Protocol of the Session on August 14, 2019

(Dr. Carola Ensslen)

von W.I.R über nachhaltige Vermittlungserfolge in den Ersten Arbeitsmarkt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dutschke. – Das Wort erhält jetzt für die AfD-Fraktion Herr Feineis.

Vielen Dank. – Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! W.I.R wurde im September 2015 aus der Taufe gehoben. Ich habe das einige Monate ein wenig begleitet und habe die Probleme und die Schwierigkeiten gesehen, diese Vielzahl von Flüchtlingen in einen gewissen Kanal hineinzubringen, um ihnen wirklich gerecht zu werden, um sie zu begleiten. Es war schwierig, aber es hatte teilweise auch Erfolg, und ich bin ein Stück weit sehr stolz, denn W.I.R gibt es nur in Hamburg und sonst nirgendwo in dieser Art und Weise. Getragen wurde diese Arbeit bis Ende 2016 von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter team.arbeit.hamburg; ab Januar 2017 kamen circa 20 kommunale Träger hinzu, die auch punktuell ihren guten Job gemacht haben. Mittlerweile gibt es drei Häuser, die durch W.I.R in unserer Stadt betreut werden, in denen Menschen, die Arbeit suchen, einen Ansprechpartner finden.

Nun haben wir aber eine völlig neue Situation, weil durch den Rückgang von Flüchtlingen Kapazitäten bei W.I.R frei werden. Sollen die Fachleute nun alleinerziehende Frauen mit Migrationshintergrund und Migrantinnen und Migranten aus EU-Ländern, zum Beispiel Bulgarien, betreuen? Vielleicht kommt man dadurch auch auf diese neue Aufgabenstellung, die eigentlich beim Jobcenter, schon bevor es W.I.R gegeben hat, sehr gut betreut und ausgeführt wurden. Es gibt wie immer zwei Möglichkeiten: Entweder, W.I.R wird heruntergefahren und auf die eigentlichen Bedürfnisse zugeschnitten, um Steuergelder zu sparen. Die zweite Möglichkeit ist, wie im Antrag gefordert, weitere Gruppen, die vorher eigentlich nicht im Blick von W.I.R waren, zuzuführen, um eine gute Auslastung der Träger zu gewährleisten und zu verhindern, dass von Trägern oder Beiträgern Kündigungen ausgesprochen werden müssen, und die Ressourcen nicht zu verlieren.

Natürlich haben wir ein grundsätzliches Ja zu diesem Antrag, aber meine Fraktion hat Zweifel, ob es sinnig ist, die alleinerziehenden Frauen mit Migrationshintergrund W.I.R zuzuführen. Wir haben in unserer Stadt so viele Träger und so viele Maßnahmen gerade für diese Personengruppe. Ich will nur einige nennen: Soloturn Plus, Laura, JUGEND AKTIV PLUS und die Jugendberufsagentur. Weiter haben wir die Maßnahme "Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein". Die Frage tut sich natürlich auf, warum ausgerechnet W.I.R noch mit hineingenommen werden muss, um al

leinerziehende Frauen mit Migrationshintergrund zu betreuen. Wie erwähnt, wir haben ein Ja dazu, werden die Umsetzung aber sehr kritisch begleiten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Feineis. – Das Wort erhält nun die fraktionslose Abgeordnete Frau Güçlü.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wirklich nur kurz, weil das Wesentliche gesagt worden ist. Es steht ein wenig die Anmutung im Raum, dass es darum gehe, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von W.I.R in irgendeiner Form zu beschäftigen, und die Regierungskoalition sich deshalb schnell eine Zielgruppe ausgedacht hätte. Dem ist ganz sicher nicht so. Wenn Sie den Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass schon damals festgelegt wurde, die Quote der Erwerbsbeteiligung in der Zielgruppe Frauen mit Migrationshintergrund – vor allem Alleinerziehende – zu erhöhen. Ich finde es eigentlich nur logisch und vernünftig, dass eine Struktur, die sehr mühevoll aufgebaut wurde, dafür genutzt wird, auch andere Zielgruppen zu unterstützen, die man schon seit Jahren im Blick hat, bei denen es aber vielleicht nicht so gut funktioniert hat mit den Maßnahmen, die Sie, Herr Feineis, zum Teil aufgezählt haben, obwohl sie auch nicht ganz direkt in diesem Bereich zu lokalisieren wären. Ich finde das eine vernünftige Herangehensweise. Ich finde auch den Gedanken des vernetzten Trägers sehr spannend bei W.I.R und würde eigentlich abschließend der Senatorin nur noch mitgeben wollen, dass wir auch den Integrationsbeirat haben mit einer großen Reihe von Vertreterinnen und Vertretern von Migrantenorganisationen, und ich finde, auch diese Perspektive muss künftig in irgendeiner Form in diese Struktur einfließen. – Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Güçlü. – Das Wort erhält nun Frau Senatorin Leonhard.

