Meine Damen und Herren, auch hier hat ein Parlamentarischer Geschäftsführer gezeigt, dass er die Geschäftsordnung umgehen wollte. Er hat nämlich vorhin eine Frage und eben noch einmal zwei Fragen gestellt. - Frau Ministerin, Sie antworten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die restlichen Zahlungen nach einem gerechten Verteilungsschlüssel berechnet, um einen Mehrbelastungsausgleich zu bekommen. Diese Liste ist über die kommunalen Spitzenverbände allen Kommunen zur Verfügung gestellt worden. Sie muss für den Haushalt 2007 über das Haushaltsbegleitgesetz beschlossen werden, und dann werden alle Unterlagen auch allen zur Verfügung gestellt werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wurde ja in zweifacher Weise in den kommunalen Finanzausgleich des Landes einge
griffen - einmal juristisch, indem in § 7 auf das BSHG Bezug genommen wird, das es ja so nicht mehr gibt, und einmal materiell, weil die Berechnungsgrundlage für die Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben wesentlich auf den Soziallasten der Kreise basiert. Diese wurden jedoch durch Bundesgesetz drastisch reduziert.
Vor dem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wann wird sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes einbringen, der auch den Anforderungen der Niedersächsischen Verfassung entspricht?
Die Landesregierung beabsichtigt, darauf zu reagieren. Eine entsprechende Kabinettsvorlage ist in Vorbereitung. Sie befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung.
Ich wollte noch einmal auf das Gerechtigkeitskriterium eingehen, das ich vorhin versucht habe anzusprechen, wozu mir dann aber leider von der Ministerin keine Kriterien genannt worden sind. Deswegen frage ich jetzt konkret: Wieso fließen seit 2005 offensichtlich stark steigende Fallzahlen in Ihren Gerechtigkeitsschlüssel nicht ein?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben unsere Mittel nach dem gleichen Schlüssel verteilt, wie auch der Bund seine Mittel verteilt hat, nämlich nach Kosten für Unterkunft und Heizung. Von daher ist es sehr schwierig, jetzt zu einem anderen Verteilungsschlüssel zu kommen, der gerecht ist und möglichst alle Ver
werfungen beseitigt. Unser Ziel ist - der Haushaltsgesetzgeber wird darüber zu entscheiden haben, ob wir es erreichen -, zumindest die meisten Kommunen über diese sogenannte Wasserlinie zu heben, indem wir die Mittel der letzten beiden Monate anders verteilen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 13 und rufe nun vereinbarungsgemäß zusammen auf
Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/3270
Tagesordnungspunkt 15: Zweite Beratung: Einzelhandels- und Dienstleistungszentren stärken - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/2321 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/3243 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP - Drs. 15/3306
Der Gesetzentwurf der Landesregierung - Tagesordnungspunkt 14 - wird durch Minister Ehlen eingebracht. Herr Minister Ehlen, Sie haben das Wort.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften wollen wir das Raumordnungsrecht entschlacken und für die Zukunft fit machen. Erstens wird entsprechend unserer Regierungserklärung der Abbau von Vorschriften vorangetrieben. Zweitens wird die Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union und dem Bund erfüllt, eine strategische Umweltprüfung für Raumordnungspläne einzuführen.
Von bisher vier Regelwerken wollen wir zwei einsparen. Es ist sinnvoll, die verfahrensrechtlichen Grundlagen der Raumordnung im Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und Landesplanung zu bündeln und das Gesetz über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen aufzuheben. Damit wird dann der Weg frei für die Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms in nur einer schlanken Verordnung und für den Wegfall der Verordnung zur Aufstellung Regionaler Raumordnungsprogramme.
Im Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und Landesplanung beschränken wir uns auf die Einführung von nur elf, allerdings sehr elementaren Grundsätzen der Raumordnung, die dann in Raumordnungsprogrammen zu konkretisieren sind. Sie sind darauf ausgerichtet, die Standortattraktivität Niedersachsens und die Lebensqualität in unserem Lande in wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und ökologischer Hinsicht zu gewährleisten. Ferner wird die gesetzliche Ermächtigung in knapper Form in das Raumordnungsgesetz überführt, in Raumordnungsprogrammen überhaupt Festlegungen zur Raumstruktur, Infrastruktur oder zu Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebieten für raumbedeutsame Nutzungen treffen zu können.
Vereinzelt wurde trotzdem noch diskutiert, ob es nicht zu mehr gesetzlichen Regulierungen kommt. Meine Damen und Herren, letztendlich berücksichtigt der Gesetzentwurf aber alle zentralen Belange in ausgewogener Weise. Dem einen oder anderen geht die Deregulierung vielleicht auch nicht weit genug. Wir dürfen jedoch nicht unseren Auftrag vergessen, dass wir letztendlich gemeindeübergreifende und überregionale Anforderungen an den Raum zu koordinieren haben.
