Protocol of the Session on February 21, 2008

Die Wahrheit ist allerdings: Die Osterweiterung der EU hat den Nationalregierungen die Möglichkeit gegeben, bis höchstens 2011 die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in Europa zu verhindern; das ist eine Entscheidung des jeweiligen Nationalstaates. Ob er die Einschränkung 2009 oder 2011 aufhebt, weiß ich nicht.

Wenn allerdings die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in Europa hergestellt wird – so habe ich es auf dieser Veranstaltung formuliert –, dann brauchen wir die Aufnahme der Zeitarbeit in das Entsendegesetz. Denn zu diesem Zeitpunkt kann Folgendes passieren: Dann kann nämlich eine Zeitarbeitsfirma in Polen mit einem polnischen Tarifvertrag, der Verbindlichkeit hat, zu polnischen Arbeitslöhnen und polnischen Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt Zeitarbeit einführen. – Mit einem englischen Tarifvertrag etwa kann das nicht passieren, weil die dortigen Tarifverträge keine Allgemeinwirkung haben. Aber bei den polnischen Tarifverträgen sieht es wohl wie beim deutschen Tarifrecht aus, und das wird auch

noch für einige andere osteuropäische Staaten gelten.

Deswegen ist dieses eindeutig meine fachliche Meinung: Zu diesem Zeitpunkt muss diese Frage geregelt werden. Denn die Zeitarbeit ist, sofern es zur Arbeitnehmerfreizügigkeit kommt, anders zu bewerten als alle anderen Branchen. Sie findet nämlich nicht nur in einer Branche, sondern in allen Branchen statt. Von daher glaube ich, dass man in Deutschland Regelungen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem Zeitpunkt, ab dem sie für Europa Gültigkeit hat, schaffen muss.

Das ist aber nicht die Entscheidung des Jahres 2007; da gelten die Tarifverträge. Das ist nicht die Entscheidung des Jahres 2008, und das ist wahrscheinlich auch nicht die Entscheidung des Jahres 2009. Denn ich glaube nicht, dass der Nationalstaat im Jahre der Bundestagswahl die Freizügigkeit in Europa herstellt. Das glaube ich zwar nicht, aber das werden wir dann sehen.

Ab diesem Zeitpunkt – das sage ich Ihnen – wird in diese Debatte so viel Druck hineinkommen, dass es auch für die Zeitarbeit in Deutschland zu einem einheitlichen Tarifvertrag kommen wird. Die Voraussetzung, um dies tun zu können – ich sehe bis jetzt nämlich noch keine rechtlichen Möglichkeiten –, ist, sich über einen Akt des Nationalstaates im Entsendegesetz für einen der beiden konkurrierenden Tarifverträge zu entscheiden. – Schönen Dank.

Herr Minister Laumann, gestatten Sie am Ende Ihres Beitrages eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schmeltzer von der SPD-Fraktion?

Selbstverständlich.

Herr Schmeltzer.

Herr Minister, ich habe Ihrem Redebeitrag sehr interessiert gelauscht. Wenn man Sie so hört, dann drängt sich einem der Eindruck auf, als ob Sie vermitteln würden, die Arbeitnehmerfreizügigkeit käme 2009 eventuell nicht. Ich gehe davon aus, dass sie 2009 kommt. Das ist nämlich Fakt.

(Minister Karl-Josef Laumann: Das wissen Sie nicht!)

Sie haben das so dargestellt. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit 2009 kommt und dass ich Ihren Redebeitrag in

der Tat so interpretieren kann, wie es auch die „WAZ“ wiedergibt, dass nämlich, falls die Arbeitnehmerfreizügigkeit 2009 …

Herr Kollege, würden Sie bitte eine Frage stellen?

Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie die Aufnahme ins Entsendegesetz befürworten werden, wenn die Arbeitnehmerfreizügigkeit 2009 kommt?

Ich habe gerade in meiner Rede sehr deutlich gesagt, dass ich fachlich eindeutig der Meinung bin, dass wir zum Zeitpunkt einer Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa die Aufnahme der Zeitarbeit in das Entsendegesetz brauchen, weil wir dann das Problem mit den polnischen Tarifverträgen bekommen werden. Und dazu stehe ich. Punkt. Aus.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Damit sind wir am Ende der Beratung. – Es gibt noch eine Wortmeldung des Kollegen Schmeltzer. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das waren keine klaren Aussagen. Das war ein Rumgeeiere, damit Sie nicht das aussagen müssen, was Sie tatsächlich in der „WAZ“ gesagt haben.

Herr Minister, stehen Sie zu dem! Spitzen Sie nicht nur die Lippen. Pfeifen Sie auch so, wie Sie es in der „WAZ“ gemacht haben! Das können Sie jetzt beweisen.

Ich beantrage im Namen der SPDLandtagsfraktion gemäß § 43 der Geschäftsordnung namentliche Abstimmung.

(Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU: Ah!)

Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Schmeltzer hat namens der SPD-Fraktion gemäß § 43 unserer Geschäftsordnung namentliche Abstimmung beantragt. Dieser Antrag ist zulässig.

Nach Absatz 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Sie können mit Ja, mit Nein oder mit Enthaltung votieren.

(Unruhe)

Ich bitte Herrn Kollegen Deppe, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Und wenn Sie etwas leiser sind, können wir auch besser verstehen, wie Sie sich entscheiden.

(Der Namensaufruf erfolgt. [Abstimmungslis- te siehe Anlage])

Ist noch jemand unter uns, der seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.

(Die Auszählung erfolgt.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben: Mit Ja haben 79 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 90. Damit ist der Eilantrag Drucksache 14/6211 mit der Mehrheit der Stimmen des Hauses abgelehnt.

