Protocol of the Session on May 30, 2018

Das kommt doch noch. Seien Sie doch nicht immer so ungeduldig!

(Thomas Krüger, SPD: Ach, kommt noch, okay! – Heiterkeit bei Ministerin Stefanie Drese: So ist er.)

Zusammenfassend muss man feststellen, dass dieser Rechtsstreit einen hohen Bedarf an Zunahme klarer unmissverständlicher Regelungen hat, die den Bebauungszusammenhang im Interesse der Bürger stärkt und Zersiedlung, so gut es geht, einen Riegel vorschiebt, weil sie die Allgemeinheit belastet.

Der Antrag der BMV möchte nun das privilegierte Bauen auf private Tierhalter ausdehnen. Damit würde es eine Zunahme von juristischen Graubereichen geben. Es wäre im Einzelfall nicht nur meistens weiterhin strittig, ob es sich um Bauen im Innen- und Außenbereich handelt, vielmehr würde das darüber hinaus auch noch für die Position des Bauherrn problematisch. Wenn jetzt noch geprüft werden soll, ob eine private Tierhaltung außenbereichsbedürftig ist und man privilegiertes Bauen beanspruchen muss, dann wird diese Rechtsmaterie noch weiter verkompliziert.

Die AfD sieht darin keinen Fortschritt in der Rechtsentwicklung. Außerdem ist es ein weiteres Einfallstor für die Zersiedlung. Wie ich schon sagte, es gibt genug Schlupflöcher für das Bauen im Außenbereich. Die AfD sieht keinen Grund, den Paragrafen 35 auszuweiten. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Bitte.)

Na, da sind wir uns doch einig.

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort die Abgeordnete Berg.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegen! Besser, als der Minister es rechtlich dargelegt hat, kann ich es nicht. Insofern hatte ich mir ganz viele Argumente aufgeschrieben, die kann ich mir jetzt leider sparen. Dadurch wird unsere Zeit natürlich kürzer.

(allgemeine Unruhe – Zuruf von Ralf Borschke, BMV)

Herr Borschke, eines möchte ich noch sagen: Der Paragraf 35 hat ja die Intention, das Bauen im Außenbereich grundsätzlich zu unterbinden. Er lässt aber Ausnahmen zu, das haben wir gehört. Und Sie sagen, dieser Paragraf ist wichtig für ein Flächenland wie unseres. Okay, aber Sie haben vorhin auch gesagt, dass landwirtschaftliche Tierhaltung schwierig wird, man könne nicht mal einen Unterstand bauen. Da muss ich Ihnen sagen, für die landwirtschaftliche Tierhaltung gibt es in der Landesbauordnung Paragraf 61 eine Regelung. Dort heißt es: „Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einer traufseitigen Wandhöhe bis zu 5 m, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinne des § 35 Absatz 1 … des Baugesetzbuches dienen, höchstens 150 m2 BruttoGrundfläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,“ dürfen verfahrensfrei errichtet werden.

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

In diesem Falle ist das Argument von Ihnen widerlegt.

Grundsätzlich, das habe ich gesagt, ist der Außenbereich vor baulicher und sonstiger Inanspruchnahme und damit allgemein vor Zersiedlung zu schützen. Deshalb sehen

wir keinen Grund, eine weitergehende Regelung im BGB festzuschreiben oder sogar eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, zumindest nicht für Paragraf 35. Und sollte solch eine Regelung aufgenommen werden, dann wären eine geordnete Bebauung und auch die kommunale Planungshoheit nicht mehr gesichert, sie wären gefährdet.

