer Studie, wonach stärkere Verbindlichkeit der Grundschulempfehlungen offenbar Ungleichheiten aufgrund der sozialen Herkunft im nordrhein-westfälischen Schulsystem entgegenwirkt hat?

In der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie wurde unlängst der Artikel „Verbindliche und unverbindliche Grundschulempfehlungen und soziale Ungleichheiten am ersten Bildungsübergang“ veröffentlicht. In der zugrundeliegenden Studie hat Dr. Jörg Dollmann vom Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung an der Universität Mannheim eine Analyse der Übergänge von Kölner Grundschulen an weiterführende Schulen vor und nach der Einführung einer stärkeren Verbindlichkeit der Grundschulempfehlungen im Jahr 2006 durchgeführt. Die Ergebnisse liefern Hinweise darauf, dass durch eine stärkere Verbindlichkeit der Grundschulempfehlungen soziale Ungleichheiten einen geringeren Stellenwert beim Übergang in die weiterführenden Schulen einnehmen.

Die Studie verweist einerseits auf den bekannten Effekt, dass Familien mit einem „höheren Status“ im Sinne des Bildungsabschlusses eine verstärkte Zugangsmöglichkeit durch entsprechende Empfehlungen „für eine anspruchsvollere Schulart“ erhalten. Andererseits werden die Ergebnisse von Untersuchungen angeführt, wonach „die Bildungsentscheidungen der Eltern noch deutlicher von der sozialen Schicht abhängen als die Übergangsempfehlungen der Lehrkräfte, da letztere stärker an den Leistungen der Kinder orientiert sind“. Dollmann führt an anderer Stelle aus, es könne davon ausgegangen werden, dass die Bedeutung der schulischen Leistungen bei verbindlichen Übergangsregelungen zunähmen und unrealistische Bildungsaspirationen der Eltern an Einfluss verlören. Tatsächlich scheinen die vorliegenden Daten diese Einschätzung zu stützen. Dies scheint sich jedoch nicht nur bezüglich hoher familiärer Bildungsaspirationen im Verhältnis zur Leistung widerzuspiegeln. Dollmann erklärt darüber hinaus: „Grundsätzlich andere Ergebnisse zeigen sich für Kinder, bei denen der Hauptschulabschluss der höchste erreichte Schulabschluss in der Familie darstellt. Diese Kinder weisen in einem Kontext mit einer unverbindlichen Regelung gerade bei überdurchschnittlichen Leistungen deutliche geringere Übergangswahrscheinlichkeiten auf das Gymnasium auf, als das in einem verbindlichen Kontext der Fall ist. Durch eine verbindliche Regelung werden leistungsstarke Kinder aus bildungsfernen Schichten eher zum Gymnasium hingezogen, obwohl in einem verbindlichen Kontext eine Abweichung von der Bildungsempfehlung nach „unten“ weiterhin prob

lemlos möglich wäre.“ Auch kommt Dollmann zu dem Schluss, dass in einem verbindlichen Kontext objektive Entscheidungskriterien (schulische Leistungen) zunehmen, elterliche Bildungsaspirationen durch verbindliches Lehrerurteil reduziert werden.

Abschließend kommt Dollmann zu folgender Bewertung: „Ein verbindliches Lehrerurteil reduziert den Einfluss der sozialen Herkunft auf das Übergangsverhalten am Ende der Grundschulzeit. Dieser, den schichtspezifischen Aspirationen entgegenwirkende Effekt findet sich bei den Kindern, die zwischen der Realschule und dem Gymnasium wählen. Für diesen Kontrast kann gezeigt werden, dass sich der Einfluss sekundärer Herkunftseffekte je nach Vergleich der Herkunftsgruppen vollständig reduziert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Leistungen bei der Frage nach der besuchten Schulform in der Sekundarstufe an Bedeutung gewinnen, während die spezifischen Aspirationen der verschiedenen Bildungsgruppen ausgehebelt werden. Dieser Befund und insbesondere die positive Wirkung einer verbindlichen – und damit einer eventuell ermutigenden – Übergangsempfehlung auf Kinder aus den unteren sozialen Schichten deutet darauf hin, dass ein verbindliches Lehrerurteil ein Instrument darstellen könnte, um den Einfluss der sozialen Herkunft auf den Schulerfolg zu reduzieren.“ Die vorliegende Untersuchung würde letztlich bedeuten, dass die Abschaffung jeglicher Verbindlichkeit von Grundschulempfehlungen

besonders Schülern aus Familien mit „niedrigerem Status“ schadet und Rot-Grün, statt einer verstärkten Leistungsorientierung durch eine Lehrereinschätzung, eher die soziale Ungleichheit im Bildungssystem befördert.

Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse einer Studie, wonach stärkere Verbindlichkeit der Grundschulempfehlungen offenbar Ungleichheiten aufgrund der sozialen Herkunft im nordrhein-westfälischen Schulsystem entgegenwirkt hat?

