Joachim Lenders
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Also das war schon ein tolles Beispiel, was wir hier heute gehört haben. Herr Schumacher, um einmal im Bild zu bleiben: Ich stelle mir gerade das totgesattelte Pferd vor: zwei grüne Senatsmitglieder, Frau Fegebank und Herr Steffen, noch auf dem Pferd drauf, Sie hinten runtergefallen, denn so viel Platz ist nicht auf dem Pferd, und dann wird den GRÜNEN klargemacht, dass das alles doch nicht so funktioniert. Dann kommt Herr Müller nach vorne und sagt: Leute, das alles war nicht so gemeint, das haben wir zwar in unser Wahlprogramm geschrieben … Herr Müller, darin stehen noch ein paar andere Spezialitäten. Darin steht die Bagatellisierung des Vermummungsverbotes, das zur Ordnungswidrigkeit heruntergestuft werden soll. Darin steht auch die Bagatellisierung des Schwarzfahrens, das ebenfalls zur Ordnungswidrigkeit erklärt werden soll. Die Polizeibehörde soll nicht mehr Versammlungsbehörde sein. Belassen wir es dabei. Das sind schon viele Dinge, über die sich der eine oder andere Hamburger … Das haben Sie, glaube ich, gemerkt. Ich will jetzt nicht gerade das böse Wort Shitstorm in den Mund nehmen, aber es gab schon deutliche Kritik, auch, glaube ich, in Ihren eigenen Reihen, dass das alles nicht so gut war.
Und was passiert dann? Dann braust Frau Fegebank als Zweite Bürgermeisterin in einem schnittigen Sportwagen DeLorean "Zurück in die Zukunft" durch die Stadt und erklärt uns während dieses Interviews – das ist etwas für Insider, läuft bei Phoenix – das alles ist nicht so gemeint, wir schreiben auch einmal was ins Wahlprogramm und gucken dann hinterher, ob wir das in reale Politik umsetzen. Na dann mal gute Nacht, wenn das so weitergeht.
Aber es geht noch ein bisschen weiter. Als Nächstes wird sie während der DeLorean-Fahrt von der Journalistin gefragt – das war ein bisschen zugespitzt, das gebe ich zu, aber es ist so gelaufen –, was denn schlimmer sei, Schwarzfahren oder Kiffen. Dann schiebt sie sich noch einmal einen Prickel Pit rein, überlegt ein bisschen und kommt zu der Entscheidung …
- Das ist nicht despektierlich, gucken Sie sich doch das YouTube-Video an. Wer es nicht kennt: Das ist so gelaufen.
Und dann kommt sie nach einigem Überlegen zu der Überzeugung, Kiffen wäre doch irgendwie schlimmer als Schwarzfahren.
Na ja, dann haben wir es ja, dass wir es an dieser Stelle nicht machen sollen.
Liebe GRÜNE, dann sekundiert noch das nächste grüne Senatsmitglied in Form von Justizsenator Steffen – Herr Aukes hat es auch schon schön auf den Punkt gebracht – und sagt, sie hätten einmal mit der Polizei reden müssen, ob die das für so sinnvoll halte. Da würde ich sagen, als Senatsmitglied rede ich als Erstes mit dem zuständigen Senator, Innensenator Grote. Dann hätte der vielleicht schon erklärt, dass das nicht so sinnvoll sei, und dann hätte man das vielleicht gar nicht ins grüne Wahlprogramm schreiben sollen.
Herr Müller, ich sage es offen: Das ist ein bisschen Verdummung Ihrer Wähler. Da müssen wir als CDU uns keine Sorgen machen; vielleicht wechselt der eine oder andere doch noch aus der grünschwarzen Richtung zu Schwarz rüber. Es ist ein bisschen Verdummung Ihrer Wähler, herzugehen und zu sagen, man schreibe mal was ins Wahlprogramm. Frau Möller als innenpolitische Sprecherin diskutiert das hier gar nicht. Sie werden nach vorne geschickt und sagen, alles sei ein großer Spaß gewesen. Wir sagen Ihnen deutlich und klar: Totgesattelte Pferde – da haben Sie recht, Herr Schumacher – sollte man nicht reiten.
