Protocol of the Session on November 1, 2016

Bitte schön, Herr Renz.

Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, Sie haben ausgeführt, dass Sie dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Kann ich aufgrund Ihres Redebeitrages annehmen, dass Sie den Gesetzentwurf ablehnen, oder wird es bei Enthaltung bleiben wie im vorläufigen Ausschuss?

Sie können sich ja überraschen lassen.

(Jochen Schulte, SPD: Das weiß er vielleicht noch nicht. – Der Abgeordnete Torsten Renz kehrt zu seinem Platz zurück.)

Nein, wir werden nicht zustimmen, das heißt, wir werden, denke ich, uns in der großen Mehrzahl enthalten.

Ich glaube, da wir jetzt hier alle noch anfangen, müssen wir ein bisschen mit der

Geschäftsordnung umgehen lernen. Herr Renz hätte warten müssen, bis die Antwort des Fraktionsvorsitzenden vollständig war. Da er davon ausgegangen ist, dass die Antwort vollständig war, hat er sich wieder hingesetzt. Ich weise aber für die Zukunft darauf hin, dass wir uns auch an diese Formalien halten werden.

Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der SPD Herrn Krüger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Pult ist etwas klein.

Wir haben miteinander einen fairen und transparenten Prozess zur Erarbeitung dieses Abgeordnetengesetzes gehabt. Das Abgeordnetengesetz liegt seit vielen Wochen vor. Ich meine mich zu erinnern, dass im September im Vorältestenrat der Gesetzentwurf das erste Mal vorgelegen hat. Wir haben versucht, mit allen Fraktionen über den Gesetzentwurf zu reden. CDU, SPD und DIE LINKE haben es am Ende geschafft, einen gemeinsamen Entwurf vorzulegen. Die AfD hat uns mehrfach erläutert, dass sie noch Zeit benötigen würde, um Änderungen entsprechend einzupflegen. Die Zeit hat offenbar bis zum Schluss nicht ausgereicht, meine Herren, denn wenn man Änderungen an einem Gesetz machen möchte, gibt es eine Formalie im Landtag, nämlich die des Antragstellens. Sie haben bis jetzt keinen Antrag gestellt, also gehe ich davon aus, dass Sie entweder erst bis gestern diesen Gesetzentwurf, der Ende September schon vorgelegen hat, haben lesen müssen oder dass Sie das einfach verpennt haben. Wie auch immer, es liegt von Ihrer Seite nichts vor, außer jetzt hier Einlassungen. Das muss ich Ihnen so vorlegen, das ist so.

Dann müssen wir auch spontan auf das reagieren, was Sie uns jetzt sagen, und das ist immer schwierig. Wissen Sie, deswegen haben wir einen fairen Prozess miteinander verabredet, bei dem Sie hätten mit uns reden können und wo wir dann auch entsprechend hätten reagieren können. Das haben Sie nicht getan, Sie haben keine Anträge vorgelegt. Jetzt müssen wir spontan reagieren, das ist immer unschön.

Lassen Sie uns aber auf das eine oder andere eingehen. Ihre Einlassung, dass wir unser Heimatland Mecklenburg-Vorpommern voranbringen wollen, eint uns. Aber ich glaube, dann hört die Einigkeit auch schon auf bei dem, was Sie hier gesagt haben. Sie haben gesagt, das Gesetz kostet zu viel Geld. Darüber hätten wir reden können. Sie haben vorgeschlagen, dass wir die Bezüge der Landtagsabgeordneten an die in der freien Wirtschaft koppeln. Ich weiß nicht, welche Datengrundlage Sie da nehmen wollen, weil genau das ja schwierig ist.

(Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit und Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Sie müssen im Gesetz schwarz auf weiß eine Datengrundlage nehmen. Wenn Sie beispielsweise als Datengrundlage die Managergehälter nehmen,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

dann schlagen Sie hier gerade mit Ihrem Redebeitrag vor, dass die Gehälter der Landtagsabgeordneten deutlich erhöht werden. Und ich glaube nicht, dass das Ihr Ansinnen war, ich hatte nicht den Eindruck. Bei Ihrer

vorherigen Einlassung sagten Sie etwas anderes. Also insofern ist das ein Schnellschuss, den Sie hier gemacht haben und den Sie mal eben ins Parlament getragen haben. Deswegen meine Empfehlung: Wenn Sie einen Antrag geschrieben hätten, hätten Sie sehr schnell festgestellt, dass Sie einfach Grundlagen reinschreiben müssen. Das ist bei einer Rede immer sehr viel leichter zu machen. Daher ist, glaube ich, dieser Vorschlag, den Sie hier gebracht haben, nicht wirklich praktikabel.