(Beifall von CDU und FDP)

Ich rufe auf den nächsten Tagesordnungspunkt auf:

8 Landesregierung benachteiligt arme Kommunen – Nothaushaltsrecht darf sinnvolles Wirtschaften von Kommunen nicht behindern!

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/6156

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Abgeordneten Becker das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag kommen wir heute einem Anliegen der Nothaushaltskommunen im Umgang mit den kommunalaufsichtlichen Genehmigungen nach. Wohlgemerkt: Bei diesem Antrag geht es nicht um die Fragen einer Schuldenentlastungshilfe, auch wenn wir dieses Thema hier im Landtag zu gegebener Zeit ebenfalls werden beraten müssen, sondern um die zentrale Forderung: Nothaushaltsrecht darf sinnvolles Wirtschaften von Kommunen nicht behindern!

In der gemeinsamen Sitzung des Kommunalausschusses und des Arbeitskreises der Nothaushaltskommunen am 16. Januar 2008 haben die Kommunen mit vorläufiger Haushaltsführung auf verschiedene Schwierigkeiten hingewiesen, die sich aus der restriktiven kommunalaufsichtlichen Ausgestaltung der Vorgaben zum Haushaltsrecht

ergeben. Dabei geht es um Themen wie die Kreditdeckel, die gleichermaßen für rentierliche und unrentierliche Investitionen nach wie vor im Raum stehen, die strikte Vorgabe des Jährlichkeitsprinzips und die für zahlreiche Förderprogramme erforderlichen Nachweise von Eigenmitteln.

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen an zwei Beispielen deutlich machen, welche Auswirkungen das hat, was ich gerade aufgezählt habe. Beide Beispiele stammen aus der Stadt Dorsten. Der Verweis des Innenministers auf ein Entgegenkommen der unteren Kommunalaufsicht ist in konkreten nachvollziehbaren Fällen eben nicht ausreichend.

Im ersten Fall geht es um die Mehrjährigkeit von Großprojekten, hier des Neubaus einer Feuerwache mit einem Investitionsumfang von 12 Millionen €. Das ist für eine Stadt, die ihren Kreditrahmen eben nicht locker ausweiten kann, eine ganz erhebliche Summe. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass das Ganze über drei Jahre gestreckt wird. Dabei kam es durch einen vergaberechtlichen Vorgang zu einer ungeplanten Verschiebung, sodass der Kreditrahmen des entsprechenden Haushaltsjahres nicht ausgeschöpft werden konnte. Konnte noch mit der unteren Kommunalaufsicht ein unschädliches Verfahren vereinbart werden, wurde diese Vereinbarung durch Intervention der oberen Kommunalaufsicht wieder kassiert. Im Ergebnis sollte das Vorhaben zeitlich unzumutbar gestreckt werden, was im Endeffekt zu erheblichen Mehrkosten führt.

Im zweiten Fall aus der gleichen Stadt ging es um bewilligte Zuweisungen des Landes in Millionenhöhe aus dem Stadtumbau West. Diese wurden durch das Land über mehrere Jahre verteilt mit Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt. Zum Fortgang der Umbaumaßnahmen musste die Stadt Dorsten vorfinanzieren. Dafür durfte sie allerdings keine zusätzlichen Kassenkredite verwenden, sondern musste diese Vorfinanzierung im Rahmen des jahresbezogenen Kreditrahmens tätigen. Die Stadt Dorsten konnte mit der LEG als Bauträger eine Erstattung sämtlicher Vorfinanzierungszinsen vereinbaren, da diese den Baufortgang nicht gefährdet sehen wollte. Trotzdem bestand die Kommunalaufsicht darauf, dass diese Vorfinanzierung auf den Kreditrahmen des Haushaltsjahres anzurechnen sei – wohl wissend, dass die Vorfinanzierungszinsen von dritter Seite getragen werden sollten; wohl wissend auch, dass ein zeitlicher Baustopp zu erhöhten Gesamtbaukosten führen würde.

Meine Damen und Herren, alles das zeigt deutlich, dass uns der Verweis auf die einzelfallbezogene Genehmigungspraxis in der Kommunalaufsicht nicht weiterhilft, weil die höhere Kommunalaufsicht unter diesem Innenminister eben nicht so gehandhabt wird, wie sie gehandhabt werden sollte.

Unter dem Vorzeichen des NKF stellt sich zudem die Bewertung von Rentierlichkeit und Unrentierlichkeit noch einmal in neuem Licht dar – ein guter Grund, um umzudenken.

Deshalb wollen wir im weiteren Fortgang der Beratungen auf eine Änderung hinwirken. Wir setzen darauf, dass sich die kommunalen Praktikerinnen und Praktiker unter Ihnen hier im Landtag, die wissen, welche Probleme wir an der kommunalen Basis haben, durchsetzen und sich nicht die durchsetzen, die wie diese Kommunalaufsicht immer wieder kommunalfeindliches Handeln praktizieren. – Schönen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Jetzt hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Löttgen das Wort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Punkt 1. Ja, Herr Becker, Sie haben recht: Die Nothaushaltskommunen haben besondere Probleme.

(Beifall von Ewald Groth [GRÜNE] – Hans- Willi Körfges [SPD]: Erkenntnisgewinn!)

Diese Probleme nehmen wir in den Koalitionsfraktionen und in der Landesregierung sehr ernst. Sie haben es gemerkt. Wir haben uns gemeinsam die Probleme im Ausschuss angehört. Dort ist ernsthaft darüber gesprochen worden.