Für die Beantwortung ist die Schulministerin zuständig. Bitte schön, Frau Löhrmann.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von Ihnen erwähnte Studie wurde bereits im November des letzten Jahres veröffentlicht. Sie ist daher nicht unlängst erschienen. Die geschilderten Erkenntnisse sind nicht neu. Bereits 2010 wurde über vergleichbare wissenschaftliche Befunde berichtet.

Prof. Baumert hat in einer Veröffentlichung „Bildungsentscheidungen und soziale Ungleichheit“ auf folgenden Zusammenhang hingewiesen. Ich zitiere:

„So zeigten sich für alle Schülerinnen und Schüler geringere Chancen, auf das Gymnasium zu wechseln, sofern sie in Bundesländern leben, in denen die Empfehlung bindend ist – und zwar unabhängig von der erhaltenen Übergangsempfehlung. Das heißt, orientiert man sich an den Befunden in den vorgestellten Modellen, wechseln in Bundesländern mit bindenden Empfehlungen insgesamt weniger Schüler auf das Gymnasium – unabhängig von der Empfehlung und unabhängig von dem sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler.“

Ich zitiere weiter:

„Doch auch wenn die Befunde andeuten, dass soziale Disparitäten in Ländern mit freigegebenem Elternwillen verstärkt werden, darf nicht vernachlässigt werden, dass die sozialen Disparitäten in der Bildungsbeteiligung insgesamt in Bundesländern mit bindenden Empfehlungen deutlich stärker ausgeprägt sind als in Bundesländern, in denen Eltern frei entscheiden können.“

Die Studie von Dr. Dollmann führt im Übrigen aus, dass unklar sei, ob ein optimistischeres Übergangsverhalten der unteren sozialen Schichten in Verbindung mit einer verbindlichen Regelung auch dauerhaft bestehen bleiben würde. Er berücksichtigt nicht die in Nordrhein-Westfalen beschlossenen Änderungen des Übergangsverfahrens.

Deshalb ist der von Ihnen, verehrte Frau Schmitz, gezogene Schluss schlichtweg falsch, dass – ich zitiere –

„die Abschaffung jeglicher Verbindlichkeit von Grundschulempfehlungen besonders Schülern aus Familien mit ‚niedrigem Status‘ schadet und Rot-Grün, statt einer verstärkten Leistungsorientierung durch eine Lehrereinschätzung, eher die soziale Ungleichheit im Bildungssystem fördert.“

Bereits im Zusammenhang mit der parlamentarischen Diskussion um die Aufhebung der Verbindlichkeit ist über die hohe Qualität der Grundschulempfehlung ausgiebig diskutiert worden.

Aber bei aller Wertschätzung für die Arbeit in den Grundschulen bleibt doch auch die Erkenntnis, dass die Lehrerinnen und Lehrer zum Übergangszeitpunkt eine verlässliche Prognose kaum abgeben können.

Dr. Rösner hat in der Anhörung, die damals stattgefunden hat und deren Nachlesen sich wirklich lohnt, von staatlich verordneter Hellseherei gesprochen, weil Begabung ja nicht statisch ist. Damit fehlt für die Verbindlichkeit jede Rechtfertigung. Wenn die Schule in das Elternrecht auf freie Schulwahl eingreift, muss sie dazu auch durch valide Daten legitimiert sein. Staatliche Bevormundung kann nicht die Antwort sein, wenn wir sicher wissen, dass wir

eine Prognosegenauigkeit gar nicht garantieren können.

Wir reden im Übrigen nicht darüber, dass die Grundschulempfehlung keine Bedeutung mehr hat. Insgesamt ist auch nach Aufhebung der Verbindlichkeit die Grundschulempfehlung eine wichtige Orientierung für die Eltern. Den Eltern wird in hohem Maße vertraut, und sie folgen auch weitgehend der Grundschulempfehlung, und es kommt zu einem einvernehmlichen Entscheidungsprozess, zumindest überwiegend. Insofern haben die Empfehlungen weiterhin einen Steuerungscharakter.

Die Konsequenz aus den wissenschaftlichen Studien kann deshalb keineswegs sein, erneut in das Elternrecht einzugreifen. Damit würden doch die sozialen Ungerechtigkeiten nicht wirklich beseitigt. Wir wissen nicht einmal, ob sie dadurch verringert werden. Die Erhöhung sozialer Gerechtigkeit im Bildungswesen können wir nur erreichen, wenn wir eine frühe Festlegung vermeiden und die Bildungswege für die Kinder möglichst lange offen halten.

Die Entscheidung der Landesregierung für ein längeres gemeinsames Lernen in Sekundarschulen oder Schulen im Schulversuch PRIMUS weisen in diese Richtung. Bereits jetzt wechseln viele Schülerinnen und Schüler aus sozial schwachen Schichten in Nordrhein-Westfalen in die Gesamtschule und legen dort erfolgreich das Abitur ab. Die Gründung neuer Gesamt- und Sekundarschulen ist also der richtige Weg.

