Protocol of the Session on January 24, 2007

Auch die anderen Vorschläge der Bundesratsinitiative halten sich in dem verfassungsrechtlich gebotenen Rahmen.

Die Eigenbeteiligung der bedürftigen Partei soll durch eine Neuregelung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens angemessen erhöht werden. Vorgesehen sind eine Angleichung der Einkommensfreibeträge an das sozialhilferechtliche Existenzminimum, eine Neubestimmung der Ratenhöhe und eine Aufhebung der Begrenzung der weiterhin zinsfrei zu zahlenden Raten von derzeit 48 Monaten.

Der Einwand der SPD-Fraktion, dass diese Vorschläge eine bedürftige Partei davon abhalten könnten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist unberechtigt. Der Gesetzentwurf verlangt an keiner Stelle, dass die bedürftige Partei denjenigen Teil ihres ursprünglich vorhandenen Einkommens und Vermögens einsetzt, den sie zur Deckung des Existenzminimums benötigt. Ganz im Gegenteil, ihr soll von dem sogenannten einzusetzenden Einkommen, das heißt Nettoeinkommen abzüglich aller Freibeträge, ein Drittel

verbleiben. Der bedürftigen Partei wird damit keine unübersehbare Kostenlast aufgebürdet. Es wird nicht in das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum eingegriffen.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist von der Notwendigkeit und Richtigkeit der Reform überzeugt. Der Bundesrat hat am 19. Mai 2006 mit breiter Mehrheit beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Ich bitte Sie, dieses notwendige Reformwerk ebenfalls zu unterstützen und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses folgend den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, wir kommen zum Schluss der Beratung, denn es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr.

Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/3466, den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/2718 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Grüne. Wer enthält sich? – Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Antrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt

10 Neunter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 LV Drucksache 14/3130

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 14/3509

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und gebe für die CDUFraktion Herrn Dr. Brinkmeier das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist in der Zeit vom 31. Juli bis zum 10. Oktober 2006 von den

Regierungschefs der Länder unterzeichnet worden. Er ist nun gemäß Art. 66 Satz 2 unserer Landesverfassung dem Landtag zur Zustimmung vorzulegen. Wir haben es gerade von der Präsidentin gehört. Der Hauptausschuss hat eine einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben. Er empfiehlt die Zustimmung.

Ich will es kurz machen. Schwerpunkt der Änderung ist die Fortführung der Reform des Medienrechts zwischen Bund und Ländern. Ein erster Schritt hierzu war die Neugestaltung des Jugendschutzes, die im April 2003 in Kraft getreten ist. Damals erfolgte eine einheitliche Regelung der Anforderungen im Bereich der elektronischen Medien über den Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Länder sowie über das Jugendschutzgesetz des Bundes.

Wie bereits im Jugendmedienschutzstaatsvertrag und im Jugendschutzgesetz geschehen, sollen die Regelungen für Teledienste und Mediendienste bereichspezifisch weiter vereinheitlicht werden. Teledienste und Mediendienste werden unter dem einheitlichen Begriff „Telemedien“ zusammengefasst. Infolge dieser Neuregelung werden die wirtschaftsbezogenen Bestimmungen für Telemedien – das ist das Herkunftslandprinzip –, die Zulassungsfreiheit, die Informationspflichten, Verantwortlichkeit und Datenschutz, in einem Telemediengesetz des Bundes enthalten sein. Dieses soll zeitgleich mit dem hier vorliegenden Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten.

Telemedien – das zur Erläuterung – sind alle Dienste, die weder der Telekommunikation noch dem Rundfunk zuzuordnen sind. Dadurch ergänzen sich die drei Bereiche zu 100 %.

Neben diesem Kernbereich der Regelung für Telemedien und den notwendigen Folgeänderungen in anderen rundfunkrechtlichen Staatsverträgen enthält dieser Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Wesentlichen Regelungen über die Auswahl des Veranstaltens von Sendezeiten für Dritte im Rahmen eines Hauptprogramms und eine Ergänzung des ARD-Staatsvertrags, mit der die Gremienaufsicht der ARD verbessert wird. Das ist übrigens eine Angelegenheit, die sehr wichtig ist. Das ist der sogenannte § 5a in dieser Gremienaufsicht. Er enthält eine Ergänzung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, die die bisherigen Befreiungstatbestände ergänzt und die Revision von Verwaltungsstreitverfahren zum Bundesverwaltungsgericht ermöglicht, sowie eine Bestimmung zur Förderung der Fusion von Landesmedienanstalten. Das war für Schleswig-Holstein und Hamburg im konkreten Regelwerk wichtig. Entscheidend ist für uns an dieser Stelle, dass

dem alle Länder, A-Länder und B-Länder, zugestimmt haben.