Auf eine zweite Ebene möchte ich eingehen. Sie haben ausgeführt, dass die Ruhestandsbezüge für Landtagsabgeordnete aus Ihrer Sicht zu hoch sind. Ich finde, auch darüber kann man diskutieren. Ich finde, man kann darüber diskutieren, ob die Zeit, die wir hier vorgesehen haben, die richtige Zeit ist, ob die Höhe, die wir vorgesehen haben, die richtige Höhe ist – all das kann man miteinander diskutieren. Das haben Sie allerdings bislang vermieden und, wie gesagt, auch keinen Antrag vorgelegt.

Aber gucken wir uns die Bezüge für den Ruhestand mal genauer an. Dann muss man zuallererst feststellen, dass wir gestaffelte Bezüge haben. Sie müssen Mindestzeiten erfüllen, um überhaupt Ruhestandsbezüge beziehen zu können. Jetzt muss ich mir das mal raussuchen, weil das so spontan immer schwierig ist. Also erst wenn Sie ein Jahr Landtagsabgeordneter sind, haben Sie Anrecht, dann kriegen Sie drei Monate, wenn Sie weitere neun Monate Landtagsabgeordneter sind, wenn Sie weitere zwei Jahre Abgeordneter sind, kriegen Sie neun Monate Übergangsgeld dazu. Wenn ein Abgeordneter mindestens eine komplette Legislaturperiode dem Landtag angehörte, dann gibt es in der Tat für weitere 24 Monate Übergangsgeld. Das ist eine Regelung, bei der man diskutieren kann, ob die richtig ist.

Wenn wir das mal mit anderen Landtagen vergleichen, meine Damen und Herren, dann ist es so, dass bei uns sehr früh eine Staffelung einsetzt, in anderen Landtagen zum Teil keine Staffelung, also gar keine Staffelung oder eine kürzere Zeit da ist. Während bei uns nach einem Jahr das Ruhestandsgeld bereits auf 50 Prozent der Diät sinkt, gibt es andere Landtage, die es zum Teil bis zu 100 Prozent haben. Das heißt, wir erreichen, dass die ausscheidenden Abgeordneten nach einem Jahr zumindest in der Drucksituation sind, sich wieder eine Tätigkeit zu suchen.

Dazu kommt, meine Damen und Herren, dass wir umfangreiche Anrechnungsmöglichkeiten haben für die Zeit, in der die Übergangsgelder gezahlt werden. So werden beispielsweise Bezüge aus anderen Mandaten zu 100 Prozent angerechnet und so werden beispielsweise Tätigkeiten, ob im öffentlichen Dienst, als Selbstständiger oder ganz normal als Angestellter in der Wirtschaft, angerechnet. Es ist nicht so, dass wir hier aus dem Vollen schöpfen, ohne dass nicht die Verhältnismäßigkeit an dieser Stelle gewahrt bleibt. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, möchte ich auch das vorläufig erst mal zurückweisen.

Meine Bitte ist, dass Sie nächstes Mal auf uns zukommen oder dass Sie, wenn Sie nicht auf uns zukommen wollen, beim nächsten Mal vielleicht mit Anträgen arbeiten und wir uns dann mit Ihren Anträgen richtig beschäftigen können, denn so spontan ist das schwierig. – Besten Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Kollege Holm Unternehmer wäre, wäre er nach dieser Rede schon pleite, denn das war keine unternehmerische Leistung, die er hier gebracht hat. Es war eine Aufzählung von Kritikpunkten, ohne einen Lösungsvorschlag zu bringen. Das muss ein Unternehmer/Abgeordneter aber leisten, Herr Holm, wenn er sich seine Diäten verdienen will.

Und kommen Sie mir bitte nicht mit dem Argument, die AfD-Fraktion hätte nicht ausreichend Zeit gehabt, sich mit dem Abgeordnetengesetz oder den Änderungen zu befassen. Andere Fraktionen, die erstmals in den Landtag eingezogen sind, haben das auch geschafft, denn sie haben etwas unternommen, sie haben in der Fraktion gearbeitet. Schauen Sie sich allein die Ideen und Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der letzten Legislaturperiode oder die Änderungsvorschläge der FDP von der vorangegangenen Legislaturperiode an! Da können Sie sehen, wie Fraktionen, die sich neu konstituieren, sofort die Arbeit aufnehmen und sofort im Landtag etwas unternehmen und nicht nur Kritiken äußern. Das hat bei Ihrer Rede ganz deutlich gefehlt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

Ein zweiter Punkt: Als der Kollege Holm seine Rede mit dem Ausruf „Bürger des Landes!“ begann, habe ich einen kurzen Moment zusammengezuckt.

(Vincent Kokert, CDU: Das hatten wir schon mal.)

Sie sollten sich mal die Protokolle von vorangegangenen Legislaturperioden anschauen. Es gab hier einen Abgeordneten einer Fraktion, die zum Glück nicht mehr im Landtag sitzt, der seine Reden permanent mit diesem Aufruf begann: „Bürger des Landes!“.