Meine Damen und Herren, es bleibt unser Auftrag, die sozialen Ungerechtigkeiten in unserem Schulsystem zu mildern. Die Antwort auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse der von Ihnen zitierten Studie muss deshalb sein, die demografischen und bildungspolitischen Herausforderungen anzunehmen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass vor Ort flexible Lösungen gefunden werden können, die allen Schülerinnen und Schülern gute Bildungschancen eröffnen. Das setzt auf die durchgehende individuelle Förderung in allen Schulformen und allen Schulstufen. Ich lade Sie deshalb herzlich ein, den gemeinsamen Weg des Schulkonsenses in Nordrhein-Westfalen mitzugehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Ministerin Löhrmann. – Frau Kollegin Schmitz hat dazu eine Frage. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Ministerin, zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Beantwortung. Dennoch habe ich eine Nachfrage; denn nach dem gegenwärtigen Verfahren findet eine Beratung der Eltern durch Lehrer statt. Warum sollte aus Ihrer Sicht eine vollkommen unverbindliche Empfehlung inhaltlich hilfreicher bzw. präziser

sein, als wenn es sich um eine zuvor verbindlichere Empfehlung der identischen Lehrkraft gehandelt hat?

Sehr geehrte Frau Kollegin Schmitz, ich habe schon ausgeführt, dass wir die Rückmeldung haben, dass es richtig ist und angenommen wird, dass die Lehrerinnen und Lehrer den Eltern eine Empfehlung, eine Übergangsempfehlung geben – in Nordrhein-Westfalen kann es auch mehrere Übergangsempfehlungen geben –, dass aber die Eltern das abschließende Entscheidungsrecht haben.

Ich will darauf hinweisen, dass das Land Niedersachsen mit anderer Regierungsfarbkonstellation im Übrigen genau das gleiche Verfahren anwendet. Es gibt eine interessante Studie von Prof. Bellenberg zu den Auf- und Abstiegen sowie zu der Durchlässigkeit im Bildungssystem, die in der letzten Woche vorgestellt worden ist. Ich hatte das Vergnügen, am Samstag mit Frau Prof. Bellenberg darüber zu diskutieren. Sie hat auf die interessante Beobachtung hingewiesen, dass das Abschulen von Kindern nicht etwa stattfinden würde, wenn der Empfehlung nicht gefolgt worden ist, sondern wenn Kinder eine Empfehlung für das Gymnasium haben und trotzdem die Schullaufbahn am Gymnasium nicht schaffen.

Das, was Sie fordern, nämlich den Eltern das Recht zu nehmen, würde mitnichten das Problem aus unserer Sicht lösen.

Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Kollege Witzel hat eine Frage. Bitte schön, Herr Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Löhrmann, ich habe in den letzten Jahren viele Bildungsdebatten in diesem Hause verfolgt und dabei wahrnehmen dürfen, dass in der Vergangenheit insbesondere auch von den Grünen und von Ihnen immer wieder auf einen vermeintlich zu hohen Leistungsdruck in der Schule hingewiesen wurde, verbunden mit dem Phänomen, das statistisch jedenfalls stimmt, steigender Zugriff auf Nachhilfeunterricht. Kann es aus Ihrer Sicht deshalb für eine Bewertung der Situation nicht gerade auch sinnvoll sein, den Zusammenhang des gerade genannten Phänomens auszuleuchten mit unrealistischen Bildungsaspirationen, die auch in Elternhäusern bestehen, wo von Kindern Dinge erwartet werden, die sie von ihrem objektiven Leistungsvermögen her nur nach Elternehrgeiz so gar nicht leisten können?

Ich kann es noch einmal wiederholen. Das zielt noch einmal auf die Grundsatzfrage, dass Sie, Herr Witzel, meinen, wir müssten in das Eltern

recht eingreifen und sollten den Lehrern die abschließende Entscheidung zubilligen. Diese Einschätzung hat die Landesregierung nicht, und die Koalition hat diese Einschätzung auch nicht. Deswegen hat sie das Gesetz entsprechend geändert, wie viele andere Länder im Übrigen auch. Uns erreichen zu dieser geänderten Herangehensweise auch keine kritischen Rückmeldungen.

Es kommt darauf an, alle Kinder entsprechend ihrer Möglichkeiten, ihrer Talente und Begabungen und ihrer Leistungsfähigkeit optimal zu fördern, unabhängig davon, in welcher Schule sie sind. Wir wollen den Kindern beschämende Erhebungen ersparen.

Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Wedel hat noch eine Frage. Bitte schön, Herr Wedel.

Sehr geehrte Frau Ministerin, wie bewerten Sie generell die in der Studie getroffene Einschätzung, dass sich Pädagogen stärker an den Leistungen der Kinder orientieren, als dies bei einer Einschätzung der Eltern der Fall ist?