Ich sollte noch einen kurzen Ausblick auf den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geben, der uns auch beschäftigen und sehr gravierende Dinge behandeln wird, nämlich unter anderem die Änderung des Verfahrens der Rundfunkgebührenerhebung. Wir haben alle die Debatte im letzten Jahr mitgemacht und mitbekommen, dass die Ministerpräsidenten in Bad Pyrmont vereinbart haben, in gebührender Zeit einen Vorschlag zur Änderung des Einzugsverfahrens vorzulegen. Die öffentlich-rechtlichen Sender werden dann auch versuchen, das entsprechend zu begleiten.

Zweitens wird im Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Überarbeitung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgen: Welche Ziele hat er? Welche Eckpunkte sollen verankert werden? Auch dazu hat es vor Weihnachten glücklicherweise eine Einigung mit Brüssel gegeben. Durch diese Einigung ist jetzt auch der Weg frei, dass sich die Institutionen inklusive der Landtage konkret mit dem Thema beschäftigen können.

Wie gesagt, der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist mit großer Einmütigkeit zu verabschieden; beim Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden wir es hoffentlich schaffen, mit allen Ländern – denn das ist nach wie vor Ländersache – einen gemeinsamen Weg zu finden. Er wird uns dann wahrscheinlich 2008 oder 2009 ereilen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Dr. Brinkmeier. – Für die SPD spricht nun Herr Eumann.

Zu den inhaltlichen Regelungen, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat Herr Dr. Brinkmeier alles gesagt. Deswegen sage ich zum Inhalt nichts. Wir stimmen diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu.

Ich ergänze das um die wichtige Information, dass es ein ständiges Ärgernis ist, dass Parlamente und auch der Landtag von Nordrhein-Westfalen, der ja medienpolitisches Gewicht hat, nur zwei Möglichkeiten haben, nämlich zuzustimmen oder abzulehnen. Immer muss abgewogen werden, ob das Glas halb voll oder halb leer ist. Wir meinen, dass dieser Staatsvertrag wichtige Weichen für die Medienordnung in Deutschland stellt. Deswe

gen stimmen wir zu. Gleichwohl ist das Verfahren weiterhin ärgerlich.

Die Tinte der Unterschriften der Regierungschefs zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist kaum getrocknet. Deswegen war es auch richtig, dass Michael Brinkmeier schon von den Herausforderungen für den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesprochen hat. Also: Nach dem Staatsvertrag ist vor dem Staatsvertrag.

2007 wird medienpolitisch ein spannendes Jahr, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht um die Umsetzung der Verabredung zwischen den Ländern und der EUKommission mit Blick auf das Beihilfeverfahren. Es geht um einen gebührenrelevanten KEFBericht. Es geht um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Gebührenfestsetzungsfrage. Es geht um die Verabredung der Ministerpräsidenten aus dem Oktober, ein neues Gebührenmodell zu entwickeln.

Ich rate nach allem, womit zurzeit gerechnet wird, doch zu einer gewissen Vorsicht. Ich glaube, wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir brauchen eine Gebührenfinanzierung. Zurzeit erweist sich, dass das Modell mit Ecken und Kanten – wir hatten die Debatte über die PC-Gebühr – doch wahrscheinlich das tragfähigste ist mit Blick auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, aber auch mit Blick auf Europa. In der Medienpolitik gibt es also spannende Fragen und es bleibt weiterhin spannend.

Ich hoffe, dass die Ministerpräsidenten die Kraft haben werden, im Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch sehr grundsätzlich an die Reform der Medienordnung zu gehen. Alle aktuellen Beispiele, seien es Unity/Arena, DMB oder DVB-H zeigen, dass wir neue Antworten brauchen, um die Schnittstellen zwischen Kartellrecht, der RegTP und anderen Dingen neu zu organisieren.