Wir sprachen in unserem Antrag von grüner Doppelmoral und nicht von roter. Nach G20 und ande
ren Ausschreitungen, die wir in dieser Stadt erlebt haben – das meine ich jetzt allen Ernstes – ist es schon angebracht, so ein Thema noch einmal zu diskutieren. Und egal, wie die neue Regierung aussehen wird, den Roten kann ich dann nur ins Stammbuch schreiben: Wehret den Anfängen, wenn von der grünen Seite dem Thema Innere Sicherheit in dieser Stadt, in einer Großstadt wie Hamburg, ausgewichen wird. Und lassen Sie nicht den laborierenden Hilfsarzt ran, sondern machen Sie es lieber gleich selbst und sicherer.
Zu guter Letzt: Diese Rede war auch meine letzte Rede hier im Parlament. Ich will es kurz machen. Acht Jahre gehörte ich diesem hohen Hause an; es hat mir Spaß gemacht. Besonders herzlich möchte ich mich bei meiner eigenen Fraktion bedanken, insbesondere bei meinem Fraktionschef und bei meinem Freund Dennis Gladiator. Das war eine tolle Zeit, ein Teamgeist in dieser CDU. Ich habe mich richtig wohlgefühlt. Besonders wohl habe ich mich auch hinten in der Bank mit Hamann und Niedmers gefühlt;
ich weiß, dass irgendwann einmal die Präsidentin gesagt hat: Wenn die Boygroup noch lauter schreit, gibt es einen Ordnungsruf für alle drei. Den haben wir aber nicht kassiert. Bleiben Sie mir wohlgesinnt. Der eine oder andere freut sich, dass ich nicht mehr dem Parlament angehöre, andere finden es vielleicht schade. Ich sage jedenfalls Tschüss und schönen Dank für die gute Zeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir haben diskutiert im Innenausschuss, mitunter strittig, mitunter emotional. Das ist immer so, wenn man Sicherheitsgesetze in einem Parlament beschließt und insbesondere von der ganz rechten und ganz linken Seite manchmal auch sehr undifferenzierte Bemerkungen und Forderungen kommen. Das, was wir gemacht haben, ist schon ein ausgewogenes Polizeigesetz; da stimmt die CDU zu, das sehen wir auch so.
Lieber Kollege Schumacher, immer diese Diskussion um die Frage der Superlative. Brauchen wir das schärfste, das härteste Polizeigesetz? Auf der Redeliste steht, ich habe es gesehen, Gott sei Dank nicht der Kollege Dolzer. Der würde genau in die andere Richtung argumentieren und sagen, wir bräuchten das schwächste und schlechteste Polizeigesetz, damit man den Polizeibeamten auch ja nicht den Besteckkasten an die Hand gibt, den sie brauchen. Das haben wir, Gott sei Dank, nicht getan.
Ich glaube, Ihnen zustimmen zu können, dass wir eine sehr ausgewogene Diskussion im Innenausschuss hatten, mit einer Expertenanhörung und einer Senatsbefragung, die an der einen oder anderen Stelle auch die Unterschiede deutlich gemacht haben. Wir haben, das darf ich für die CDU auch einmal sagen, unseren ursprünglichen Entwurf ein wenig abgerüstet, und zwar aufgrund der Tatsache, dass uns aus der Expertenanhörung klargeworden ist, dass beispielsweise eine Ausweitung der Höchstdauer des Präventivgewahrsams nicht
vonnöten ist. Das ist, Sie sehen es, aus unserem Antrag mittlerweile verschwunden.
