Ich sage in diesem Sinne dann auch anlehnend an das, was der Innenminister inhaltlich ausgeführt hat: Lassen Sie uns diesen Gesetzgebungsprozess auf den Weg bringen! – Ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.
Aufgrund der Ausführungen des Abgeordneten Renz sehe ich mich gehalten, die Rede des Abgeordneten Grimm daraufhin überprüfen zu lassen, ob entsprechende Ausführungen auch als Zitat in Ihrer Rede ordnungsgemäß gekennzeichnet wurden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur fürs Protokoll eine Klarstellung machen: Ich habe vorhin bei der Umsetzung des Gesetzes und der erforderlichen Umsetzung im Mai dieses Jahres vom nächsten Jahr gesprochen. Das möchte ich korrigiert wissen: Selbstverständlich ist 2018 gemeint gewesen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1571 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1568(neu) zur Beratung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1569 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag ebenfalls einstimmig angenommen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1581 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsvorschlag bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1582 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1583 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Überweisungsvorschlag bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts, Drucksache 7/1574.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V) – Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts (Erste Lesung) – Drucksache 7/1574 –
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mecklenburger! Liebe Vorpommern! Liebe Gäste auf der Tribüne! Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 gehört zu den wichtigsten Ereignissen in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Seine Ursprünge gehen wenigstens bis zu den Wahlen 1949 in der DDR zurück. Bereits hier
wurde deutlich, dass die Wahlpraxis, nämlich die einer zur Wahl stehenden Einheitsliste, erhebliche Demokratiedefizite hatte und von freien Wahlen keine Rede sein konnte. Jedoch entscheidender für den Ausbruch des Volksaufstandes war die zweite Parteikonferenz der SED im Juli 1952. Die Beschlüsse dieser Konferenz sahen den forcierten Ausbau des Sozialismus nach sowjetischem Vorbild in der DDR vor und definierten hierfür auch gleich die erforderlichen Mittel.
Neben dem drastischen Ausbau der Staatsmacht beschloss das Gremium um Walter Ulbricht eine Verwaltungsreform, die Ideologisierung der Bevölkerung, die Aufstellung und Durchführung eines Fünfjahresplans und nicht zuletzt die massive Förderung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, kurz LPG. Die gefassten Beschlüsse bewirkten neben steigender Repression auch nicht unerhebliche Lebensmittel- und Versorgungsengpässe. Die Erhöhung der Arbeitsnorm reichte dann schlussendlich aus, um die anfänglichen Proteste zu initiieren. Auch die Rücknahme der Arbeitsnorm konnte den Verlauf des 17. Juni nicht mehr aufhalten. An dieser Stelle wird deutlich, was auch wissenschaftlicher Konsens ist: Die Ereignisse des 17. Juni entwickelten sich binnen kürzester Zeit hin zu einem Volksaufstand. Was mit dem Protest gegen Arbeitsnormerhöhung begann, steigerte sich zu Forderungen nach einem Generalstreik. Hinzu kamen Forderungen nach freien Wahlen, dem Rücktritt der Regierung und der Freilassung politischer Gefangener. In Berlin und 370 weiteren Städten der DDR beteiligten sich mehr als eine halbe Million Menschen an den Protesten. Die Proteste gipfelten dann in der Forderung nach der deutschen Wiedervereinigung. Vielerorts wurde das begleitet durch das Singen des Deutschlandliedes.
Der Aufstand bewirkte also einen kompletten Kontrollverlust der Regierung. Erst durch das Eingreifen des Militärapparats der sowjetischen Besatzungstruppen und unter Einsatz massiver Gewalt gelang es, wieder Herr der Lage zu werden. Das Ausmaß und die Kraft des Volksaufstandes verdeutlichen, dass die DDR ohne die Sowjetunion nicht lebensfähig war.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Das habe ich auch gar nicht angezweifelt.)
(Peter Ritter, DIE LINKE: He! Das kann man in jedem Geschichtsbuch aber schon nachlesen, Herr Reuken.)
Die Folgen dieses 17. Juni waren verheerend. Die Folgen waren verheerend. Die staatliche Repression in der DDR erreichte ein bis dahin nicht gekanntes Ausmaß. Es kam zu einer Verhaftungswelle mit mehr als 10.000 Festnahmen. Insgesamt wurden 1.600 Personen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Und auch, wenn die genaue Zahl nicht feststeht, kamen mindestens 55 Menschen ums Leben. Die meisten starben im Verlauf des Aufstandes. Aber neben den Erschießungen durch sowjetische Standgerichte verhängte und vollstreckte auch die DDR-Justiz Todesurteile.
