Protocol of the Session on May 23, 2007

(Zurufe von der SPD)

Ihnen mag die ja nicht passen. Aber diese Finanzierung ist tragfähig. Sie haben sich ja noch nicht einmal der Mühe unterzogen, solche Finanzierungen aufzubauen. Darüber müssen Sie sich doch im Klaren sein.

Das, was hier gemacht wird, nämlich Arrondierungen auch aus wirtschaftlichen Gründen, ist Business as usual. Das ist, glaube ich, seit 1981 tägliches Geschäft. Das können wir machen. Das ist sinnvoll. Das ist vorher gemacht worden. Wofür diese Aufregung? Irgendwann muss der Frust bei Ihnen auch einmal zu Ende sein, Sie müssen zu einer konstruktiven Oppositionsrolle finden und nicht nölen um des Nölens willens in einer Sprache, die diesem Raume einfach unziemlich ist. – Schönen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Uhlenberg das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist in der Tat so, dass sich der Landtag in der letzten Zeit sehr oft mit der Forstreform und dem Zustand des Waldes befasst hat.

Dafür gibt es natürlich mehrere Begründungen. Wir hatten „Kyrill“. Frau Abgeordnete, ich habe die Bäume im Sauerland nicht umgeschmissen, um es einmal schlicht zu sagen.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Darauf bin ich noch nicht gekommen! – Svenja Schulze [SPD]: Das hat Ihnen auch niemand vorge- worfen!)

Wir haben auf „Kyrill“ sehr verantwortungsbewusst reagiert. Die Opposition hat ein 100Millionen-€-Programm zur Aufarbeitung der Schäden in Nordrhein-Westfalen gefordert. Sie haben nie damit gerechnet, dass wir das auch entsprechend umsetzen. Anstatt hier weiter „rumzunölen“, wie der Abgeordnete Ellerbrock es gesagt hat, sollten Sie einmal ein herzliches Wort des Dankes an die Landesregierung sagen, dass wir das alles so gut hingekriegt haben.

(Beifall von CDU und FDP)

Das zweite Thema: Forstreform. Da sind nun wirklich die letzten Attacken in der Ausschusssitzung in der letzten Woche zusammengebrochen. Eine Forstreform, die notwendig ist und in vielen anderen Bundesländern in der gleichen Größenordung umgesetzt wird, bringen wir jetzt auch in Nordrhein-Westfalen auf den Weg. Wir reduzieren die Zahl der Forstämter und bleiben in der Fläche vertreten.

Meine Damen und Herren, jetzt zu dem neuesten Skandal, der angeblich in irgendeiner Form eine Rolle spielt: Ich möchte noch einmal auf die Finanzberichte des Landes hinweisen und zu Kapitel 6.1 „Grundbesitz“ deutlich sagen, dass die Staatswaldfläche der Landesforstverwaltung in Nordrhein-Westfalen seit einigen Jahren permanent zunimmt. Das ist das Ergebnis eines seit vielen Jahren hier in Nordrhein-Westfalen praktizierten Immobilienmanagements.

Die Arrondierung der Staatswaldflächen – die bei dieser Regierung ein Skandal ist und früher eine Selbstverständlichkeit war – ist bereits in den Verwaltungsvorschriften der Landesforstverwaltung seit dem Jahre 1981 geregelt. Das ist auch kein Skandal.

(Annette Watermann-Krass [SPD]: Die Frage ist doch, wie man sie umsetzt!)

Hiernach können Grundstücke veräußert werden, wenn sie unter anderem nach Art und Lage unwirtschaftlich sind oder das Land von Verpflichtungen freistellen.

Meine Damen und Herren, es hat schon einmal eine Neuorganisation der Landesforstverwaltung

gegeben. Damals ist die Zahl der Forstämter unter meinem verehrten Vorvorgänger Klaus Matthiesen auch reduziert worden. Das war im Jahre 1995. Davon distanzieren Sie sich ja, mit dem, was damals gemacht worden ist, haben Sie ja nichts zu tun.

