Protocol of the Session on October 18, 2019

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Befragung der Landesregierung.

Befragung der Landesregierung – Drucksache 7/4245 –

Meine Damen und Herren, die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung eingereichten Themen und die Reihenfolge der Geschäftsbereiche sind der Drucksache 7/4245 zu entnehmen. Laut unserer Geschäftsordnung ist eine Nachfrage zulässig, die Fragen sollen nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen.

Meine Damen und Herren, aufgrund der Entschuldigung des Ministers für Inneres und Europa ab 10.00 Uhr von der heutigen Sitzung wird dieser Geschäftsbereich vorgezogen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir werden so verfahren.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD, die Frage zu Nummer 9 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank, dass ich die Gelegenheit erhalte, Ihnen hier eine Frage zu stellen.

Laut Tagesordnung der 37. Kabinettssitzung vom 08.10.2019 haben Sie, Herr Innenminister, über die Verwaltungsvereinbarung über die Mitnutzung der Abschiebungshafteinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein in Glückstadt informiert. Ich frage die Landesregierung, im Speziellen Sie: Was hat der Innenminister auf der 37. Kabinettssitzung zur Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt vorgetragen und wie ist der Umsetzungsstand der länderübergreifenden Vereinbarung?

Ja, vielen Dank, Herr Kollege Kramer! Ich habe in der Tat am 08.10. auf der Kabinettssitzung der Verwaltungsvereinbarung über die Mitnutzung der Abschiebungshafteinrichtung des Landes Schleswig-Holstein in Glückstadt informiert und einen Kabinettsbeschluss herbeigeführt, dass wir nach nochmaliger Überprüfung der Kosten zwischen einer eigenen Lösung und der Mitnutzung der schleswigholsteinischen/hamburgischen Variante uns zu dieser entschieden haben und der zugestimmt haben. Der Stand, der derzeit vorliegt, ist, dass alle gleichermaßen davon ausgehen, dass wir im Jahr 2020 die Einrichtung in Schleswig-Holstein fertiggestellt bekommen, sodass sie zum 01.01.2021 ans Netz gehen kann.

Dem Land Mecklenburg-Vorpommern stehen nach der Vereinbarung 20 Haftplätze zur Verfügung, 9 Haftplätze – getrennt natürlich nach Männerabteilung und Frauenabteilung –, 9 Haftplätze, für Frauen sind insgesamt 9 Haftplätze vorgesehen. Der Bedarf oder, besser gesagt, die Menge, die uns zur Verfügung steht, ist natürlich größer. Dadurch, dass die Anzahl der Tage, an denen sich abzuschiebende Häftlinge dort aufhalten dürfen, begrenzt ist, haben wir im Prinzip eine größere Anzahl an Plätzen übers Jahr gesehen zur Verfügung.

Wir gehen davon aus, dass erstens der Zeitpunkt eingehalten wird, zweitens die Kosten eingehalten werden, an denen sich gedrittelt die jeweiligen Länder dann beteiligen. Auch der Betrieb wird durch das Land SchleswigHolstein vorgesehen, sodass ich als Innenminister wirklich sehr optimistisch bin, dass wir dann in der Tat über eine Abschiebehafteinrichtung verfügen, wo wir eigene Plätze zur Verfügung haben, derer wir auch dringend in der Tat bedürfen.

(Marc Reinhardt, CDU: Bitte!)

Ich bitte nun die Abgeordnete Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE, die Frage zu Nummer 10 zu stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin!

Ich habe eine Frage zu den Leistungen nach Paragraf 1 Asylbewerberleistungsgesetz ab September 2019 in der Einrichtung Nostorf-Horst. Und zwar wird den Menschen dort ja per Gesetz ein Taschengeld ausgezahlt. Abgezogen wird tatsächlich eine Monatsfahrkarte für den ÖPNV und hier tatsächlich im Leistungssatz 6 für Kinder von null bis fünf Jahren eine Monatsfahrkarte in Höhe von 84 Euro. Meine Frage dazu ist: Kinder von null bis fünf Jahren fahren kostenlos ÖPNV, warum wird diesen Kindern von dem ihnen zustehenden Taschengeld die Monatsfahrkarte abgezogen und warum geschieht dies pauschal?

Ausgangspunkt dafür sind die Veränderungen, die im Zusammenhang mit dem Paragrafen 1a Asylbewerberleistungsgesetz mit 1. September in Kraft getreten sind und dementsprechend dann auch Veränderungen im Bereich Nostorf-Horst vorgenommen worden sind. 70 bis 80 Prozent der dort aufhältigen Asylbewerber sind sogenannte Dublin-Fälle, die durch die Gesetzesänderung zu einem hohen Anteil eben betroffen sind und ab September 2019 die Leistungen nach 1a Absatz 7 Asylbewerberleistungsgesetz dann auch dementsprechend gekürzt bekommen. Und nach derzeitig geltender Rechtslage gilt bundesweit die Regelung, dass die Möglichkeit des Abzuges für ÖPNV-Beträge auch im Alter von null bis fünf rechtmäßig ist. Insofern wird da durch die entsprechende Behörde bis zum jetzigen Zeitpunkt auch so verfahren.