Sehr verehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde gern zwei, drei Sachen zur Einordnung grundsätzlich sagen.

Als wir 2015 W.I.R – work and integration for refugees aus der Taufe gehoben haben, ging es uns in einer Situation, in der wir erstens einen hohen Anteil von Menschen hatten, die täglich zu uns zugewandert sind, in der wir zweitens sehr lange Laufzeiten von Asylverfahren hatten und drittens ganz viele Menschen, die neben der Frage von Unterkunft und Bleiberecht sehr dringend klären wollten,

(Jennyfer Dutschke)

wie sie möglichst schnell mit der eigenen Hände Arbeit wieder Geld verdienen und damit gesellschaftliche Teilhabe erreichen können, darum, wie wir diesen Menschen gerecht werden können und gleichzeitig etwas tun für den Hamburger Arbeitsmarkt, der nämlich ein Fachkräftearbeitsmarkt und kein Helferarbeitsmarkt ist und vor allen denjenigen große Chancen eröffnet, die qualifiziert sind, eine Berufsausbildung mitbringen oder berufliche Kompetenzen, die hier nutzbar sind. All dies hat uns motiviert, gemeinsam mit vielen starken Partnern wie der Agentur für Arbeit, den Jobcentern, den Kammern, einem Unternehmensverband, vielen sehr erfahrenen Trägern der beruflichen Bildung und für Lebenslagenberatung unter einem Dach das Angebot W.I.R zu machen. Und dass die Fallzahlen zurückgehen in diesen Tagen, ist nicht verwunderlich, sondern unter anderem Konsequenz der Neuaufstellung von ausländerrechtlichen Verfahren und davon, dass diese schneller gehen und Menschen inzwischen auch unmittelbar von Jobcentern beraten werden. Es ist also nicht so, dass bei W.I.R die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich nicht ausgelastet sind. Es ist aber sehr wohl so, dass bestimmte Mechanismen, nämlich gemeinsam einen Menschen zu beraten, ganzheitlich, sich seine Lebenslage genau anzugucken, welche beruflichen Kompetenzen bringt er mit, welche anderen Kompetenzen bringt er mit, auf die man aufsetzen kann, welche Qualifizierungen braucht der- oder diejenige, um im Arbeitsmarkt gut anzulanden und vor allen Dingen, wie kommt man an dieselbe, W.I.R von einzelnen Arbeitsmarktprojekten unterscheiden. Was ist, wenn ein Integrationskurs gebraucht wird, und wie kann man zusätzlich an Sprachförderung kommen? All dieses gemeinsam zu betrachten und Menschen qualifiziert in Arbeit zu vermitteln und gleichzeitig Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darin zu beraten, wie man Arbeitsverhältnisse möglichst gut und nachhaltig zusammenbekommt, dazu hat sich W.I.R auf den Weg gemacht und dabei war es sehr erfolgreich.

(Beifall bei SPD und den GRÜNEN)

Was sich unter anderem daran messen lässt – und das, finde ich, ist wichtig, wir werden aber im Ausschuss noch einmal Gelegenheit dazu haben, uns darüber auszutauschen –, dass in Hamburg besonders viele Geflüchtete sozialversicherungspflichtig in guten Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind und nicht prekär und ausschließlich in Minijobs, wie wir das in anderen Regionen durchaus finden. Das ist auch ein wesentlicher Erfolg von der Arbeit von W.I.R.

