Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht der Vollständigkeit halber, um noch mal auf die Frage des Abgeordneten der AfD einzugehen: Es ist nachzulesen im Paragrafen 6 Absatz 3, damit wir das dann auch vollständig haben, auf welcher Grundlage wir hier arbeiten.
Glücklicherweise hat der erste Satz des AfD-Fraktionsvorsitzenden nicht ganz der Wahrheit entsprochen. Ich glaube, mich zu erinnern, das hier auch schon mal jemand aus Ihrer Fraktion als Alterspräsidentin gesprochen hat. Insofern bin ich glücklich, denn die Rede war etwas angenehmer als das, was Sie hier in Ihrem sogenannten ersten Auftritt abgeliefert haben.
Es war auch teilweise schwierig, Ihnen zu folgen. Ich will, Sie merken das schon, jetzt nicht groß auf die Inhalte eingehen, weil ich das so wahrgenommen habe, dass es nebulös war – wenn Sie es vielleicht nachher noch mal klarstellen wollen –, dass ein Teil Ihrer Fraktion zustimmt und sich ein gewisser Teil enthält. Wenn das so ist, dann kann ich Ihren Redebeitrag überhaupt nicht mehr zuordnen, denn mit Verlaub gesagt haben Sie den Gesetzentwurf in Ihrem Redebeitrag in die Tonne getreten. Insofern möchte ich aber einige Punkte klarstellen, die Sie in den Raum gestellt haben und die möglicherweise zu Irritationen führen.
Sie sprachen vom Tagegeld, möglicherweise Sitzungsgeld. Da auch noch mal zur Klarstellung: Dieser Landtag hat 2011 aufgrund einer arbeitsfähigen Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – die haben nämlich auch nicht viel mehr Zeit gehabt als Sie – hier entscheidend mitgewirkt, das muss man sagen, dass das Sitzungsgeld beziehungsweise Tagegeld abgeschafft wurde. Sie sagen, die Bezüge sind in der Höhe in Ordnung, nur das Prozedere passt Ihnen nicht. Ich erinnere mich an gewisse Pressemitteilungen – vielleicht waren es auch nur Gerüchte, Sie können das ja gern noch mal geradestellen –, dass aus Ihrer Fraktion Universitätsprofessoren oder auch Richter aufgrund der geringen Besoldung, die hier an R2 gekoppelt ist, möglicherweise darüber nachgedacht haben, wenn sie keine Zusatzfunktionen bekommen, gar nicht das Mandat anzunehmen.
Insofern glaube ich schon, dass wir eine ganz gute Regelung getroffen haben, was die Vergütung betrifft, a) in der Höhe und auch b) in der Transparenz, gekoppelt an den öffentlichen Dienst.
Wenn Sie sich hier hinstellen und auch Ihr Fragesteller diese 1 Million Euro in den Raum stellt und so tut, als
wenn wir das Geld zum Fenster hinauswerfen, und das möglicherweise Ihr Abstimmungsverhalten beeinflusst, dann will ich noch mal ganz deutlich die Kosten aufrufen, damit wir genau wissen, wovon wir sprechen. Wir sprechen nämlich von Gesamtkosten in Höhe von 1,125 Millionen, also rund 1,1 Millionen Euro. Und davon werden 945.000 für die Entlohnung unserer Mitarbeiter verwendet. Da kann ich mich dem Kollegen Ritter nur anschließen. Ich glaube, es ist mehr als gerechtfertigt, dass wir diesen Schritt gehen, weil wir bei der Einstufung bisher nur in der Lage waren, über die E8 – vorher noch weniger – Bürokräfte zu bezahlen. Jetzt schaffen wir die Möglichkeit, über die Vergütung E10 Stufe 5 auch höher qualifizierte Leute an uns und an unsere Arbeit zu binden.
Ich fahre dann fort mit meinen Ausführungen, wenn es darum geht, dass Sie pauschal in den Raum stellen, dass die Übergangsgelder in Größenordnungen hier rausgeschmissen werden. Der Kollege Krüger hat schon richtigerweise einige Beispiele genannt, wie sich das Ganze zusammensetzt. Wenn zum Beispiel die Möglichkeit auf Altersbezug, Altersgeld besteht, kommt jemand, auf Deutsch gesagt, gar nicht zum Tatbestand – so will ich es mal formulieren –, diese Übergangsgelder sozusagen in Anspruch zu nehmen.
Was mich besonders stört und ärgert, ist, dass Sie hier suggerieren, dass sich alle Abgeordneten, die diesen Landtag verlassen, zu Hause faul auf die Matte legen und drei Jahre warten, was denn jetzt passiert, jetzt kassiere ich die Übergangsgelder. Das ist einfach nicht zutreffend. Sie sollten sich auch mal mit Inhalten befassen, was bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattgefunden hat. Und da sage ich Ihnen, im Jahre 2011 hat dieser Landtag aufgrund einer Entschließung beim letzten Abgeordnetengesetz eine Kommission eingesetzt, die sich anderthalb Jahre mit diesem Thema befasst hat. Damit Sie das auch mal gehört haben und wir nicht einfach solche Dinge in den Raum stellen: Diese Kommission hat anderthalb Jahre gearbeitet, hat zehn Sitzungen absolviert, zwei Umfragen bei anderen Landesparlamenten und beim Bundestag gemacht, hat eine öffentliche Anhörung, eine schriftliche Anhörung durchgeführt und hat sich anderthalb Jahre mit dieser Thematik befasst.