Was leider Gottes in unserem Antrag nach wie vor aufrechterhalten wird, ist das Thema Online-Durchsuchung. Und jetzt sage ich Ihnen einmal in aller Deutlichkeit und Klarheit: Gerade vor anderthalb Wochen habe ich in Berlin einen Vortrag des BKAVizepräsidenten gehört, der in einem wunderbaren Schaubild dargestellt hat, wie unsere Polizeigesetze – dem Föderalismus geschuldet – in dieser Republik aussehen. Auf der einen Seite gibt es Länder wie Bremen und Berlin. Die waren immer die weißen Flecke, die haben eigentlich gar nichts: keine TKÜ, keine Online-Durchsuchung, nichts. Da möchte man wirklich nicht Polizeibeamter sein. Und dann gibt es Bereiche, wo man sagt – Sie haben es angesprochen –, es werde eine Gefahrendefinition wie im bayerischen Polizeigesetz benötigt. Das haben wir als CDU hier nicht für notwendig gehalten, deswegen haben wir es auch nicht eingebracht. Aber ich sage Ihnen auch klipp und klar, meine Damen und Herren von Rot-Grün: Die präventive Online-Durchsuchung hätte die aus unserer Sicht unbedingt notwendige Verankerung in diesem neuen Polizeigesetz haben müssen. Sie ist nicht drin. Dann müssten Sie sich hinterher nicht die Frage stellen … Ich vergleiche das immer etwas schaubildlich mit einem Besteckkasten, den ich aufmache. Wenn ich in diesem Besteckkasten nur Messer und Gabeln finde, dann kann ich, lieber Kollege Schumacher, mit der Gabel zur Not auch mal einen Joghurt löffeln. Sinnvoll und zielführend ist es definitiv nicht.
Ja. Wenn meine Zeit angehalten wird.
Die Frage will ich Ihnen gern beantworten, Frau Schneider; das ist übrigens auch Ausfluss der Expertenanhörung. Ich meine, es war Professor Fischer, der an
einer Stelle sagte: Nicht alles, was in einem Polizeigesetz steht, wollen wir unbedingt auch in der Anwendung des täglichen Daseins haben. Dazu gehört auch der finale Rettungsschuss. Ich glaube, wir alle hier im Parlament sind uns doch wohl einig: Der finale Rettungsschuss, die Tötung eines Gewaltverbrechers, steht im Polizeigesetz, und wir sind alle froh, dass er nicht angewandt wird.
Um ein anderes Beispiel zu nehmen, Frau Schneider: Fragen Sie doch einmal den Feuerwehrchef, wie oft in Hamburg eine Drehleiter bei der Brandbekämpfung zum Einsatz kommt. Aber deswegen kommt doch keiner auf die Idee, bei der Feuerwehr die Drehleiter abzuschaffen. Was sind das für Logiken?
So, zurück zu meinen Ausführungen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Online-Durchsuchung ins Polizeigesetz gehört; ich muss nicht vertieft erläutern, warum. Aber ich will einräumen, andere Bundesländer haben sie nicht. Ich hätte mir denken können – das ist jetzt eine einfache Prognose –, dass vielleicht zwischen SPD und CDU da mehr gegangen wäre. Ich schaue nach Niedersachsen, dort ist ein Innenminister, der der Sozialdemokratie angehört, und der hat sie drin. Vielleicht wäre es hier auch gegangen. Aber manchmal muss man eben ein bisschen Rücksicht auf den Koalitionspartner nehmen. Dafür haben wir als CDU Verständnis; kann sich ja alles ab Februar ändern.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eines am Schluss noch sagen. Auch wir als CDU finden es gut und richtig, dass mit dem heute etwas knapp vorliegenden Antrag der Regierungskoalition der Paragraf 12b des SOG, in dem es um die Aufenthaltsdauer geht, noch verändert worden ist. Das ist nämlich genau das, was in unserem Antrag steht. Von daher: An dieser Stelle ist unser Antrag erfüllt. Noch besser, noch schöner wäre es – die Bitte an Rot-Grün –, wenn Sie einfach unseren Antrag übernähmen, denn dann hätten Sie das Aufenthaltsverbot nach Paragraf 12b SOG drin und die Online-Durchsuchung. Geben Sie sich einen Ruck, das geht doch auch. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Schumacher, was Sie gerade beschrieben haben mit dem Spannungsfeld, das sehen wir in der CDU-Fraktion ehrlich gesagt nicht so, denn wir möchten – und ich denke, das möchten Sie doch eigentlich auch –, dass sich alle Menschen in dieser Stadt frei und sicher fühlen, und Freiheit und Sicherheit schließen sich ja nicht aus, sondern sie bedingen einander geradezu. Sicherheit ist Voraussetzung für Freiheit, für ein friedliches Zusammenleben und das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Dazu gehört vor allem der Schutz vor Kriminalität, vor Terror und vor Gewalt.
