Protocol of the Session on February 21, 2008

Ich glaube, Sie haben Punkte aufgeschrieben bekommen, die etwas aus dem Zusammenhang gerissen sind und nichts mit der Lebensrealität zu tun haben.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wie immer bei Herrn Romberg!)

Vielleicht lesen Sie es sich hinterher noch einmal durch.

Es ist notwendig, über die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz einen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche zu schaffen.

Schauen Sie sich an, was letztendlich passiert, wenn es ab 2009 über die Europäische Dienstleistungsrichtlinie in Osteuropa zu den Öffnungen kommt. Sie sagen, so wird es überhaupt nicht sein. – Aber natürlich wird es so kommen.

Schauen Sie sich an, was wir heute schon in den Bereichen vorfinden, in denen es diese Märkte bereits gibt. Sie können sich den gesamten Bereich der pflegeergänzenden Leistungen anschauen, in dem es diese Öffnung für Arbeitnehmer aus Osteuropa in kleinerem Ausmaß schon gibt. Wir haben in diesem Bereich Stundenlöhne, die unter allen anderen liegen.

Wenn Sie sich all das anschauen, wird Ihnen klar, dass wir hier eine Regelung brauchen und dass es den Bedarf gerade nach einer solchen Regelung gibt.

Wir hätten natürlich lieber eine große Lösung, sowohl in Form eines generellen Mindestlohns als auch dahin gehend, dass bezogen auf die Leiharbeit das, was Sie eben als Lebensrealität beschrieben haben, nämlich dass für die entliehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gleiche Lohn und die gleichen Bedingungen wie im Entleihbetrieb gelten, auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden muss.

Das haben wir nämlich nicht. Das gilt heute nicht. Die entliehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, arbeiten zu viel niedrigeren Löhnen. Deswegen brauchen wir hier eine generelle Regelung. Eine Lösung in Form einer Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz ist aber eine kleine Lösung.

Herr Kleff, Sie haben eben eine Rede gehalten, bei der ich das Gefühl hatte, Sie seien nur gegen einen generellen Mindestlohn.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Haben Sie!)

Sie wollen, dass sich die Tarifparteien einigen. Das ist eine Rede, die zu der Plenardebatte von vor, ich glaube, drei Monaten gepasst hätte.

Aber hier und heute geht es doch gar nicht darum, dass die SPD-Fraktion in ihrem Antrag einen generellen Mindestlohn fordert, sondern darum, dass die Einigung der Tarifparteien, die vorhanden ist – das liegt auf dem Tisch – für allgemein verbindlich erklärt wird.

Das ist etwas ganz anderes als die Forderung nach einem generellen Mindestlohn. Darum geht es nicht, sondern es geht um diese eine Branche, bei der sich die Tarifparteien verständigt haben. Diese Verständigung ist vorhanden.

(Beifall von den GRÜNEN – Widerspruch von der FDP – Rainer Schmeltzer [SPD]: Wo die Voraussetzungen gegeben sind!)

Ja, haben Sie denn den Antrag der SPDFraktion nicht gelesen? Sie schütteln den Kopf. – Es gibt eine Verständigung in dem Bereich. Da können wir einmal einen Konsens haben.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wo die Voraus- setzungen gegeben sind!)

Natürlich gibt es eine Verständigung darüber. Die Mindestlohntarifvereinbarung zwischen dem DGB und den führenden Verbänden der Zeitarbeit, die eine Lohnuntergrenze vorsieht, soll über die Aufnahme in das Entsendegesetz für allgemein verbindlich erklärt werden.

Das steht in dem heute vorgelegten Antrag der SPD-Fraktion.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Die Vorausset- zungen sind gegeben!)

Es ist kein Antrag zur Einführung eines generellen Mindestlohns. Wir wissen, dass Sie den an der Stelle nicht wollen. Vielmehr geht es um diesen einen Bereich. An diesem Punkt unterstützen wir Minister Laumann.

Dann wurde gesagt, es sei ein Spielchen der SPD. – Es ist klar, dass es hier unterschiedliche Positionierungen gibt. Darum kann keiner herumgucken. Aber es ist doch kein Spielchen, wenn man sagt: Diese Position ist richtig, die unterstützen wir, und diese Position ist falsch, die unterstützen wir nicht.

Wir appellieren an die vernünftigen Kräfte innerhalb der CDU, die vernünftige Position des Ministers zu unterstützen und nicht der unvernünftigen Position des kleinen Koalitionspartners zu folgen. Das ist unser Appell hier und heute, und deswegen werden wir den Antrag der SPD-Fraktion unterstützen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Frau Steffens, würden Sie noch eine Zwischenfrage – jetzt ist es eine Endfrage – des Abgeordneten Kleff von der CDU beantworten?

Aber gerne.

Das habe ich mir gedacht. Bitte schön.

Stimmen Sie mir darin zu, dass zwei Tarifverträge existieren, einmal mit dem DGB und einmal mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund, und dass es noch keine Einigung zwischen den beiden gibt?

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das ist doch nicht notwendig!)

Deshalb ist meine Frage: Wie wollen Sie damit umgehen?