Und Arbeit ist selbstverständlich mehr als Broterwerb, es ist nämlich das Erreichen von gesellschaftlicher Teilhabe für diese Menschen, in Kontakt kommen über Arbeit mit Kolleginnen und Kollegen, möglicherweise die Möglichkeit, eine eigene Wohnung zu beziehen, Fuß zu fassen, Nachbarn

kennenzulernen und hier ein neues Zuhause zu bekommen, und deswegen ist es so wichtig an dieser Stelle und auch erfolgreich.

All die guten Lehren, die wir hier gelernt haben, wollen wir gern – Frau Güçlü hat es eben sehr umfassend beschrieben, deswegen will ich nur noch zwei Sätze dazu sagen – auch anderen Zielgruppen eröffnen und sie am besten so gut beraten, dass auch sie, die sie im Moment noch Schwierigkeiten haben, gut in Arbeit zu kommen, es künftig besser können. Das sind vor allen Dingen Frauen, von denen wir statistisch wissen, dass sie viel später, viel weniger nachhaltig ihre eigenen vorhandenen Kompetenzen nutzen können in Arbeit, aber das ist auch die Frage: Wie gestalten wir Freizügigkeit in Hamburg erfolgreicher? Und hier geht es darum, eine erste Ansprechstelle zu schaffen – und das wollen wir gern tun und deswegen ist dieser Antrag auch so wichtig –, damit Ausbeutung erst gar nicht zustande kommt am besten. Welche beruflichen Kompetenzen hast du? Was wird am Hamburger Arbeitsmarkt überhaupt nachgefragt und gebraucht? Welche Qualifizierung können wir dir anbieten, damit du erfolgreich werden kannst? Und: Was ist ein angemessenes Arbeitsverhältnis? Wir machen da Lebenslagenberatung, das ist sehr bedeutend, und wir bringen mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zusammen, die selbstverständlich unter ordentlichen Rahmenbedingungen beschäftigen wollen. Nur so kann es gehen.

Über alle Fragen, die hier aufgeworfen worden sind, sollten wir uns im Ausschuss austauschen. Auch über den Ansatz, inwiefern wir danach streben sollten, tarifliche Regelungen, die ja gelten, auch für zugewanderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Fachkräftezuwanderungsgesetz, lieber zu unterstützen und immer einzufordern oder selbst womöglich in der Unterbringung von Menschen tätig zu werden, die von ihrer eigenen Hände Arbeit keine Wohnung bezahlen können. All das, finde ich, müssen wir im Ausschuss in der gebotenen Gründlichkeit und Sachlichkeit besprechen, aber an dieser Stelle vielen Dank für diese parlamentarische Initiative.

(Beifall bei SPD, den GRÜNEN und bei Ne- bahat Güçlü fraktionslos)

Vielen Dank, Frau Senatorin. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, und wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir beginnen mit dem Antrag der CDU-Fraktion aus Drucksache 21/18016.

Wer möchte diesen an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit überwiesen.

(Senatorin Dr. Melanie Leonhard)

Nun zum Antrag der SPD und GRÜNEN Fraktionen aus Drucksache 21/17930.

Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag angenommen.

Die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN möchten die Drucksache nun nachträglich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.

Wer möchte so verfahren? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag nachträglich an den Ausschuss überwiesen.

Und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 38, Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 17. Oktober 2018 "Blockchain".

[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 17. Oktober 2018 "Blockchain" (Drucksache 21/14643) – Drs 21/17851 –]

Die Fraktionen sind übereingekommen, dass die Debatte gestrichen wird. Deshalb stelle ich gleich fest, dass die Bürgerschaft von der Senatsmitteilung aus Drucksache 21/17851 Kenntnis genommen hat.

Und nun kommen wir zum Tagesordnungspunkt 108, Antrag der SPD und GRÜNEN Fraktion: Angemessene personelle Ausstattung für die oder den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sicherstellen.

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Angemessene personelle Ausstattung für die oder den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) sicherstellen – Drs 21/17929 –]

Es handelt sich hier um eine von der SPD-Fraktion angemeldete Kurzdebatte mit je zwei Minuten Redezeit pro Debattenbeitrag.

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Herr Tabbert, Sie haben es für zwei Minuten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit vergangenem Jahr im Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland und damit auch in Hamburg in Kraft getreten und damit auch anzuwenden.

