Protocol of the Session on January 24, 2018

Das heißt, die Proklamation des Bundespräsidenten vom 11. Juni 1963 hat damit nach wie vor Gültigkeit. Der 17. Juni ist in Deutschland ein Nationaler Gedenktag. Er ist und bleibt damit Zeugnis für die Entscheidung des Gewissens gegen Tyrannei und Unmenschlichkeit.

(Thomas Krüger, SPD: Genau.)

Er ist unser stetes Gedenken an die damaligen Ereignisse. Die Opfer des 17. Juni mahnen uns, Gewaltanwendung als Mittel der politischen Auseinandersetzung für immer auszuschließen. Dieser geschichtlichen Verantwortung sind wir uns bewusst. Aus diesem Grund wurde zum Beispiel der 17. Juni in den Katalog der regelmäßigen Beflaggungstage aufgenommen. Auch wird in jedem Jahr am Mahnmal des Volksaufstandes auf dem Friedhof Seestraße in Berlin-Wedding durch Repräsentanten des öffentlichen Lebens in einer zentralen Gedenkstunde mit Ansprachen und einer Kranzniederlegung an die Opfer des Volksaufstandes in der DDR am 16. und 17. Juni erinnert.

Meine Damen und Herren, natürlich ist mir bekannt, dass im Jahr 2016 Thüringen gewissermaßen zusätzlich beispielsweise den 17. Juni landesrechtlich zum Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts erklärt hat. Aber, meine Damen und Herren, bei allem Respekt für die guten Absichten, ich halte nichts davon, zusätzlich zu dem Nationalen Gedenktag am 17. Juni einen Flickenteppich landesrechtlicher Gedenktage einzuführen, die unter verschiedenen Bezeichnungen auf dieselbe historische Leistung, nämlich am 17. Juni 1953, Bezug nehmen.

Deshalb fasse ich zusammen, meine Damen und Herren: Der 17. Juni ist bereits Nationaler Gedenktag und die Gefahr, dass die Ereignisse in der ehemaligen DDR in Vergessenheit geraten könnten, ist nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund ist dem Gesetzentwurf aus meiner Sicht nicht zu folgen. Auch bedarf es meines Erachtens keiner Überweisung dieses Gesetzentwurfes an den Rechtsausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Man kann die Entwicklung des Gedenktages 17. Juni bis hin zu seiner Proklamation als Gedenktag auch im Zuge des Vollzugs der deutschen Einheit natürlich hernehmen, um einen Landesgedenktag abzulehnen. Man kann aber diese Regelung, wie sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht, dass dieser Gedenktag proklamiert worden ist als ein bundesweiter Gedenktag, genauso gut hernehmen, um einen Landesgedenktag zu begründen.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Darauf will ich mich in meiner Rede konzentrieren, weil auch das zum Beispiel Ausgangspunkt der Debatte in Thüringen war, genau diesen Weg zu gehen, die Proklamation herzunehmen, um einen eigenen Landesgedenktag zu machen.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Fraktion wird der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes zustimmen aus rein parlamentarischen Gründen, weil wir uns immer dafür aussprechen, dass auch Gesetzentwürfe der Opposition einer Ersten und Zweiten Lesung unterzogen werden, weil das normaler parlamentarischer Brauch ist.

Vergleicht man den Entwurf mit der Rechtslage in Thüringen, dann könnte man auch hier sagen, links wirkt oder Rot-Rot-Grün zeigt Wirkung. Vielleicht hat ja auch die AfD, da sie ganz gern hier und da nachschaut und übernimmt, an der Stelle in Thüringen nachgeschaut und übernommen. Aber das wäre nur ein Teil der Wahrheit und es wäre unscharf, denn bekanntlich hatte auch die Thüringer CDU-Landtagsfraktion ähnliche Regelungen angestrebt. Dort ist man also auch den anderen Begründungsweg gegangen, Frau Ministerin.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen für eine Überweisung und damit für eine vertiefte Debatte um einen möglichen Gedenktag für die Opfer von SEDUnrecht am 17. Juni auch in Mecklenburg-Vorpommern. Folgende drei Punkte sprechen aus unserer Sicht dafür:

