mehr Sicherheit im Hinblick auf persönliche Daten in der digitalen Welt. Seit ihrem Inkrafttreten hat sich, was voraussehbar war, die Anzahl der Eingaben an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Vorjahr verdoppelt – und ein Ende ist, mit Verlaub, nicht in Sicht. Unter den 2018 insgesamt eingereichten 3 328 Eingaben waren allein 1 898 Beschwerden, vor allem in den Bereichen der Tele- und Mediendienste, Finanzen und Vorsorge, Gesundheitswesen und Onlinehandel. Dabei wurden den Angaben zufolge 29 Verstöße gegen die DSGVO festgestellt, und dreimal wurden im Hinblick darauf Bußgelder verhängt. Die häufigsten Gründe seien eine verspätete Auskunft gewesen und Werbung trotz Werbewiderspruchs. Der Datenschutzbeauftragte führt in seinem Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr aus, dass die Möglichkeiten für die Betroffenen, sich bei der Aufsichtsbehörde wegen einer Verletzung ihrer Rechte zu beschweren, eine derart hohe Akzeptanz gefunden hat, dass die Zahl der durchschnittlichen Eingaben pro Kalendertag von 4,4 im Jahr 2017 auf 9,3 nach Geltung der DSGVO gewachsen ist. Insofern sind die Aufgaben, die der Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter zu bewältigen haben, nicht nur in qualitativer Hinsicht, sondern auch mengenmäßig deutlich gestiegen, und deshalb ist es natürlich richtig und sinnvoll, an dieser Stelle zu einer Personalaufstockung zu kommen. Von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, stimmt auch die CDU-Fraktion Ihrem Antrag zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Arbeitsbelastung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ist ein Dauerthema, und selbstverständlich hat sich die Belastung verstärkt durch das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung im letzten Jahr, denn dadurch sind die Rechte, aber auch die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten erheblich gestiegen.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist bekanntlich seit 2017 vollständig unabhängig und benötigt natürlich eine entsprechende Ausstattung, die ihn arbeitsfähig macht, sodass er den erweiterten Verpflichtungen, Aufgaben und Zuständigkeiten dauerhaft nachkommen kann. Deshalb haben wir Regierungsfraktionen die Arbeitsbelastung evaluiert anhand mehrerer Anfragen nach Artikel 60a der hamburgischen Verfassung.
Außerdem hat es auch in der Vergangenheit bereits wiederholt Verstärkungen gegeben, so in den letzten Haushaltsbeschlüssen und anlässlich des Inkrafttretens der Europäischen DatenschutzGrundverordnung letztes Jahr. Da hatte es eine Verstärkung um 8,7 Stellen gegeben, die hauptsächlich zur Entfristung von Stellen eingesetzt wurden.
Allerdings ist immer noch nicht absehbar, wie sich die Belastungssituation dauerhaft einpendelt. Das ist weiterhin kontinuierlich zu beobachten. Deshalb ist auch diese Stellenverstärkung nur ein weiterer kurzfristiger Zwischenschritt. Es werden sicherlich, Herr Tabbert hat es schon angesprochen, noch weitere Verstärkungen folgen, vor allem, wenn sich die Belastungssituation nicht ändert und dauerhaft als hoch einpendelt. Es handelt sich also weiterhin um einen laufenden Prozess,
in dem weiter evaluiert wird und auf Basis der evaluierten Daten gegebenenfalls nachgesteuert wird, wie auch jetzt mit den in diesem Antrag vorgesehenen zusätzlichen zwei Stellen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Hamburgerinnen und Hamburger, liebe Abgeordnete! Gegen die geplante Aufstockung der Stellen des Datenschutzbeauftragten kann man erst einmal überhaupt nichts sagen; deshalb stimmen wir dem Antrag zu. Ob das nun allerdings zu einer angemessenen Ausstattung führt, stellen wir sehr infrage, denn – Sie haben es vorhin schon gesagt – durch die Umstellung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der entsprechenden Landesverordnung und gleichzeitig der Selbstständigmachung – ich sage das jetzt einmal salopp so – des Datenschutzbeauftragten ist es zu Mehraufwand gekommen. Deshalb hat er fünf Stellen mehr bekommen. Er bräuchte aber, um angemessen ausgestattet zu sein, mindestens sieben Stellen mehr. Wir als Links-Fraktion wünschen uns, dass Sie dem Datenschutzbeauftragten zuhören und das entsprechend gewähren.
Form und Inhalt bilden immer eine Einheit. Wie Urs Tabbert gesagt hat, gibt es mehr Beratungsbedarf. Vieles von diesem Beratungsbedarf hängt damit zusammen, dass das Gesetz nicht gut ausgestattet worden ist. Wir haben gesagt: Gestaltet es wie
Viele tun es nicht, und deshalb haben sie Beratungsbedarf. Diesen Beratungsbedarf hätte man durch eine andere Gesetzlegung im Sinne der Bevölkerung besser ausstatten können.