Globalisierung und technischer Fortschritt machen schlicht und ergreifend auch im Bereich der Gefahrenabwehr und bei Straftaten natürlich nicht halt. Immer mehr Straftaten werden im oder mithilfe des Internets begangen, und immer mehr Straftäter agieren international. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Kriminelle, die im Internet unterwegs sind, der Polizei oft und meistens einen Schritt voraus sind. Die Polizei muss mit den kriminellen Methoden im digitalen Raum endlich mithalten können, und wenn man sich IP-Telefonie, Messenger-Dienste oder das jetzt kommende 5G-Netz anschaut, dann stellen sie die Polizei ebenso wie die drohende Terrorgefahr vor weitere, noch größere Herausforderungen.
Wenn das alles geregelt ist, dann möchte ich daran erinnern, Herr Schumacher, dass wir heute erst den Entwurf eines Gesetzes debattieren und wir, Kollege Jarchow hat es betont – die FDP war gegen eine Vorwegüberweisung, wir nicht –, im Innenausschuss sicherlich noch strittig diskutieren und insbesondere die zugesagte Expertenanhörung haben werden, aus der sich dann an der einen oder anderen Stelle Diskussions- oder Streitpunkte erst ergeben werden.
Bislang orientieren sich jedenfalls die gesetzlichen Befugnisse aus unserer Sicht noch zu sehr an der analogen Welt. Wir wissen auch, dass bundesweit im Bereich der Strafgesetzgebung – StGB und StPO – noch deutlich mehr gemacht werden muss, aber gerade im Bereich der Gefahrenabwehr ist es dringend notwendig, dass auf Landesebene das PolDVG ebenso wie das SOG einer entsprechenden Novellierung zu unterziehen ist. Dies ist neben den Bedarfen in der Praxis auch wichtig, um den europarechtlichen und bundesverfassungsrechtlichen Vorschriften und Vorgaben gerecht zu werden. Hamburgs Polizei muss in die Lage versetzt werden, unsere Freiheit und unsere Sicherheit tatsächlich schützen zu können.
Der Gesetzentwurf, Herr Senator, sieht einige Regelungen vor, auf die Hamburgs Polizei, mit Verlaub, schon lange gewartet hat. So ist es sinnvoll, dass Gewalttäter und Terrorverdächtige künftig mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können. Ebenso ist es sinnvoll, die Fristen für personenbezogene Daten zu vereinheitlichen. Und natürlich ist auch die Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen anderer Bundesländer zur Durchführung präventiv-polizeilicher Maßnahmen richtig und vor allem notwendig.
Aber dem Entwurf, und da gehen wir nicht mit Ihnen konform und auch nicht mit den Kollegen der FDP, fehlt es an weiteren wichtigen Befugnissen, das wird sicherlich auch die strittige Diskussion bei der Expertenanhörung noch verdeutlichen. Ich nenne als Beispiel die Onlinedurchsuchung und in diesem Zusammenhang natürlich auch die Quellen-TKÜ und eine Ausweitung des Präventivgewahrsams. Und ich darf Ihnen an dieser Stelle gerade zum Thema Onlinedurchsuchung sagen: Ob es Niedersachsen ist – Sie greifen natürlich immer gern Bayern heraus –, Rheinland-Pfalz oder aber auch Hessen, wo die GRÜNEN mit regieren, überall dort ist die Onlinedurchsuchung im Gesetz mit der Quellen-TKÜ entsprechend verankert.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen, wenn Sie, Kollege Schumacher, darauf hinweisen, Sie als SPD wollten auf keinen Fall in den Wettbewerb eintreten, das härteste Polizeigesetz
Deutschlands zu verabschieden. Das wollen wir im Übrigen auch nicht; wir als CDU brauchen keinen Wettbewerb um das härteste und schärfste Polizeirecht. Aber was wir brauchen, meine Damen und Herren, und das deutlich an die Regierungsfraktionen: Wir müssen ein Instrumentarium für unsere Polizei schaffen, damit sie auf Augenhöhe gegen Kriminelle agieren kann und letztendlich an dieser Stelle gewinnt und nicht verliert. Das ist unser Ansatz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kollege Tabbert hat es eben schon erwähnt, seit fast einem Jahr ist die DGSGVO
