Herr Minister Lies hat darauf hingewiesen, dass wir in Niedersachsen sehr unterschiedliche Regionen haben.
Frage: die zehn niedrigsten Arbeitslosenzahlen in den Landkreisen in Niedersachsen und wie sich die politischen Mehrheiten dort gestalten!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schönecke, sicherlich ist die Landesregierung imstande, eine Karte der Arbeitsmarktregionen und natürlich dann auch deren Arbeitslosenquoten darzustellen. Ich habe sie jetzt nicht dabei.
(Astrid Vockert [CDU]: Ja, ja! - Zuruf von der FDP: Wieso wundert uns das jetzt nicht? - Gegenruf von Helge Limburg [GRÜNE]: Wollt ihr jetzt eine Antwort hören oder nicht?)
Sonst wäre das kein Problem. Wir können sie aber gerne nachliefern. Sie wissen aber selber, dass es Regionen gibt - wenn ich nur an die nordwestliche Region und an den ganzen Bereich des Oldenburger Münsterlandes denke -, wo es extrem niedrige Arbeitslosenquoten gibt, die natürlich zu Engpässen führen.
Selbstverständlich sieht sich die Landesregierung auch imstande, dies mit politischen Mehrheiten zu untermauern. Es erschließt sich mir nur nicht, wo
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage kommt aus der Fraktion der FDP. Kollegin Gabriela König, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass im Moment ca. 168 000 Menschen in die Verrentung mit 63 gehen, die somit natürlich auf dem Fachkräftemarkt fehlen, wie es in Niedersachsen aussieht, wie viele sich gemeldet haben und wie man diese exorbitante Zahl derjenigen, die sich verabschieden, was nicht eingeplant war, in der Kürze der Zeit ersetzen möchte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau König, ich habe gerade gehört: Auf Länderebene werden diese Zahlen nicht erfasst. - Insofern können wir sie im Moment nicht auf Länderebene herunterbrechen.
Ich will aber noch einmal betonen, was die Bundesregierung im Einklang mit unseren Vorstellungen dazu beschlossen hat. Sie hat beschlossen, dass Menschen, die 45 Jahre beitragspflichtig gearbeitet haben, die Perspektive haben, abschlagsfrei in Rente zu gehen. Das ist die Diskussion, nicht die Frage des Eintrittsalters.
Die zweite Frage, die sich dabei stellt, ist: Wie hoch ist denn das Durchschnittsalter der Erwerbsfähigen insgesamt heute? - Denn das Durchschnittsalter der Erwerbsfähigen liegt deutlich unter dem jetzt diskutierten Renteneintrittsalter. Genau dahin zielt die Maßnahme, die wir ergreifen: Wie schaffen wir es, einen demografiefesten Betrieb zu ermöglichen, indem die Arbeitsdauer, die Verweildauer im Betrieb deutlich vorangebracht wird? Zu dem zweiten Punkt aber sollten wir alle, wie ich
meine, stehen: Wer 45 Jahre beitragszahlend gearbeitet hat, der muss in unserer Gesellschaft die Chance haben, abschlagsfrei in Rente zu gehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Lies, es kommen gut ausgebildete Menschen zu uns, die zum Teil richtig gute Qualifikationen haben. Wie ist es denn mit der Anerkennung dieser Qualifikationen? Gibt es schon Erfahrungswerte dazu, wie man damit umgeht?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will vorweg sagen: Ich glaube, es wird eine der ganz großen Herausforderungen sein, dass wir denjenigen, die hierherkommen, die in Deutschland bleiben wollen, die in Deutschland leben und arbeiten wollen, die Perspektive geben, dass in hohem Maße ihre Qualifikation anerkennt wird. Ich glaube, uns allen sind Beispiele bewusst, in denen gerade Menschen mit hoher Qualifikation nach Deutschland kommen, sie aber, weil es mit der Anerkennung nicht optimal funktioniert, nicht in dem Beruf arbeiten können, den sie erlernt haben oder in dem sie sogar gearbeitet haben, sondern dass sie möglicherweise an ganz anderer Stelle tätig werden.
Insofern ist es entscheidend, dass mit den sogenannten Anerkennungsgesetzen des Bundes und des Landes die richtigen Weichen gestellt worden sind. Die steigenden Beratungs- und Antragszahlen, die wir haben, machen es deutlich: Wir hatten 2012 rund 660 Anerkennungsanträge, die zu bundesrechtlich geregelten Berufen gestellt wurden, 2013 waren es bereits 1 470, also mehr als doppelt so viele. Das zeigt die starke Steigerung. 2013 wurden zudem 430 Verfahren zu landesrechtlich geregelten Berufen gezählt. - Das zeigt: Das Maß steigt. - Wenn wir das aber wollen und weiterhin intensiv nutzen wollen, dann bedarf es einer sehr
intensiven Beratung, um die Betroffenen zu informieren und zu beraten und um ihnen Klarheit über die Perspektiven, die sie mit ihrem Berufsabschluss haben, zu ermöglichen.
Ganz wichtig ist: Denen, bei denen keine volle Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation festgestellt wurde, müssen wir die Möglichkeit bieten, über weitere Qualifikationsangebote die notwendigen Anforderungen zu erfüllen, um ihnen wirklich fach- und sachgerecht eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu bieten.