Auch in der Bundesrepublik löste die gewaltsame Niederschlagung des Volksaufstandes tiefe Betroffenheit und Anteilnahme aus. An der Trauerfeier in Westberlin am
23. Juli 1953 beteiligten sich mehr als 125.000 Menschen. Der Bundestag machte den 17. Juni zum Tag der Deutschen Einheit und erhob ihn zum arbeitsfreien Nationalfeiertag. Leider ist aber festzustellen, dass der Tag der Deutschen Einheit im Laufe der Zeit immer weniger seinem eigentlichen Zweck, nämlich der aufrichtigen Anteilnahme, diente. Vielmehr nutzten westdeutsche Politiker den Tag für pathetische Bekenntnisse zur deutschen Einheit, während die arbeitende Bevölkerung den freien Feiertag zunehmend als sozialen Besitzstand betrachtete. Mit dem Zustandekommen des Einheitsvertrages 1990 fiel der 17. Juni dem neuen Nationalfeiertag am 3. Oktober zum Opfer, auch wenn damit ein Symbol der deutschen Einheit in Frieden und Freiheit verlorenging. Im wiedervereinigten Deutschland findet der 17. Juni seither lediglich zu seinen runden Jahrestagen größere öffentliche Beachtung. Unbestritten bleibt aber die Bedeutung des 17. Juni für ganz Deutschland, für ganz Europa, denn der 17. Juni 1953 war der erste Aufstand in einem sowjetischen Satellitenstaat gegen Unrechtsherrschaft und Willkür, dem dann in Ungarn, der Tschechoslowakei und Polen weitere Unruhen folgten.
Sehr geehrte Damen und Herren, unser Gesetzentwurf sieht keinen expliziten Gedenktag für den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 vor und dennoch eignet sich dieser Tag in hohem Maße, an die Opfer des SED-Unrechts zwischen 1949 und 1989 zu erinnern, denn anstatt aus dem Anliegen des Protestes sinnvolle Schlüsse zu ziehen, verbreitete die DDR-Führung die Mär von einer aus dem Westen gesteuerten Konterrevolution und nahm mehr denn je das eigene Volk ins Fadenkreuz.
Die SED-Diktatur und das mit ihr verbundene Unrecht ist Teil der deutschen Geschichte. Zum verantwortungsvollen Umgang mit dieser Geschichte gehört die differenzierte Auseinandersetzung mit ihr. Die Aufarbeitung der SED-Diktatur in allen Einzelheiten ist deshalb weder überflüssig noch rückwärtsgewandt, sondern sie ist ein wichtiger Bestandteil für die Demokratie in Deutschland.
Die Gegner des SED-Staates wurden bis zur Wende von den Machthabern und ihrer Justiz mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt. Die Beispiele sind zahllos und reichen von Einschüchterung, Bespitzelung und Kriminalisierung über Einschränkung der persönlichen Entwicklung, vor allem, was Bildung, Beruf und Wohnsitz angeht, bis hin zur Vernichtung von Familien und Existenzen und der Auslöschung von Leben durch Folter, Todesurteile und Freitod. Darüber hinaus darf man die Opfer des staatlichen Dopingsystems, die Heimkinder, aber auch die Ausgewiesenen nicht vergessen, wobei ich an dieser Stelle betonen möchte, diese Aufzählung besitzt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Und ich möchte auch nicht verschweigen, dass aufgrund des herrschenden Systems so manches Opfer des SED-Unrechts letztlich Teil dieses Unrechtssystems und damit zum Täter geworden ist.
Nicht von der Hand zu weisen ist allerdings, dass die Rehabilitation der Opfer zwar erfolgt, in der Regel aber häufig im Stillen und abseits der öffentlichen Wahrnehmung geschieht. Dabei gebührt gerade den Menschen, die den Mut hatten, sich gegen Willkür und Diktatur zu erheben, unserer tief empfundener Dank sowie unsere Anerkennung und Wertschätzung.
Das mahnende Beispiel der Überlebenden und Toten taugt auch heute noch zum Vorbild. Es erinnert uns daran, wachsam zu bleiben, Unrecht infrage zu stellen, uns nicht damit abzufinden und uns auch nicht einzurichten.
Mit den Montagsdemonstrationen 1989 wurden die Forderungen des 17. Juni 1953 in Leipzig und der DDR wieder aufgegriffen. Der Fall der Mauer und die Deutsche Wiedervereinigung konnten vollenden, was mit dem Volksaufstand 1953 begonnen worden war. Nach Jahrzehnten der Willkür und der Unterdrückung obsiegte der Freiheitswillen der Menschen über geltendes Unrecht.