DSGVO, Kollege Kruse, genau, vielen Dank – in Kraft. Ihr Hauptanliegen ist mehr Transparenz,
mehr Sicherheit im Hinblick auf persönliche Daten in der digitalen Welt. Seit ihrem Inkrafttreten hat sich, was voraussehbar war, die Anzahl der Eingaben an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Vorjahr verdoppelt – und ein Ende ist, mit Verlaub, nicht in Sicht. Unter den 2018 insgesamt eingereichten 3 328 Eingaben waren allein 1 898 Beschwerden, vor allem in den Bereichen der Tele- und Mediendienste, Finanzen und Vorsorge, Gesundheitswesen und Onlinehandel. Dabei wurden den Angaben zufolge 29 Verstöße gegen die DSGVO festgestellt, und dreimal wurden im Hinblick darauf Bußgelder verhängt. Die häufigsten Gründe seien eine verspätete Auskunft gewesen und Werbung trotz Werbewiderspruchs. Der Datenschutzbeauftragte führt in seinem Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr aus, dass die Möglichkeiten für die Betroffenen, sich bei der Aufsichtsbehörde wegen einer Verletzung ihrer Rechte zu beschweren, eine derart hohe Akzeptanz gefunden hat, dass die Zahl der durchschnittlichen Eingaben pro Kalendertag von 4,4 im Jahr 2017 auf 9,3 nach Geltung der DSGVO gewachsen ist. Insofern sind die Aufgaben, die der Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter zu bewältigen haben, nicht nur in qualitativer Hinsicht, sondern auch mengenmäßig deutlich gestiegen, und deshalb ist es natürlich richtig und sinnvoll, an dieser Stelle zu einer Personalaufstockung zu kommen. Von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, stimmt auch die CDU-Fraktion Ihrem Antrag zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wird im Rahmen des Strafverfahrens festgestellt, dass der Angeklagte rechtswidrig und schuldhaft eine Straftat begangen hat, wird er grundsätzlich verurteilt. Es ist wichtig aus unserer Sicht, dass er eine gerechte Strafe erhält: für die Opfer, für die Gesellschaft und die Täter gleichermaßen. Art und Höhe der konkreten Strafe bei Erwachsenen, also Freiheitsstrafe oder Bewährungsstrafe, legt das Gericht im Rahmen der Strafzumessung fest. Die Strafzumessung dient einer schuldangemessenen Bestrafung. Da
bei wägt das Gericht die für oder gegen den Täter sprechenden Tatumstände ab, zum Beispiel Motive, Gesinnung, Art und Weise der Begehung. Auch das Vorleben und das Nachverhalten werden vom Gericht entsprechend gewürdigt.
Eine Geldstrafe, die vom Amtsgericht bei leichten Delikten wie Schwarzfahren oder Ladendiebstählen verhängt wird, um Freiheitsentzug zu vermeiden, wird in Tagessätzen verhängt. Wenn das Gericht einen Täter zu einer Geldstrafe verurteilt, dann versucht es also bereits, einen Freiheitsentzug zu vermeiden. Nach der Verurteilung zu einer Geldstrafe kommt es dann sehr häufig dazu, dass entsprechende Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen ignoriert werden, und zahlt derjenige, der verurteilt worden ist, dann immer noch nicht, tritt an die Stelle der Geldstrafe die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Und natürlich, Herr Tabbert, Sie haben es eben in Ihrem Redebeitrag deutlich gemacht, muss man dann abwägen, inwieweit die Ersatzfreiheitsstrafe – ich nenne es einmal vorsichtig – umgangen werden kann oder abgeändert werden darf. Es darf aber natürlich nicht für die Gesellschaft mehr oder weniger im Raum stehen: So eine Ersatzfreiheitsstrafe, so eine Geldstrafe, da passiert nichts, wenn man nichts tut. Ich glaube, das will die SPD-Fraktion nicht und das wollen die meisten hier auch nicht.
Wenn wir uns allerdings die Lage in unseren Gefängnissen anschauen, und das gehört natürlich auch zur Realität dazu, wird schnell klar, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, dass diese Strafen möglicherweise nicht hinter Gittern verbüßt werden.