Das ist an der Stelle nicht unbedingt notwendig. Aber man kann eine Lösung dahin gehend finden, dass man sich die beiden Tarifverträge anschaut und eine Verständigung herstellt, was die Beträge von 7,31 € zum einen und 7,51 € zum anderen betrifft.

In Bezug auf die Allgemeinverbindlichkeitserklärung gibt es auf beiden Seiten Gesprächsbereitschaft. Das wäre nicht das Problem. Wenn Sie hier und heute sagen: „Ja, wir wollen eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung“, dann, glaube ich, werden die Tarifpartner auf der anderen Seite das Nötige tun.

(Beifall von GRÜNEN und SPD – Zuruf von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Jetzt hat Herr Minister Laumann für die Landesregierung das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal halte ich den Antrag der SPD für ein normales Oppositionsgeschäft. Das kann ich sagen,

weil auch ich schon mal Oppositionsabgeordneter war.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Sie finden den gut!)

Aber er hilft in der Sache nicht weiter.

(Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD: Oh! – Rainer Schmeltzer [SPD]: Er spricht doch Ihre Sprache!)

Der erste Punkt ist, dass die Zeitarbeit in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Branche im Zusammenhang mit dem Zuwachs bei der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze ist. In den letzten sieben Jahren hat sich der Umfang der Zeitarbeit in Nordrhein-Westfalen verdoppelt, und sie gewinnt auch weiterhin an Bedeutung, weil sie ein flexibles Instrument ist.

Deswegen ist ein Bestandteil der Politik der Landesregierung, dass wir die Zeitarbeit weiterentwickeln. Dies leiste ich zum Beispiel über das Unternehmen START. Als größtes Zeitarbeitsunternehmen Nordrhein-Westfalens verschreibt sich START vor allen Dingen der Eingliederung der Menschen in die Betriebe, an die es sie verleiht. Dass wir diese Arbeit machen, ist der einzige Grund, warum es START überhaupt gibt.

Zweiter Punkt. Ich arbeite sehr daran, dass sich auch Zeitarbeitsfirmen dem Thema Lehrlingsausbildung stellen.

Dritter Punkt. Ich weiß, dass es, wenn sich die Zeitarbeit gut weiterentwickeln will, ganz wichtig ist, dass sie das Bild von gestern, nämlich nur den Profit zu sehen, aber nicht die Mitarbeiter, überwindet.

Auch deswegen werde ich in den nächsten Wochen eine Studie über die Situation der Zeitarbeit in Nordhein-Westfalen in Auftrag geben. Wir müssen einmal ganz objektiv über die Lage der Zeitarbeit in diesem Land reden.

Aber es gibt auch – das sage ich hier ebenfalls – die andere Seite. Es gibt zum Beispiel einzelne Unternehmen, in denen der Anteil der Zeitarbeiter in der Belegschaft so groß ist, dass es mit dem Abfangen von Spitzenbelastungen überhaupt nichts mehr zu tun haben kann. Ich finde, auch darüber muss man miteinander reden.

Dann gibt es die Frage der Entlohnung. Seitdem das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor einigen Jahren verändert worden ist, gilt in Deutschland folgender Grundsatz: Wenn es keinen Tarifvertrag – das gilt auch für die Zeitarbeit – gibt, dann muss der Lohn gezahlt werden, der in dem Betrieb üblich ist,

in den man entliehen hat. – Das ist der Grundsatz des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Deswegen haben – da hat der Kollege Romberg recht – zurzeit eine nahezu hundertprozentige Tarifbindung in der Zeitarbeit in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen.

Das geschieht über zwei Tarifverträge. Zum einen ist es ein DGB-Tarifvertrag mit zwei Arbeitgeberverbänden, die mit Sicherheit die Mehrheit der Zeitarbeiter beschäftigen. Zum anderen gibt es einen Tarifvertrag mit dem Christlichen Gewerkschafts-Bund. Dieser gilt zwar für die Mehrheit der Zeitarbeitsunternehmen, aber nicht für die Mehrheit der Arbeitnehmer in der Zeitarbeit. Denn dieser umfasst eher die kleinen Zeitarbeitsunternehmen.

Ich habe – und darauf beruft sich die die „WAZ“ mit ihrer Meldung – auf einer Fachtagung eines großen Zeitarbeitsverbandes in NordrheinWestfalen folgende Meinung vertreten: Wenn es nicht 2009 oder 2011 zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa käme, dann müsste man bei der Zeitarbeit überhaupt nichts regeln.

Denn wir haben zu 100 % Tarifbindung, und wir haben konkurrierende Tarifverträge, wie wir sie in vielen anderen Branchen auch haben. Zum Beispiel gibt es im Krankenhausbereich sowohl den Marburger Bund als auch ver.di für die Ärzte; insofern haben wir auch dort konkurrierende Tarifverträge. Aufgrund des Lokomotivführerstreiks haben wir nun auch bei der Bahn konkurrierende Tarifverträge.

Die Wahrheit ist allerdings: Die Osterweiterung der EU hat den Nationalregierungen die Möglichkeit gegeben, bis höchstens 2011 die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in Europa zu verhindern; das ist eine Entscheidung des jeweiligen Nationalstaates. Ob er die Einschränkung 2009 oder 2011 aufhebt, weiß ich nicht.