Erstens ermöglicht eine Debatte um diesen weiteren Gedenktag die Fortsetzung dessen, was die Rechtsvorgängerin der Partei DIE LINKE im Dezember 1989 auf ihrem außerordentlichen Parteitag begonnen hat, als sie sich bei der Bevölkerung der DDR für das durch die SED begangene Unrecht entschuldigt und erklärt hat, unwiderruflich mit dem Stalinismus als System zu brechen. Seitdem hat sich die PDS und später DIE LINKE mit ihrer Vergangenheit und Verantwortung auseinandergesetzt. Dies ist nicht immer konfliktfrei vor sich gegangen, das ist verständlich, und deshalb hat vielleicht auch in der einen oder anderen Blockpartei, die zu DDR-Zeiten Mitverantwortung getragen hat, eine solche Auseinandersetzung in der Vergangenheit nicht stattgefunden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei den Diskussionen zu diesem möglichen weiteren Gedenktag wird zu berücksichtigen sein, dass der Aufarbeitungsprozess der letzten 27 Jahre in Mecklenburg-Vorpommern ebenso stetigen Veränderungen unterworfen war wie die Motive, die ihm zugrunde lagen. Es geht heute nicht mehr vordergründig um die Ermittlung von persönlicher Verantwortung, Schuld oder eigener Entschuldung, wenn wir an den 17. Juni 1953 denken. Das unterscheidet die Aufarbeitung heute von der zu Beginn der 1990er-Jahre.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zweitens bietet der 17. Juni als Gedenktag die Chance für eine neue Kultur der Aufarbeitung der Geschichte der DDR, vielleicht auch etwas schaumgebremster als Anfang und Mitte der 1990er-Jahre. Der 17. Juni 1953 war weder ein vom Westen gesteuerter Putschversuch noch ein Volksaufstand gegen den Aufbau des Sozialismus. Beide Sichtweisen entsprechen nicht der Wahrheit und sind dennoch Teil der Wahrheit über den 17. Juni. Über die Differenziertheit der Proteste, der Streiks und des Aufbegehrens über die politische Gemengelage in der damaligen DDR nach Ablehnung der sogenannten Stalin-Note zur Lösung der Deutschlandfrage durch die Adenauer-Regierung, nach den Beschlüssen der zweiten Parteikonferenz der SED und der für das Aufbegehren mit ursächlichen Lohnerhöhungen über all diese Fragen zu diskutieren, gibt der 17. Juni als Gedenktag Anlass und Motivation.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der 17. Juni steht nicht nur für das Aufbegehren gegen eine falsche Politik und für freie Wahlen, er steht gleichzeitig für den Unwillen und die Unfähigkeit der SED, auf Kritik und Unzufriedenheit mit Veränderungen zu reagieren. Dabei war diese Entwicklung nicht zwingend, denn es gab auch innerhalb der SED viele Menschen, die einen Erneuerungsprozess und eine Korrektur der Politik der SED im Juni 1953 angemahnt haben. Wie viel Unrecht wäre möglicherweise verhindert worden, wenn sich im Jahr 1953 in der SED nicht Ulbricht, sondern Reformkräfte wie Fechner und Herrnstadt durchgesetzt hätten?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir eine letzte Anmerkung. In der alten Bundesrepublik bestimmte der Bundestag am 3. Juli 1953 den 17. Juni als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag. Frau Justizministerin hat darauf hingewiesen, dass 1963 der Bundespräsident den 17. Juni zum Nationalen

Gedenktag erhoben hat. Mit der deutschen Einheit löste der 3. Oktober den 17. Juni dann als Nationalfeiertag gänzlich ab. Die Proklamation zum Gedenktag blieb weiterhin gültig.

Wenn wir nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den 17. Juni bewusst als Gedenktag für die Opfer des SEDUnrechts verankern sollten, sollte es zugleich unser Anspruch sein, dieses Gedenken nicht mehr und mehr zu einem Ritual erstarren zu lassen, sondern offen und ehrlich über unsere gemeinsame Verantwortung, die wir in der DDR getragen haben, zu diskutieren und vor allen Dingen daraus Schlussfolgerungen für einen neuen Politikstil in diesem Land zu ziehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter.

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort die Abgeordnete Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie alle wissen, bin ich kein Kind der ehemaligen DDR,

(Patrick Dahlemann, SPD: Jo.)

sondern ich bin in den alten Ländern geboren, aber für mich war der 17. Juni, auch wenn mein Geburtsdatum zum Glück ein paar Jahre nach diesem ereignisreichen Geschehen 1953 lag, immer ein ganz besonderer Tag. Deswegen habe ich mich wirklich gefragt, wie wichtig es ist, diesen Gedenktag in unser Feiertagsgesetz mit aufzunehmen. Ist es nicht bedeutend wichtiger, dass dieser Gedenktag für die ganze Bundesrepublik Deutschland ein Gedenktag ist?