Herr Müller, ich freue mich immer, wenn die GRÜNEN einem konservativen Politiker wie mir aus der CDU Beifall klatschen.
Aber jetzt kommt es, Herr Müller. Genau zuhören, jetzt kommt nämlich der Nachsatz: Es ist natürlich auch ein Problem, dass unsere Justizvollzugsanstalten in Hamburg relativ wenig Kapazitäten frei haben, um nicht das böse Wort in den Mund zu nehmen, sie platzen aus allen Nähten.
Ersatzfreiheitsstrafler, lieber Herr Müller, müssen aus Platznot gemeinsam mit Langstraflern in Fuhlsbüttel oder mit Sexual- oder Gewaltstraftätern in der Sozialtherapeutischen Anstalt untergebracht werden. Dies hilft weder den einen noch den anderen. Ein Haftplatz kostet mittlerweile 170 Euro täglich und Resozialisierungsmaßnahmen können bei
einer derartig kurzen Unterbringungsdauer wohl kaum geführt werden.
Das Ableisten der gemeinnützigen Arbeit als Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe ist sinnvoll. Deshalb unterstützen wir grundsätzlich den Antrag der Regierungsfraktionen. Aber eins muss man natürlich auch sehen: Die entsprechenden Abbruchquoten bei der gemeinnützigen Arbeit – mehr als 30 Prozent betragen sie in Hamburg – sind sehr hoch. Wir haben bereits im November 2017, daran werden Sie sich erinnern, lieber Kollege Tabbert, als CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag formuliert. Der ist dann natürlich mal wieder mit der Regierungskoalitionsmehrheit locker vom Tisch gewischt worden; das Thema haben Herr Aukes und Herr Thering heute schon angesprochen. Es ist nicht immer etwas Negatives, nur weil es aus Oppositionsreihen kommt, und gelegentlich sollten auch die Regierungsfraktionen ernsthaft darüber nachdenken.
Viele der Verurteilten sind schlicht und ergreifend überfordert, die Strafen zu zahlen oder die benötigte Hilfe anzunehmen. Spezialisierte Anlaufstellen – das war damals unser Vorschlag –, wie es übrigens auch in Niedersachsen praktiziert wird, sollte man hier in den Fokus nehmen. Aber last, but not least: Es geht in die richtige Richtung. Und vielleicht können Sie noch einmal darüber nachdenken, was wir damals im November 2017 in unserem Antrag gefordert haben; vielleicht wird das auch Gegenstand der Ausschussberatungen, wo dieser Antrag hingeht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Probleme rund um den Hansaplatz sind offen
sichtlich. Dieser Teil St. Georgs hat immer noch mit Gewalt, Alkohol und Drogenmissbrauch sowie Prostitution zu kämpfen; die Kollegen der FDPFraktion haben das richtig und sehr detailliert in ihrem Antrag beschrieben. Wir als CDU bemängeln diese unhaltbaren Zustände seit Langem, aber der Senat bleibt untätig. Und das rächt sich immer mehr, weil diese Untätigkeit des Senats die Probleme immer größer werden lässt.
Es war richtig, den Hansaplatz städtebaulich aufzuwerten, nur erfolgreich war es leider nicht. Denn die Neugestaltung des Platzes hat nicht die Probleme beseitigt. Das beklagen vor allem die leidgeprüften Anwohner. Es reicht eben nicht aus, Polizeipräsenz zu zeigen, sehr geehrter Kollege Schumacher. Die Polizei allein kann die Problematik am Hansaplatz wahrlich nicht lösen. Dazu gehören ganz andere, die dies gemeinsam forcieren sollten. Auch aus unserer Sicht benötigen wir ein nachhaltiges Konzept.
Meine Damen und Herren, die Zustände am Hansaplatz sind seit Langem nicht hinnehmbar. Darum ist auch die Bewertung des zuständigen Bezirksamtsleiters Falko Droßmann sehr, nennen wir es einmal freundlich formuliert, kurz gegriffen, wenn er sagt:
"Der Hansaplatz wird nie der Kurpark von Bad Pyrmont werden."
Und weiter hat er formuliert:
"Wer hier mitten in einer pulsierenden Stadt leben möchte, muss sich eben auch mit einigen Schattenseiten arrangieren."