Deshalb ist für uns das Baugesetzbuch auch ein Bundesgesetz, nicht nur für uns, sondern für alle. Das heißt, der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern kann es nicht ändern. Das wäre die Bundesratsinitiative, die Sie ansprechen oder die Sie möchten. Aber ich meine, wir sollten uns davor hüten, eine Bundesratsinitiative in diese Richtung zu starten, denn zum einen fehlt uns im Bundesrat dafür eine Mehrheit und zum anderen warten etliche Akteure, wie zum Beispiel Bürgerinitiativen und Verbände, schon lange auf die Öffnung dieses Baugesetzbuches, aber nicht, wie Sie, meine Damen und Herren der BMV, hoffen, um weitere Privilegierungstatbestände zu schaffen, nein, diese Verbände möchten die bestehenden Tatbestände abschaffen und mit den neuen Möglichkeiten den Flächenfraß beschleunigen. Und das steht dem Ziel der Landesregierung, den Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen auf 30 Hektar pro Jahr zu begrenzen, völlig entgegen, und ist auch nicht im Interesse unseres Landes. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke, Frau Berg.

Ich möchte, ehe ich die nächste Rednerin aufrufe, mal sagen, der Geräuschpegel ist wieder ziemlich hoch. Ich bitte Sie also – wir nähern uns dem Ende der Sitzung –,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Noch kommt ein wichtiger Tagesordnungspunkt.)

noch ein bisschen Geduld zu haben und leise zu sein. Das sind wir allen Kolleginnen und Kollegen, die hier auch noch ans Rednerpult treten, schuldig.

Jetzt hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Kröger.

(Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Was gibt es da zu lachen?

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Er freut sich einfach, ist doch okay.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wäre sicher gut gewesen, wenn es Herrn Borschke möglich gewesen wäre, an der letzten Sitzung des Energieausschusses teilzunehmen, denn da hat das Thema „Bauvorhaben im Außenbereich“ eine Rolle gespielt. Herr Crone war ja auch anwesend. Da konnten wir schon einige Fragen dazu klären. Aber gut, die Sitzung haben Sie leider verpasst.

Grundsätzlich ist der Außenbereich von jeglicher Bebauung freizuhalten und das ist auch richtig so. Das Baurecht sieht vor, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Bodenversiegelungen sollen auf ein notwendiges Maß begrenzt werden. Diesen Ansatz unterstützen wir als LINKE natürlich nicht nur aus ökologi

scher, sondern auch aus städtebaulicher und infrastruktureller Sicht. Damit die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen möglichst gering gehalten wird, ist immer zuallererst zu prüfen, inwieweit innerhalb einer Gemeinde Flächen wieder nutzbar gemacht werden können, oder aber eine Nachverdichtung sinnvoll ist beziehungsweise andere Maßnahmen der Innenentwicklung eine Option wären. Auch die Landesraumentwicklung setzt klar auf Innen- vor Außenentwicklung. Dazu steht die Linksfraktion.

Und wenn ich mir den Spaß erlauben darf, Herr Minister, ich hoffe, Sie wissen, wie sehr ich Sie schätze,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Er hört gar nicht zu.)

und mit aller Liebe an dieser Stelle, aber wenn der Herr Minister Pegel alles schon so gut erklärt hat, muss ich das nicht mehr machen.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut!)

In diesem Sinne vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Für die SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Albrecht.

(Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Die Fraktion der BMV hat in Punkt 1 selbstverständlich recht, wenn wir feststellen, dass Bauvorhaben im Außenbereich für die Bürger eines Flächenlandes wie Mecklenburg-Vorpommern von großer Bedeutung sind. Was die Fraktion der BMV aber dabei ausblendet, ist, dass Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland mit der bundesweit niedrigsten Bevölkerungsdichte ist, und somit kann gerade die Regelung im Paragrafen 35 Baugesetzbuch unter anderem auch dazu dienen, die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu verhindern. Ich wiederhole noch mal ganz deutlich, Herr Borschke, die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu verhindern.