Nachdem ich mir die Ausführungen, die hier eben gemacht wurden, die noch mal die Wichtigkeit des Themas betonen, und das Appellieren, die fürchterlichen Geschehnisse seinerzeit nicht zu vernachlässigen, nicht zu vergessen, angehört habe, habe ich eigentlich gedacht, vielleicht ist es tatsächlich so, dass wir diesen Tag nicht mehr ausreichend würdigen, wobei ich finde, dass das überhaupt gar nichts damit zu tun hat, ob wir diesen Tag als Gedenktag in unser Feiertagsgesetz aufnehmen oder ob er bundesdeutscher Gedenktag für alle bleibt. Das bleibt er ja sowieso. Ich persönlich habe da eine andere Wahrnehmung, weil dieser Tag für mich in all den Jahren, auch nachdem er nicht mehr Feiertag war, die besondere Bedeutung nicht verloren hatte. Das mag auch eine Generationenfrage sein, aber nach wie vor wird an diesen Tag mit vielen Ausstellungen, Vorträgen, Diskussionen, Medienberichterstattungen gedacht. Wenn Ihnen das nicht auffällt oder Sie das nicht im Blick haben, dann weiß ich, ehrlich gesagt, nicht, warum. Frau Ministerin hat nicht umsonst darauf hingewiesen, dass dieser Tag in unserem Beflaggungskalender einen festen Platz hat

(Peter Ritter, DIE LINKE: Anders, als der 8. Mai.)

und alle Dienststellen des Landes, alle Gemeinden und die Gemeindeverbände und übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts am 17. Juni ihre Gebäude beflaggen, genau aus diesem Anlass.

Da wird es Sie auch nicht verwundern, dass wir uns als SPD-Fraktion den Ausführungen der Ministerin, denen auch die Diskussion in der CDU-Fraktion zugrunde liegt, anschließen werden. Wir werden einer Überweisung in den Ausschuss nicht zustimmen, weil ich glaube, dass meine Fraktion der Auffassung ist, dass der Nationale Gedenktag möglicherweise mit mehr Leben erfüllt werden könnte, aber als Nationaler Gedenktag nicht aus dem Blick geraten und für die ganze Bundesrepublik Deutschland gleichermaßen wichtig ist. Was die Erinnerung an bestimmte Vorfälle in der DDR angeht, ist es genauso wichtig für Nordrhein-Westfalen wie für Mecklenburg-Vorpommern, es nie aus dem Blick zu lassen, was passieren kann unter bestimmten Voraussetzungen, und deswegen, wie gesagt, werden wir der Überweisung nicht zustimmen und den Antrag beziehungsweise den Gesetzentwurf als solchen ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Sebastian Ehlers, CDU)

Für die Fraktion BMV hat jetzt das Wort Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion wird den Antrag ablehnen.

Kurze Vorbemerkung noch zu parlamentarischen Bräuchen. Herr Ritter hat es angesprochen, es hat eigentlich nur Sinn, von parlamentarischen Bräuchen zu reden, wenn alle Fraktionen meinen, das ist ein parlamentarischer Brauch. Ansonsten müssten wir das vielleicht im Ältestenrat noch mal besprechen. Es ist immer schwierig, das Thema hatten wir ja schon mal, wollte ich nur sagen. Man darf trotz eventueller parlamentarischer Bräuche die Gesetze der Logik nicht verlassen und deshalb ist der Antrag einfach überflüssig. Gesetzliche Regelungen, die überflüssig sind, sind verkehrt. Der 17. Juni ist bereits ein Gedenktag in ganz Deutschland, und wenn das in Deutschland ein Gedenktag ist, ist es in MecklenburgVorpommern auch ein Gedenktag. Warum das nun ein doppelter Gedenktag sein soll, erschließt sich mir nicht.

(Torsten Renz, CDU: Der hat auch einen anderen Namen.)

Die Frau Justizministerin hat jetzt ein bisschen vorweggenommen, was ich auch ausführen wollte. Ich sage es deshalb nur noch mal ganz kurz: Der 17. Juni ist bereits durch die Proklamation des Bundespräsidenten von 1963 Nationaler Gedenktag und dadurch hat sich auch nichts geändert, weil der 17. Juni jetzt kein Feiertag mehr ist. Die Proklamation gilt nach wie vor.