Nein, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, niemand muss sich mit Drogenhandel, Prostitution und Saufgelagen arrangieren. Das zu verhindern ist die Kernaufgabe der Politik, und wir wollen genau dieses Problem lösen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir hier gerade eben von Ihnen erlebt haben, Frau Schneider, sprengt wirklich jegliche Vorstellungskraft. Da stellen Sie sich hier wirklich her in einem Parlament …
Meine Vorstellungskraft ist sehr ausgeprägt, Frau Sudmann. Das habe ich ja schon häufiger in Ihrer Fraktion erlebt.
Da stellen Sie sich allen Ernstes hierher und fordern eine Verurteilungsquote für Polizeibeamte.
Sagen Sie mal: In welch einem Land leben Sie eigentlich? Was begreifen Sie eigentlich noch?
Wissen Sie, Frau Schneider, das erinnert so ein bisschen an den Ursprung Ihrer Partei, der alten SED in der alten DDR.
Da wären Sie aus meiner Sicht auch richtig gut aufgehoben. Da können Sie so etwas fordern, aber doch nicht in einem demokratischen Rechtsstaat.
Von daher würde ich einfach einmal zu einer gewissen Logik zurückkommen und versuchen, Frau Schneider, auch wenn es Ihnen viel abverlangt,
die 14 Seiten Ihrer Großen Anfrage einmal zu lesen und gelegentlich auch zu verstehen. Vielleicht kommen Sie dann ja auch zu der Erkenntnis, was der Senat auf diese Große Anfrage geantwortet hat. Ihre vollkommen überzogenen, falschen Interpretationen und Ihr Aufruf, herzugehen, zu sagen, Sie wollen einen Rechtsstaat, in dem Richter einfach nach Quoten verurteilen,
das ist eine derartige Diffamierung des Berufsstands der Polizei, vor dem ich, meine Fraktion – und ich hoffe, weitere werden sich anschließen – sich nur noch schämen können. Schämen Sie sich, Frau Schneider.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kaum ein Tag vergeht und wir sehen nicht neue Schlagzeilen mit Messerattacken. Was mein Vorredner gerade gesagt hat, kann ich nur bestätigen. Wir sehen Schlagzeilen, aber wir wissen nicht wirklich, ob es eine derartige Zunahme von Übergriffen gibt. Lei
der verfügt die Hamburger Polizeiliche Kriminalstatistik nicht über eine entsprechende Erhebung und wir können nicht verlässlich feststellen, ob es eine wirkliche Zunahme von Messerdelikten gibt.
In Leipzig beispielsweise, das ist verbrieft, ist die Zahl der Taten, in denen Messer verwendet worden sind, von 62 Fällen im Jahre 2014 auf erschreckende 138 Fälle im Jahre 2017, also sage und schreibe um 123 Prozent, angestiegen. Nach den Recherchen des Magazins "Kontraste" gab es ebenfalls deutliche Anstiege in den Ländern Hessen, Baden-Württemberg und Brandenburg, in Brandenburg sogar um sage und schreibe 55 Prozent.
Deswegen, glaube ich, ist der Antrag der CDUFraktion berechtigt, und ich hörte schon, dass er an den Innenausschuss überweisen wird. Wir müssen uns einfach im Innenausschuss ruhig und sachlich damit auseinandersetzen. Wir müssen schauen, ob es belegbare Zahlen gibt, und dann zu entsprechenden Maßnahmen kommen. Zu den Maßnahmen kann es gehören, Präventionskurse anzubieten, um mittels Antigewalttrainern auch bei Jugendlichen dafür zu werben, dass nicht jeder ein Messer in der Tasche hat und damit herumlaufen muss. Aber, und das ist noch ein wesentlich wichtigerer Punkt, wir müssen auch die Strafverfolgungsbehörden sensibilisieren. Ein Angriff mit einem Messer in Richtung des Oberkörpers ruft möglicherweise nicht nur eine gefährliche oder schwere Körperverletzung hervor, sondern es könnte auch möglicherweise der Verdacht eines Tötungsdeliktes sein. Genau in diesem Bereich müssen dann auch Ermittlungen geführt werden.