Dies brachte die eine oder andere aufgeregte Debatte mit sich. Viele Unternehmen, öffentliche Stellen und Vereine mussten sich intensiv mit dem neuen Regelwerk auseinandersetzen und ihre Websites und Datenpflege anpassen. Das Bewusstsein dafür, dass Daten, vor allem die höchstpersönlichen, ein wertvolles Gut sind, ist damit insgesamt gewachsen, und das ist eine gute Entwicklung. Juristische Abmahnwellen wegen Verstößen gegen die Grundverordnung gab es entgegen aller Befürchtungen nicht, Unsicherheiten im Umgang mit dem neuen Recht aber gibt es nach wie vor. Das belegt auch der neue aktuelle Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten, den wir im Justizausschuss noch beraten werden.

Aus den Zahlen geht hervor, dass sich die Hamburgerinnen und Hamburger im Jahr 2018 – vor allem nach Mai 2018 – in deutlich höherem Maße als zuvor mit Beratungswünschen und Beschwerden an den Datenschutzbeauftragten gewandt haben. Das ist grundsätzlich eine gute Botschaft, denn es ist Ausdruck der gestiegenen Sensibilität für das Thema Datenschutz, die hier im Saal im Moment offensichtlich nicht vorherrscht, denn sonst wäre die Aufmerksamkeit wahrscheinlich ein bisschen größer. Uns freut allerdings, dass es bei den Bürgerinnen und Bürgern anders ist, und das erfordert dann natürlich auch eine entsprechende personelle Verstärkung des Datenschutzbeauftragten. Bereits im Jahr 2017 haben wir im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung den Personalkörper um fünf Stellen verstärkt, und da wir jetzt gesehen haben, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, wollen wir mit unserem heutigen Antrag weitere zwei neue Stellen schaffen. Sollten wir feststellen, dass in Zukunft ein höherer Stellenbestand für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlich ist, werden wir das selbstverständlich im Auge behalten und gegebenenfalls weitere Stellenverstärkungen ins Auge fassen. Das Thema Datenschutz wird also auch in den kommenden Jahren aufmerksam von uns

(Glocke)

begleitet werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei Mareike Engels und Farid Müller, beide GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Tabbert. – Herr Lenders, Sie haben nun für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kollege Tabbert hat es eben schon erwähnt, seit fast einem Jahr ist die DGSGVO

(Michael Kruse FDP: DSGVO!)

DSGVO, Kollege Kruse, genau, vielen Dank – in Kraft. Ihr Hauptanliegen ist mehr Transparenz,

(Vizepräsidentin Christiane Schneider)

mehr Sicherheit im Hinblick auf persönliche Daten in der digitalen Welt. Seit ihrem Inkrafttreten hat sich, was voraussehbar war, die Anzahl der Eingaben an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Vorjahr verdoppelt – und ein Ende ist, mit Verlaub, nicht in Sicht. Unter den 2018 insgesamt eingereichten 3 328 Eingaben waren allein 1 898 Beschwerden, vor allem in den Bereichen der Tele- und Mediendienste, Finanzen und Vorsorge, Gesundheitswesen und Onlinehandel. Dabei wurden den Angaben zufolge 29 Verstöße gegen die DSGVO festgestellt, und dreimal wurden im Hinblick darauf Bußgelder verhängt. Die häufigsten Gründe seien eine verspätete Auskunft gewesen und Werbung trotz Werbewiderspruchs. Der Datenschutzbeauftragte führt in seinem Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr aus, dass die Möglichkeiten für die Betroffenen, sich bei der Aufsichtsbehörde wegen einer Verletzung ihrer Rechte zu beschweren, eine derart hohe Akzeptanz gefunden hat, dass die Zahl der durchschnittlichen Eingaben pro Kalendertag von 4,4 im Jahr 2017 auf 9,3 nach Geltung der DSGVO gewachsen ist. Insofern sind die Aufgaben, die der Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter zu bewältigen haben, nicht nur in qualitativer Hinsicht, sondern auch mengenmäßig deutlich gestiegen, und deshalb ist es natürlich richtig und sinnvoll, an dieser Stelle zu einer Personalaufstockung zu kommen. Von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, stimmt auch die CDU-Fraktion Ihrem Antrag zu. – Vielen Dank.