Trotzdem möchte ich inhaltlich darauf eingehen, auch für uns als BMV-Fraktion ist die Erinnerung an den 17. Juni 1953 natürlich ein großes Thema. Der Tag steht symbolisch für das Ringen um Einigkeit und Recht und Freiheit. Nicht umsonst wurde damals in der alten Bundesrepublik der 17. Juni zum gesetzlichen Feiertag erklärt.

Dieser Tag erinnert immer daran, dass beide deutsche Teilstaaten zusammengehören. Dieser Tag bekräftigt, dass die Wiedervereinigung das Ziel, die Wiedervereinigung des deutschen Volkes Staatsziel in der Bundesrepublik Deutschland damals war. Diese Einheit wurde 1990 vollendet, der 3. Oktober wurde nunmehr zum Tag

der Deutschen Einheit erklärt. Da kann man natürlich sagen, es ist ein relativ willkürliches Datum, so richtige Emotionen kann man mit diesem Datum nicht verbinden. Es ist ja bekannt, es ist einfach das Gültigkeitsdatum des Einigungsvertrages. Das ist ein bisschen fraglich, ob das so glücklich war, diese Regelung zu treffen, aber es ist nun mal jetzt die geltende Lage.

Der 17. Juni ist also zu Recht Gedenktag geblieben, Nationaler Gedenktag in ganz Deutschland. Da ist mir auch ehrlich gesagt egal, was jetzt Thüringen gemacht hat, wenn die meinen, die brauchen an einem Tag zwei Gedenktage. Ich weiß nicht, ob sie den einen vormittags und den anderen nachmittags feiern oder wie das dann abläuft. An diesem Tag wird – das ist auf jeden Fall richtig von der Sache her – an das mutige Streben nach Frieden und Freiheit in der SED-Diktatur und an die Opfer des DDR-Unrechts erinnert.

Nun kann man zustimmen, dass ein zentraler Festtag in Berlin oder die Beflaggung an Bundesbehörden natürlich nicht ausreicht. Aber was sollte ein zusätzlicher landesweiter Gedenktag bezwecken? Für uns gilt, nicht der Tag, sondern das Gedenken muss im Vordergrund stehen. Die zentrale Frage ist eben, wie wir das Bewusstsein für das DDR-Unrecht und dessen friedliche Überwindung stärken können. Das ist für uns eine Frage der politischen Bildung.

Hier möchte ich abschließend ganz kurz auf den guten Ansatz noch mal zurückkommen, dass derzeit geplant ist, einen zentralen Gedenkort zur friedlichen Revolution in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Das soll jetzt konkret werden. Das ist dann der richtige Ansatz, um einen Landesbezug herzustellen für die Erinnerung. Hier wünsche ich mir ein Dokumentations- oder Informationszentrum, das den Auftrag der politischen Bildung umfassend erfüllen kann, eine Einrichtung, die aufarbeitet, die vermittelt, was sich in der DDR und zur Wendezeit auf unserem Territorium abgespielt hat, eine Einrichtung, die ausstrahlt auf das gesamte Bundesland. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Danke, Herr Abgeordneter.

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat beginnen: „Der 17. Juni 1953 ist einer der großen Tage deutscher Freiheitsgeschichte.“ So hat es Johannes Rau, der Bundespräsident, 2003 zum 5. Jahrestag des Volksaufstandes gesagt, und ich finde, diesem Zitat ist eigentlich wenig hinzuzufügen.

Ich bin froh, dass wir heute diese Debatte zu diesem wichtigen Tag mit der notwendigen Sachlichkeit führen, und ich finde es auch interessant – Frau Tegtmeier ist darauf eingegangen –, dass hier Redner sind mit ganz unterschiedlichen Biografien. Bei dem einen oder anderen musste ich eben noch mal kurz den Geburtsort nachschauen. Also wenn man sieht, dass ein Historiker mit Wurzeln in Nordrhein-Westfalen, wenn ich es richtig gesehen habe, das einbringt, dann noch jemand spricht wie Kollege Ritter, der durchaus Verantwortung mit getragen hat in der DDR, Frau Tegtmeier, die nicht in die

sem Landesteil aufgewachsen ist, und meine Wenigkeit zum Beispiel spricht, der sich im Studium damit beschäftigt hat, auch seine Abschlussprüfung an der Universität Rostock zum Stasigefängnis, wo ja mittlerweile das Historische Institut seinen Sitz hat, zu dem Thema hatte, finde ich das ganz interessant, mal die unterschiedlichen Perspektiven zu dem Thema hier zu beleuchten.