Danke schön, Herr Minister. - Es folgt eine Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kollegin Polat, bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wird die Landesregierung sicherstellen, dass die sehr erfolgreichen Arbeitsmarktprogramme für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge aus der letzten Förderperiode weiterhin unterstützt werden? Und ist angedacht, diese guten Erfahrungen in die neue Idee der Erstberatung in den Landesaufnahmestellen zu integrieren, also auf den Erfahrungen der Expertinnen und Experten aufzubauen, da sie wirklich sehr erfolgreich gearbeitet haben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Polat, genau das ist tatsächlich erfolgt. Das ist eine hervorragende Arbeit, die wir aber auch weiter sichern und stützen müssen. Deswegen dient die weitere Finanzierung aus den Programmen dazu, diese Beratung weiterhin sicherzustellen, also das, was gut ist, weiterzumachen.
Ich will die Frage in der Hinsicht erweitern, das, was gut ist, weiterzumachen und zu überlegen, wohin wir uns entwickeln können. Ich glaube, dass
deswegen die Idee, sehr viel früher anzufangen, was wir in vielen Gesprächen entwickelt haben, ein guter Weg ist. Deswegen haben wir uns entschieden, ein Projekt auf den Weg zu bringen, das vorsieht, mit den vier Erstaufnahmelagern - inzwischen mit Osnabrück -, die wir haben, eine sehr frühe individuelle Beratung für die dort vorhandenen Flüchtlinge zu machen. Natürlich sind dort auch Menschen, die seelisch und psychisch stark betroffen sind. Diese Menschen wollen wir mit Sicherheit nicht überfrachten, indem wir mit ihnen als Allererstes darüber diskutieren, wo die Potenziale sind.
Auf der anderen Seite ist es, wie ich glaube, aber auch wichtig, sie nicht sich selbst zu überlassen, sondern sich um sie zu kümmern, also ihnen in Gesprächen zu zeigen, dass sie willkommen sind und dass sie hier eine Perspektive haben, und deshalb mit ihnen intensiv darüber zu sprechen, welche Qualifikationen sie haben. Das wollen wir intensiv mit der Bundesagentur für Arbeit machen.
Die Informationen, die wir aus den bis zu dreimonatigen Aufenthalten in den Erstaufnahmelagern ziehen, sollen dann natürlich an die entsprechenden Jobcenter sowie an die Kommunen, in denen die Flüchtlinge am Ende leben werden, weitergegeben werden. Insofern ist es ein guter Weg, um auf dem aufzubauen, was es gibt, und zu überlegen, wie wir das in noch andere, weitere Modelle übertragen können, um an die Menschen noch früher heranzukommen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt jetzt eine Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kollegin Elke Twesten, bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, dass vor dem Hintergrund einer Studie der McKinsey-Unternehmensberatung und auch der Bundesagentur für Arbeit insbesondere Frauen, Ältere und Migrantinnen in der Lage sind, das Potenzial des Fachkräftemangels bis 2030 auszufüllen: Welche Maßnahmen und welche Ergebnisse hat die Landesregierung bisher erzielt, um das Fachkräftepotenzial aus diesem Bereich zu erschließen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Frage macht deutlich, wie vielschichtig das Thema Fachkräftesicherung ist. Deswegen haben wir sozusagen vor Beginn einzelner Maßnahmen in einem Fachkräftesicherungskonzept die gesamten Handlungsfelder erarbeitet. Daraus sind 13 Handlungsfelder, die in Abstimmung mit allen Arbeitsmarktpartnern entwickelt wurden, zusammengestellt und zusammengefasst worden, und es ist eine Zielsetzung beschrieben worden. Wir sind jetzt in der Ausarbeitung einzelner entscheidender Handlungsfelder.
Ich will als Beispiel das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ nennen, das übrigens nicht mehr nur bedeutet, dass wir nur über die Frage der Kinder oder Kinderbetreuung reden, sondern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft natürlich auch z. B. zu betreuende oder zu pflegende Angehörige, um die man sich kümmern muss. Dafür müssen wir die Betriebe sensibilisieren und Möglichkeiten schaffen, dass im Betrieb erkannt wird, welche Perspektiven darin stecken. Das Gleiche gilt für die Frauen, also wie viele Frauen im Arbeitsmarkt in Teilzeitbeschäftigung sind, die selber den Wunsch haben, mehr zu arbeiten, aber dafür keine Perspektive bekommen. Des Weiteren geht es darum, dass der Arbeitsmarktzugang für Frauen äußerst schwierig ist. Das heißt, die Beratung der Frauen wird entscheidend sein. Es gilt aber auch, den Betrieben zu signalisieren, dass das der richtige Weg ist, und die Agentur dafür zu sensibilisieren.
Das gilt für alle Arbeitsmarktfelder und für das Thema der älter werdenden Beschäftigten sowie für das Thema Gesundheit. Die Arbeitnehmergesundheit wird in der deutschen Wirtschaft eine ganz neue Bedeutung bekommen, weil man es sich nicht mehr, wie möglicherweise in der Vergangenheit, leisten kann, dass jemand älter wird und nicht mehr arbeitsfähig ist, dieser dann geht und man einen neuen Arbeitnehmer einstellt. Die Betriebe sind darauf angewiesen, ihre Beschäftigten gesund zu halten.
Das gilt auch für Migrantinnen und Migranten. Deswegen haben wir uns sehr breit aufgestellt, uns auf die 13 Handlungsfelder konzentriert und mit