Der von uns vorgeschlagene Gedenktag am 17. Juni vereint also den Protest gegen Unterdrückung, die Forderungen nach freien Wahlen und Wiedervereinigung, aber auch die massive Gewalt gegen friedliche Demonstranten, Verfolgung und Repression in sich. Deshalb ist der 17. Juni besonders als Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts geeignet und bietet die Möglichkeit, dem Jahrzehnte herrschenden Unrecht öffentliche Wahrnehmung zu verschaffen und darüber hinaus allen Opfern zu gedenken und ihnen Anteilnahme und Wertschätzung zuteilwerden zu lassen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der AfD möchte an die Ereignisse des 17. Juni 1953 in der ehemaligen DDR erinnern. Sie möchte eine öffentliche Würdigung der Schicksale der Toten und Überlebenden des SED-Unrechts und eine Anerkennung ihrer Leistungen für Demokratie und Frieden. Zu diesem Zweck soll der 17. Juni als weiterer Gedenktag in das Sonn- und Feiertagsgesetz unseres Landes aufgenommen werden.
Meine Damen und Herren, auch für mich ist ganz klar, an die Ereignisse des 17. Juni und sogleich an die Opfer des SED-Unrechts im Allgemeinen sollen wir uns erinnern. Gleichwohl ist aus meiner Sicht dem hier vorliegenden Vorschlag der AfD nicht zu folgen. Warum, will ich Ihnen sagen, und ich könnte es mit einem Satz ganz kurz machen: Der 17. Juni ist bereits seit 1963 Nationaler Gedenktag des deutschen Volkes,
Doch ich möchte Ihnen natürlich folgendes Inhaltliche auch dazu sagen: Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 war die erste Massenerhebung auf dem Gebiet der damaligen DDR. Aus dem Protest gegen die Erhöhung der Arbeitsnorm begann ein DDR-weiter Aufstand gegen das
SED-Regime. Die Menschen riskierten Leib und Leben, ihre körperliche Unversehrtheit, den Verlust ihres Arbeitsplatzes, sie riskierten Inhaftierungen und sogar den Verlust ihrer Kinder an dieses unmenschliche Regime. Diese Menschen forderten Normsenkungen, die Freilassung politischer Häftlinge, den Rücktritt der Regierung und freie Wahlen sowie zum Teil auch die Einheit Deutschlands. Der 17. Juni ist deshalb zum Symbol der deutschen Einheit in Freiheit geworden. Er wurde deshalb in der Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 4. August 1953 als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag erklärt.
Um die Bedeutung dieses Tages noch einmal zu unterstreichen, erklärte Bundespräsident Heinrich Lübke anlässlich des zehnten Jahrestages des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR in einer Rundfunkansprache am 11. Juni 1963 den 17. Juni zum Nationalen Gedenktag des deutschen Volkes. Die Proklamation wurde unter dem Datum 17. Juni 1963 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nach der Wiedererlangung der deutschen Einheit ist nunmehr der 3. Oktober durch Gesetz zum Tag der Deutschen Einheit erklärt worden und das Gesetz vom 4. August 1953 wurde aufgehoben.
Weil der 17. Juni durch den Einigungsvertrag seinen Status als gesetzlichen Feiertag verloren hatte, war zunächst fraglich, welcher Status diesem Tag nun zukünftig beizumessen sei. Durch ein Schreiben des Chefs des Bundespräsidialamtes vom 27. April 1992 an die Präsidentin des Deutschen Bundestages wurde diese Frage geklärt. In dem Schreiben heißt es, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin:
„Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, einige Anfragen – auch aus Ihrem Hause – haben dem Bundespräsidenten Anlaß zu der Feststellung gegeben, daß die Proklamation des 17. Juni als Nationaler Gedenktag durch Bundespräsident Lübke aus dem Jahre 1963 fortwirkt. Die Einheit Deutschlands ist vollendet. Dies bringt der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit zum Ausdruck. Infolgedessen ist der 17. Juni nicht mehr gesetzlicher Feiertag und nicht mehr Tag der Einheit. Die Ereignisse des Jahres 1953 sind jedoch fester und herausragender Teil der deutschen Geschichte. Dem trägt die Feststellung des damaligen Bundespräsidenten über zeitbedingte Überlegungen hinaus Rechnung.“ Zitatende.