Zusätzlich finden wir es wichtig, dass dem Datenschutzbeauftragten zugehört wird. Er hatte viel Kritik. Zum Beispiel sind die Beschäftigtenrechte auf Datenschutz in der Landesverordnung nicht genügend berücksichtigt worden. Beim Transparenzgesetz-Änderungsentwurf könnte es jetzt dazu kommen, dass Daten von Beschwerdeträgern herausgegeben werden, die zu Gefährdung führen. Hören Sie dem Datenschutzbeauftragten bitte auch zu, wenn er inhaltlich etwas zu sagen hat. Dann wird ein bisschen Arbeit abgewendet.
Geben Sie ihm im Weiteren genügend Stellen, damit er seine sehr gute Arbeit auch gut ausführen kann. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Datenschutzbeauftragte braucht mehr Stellen. Wir müssen ihm diese Stellen beschaffen. Wir brauchen dafür das Geld. Das Ganze ist seit 2018 im Gang; das hätten wir schon ein bisschen früher beschließen können. Wir freuen uns, dass Sie das jetzt weiter evaluieren wollen. Wir sind natürlich dabei, und die Debatte dazu fand ich sehr anregend. Wir alle stimmen zu. – Vielen Dank.
Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein höchst komplexes, in Teilen ein äußerst schwierig verständliches Regelungswerk; deswegen gibt es auch heute noch diverse Unsicherheiten. Herr Dolzer, wenn Sie sagen, man hätte mehr mit Verweisungen arbeiten müssen, dann ist das gerade nicht der Fall; dadurch wird ein Gesetz nicht verständlicher. Wenn Sie ständig irgendwelche Querverweise auf andere Gesetze haben, dann müssen Sie zehn Gesetzbü
Aus dieser neuen Europäischen DatenschutzGrundverordnung sind gewisse Beratungspflichten entstanden und weitere Pflichten zur Abstimmung auf der europäischen Ebene erwachsen. Ich glaube, dass der Personalbedarf, der hier geltend gemacht wird, sicherlich unstreitig ist. Wir haben gerade dargelegt bekommen, inwieweit die Antragszahlen beziehungsweise die Nachfragen beim Landesbeauftragten für Datenschutz zugenommen haben. Infolgedessen stimmen wir der beantragten Stellenzahl zu. – Vielen Dank.
Fast hätte ich gesagt, ich sehe keine Wortmeldungen mehr, aber es gibt noch eine. – Herr Dolzer für die Fraktion DIE LINKE, Sie haben das Wort.
Gerade bei diesem Gesetz machen die Verweise Sinn, weil bestimmte Regelungsbedarfe in Hamburg nicht mehr ausgeführt werden und nur auf der Bundes- oder Europaebene sichtbar werden. Die Menschen, die sich mit dem hamburgischen Gesetz beschäftigen, könnten durch diese Verweise durchaus eine Klarheit bekommen. Das hat man in Berlin und anderen Bundesländern gesehen.
Das als Unsinn zu bezeichnen, wenn man ein bevölkerungsnahes Gesetz machen soll, finde ich, ehrlich gesagt, etwas unqualifiziert. – Danke.
Herr Dolzer, die Auseinandersetzungen mit Ihnen machen mir wirklich keinen besonderen Spaß, aber trotzdem muss ich noch einmal nach vorn gehen. Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal Gesetze geschrieben haben. Ich weiß auch nicht, ob Sie wissen, wie verständlich so etwas wird. Je häufiger Sie verweisen, desto eher gehen die inhaltlichen Zusammenhänge verloren. Natürlich verweist auch dieses Gesetz ab und zu, aber Sie haben gerade ausgeführt, Sie wollten noch mehr Verweise. Wenn man Ihren Vorstellungen gefolgt wäre, sagten Sie gerade, wäre das Gesetz viel verständlicher geworden. Nein, die Regelungsthematik ist schon sehr komplex, und deswe
gen ist es sicherlich auch ein Regelungswerk, bei dem es Probleme im Verständnis gibt. Aber durch Verweisung machen Sie das Ganze nicht klarer.
Auch dieser Dialog scheint mir nun beendet. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer also möchte nun den Antrag der Fraktionen der SPD und GRÜNEN aus Drucksache 21/17929 annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag angenommen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 49, Unterrichtung durch die Präsidentin: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 27. März 2019: "Das Hamburger Integrationsmodell sinnvoll ergänzen".
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 27. März 2019: "Das Hamburger Integrationsmodell sinnvoll ergänzen" – Drs. 21/16523 – Drs 21/17840 –]
Auch hier hätte es sich um eine Kurzdebatte gehandelt, aber die Fraktionen sind übereingekommen, auf die Debatte zu verzichten.
Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft von der Unterrichtung aus Drucksache 21/17840 Kenntnis genommen hat.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 102, Antrag der CDU-Fraktion: Genug ist genug: 2020 keine weitere Preiserhöhung für HVV-Tickets – Busse und Bahnen als Rückgrat der Mobilität stärken und Angebote verbessern.
[Antrag der CDU-Fraktion: Genug ist genug: 2020 keine weitere Preiserhöhung für HVV-Tickets – Busse und Bahnen als Rückgrat der Mobilität stärken und Angebote verbessern – Drs 21/17923 –]
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Keine Verkehrswende ohne Preiswende beim HVV: Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Einstieg in das 365-EuroJahresticket – Drs 21/18014 –]