(Zuruf von Holger Arppe, AfD)

Das widerspricht erstens der Geschäftsordnung und zweitens arbeiten wir nicht nur für die Bürger des Landes, sondern auch für die Bürgerinnen dieses Landes, meine Fraktion viel lieber für die Einwohnerinnen und Einwohner, denn nicht alle Menschen, die hier leben, haben in diesem Land Bürgerrechte.

(Jürgen Strohschein, AfD: Oooh!)

Das sollte Ihnen deutlich ins Stammbuch geschrieben sein, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Zum Dritten: Der Kollege Krüger hat in seiner Einbringungsrede zu den Änderungen zum Abgeordnetengesetz die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzentwurfes dargestellt. Die PGFs der demokratischen Fraktionen haben in den zurückliegenden fünf Jahren in mehreren Klausurberatungen gemeinsam überlegt, welche Änderungen man am Abgeordnetengesetz und auch an der Geschäftsordnung des Landtages vornehmen kann. Die Geschäftsordnung haben wir schon beschlossen, das Abge

ordnetengesetz steht heute zur Beschlussfassung. Vergleicht man die Ergebnisse mit der Arbeit – lieber Kollege Müller, herzlichen Gruß –, vergleicht man die Ergebnisse mit der Arbeit in den letzten fünf Jahren, sind die Änderungen eher marginal. Dennoch stimmt meine Fraktion auch den Änderungen des Abgeordnetengesetzes zu.

Einen Punkt will ich auch hervorheben, so, wie das die Landtagspräsidentin schon gemacht hat, nämlich die Änderungen, die Verbesserungen, die wir für unsere Wahlkreismitarbeiterinnen und Wahlkreismitarbeiter erzielen konnten. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unser Sprachrohr vor Ort, sie sind diejenigen, die oftmals zuerst den Kopf für unsere Entscheidungen hinhalten müssen. Und wenn wir ihre Arbeit würdigen und qualifizieren wollen, ist es nur gut, dass wir die entsprechenden Änderungen in das Gesetz aufnehmen und einarbeiten. Deshalb an dieser Stelle an all unsere Wahlkreismitarbeiterinnen und Wahlkreismitarbeiter ein herzliches Dankeschön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Herr Ritter, gestatten Sie eine Frage des Herrn Obereiner? (Zustimmung)

Bitte schön.

Herr Kollege Ritter, Sie sprachen davon, dass das Gesetzesvorhaben für die Änderung des Abgeordnetengesetzes bereits in der letzten Legislaturperiode von den Altparteien besprochen wurde. Die Frage ist: Warum kommen Sie dann mit diesem Gesetz mit 1 Million Mehrkosten kurz nach der Wahl? Warum beschließen Sie es dann nicht in der vorhergehenden Legislaturperiode?

(Jochen Schulte, SPD: Weil das nicht zulässig ist. – Der Abgeordnete Bert Obereiner kehrt zu seinem Platz zurück.)

Sie müssen erst mal bitte am Mikro stehenbleiben, das steht so in der Geschäftsordnung drin.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Sehr geehrter Kollege, auch das ist sozusagen im Gesetz selbst festgeschrieben, dass bei der Konstituierung eines neuen Landtages dieser neue Landtag zuallererst über die Veränderungen im Abgeordnetengesetz beschließt. Das haben wir aus gutem Grund so eingeführt: Wir wollten nicht, dass ein alter Landtag für einen neuen Landtag Regelungen trifft, sondern dass der Landtag, der davon betroffen ist, seine Regelungen selbst berät und beschließt, und das praktizieren wir hier heute. Und wenn Sie sich an diesem Prozess nicht beteiligen können, dann liegt das vielleicht an der noch nicht eingesetzten Arbeitsfähigkeit oder an dem mangelnden Unternehmertum Ihrer Fraktion. Es tut mir leid. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich möchte noch darauf eingehen, was Herr Ritter in Richtung Geschäftsordnung gesagt hat. Dieser Hinweis ist völlig korrekt, allerdings wollte ich die Gelegenheit nutzen, bestimmte Feinheiten der Geschäftsordnung möglicherweise außerhalb

der Öffentlichkeit der neuen Fraktion mal näherzubringen. Es gibt bestimmte geschäftsordnungstechnische Anreden, es gibt bestimmte Regelungen, die die Fragen und Nachfragen von Abgeordneten betreffen, die sind auch in der Geschäftsordnung geregelt. Vielleicht sollten wir da kurzfristig einen Termin finden, um nicht innerhalb der Landtagssitzung uns gegenseitig Hinweise zur Geschäftsordnung zu erteilen.

Jetzt allerdings rufe ich auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Renz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht der Vollständigkeit halber, um noch mal auf die Frage des Abgeordneten der AfD einzugehen: Es ist nachzulesen im Paragrafen 6 Absatz 3, damit wir das dann auch vollständig haben, auf welcher Grundlage wir hier arbeiten.