Ja, darf ich eine...? (Zu- stimmung)

Ja, dann die Nachfrage: Aber es wird tatsächlich hier in Mecklenburg-Vorpommern für 0- bis 5-Jährige ein höherer Betrag abgezogen als für Erwachsene, und das irritiert schon sehr. So sind jedenfalls die Bescheide.

Das kann nicht ganz sein, weil der Betrag im aufsteigenden Alter zumindest ein höherer ist, nämlich 97 Euro, und für Erwachsene 114 Euro. Ich würde es aber gerne noch mal mitnehmen zur Überprüfung und Sie darüber schriftlich informieren, damit wir hier nicht mit unterschiedlichen Zahlen hantieren, wenn es möglich wäre.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister.

Bevor ich den nächsten Geschäftsbereich aufrufe, begrüße ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 des GerhartHauptmann-Gymnasiums in Wismar. Herzlich willkommen bei uns im Landtag!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Christel Weißig, fraktionslos, die Frage zu Nummer 1 zu stellen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir haben gemeinsam einen Antrag eingebracht für einen Antisemitismusbeauftragten und ich hätte gerne von Ihnen gewusst, wie weit das gediehen ist und warum es so lange dauert. – Danke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Weißig! Wir haben einige Verfahrensabschnitte durchzuführen, bevor wir zu einem Kabinettsbeschluss in der Sache kommen. Ich gehe davon aus, dass wir noch Ende dieses Monats den Kabinettsbeschluss herbeiführen werden, sodass geplant ist, zum 01.11. einen Antisemitismusbeauftragten oder, wie ich immer sage, den Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus dann auch zu berufen.

Habe ich noch eine Nachfrage? (Zustimmung)

Können Sie mir schon sagen, um wen es sich handelt?

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das würde ich gerne nicht vorwegnehmen wollen, das würde ich tatsächlich der Kabinettsentscheidung vorbehalten.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Geschickt, Frau Weißig! Sehr geschickt!)

Gut, danke.

Danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Finanzministers. Ich bitte nun die Abgeordnete Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE, die Frage zu Nummer 2 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Laut Presseinformationen wurde der BSD Berufe Sicherheit und Dienstleistungen GmbH, die für die Sicherheit des Schlosses Güstrow verantwortlich ist, zum 31.12.2019 gekündigt. Die Mitarbeiter/-innen erfuhren von der drohenden Arbeitslosigkeit aus der Presse. Bis heute gibt es dazu keine verlässlichen Aussagen des Finanzministeriums. Inwieweit treffen diese Presseinformationen zu?

Sehr verehrte Frau Kröger, ja, es ist richtig, dass wir durch die Sanierung des Schlosses in Güstrow ja Teilschließungen haben und dadurch im Betrieb insbesondere bei den Sicherheitsdiensten die entsprechenden Dienstleistungen nicht erforderlich sind.

Betroffen sind 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma BSD. Wir haben nach der Pressekonferenz und nach dem Pressegespräch schon vorher Gespräche gehabt mit der BSD, dass das ansteht, haben unmittelbar danach informiert, am 9. September. Am 11. September sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BSD durch die eigene Geschäftsführung informiert worden und momentan ist man dabei, sozusagen alternative Möglichkeiten in dem Unternehmen, das wir ja beauftragt haben, zu finden, um die Menschen zu beschäftigen.

Vielen Dank.

Ist es korrekt, dass die Museumsleitung des Schlosses Güstrow in den Plan, der BSD zu kündigen, nicht eingebunden war?

Nein.

Vielen Dank.

Ich darf nun die Abgeordnete Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE, bitten,

(Karen Larisch, DIE LINKE: Nein, das hat sich erledigt.)

die Frage zu Nummer 3 zu stellen.

(Karen Larisch, DIE LINKE: Das hat er eben beantwortet. Vielen Dank!)

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister. Damit ist Ihr Geschäftsbereich auch erledigt.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt. Ich bitte nun den Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD, die Frage zu Nummer 4 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Die Insel Hiddensee wurde als Austragungsort für das 29. Landeserntedankfest ausgewählt. Als Bestandteil des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft hat die Insel jedoch nur begrenzte Kapazitäten, größere Menschenmengen ökologisch verträglich aufzunehmen.

Ich frage den zuständigen Minister: Wurde dieser Umstand bei der Auswahl als Austragungsstandort des diesjährigen Landeserntedankfestes berücksichtigt und mit welchem Ergebnis?