Der Gesetzentwurf ist eine geeignete Grundlage, um raumordnerische Steuerungserfordernisse und kommunale Selbstverwaltungsansprüche in Einklang zu bringen. Die im Raumordnungsgesetz enthaltenen Bestimmungen zur Aufstellung von Raumordnungsprogrammen müssen andererseits um Regelungen zur strategischen Umweltprüfung ergänzt werden. Die Prüfung von Umweltaspekten ist eigentlich im Prinzip nichts Neues, wird aber durch ein strukturiertes Verfahren für alle transparenter. Der Gesetzentwurf setzt die zwingenden Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes im Prinzip eins zu eins um.
Wir sind auch der Frage eines Ausgleichs für etwaige Mehrkosten bei den Regionalplanungsträgern nachgegangen. Die Kosten der Aufgabe „Regionalplanung“ werden sich aber eindeutig nicht in einem Maße erhöhen, das die ausgleichspflichtige Erheblichkeitsschwelle übersteigt. Durch die Vereinfachung des Raumordnungsrechts und den Verzicht auf eine unabdingbare Befristung der Gültigkeit Regionaler Raumordnungsprogramme ergibt sich auch hier ein Einsparpotenzial. Die Verfahrensänderungen zur Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung bleiben auch gegenüber dem Status quo überschaubar. Letztendlich werden eigentlich nur die Planungs- und Abwägungsschritte, die wir auch jetzt schon zu leisten haben bzw. hatten, transparent gemacht. Nach bisheriger Einschätzung werden sich nur ganz moderate Kostensteigerungen ergeben.
Nachdem wir diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, hoffen wir auf fruchtbare Beratungen. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist Teil eines Gesamtkonzepts, mit dem die grundlegende Deregulierung und Neustrukturierung des Raumordnungsrechtes in Niedersachsen schrittweise angestrebt wird.
Meine Damen und Herren, bisher war es aber üblich, dass das Raumordnungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung beraten wird. Wir fordern Sie
auf, Herr Minister, an diesem bewährten Verfahren festzuhalten: keine schrittweise Umsetzung, sondern ein Gesamtpaket.
Der vorliegende Gesetzentwurf verweist auf fast jeder Seite der Begründung auf die Verordnung. Daher muss also eine Gesamtberatung möglich sein.
Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Festlegung von Grundsätzen der Raumordnung. Ich möchte hier nur den Grundsatz hervorheben, der die meiste Kritik erzeugt hat. Ich zitiere den ersten Satz:
„Die Land- und Ernährungswirtschaft sowie die Forst- und Holzwirtschaft sollen als Basis für Beschäftigungsund Einkommensmöglichkeiten in ländlichen Räumen fortentwickelt und gestärkt werden.“
Meine Damen und Herren, die Auswirkungen des Strukturwandels werden nicht erwähnt. Ich frage Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von der FDP, warum Sie eigentlich Anträge zur Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden stellen, wenn diese Probleme nicht aufgenommen werden oder gar nicht vorhanden sind.
Die Bedeutung der gewerblichen und industriellen Ressourcen für den ländlichen Raum und der gesamte Bereich der Dienstleistungen bleiben außen vor. Sieht so Ihre Zukunft der ländlichen Räume aus? Wo wäre das Emsland ohne die Meyer Werft, ohne die Erdölraffinerie und ohne die vielen kleinen und mittelständischen Betriebe? - Eine Stärkung des ländlichen Raumes ist so bei Ihnen nicht erkennbar.
Meine Damen und Herren, die Konferenz der Minister für Raumordnung hat im Juni dieses Jahres festgestellt, dass die veränderten demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Raumentwicklungspolitik von Bund und Ländern vor das Erfordernis stellen, Zielsetzungen und Handlungsstrategien zu überprüfen und neu auszurichten. Das ist ein Beschluss der Ministerkonferenz vom 30. Juni, verabschiedet mit der Stimme Niedersachsens.
Wichtiges Ziel: die Herstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen gerade vor dem Hintergrund bestehender und sich verschärfender regionaler
Sie ignorieren die Realität, und das in einem Land, in dem die Schere zwischen Wachstum und Schrumpfung immer weiter auseinandergeht. „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ - ein zentrales gesellschaftspolitisches Anliegen - heißt auch: Festlegung von Mindestqualitätsstandards in der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Grundversorgung, der gesamten Infrastrukturversorgung, Sicherung von Versorgungsqualität. Bei diesen wichtigen Fragen zieht sich das Land vollständig zurück. Diese Festlegungen überlassen Sie lieber der Regionalplanung, was dazu führen wird, dass die Schere noch weiter auseinandergeht.