(Zuruf von der SPD: Das stimmt doch gar nicht!)

Damals, 1995, hat es infolge der Neuorganisation der Landesforstverwaltung einen Kabinettsbeschluss der SPD gegeben, dass forstfiskalische Flächen unter einer Größe von 1.200 ha in räumlich isolierter Lage mit dem Ziele der Flächenarrondierung zu veräußern, zu tauschen sind und dass dies auch kontinuierlich umgesetzt wird. Was damals unter Matthiesen Tagesgeschäft war, ist heute mal wieder ein Skandal.

(Annette Watermann-Krass [SPD]: Es ist a- ber auch etwas Zeit vergangen seitdem!)

Dann gibt es einen viel zitierten Erlass, der noch am 28. Mai 2004 in Abstimmung mit der damaligen höheren Forstbehörde, die seinerzeit noch zur Landwirtschaftskammer gehörte, im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens aus Anlass der Gründung des Nationalparks Eifel umgesetzt worden ist und in dem noch veräußerbare Staatswaldflächen bestimmt worden sind. Von diesen insgesamt 4.416 ha sind einige Flächen inzwischen verkauft worden. Das war noch ein Erlass der vorigen Regierung. 2004 ist so lange aber noch nicht her.

Es gibt jetzt einen neuen Erlass vom 6. Mai 2007, der sich in der Tradition der Erlasse der damaligen Regierung von SPD alleine oder von RotGrün befindet, Frau Abgeordnete Schulze, der die Staatswaldarrondierung fortsetzen soll und die Benennung als entbehrlich oder unwirtschaftlich einzustufender forstfiskalischer Streuflächen mit einer Größe unter 1.200 ha in räumlich isolierter Lage einfordert. Das ist der gleiche Text wie in früheren Erlassen auch. Die Liste der veräußerbaren Staatswaldflächen von 2004 wird praktisch wieder aktualisiert.

Herr Minister, entschuldigen Sie, wenn ich Sie …

Nein, ich möchte im Zusammenhang vortragen. Wenn ich hinterher Zeit genug habe, bin ich gerne bereit, darauf zu antworten. Aber ich möchte noch einige Dinge mitteilen.

Insoweit wird durch den Erlass keine neue Verfahrensweise eingeführt, sondern ein seit vielen Jahren gemeinsam mit dem nachgeordneten Bereich praktiziertes Vorgehen fortgesetzt. Deswegen kann man auch nicht von einer Nacht-und-NebelAktion reden.

Die entsprechenden Ausschüsse des Landtages haben sich im Übrigen im Rahmen einer normalen Diskussion intensiv und regelmäßig mit dieser Vorgehensweise beschäftigt. Deshalb hat es zu Zeiten, als wir in der Opposition waren, nie solche Anträge wie heute gegeben, die das Ganze mal wieder als Skandal darstellen.

Lassen Sie mich noch sagen, meine Damen und Herren, dass das alles überhaupt nichts

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

ich bin sofort fertig, darum geht es mir aber noch einmal – mit „Kyrill“ zu tun hat. Es wird nicht planmäßig mehr Holz eingeschlagen. Es ist völlig absurd, Frau Abgeordnete Watermann-Krass, was Sie hier eben erzählt haben: dass der Wald wieder herhalten muss, um die Finanzierungslücken – die es nicht gibt! – zu schließen. Es gibt keine Finanzierungslücken. Das müssten Sie wissen, weil der Finanzausschuss des Landtags entsprechend informiert worden ist.

(Zuruf von Annette Watermann-Krass [SPD])

Da es bei diesem 100-Millionen-€-Programm keine Finanzierungslücke gibt, wird auch kein Wald verkauft, meine Damen und Herren.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Es gibt keinen Zusammenhang zwischen diesem Erlass, der auf den Weg gebracht worden ist und der sich in der Tradition der Erlasse der vergangenen Jahrzehnte befindet, und den aktuellen Herausforderungen, die wir in NordrheinWestfalen wegen „Kyrill“ haben.

Herr Minister.