Meine Damen und Herren, unverständlich ist uns, warum die Fraktion der BMV mit ihrem Änderungswunsch des Paragrafen 35 Baugesetzbuch lediglich auf die Interessen von privaten Nutztierhaltern abstellt, in der Begründung dann aber auch weitere Bauvorhaben im Außenbereich zulassen möchte und hierbei den Bericht des Bürgerbeauftragten aufgreift. Schade war es auch, dass der Vertreter der Fraktion der BMV an der Vorstellung des Berichtes des Bürgerbeauftragten Herrn Crone im Energieausschuss in der vergangenen Woche nicht teilnehmen konnte,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hörten wir gerade.)

denn Probleme im Außenbereich mit privaten Nutztierhaltern tauchten dort nämlich gar nicht auf. Dies hätte vielleicht dazu beigetragen, heute diesen Antrag zurückzuziehen. Die Fraktion der BMV stellt in ihrer Begründung zum Antrag zwar richtig fest, dass Probleme insbesondere dann entstehen, wenn bestehende Ermessensspiel

räume nicht ausgenutzt werden, inwiefern die zukünftige Privilegierung von privaten Nutztierhaltern daran etwas ändert, bleibt wohl aber das Geheimnis der BMV.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, mit der Öffnung des Paragrafen 35 Baugesetzbuch für weitere Bauvorhaben im Außenbereich wird der Ermessensspielraum der Verwaltung ja nicht verändert. Nein, er bleibt so kompliziert, wie er sowieso schon ist. Es liegt doch in der Natur der Sache, dass jeder einzelne Sachbearbeiter der Bauverwaltung seine eigene Beurteilung eines Bauvorhabens – und da spielt es überhaupt keine Rolle, nach welchem Paragrafen des Baugesetzbuches die Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu beurteilen ist – feststellt. Es wird immer wieder vorkommen, dass gegen die Entscheidung einer Bauverwaltung Widerspruch oder sogar Rechtsmittel eingelegt werden müssen, um Klarheit über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu bekommen.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, solange das Baugesetzbuch überladen ist mit Ausnahmen, unbestimmten Begrifflichkeiten, unklaren Privilegierungen und vieles mehr, solange wird es auch immer wieder zu unterschiedlichen Bewertungen und Auslegungen zur Zulässigkeit kommen. Wenn man sich allein die Kommentierungen und Gerichtsurteile zur Zulässigkeit von Bauvorhaben nach Paragraf 35 Baugesetzbuch anschaut, wird jedem klar, wie wichtig die Überarbeitung des Baugesetzbuches sein wird, siehe dazu auch die Kommentierung des Professors Krautzberger. Das heißt, es wird doch nicht einfacher, sondern eher noch komplizierter, diese Bauvorhaben, wie von der BMV gefordert, dann nach den Paragrafen des Baugesetzbuches und den Richtlinien einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu beurteilen.

Meine Damen und Herren, sehr wohl gibt es bundesweit durchaus Überlegungen, den Paragrafen 35 Baugesetzbuch und auch den Paragrafen 34 Baugesetzbuch grundlegend zu überarbeiten, sie insgesamt verständlicher zu fassen und darüber zu diskutieren, welche Privilegierungen im Außenbereich und auch im ungeplanten Innenbereich tatsächlich notwendig sind. Die Bauministerkonferenz ist hier bereits tätig, um das Baugesetzbuch dann aber auch in Gänze einer Überarbeitung zu unterziehen. Ich bin mir sicher, dass unser Bauminister Christian Pegel und seine Verwaltung diesen Prozess aktiv mitbegleiten werden.

Die SPD-Fraktion lehnt diesen Antrag ab, da insbesondere die Fokussierung auf private Nutztierhalter, wie hier gefordert, wenig sinnvoll erscheint und eher aus eigener Betroffenheit eingebracht wurde. Die Überweisung in den Ausschuss lehnen wir ebenfalls ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Christiane Berg, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der BMV der Abgeordnete Herr Borschke.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Eins vorweg: Ich glaube nicht, dass Sie mir mein krankheitsbedingtes Fehlen in der letzten Ausschusssitzung vorwerfen wollen. Davon gehe ich nicht aus, ja?

(Manfred Dachner, SPD: Das kommt auf Ihre Rede an. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)