Sie wissen: Die SPD favorisiert das Modell, dass wir eine Neuaufstellung brauchen. Die Konvergenz der Technologien – das ist unsere Position – erfordert eine Konvergenz der Aufsicht. Deswegen schlagen wir die Einrichtung einer Medienanstalt der Länder vor. Nordrhein-Westfalen – das sage ich standortpolitisch – hat mit dem Standort von Kartellamt und Regulierungsbehörde eigentlich beste Voraussetzungen. Also sollte es auch im Interesse der nordrhein-westfälischen Landesregierung sein, eine solche Medienordnung zu verfolgen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Das waren drei Minuten für den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Für den Zehnten Rund

funkänderungsstaatsvertrag, Herr Minister und Herr Staatssekretär für Medien, brauchen wir länger, weil er wichtiger wird.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Eumann. – Jetzt hat Herr Keymis von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich will es noch kürzer als meine beiden Vorredner machen. Ich möchte sagen, dass unsere Fraktion diesem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits im Hauptausschuss zugestimmt hat.

Die Kollegen haben im Wesentlichen die Punkte angesprochen, die für den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Rede stehen. Ich denke, dass wir auch mit Blick auf das Telemediendienstegesetz die Fragen des Verbraucher- und Datenschutzes im Landtag diskutieren müssen, auch wenn das kein Gesetz ist, das wir hier zu entscheiden haben.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die PC-Gebühren haben wir alle gelernt, dass wir diese Art von gesplitteten Gebühren auf verschiedene Geräte in Zukunft nicht mehr sehr überzeugend an die Menschen weiterleiten können. Also brauchen wir ein entsprechendes neues Modell. Auch das wird Gegenstand der nächsten Änderung sein. Die Änderungen, die im Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag notwendig waren, sind erfolgt. Das ist auch aus unserer Sicht richtig. Vor diesem Hintergrund werden wir die entscheidenden Debatten mit den dann anstehenden Änderungen im Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag durchführen.

Also: Zustimmung in diesem Sinne von unserer Seite und keine weitere Debatte zu dem von uns bereits Beschlossenen.

Vielleicht noch eine Wiederholung der Anmerkung, die der Kollege Eumann schon gemacht hat: Für die Zukunft wünschen wir uns, dass wir als Parlament mehr miteinander über diese Fragen entscheidend diskutieren können und nicht immer nur vor der Frage stehen, Ja oder Nein zu sagen. Das Spiel spielen wir aber auch, egal, wer regiert, immer wieder – zumindest in der Zeit, in der ich im Landtag bin; das sind gute sechs Jahre. Die damalige Opposition hat es immer wieder betont, und wir betonen das auch. Ich nehme an, dass es die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen auch so sehen. Dabei müsste man, wobei Medienpolitik ein Hoheitsthema der

Länder ist, auch stärker miteinander verhandeln und mehr Einfluss nehmen können, als es derzeit noch der Fall ist.

In diesem Sinne stimmen wir dieser Änderung zu, auch hier im Parlament heute. – Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Keymis. – Als Nächster spricht Herr Witzel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann Entwarnung für die Landesregierung geben. Es gibt keine Interessen der FDP, den Minister zu ersetzen. Wir wollen nur unseren Beitrag zur Debatte auch noch leisten.

Die Regierungschefs der Länder haben bis zum 10. Oktober 2006 den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Ich teile ausdrücklich die in der grundsätzlichen Sache liegende Problematik, wie sie all meine Vorredner hier dargestellt haben, dass man als Parlament letzten Endes nicht der wirkliche Akteur der Rundfunkstaatsvertragsänderungen ist, sondern mit dem ausgehandelten Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz leben muss oder auch nicht. Das gilt bei allen Rollenverteilungen bei uns früher wie bei Ihnen heute.

Die Änderungen des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages betreffen den Rundfunkstaatsvertrag, den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, den ARD-Staatsvertrag, den ZDFStaatsvertrag, den Deutschlandradio-Staatsvertrag und den Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Von meinen Vorrednern wurde bereits auf die interessanten perspektivischen Fragen hingewiesen, mit denen wir uns quasi direkt nach der parlamentarischen Verabschiedung hier im nordrhein-westfälischen Landtag beschäftigen dürfen.

Als ein weiterer wichtiger Punkt dieser aktuellen Rechtsänderungsregelung ist der MediendiensteStaatsvertrag zu erwähnen. Damit korrespondiert ein Bundesgesetz, das mit den Stimmen der Großen Koalition und der FDP – das ist keine Selbstverständlichkeit, in diesem Fall war es aber so – im Bundestag in der letzten Woche verabschiedet worden ist. Darin enthalten sind die Pläne der Bundesregierung zur Neuordnung des Medienrechts im Rahmen des Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes. Künftig soll etwa die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 50.000 € möglich werden, wenn die EMail-Werber bestimmte Informationspflichten verletzen, also ihre Aussendungen etwa nicht als