Es geht mir darum, dies noch einmal deutlich zu machen. – Jetzt stehe ich natürlich, Frau Präsidentin, wenn Sie es noch zulassen, für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Herr Minister, das ist sehr großzügig. Es gibt eine Zwischenfrage, die ich allerdings nur ungerne aufrufen möchte, da die Redezeit der Landesregierung doch großzügig ausgeschöpft wurde. – Okay.

Herr Kollege Remmel, Sie haben das Wort für eine Zwischenfrage.

Herr Minister, ich frage noch einmal dezidiert nach – das haben Sie nicht beantwortet –, ob es allein Sinn und Zweck dieses neuen Erlasses ist, Flächen zu verkaufen, ohne einen anderen beispielsweise naturschutzfachlichen Zweck zu erfüllen, wie es beim alten Erlass aus 2004 der Fall war.

Herr Abgeordneter Remmel, dieser Erlass ist mit allen Erlassen aus den vergangenen Jahren vergleichbar. Es ist einfach so: Wenn man Flächen verkaufen kann, die sich dafür eignen, weil die Größenordnung so beschaffen ist, wie sie ist, halte ich es auch nicht für ausgeschlossen, wenn es sinnvoll ist, in Zukunft wieder entsprechende Naturschutzflächen zu kaufen. Das hat es in der Vergangenheit schon gegeben, dass das Land Flächen gekauft hat, die sich gerade unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders eignen. Das ist in Zukunft auch noch möglich.

Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, den Antrag Drucksache 14/4343 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie den Haushalts- und Finanzausschuss zur Mitberatung zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, bitte ich aufzuzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung mit Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses beschlossen.

Ich rufe auf:

10 Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/4342

erste Lesung

Zur Einbringung erteile ich für die Landesregierung Herrn Innenminister Dr. Wolf das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute den Entwurf zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen in Form des Zweiten Gesetzes vor. Diese Reform soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten und ist entgegen der Suggestion der Opposition sehr sorgfältig vorbereitet worden.

Die elf Versorgungsämter sollen zum 1. Januar 2008 aufgelöst werden. Ihre größten Aufgabengebiete, die des Schwerbehindertenrechts und die Gewährung von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz werden auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Aufgaben der Kriegsopferversorgung und des sozialen Entschädigungsrechts sollen auf die Landschaftsverbände übergehen. Die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Förderprogramme sollen von den staatlichen Mittelinstanzen gesteuert werden. Den neuen kommunalen Aufgabenträgern wird der Aufwand nach den Vorschriften des Konnexitätsausführungsgesetzes erstattet.

Die Landesregierung verfolgt mit dieser Reform mehrere Ziele. Wir wollen zum Ersten eine Straffung der Verwaltungsstruktur und Stelleneinsparungen erreichen. Die Situation des Landeshaushalts erfordert es trotz optimistischer Steuerschätzungen weiterhin, Aufgaben in optimierten Verwaltungsstrukturen zu erledigen und nicht zwingend benötigte Stellen abzubauen. Daher verfolgt die Landesregierung das Ziel, Sonderverwaltungen, so weit es geht, aufzulösen.

Das Erste Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur war ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung. Mit der jetzt angestrebten Reform wird eine nicht mehr zeitgemäße Verteilung von Aufgaben nach den Sozialgesetzbüchern zwischen kommunalen und staatlichen Verwaltungen aufgegeben. Die Zahl der Kriegsopfer erfordert keine eigenständige Versorgungsverwaltung mehr. Mit der kompletten Kommunalisierung erreichen wir mittelfristig Einsparungen von 450 Stellen, also 25 %.

Mit der Übertragung der Zuständigkeit für das Schwerbehindertenrecht auf 54 Kreise und kreisfreie Städte schaffen wir für 2,3 Millionen behinderte Menschen kurze Wege zu den Verwaltungsstellen. Gleiches gilt für junge Eltern, wenn sie Anträge auf Elterngeld stellen. Der Entwurf sichert deswegen eine bürgerorientierte und fachkundige Aufgabenerledigung.