Dann weiß ich noch ganz genau, dass Herr Müller hier gestanden hat, der macht nämlich Folgendes, und das macht ein Politiker, der analysiert die Situation und fragt:
Ist das ein Problem? Haben wir dort Defizite? Wenn ja, dann schaue ich mir das an, arbeite die heraus und stelle mich als Politiker, als verantwortungsvoller Politiker nicht einfach hin und sage, das ist schlecht, das muss weg, sondern anhand von Zahlen und Fakten hat Herr Müller hier 2013 aufgeführt, ich glaube, die Zahl war 151 Abgeordnete, davon ist ein Drittel gar nicht ins Übergangsgeld gegangen und ein Drittel der Leute hat Übergangsgeld nur bis zwölf Monate bezogen. Und Sie tun hier so, als wenn sich alle Abgeordneten, die ausscheiden, so, wie ich es gesagt habe, drei Jahre zu Hause, ich sage mal, auf die Matte setzen. Das ist einfach nicht der Fall. Ist die Situation analysiert, sagt man, okay, ich muss Veränderungen vornehmen.
Und dann sind wir bei dem Punkt, der könnte mich auch aufregen: Was machen Sie die ganze Zeit? Der Gesetzentwurf liegt seit 29.09. vor. In der letzten Sitzung, 24.10., erklären Sie, Sie können sich noch nicht äußern, jetzt, wieder eine Woche später – es sind mindestens fünf Wochen ins Land gegangen – sind Sie nicht in der Lage, mal Änderungsanträge zu stellen. Dann biete ich Ihnen die Hilfe an. Diese zwei Sätze können wir sehr gerne für Sie formulieren, wenn sie inhaltlich untersetzt sind.
Aber sich hier hinzustellen und zu sagen, das ist alles schlecht, das ist doch wohl nicht Ihr Ernst?! Wenn Sie weiter so arbeiten wollen, Herr Holm, das muss ich Ihnen ganz persönlich sagen, dass bei allem, was wir machen, Sie damit kommen, das ist heiße Luft, sage ich Ihnen, das, was Sie hier gemacht haben, das ist maximal ein laues Lüftchen. – Danke schön.
Es tut mir leid, Herr Renz hat seine vereinbarte Redezeit voll ausgeschöpft, damit ist eine Fragemöglichkeit dann nicht mehr gegeben, weil die Frage auf die Redezeit anzurechnen wäre.
Und da wir hier ja auf die Geschäftsordnung so streng sehen, werde ich auch gleich in der ersten Sitzung darauf hinweisen, dass es so also nicht möglich ist.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/6.
Der vorläufige Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/25(neu) anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufigen Ausschusses auf Drucksache 7/25(neu). Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die
Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufigen Ausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei einigen Ablehnungen und einigen Enthaltungen aus der Fraktion der AfD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufigen Ausschusses auf Drucksache 7/25(neu) zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Da- mit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des vorläufigen Ausschusses auf Drucksache 7/25(neu) mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, bei einigen Ablehnungen aus der Fraktion der AfD und Stimmenthaltungen aus der Fraktion der AfD angenommen.
Vereinbarungsgemäß rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE – Einsetzung von Ausschüssen, Drucksache 7/32.
Antrag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE Einsetzung von Ausschüssen – Drucksache 7/32 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/32. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/32 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/32 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und AfD, bei einer Enthaltung aus der Fraktion der AfD angenommen.
Vereinbarungsgemäß rufe ich nun den Tagesordnungspunkt 4 auf: a) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes, Drucksache 7/31, in Verbindung mit b) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes, Drucksache 7/38.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/31 –
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/38 –
Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Komning.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament ist das Herzstück der Demokratie. Das gilt erst recht und in besonderem Maße für die Arbeit der Geheimdienste. Eine wirksame Kontrolle des Verfassungsschutzes durch eine gerechte und effiziente Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist deshalb keine Kleinigkeit und die Formulierung des Paragrafen 27 Absatz 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes keine Nebensache, sondern von essenzieller Bedeutung für die Demokratie und für die innere Sicherheit in unserem Land. Der politische und religiöse Extremismus nimmt dramatisch zu und bedroht die Sicherheit und die öffentliche Ordnung auch in unserem Land. Mecklenburg-Vorpommern ist keine Insel der Seligen. Umso wichtiger ist es, dass der Verfassungsschutz alle Strömungen des Extremismus, die unser Land bedrohen, entsprechend ihrer Bedeutung ins Visier nimmt: den Rechtsextremismus, den Linksextremismus, den islamischen Extremismus und die islamistische Terrorgefahr.
Der islamische Extremismus fordert auch unser Land heraus. In der Moschee in der Rostocker Südstadt sind in diesem Jahr Versuche islamischer Extremisten, die Kontrolle über die Moschee zu übernehmen, in gewalttätige Auseinandersetzungen eskaliert. Wir können und dürfen solchen Entwicklungen nicht einfach tatenlos zusehen und darauf vertrauen, dass die Moscheevereine solche Umtriebe irgendwie schon selbst unter Kontrolle bekommen werden.
Militante Linksextremisten treiben in unserem Land ebenfalls ihr Unwesen, vor allem in den Universitätsstädten. Hass und Hetze werden im Internet eben nicht nur von Rechtsextremisten verbreitet, linksextreme Internetplattformen strotzen geradezu von Gewaltaufrufen und Hass- parolen, die sie dazu noch unbehelligt verbreiten können.