Der Antrag der AfD-Fraktion ist vernünftig, uns aber nicht ausreichend. Unserer ist besser und schneller, weil wir auch eine Erfassung für das Jahr 2017 wollen. – Vielen Dank. Stimmen Sie unserem Antrag zu.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Herr Rosenfeldt, sehr schlank ist der Gesetzentwurf, da gebe ich Ihnen wahrlich recht. Das "Hamburger Abendblatt" überschrieb in der Ausgabe am 1. Dezember 2017 den Leitartikel zum Thema Einheitsversicherung richtigerweise mit den Worten "Gleichmacher-Fantasie". Weiter hieß es in dem Artikel – ich zitiere das "Hamburger Abendblatt" –:
"Es ist blanker Populismus, die heutige Situation als 'Zweiklassenmedizin' zu diffamieren. Genau die droht erst, wenn die Bürgerversicherung käme."
Dann können Sie diesen Quatsch ja dem "Hamburger Abendblatt" vis-à-vis entgegenbringen.
"Wer die Bürgerversicherung will, der startet den Turbolader für die Zwei-Klassen-Medizin."
So wird der Präsident der Ärztekammer, Professor Ulrich Montgomery, zitiert. In seiner Presseerklärung von heute Morgen warnt Montgomery Hamburg vor einem Alleingang und bezeichnet genau dieses Gesetz als gefährliches Experiment.
Nicht nur Montgomery, auch der Präsident der Zahnärztekammer, von Laffert, hat am gestrigen Tage vehement diesem Gesetzentwurf widersprochen. Nicht nur die Standesvertreter der Ärztekammer bemühen sich deutlich zu machen, welchen Irrweg der Senat hier eingeschlagen hat. Auch die Vertreter der jeweiligen Betroffenen, und einer sitzt dort oben, der Kollege Klüver des dbb beamtenbund und tarifunion, lehnen vehement Ihr Gesetzesvorhaben ab.
Dann werfen wir doch einmal einen Blick nach Berlin und wir stellen fest, dass in dortigen Sondierungsgesprächen das Thema Bürgerversicherung schlicht und ergreifend vom Tisch ist. Im Übrigen auch eine vollkommen falsche, missverständliche
und, ich meine auch, irreführende Namensgebung, denn Bürgerversicherung dürfte es nicht lauten, sondern es müsste eigentlich eher Volkszwangsversicherung heißen, Einheitsbreiversicherung oder wie auch immer Sie genau dieses nennen möchten.
Ja.
Liebe Kollegin Gallina, erstens hätten Sie sich noch einen Moment gedulden müssen, bevor Sie Ihre Zwischenfrage stellen, dann wäre ich dazu gekommen.
Zu Nummer 2 hätten Sie mir wenigstens in den ersten zwei Minuten und 45 Sekunden aufmerksam zuhören müssen. Nicht ich habe das so gesagt, sondern der Präsident Montgomery, den ich zitiert habe.
Zurück zum Thema. Während sich Olaf Scholz und seine SPD in Berlin zu diesem Thema nicht durchgesetzt haben oder womöglich sogar die Erkenntnis in den Sondierungsgesprächen gekommen und gereift ist, dass dieses Vorhaben unsinnig ist, bleibt man in Hamburg bei dem einmal eingeschlagenen Weg. Nun kommt es als Versuchskaninchen, darf dann hier in Hamburg im Versuchslabor des Amtszimmers des Bürgermeisters oder der Frau Senatorin der öffentliche Dienst herhalten. Sehr geehrte Frau Senatorin, für Ihren parteipolitisch-ideologisch verblendeten Weg taugen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht.
Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben auch keine Lust, nach Ihrer politischen Tagesform und Laune Versuchslabormäuse zu sein.
Wir haben den Anspruch auf Verlässlichkeit und Sicherheit in einem System, welches sich jahrzehntelang bewährt hat und welches im Übrigen auch verfassungsrechtlich geschützt ist, um die Eingangsfrage von Frau Gallina, zu der ich jetzt komme, noch zu erläutern.
In Berlin, lieber Herr Quast, hat man auch einen akzeptablen, vernünftigen Weg gewählt, indem man nämlich die Parität wiederhergestellt hat. Das wollten Sie, das wollte Lauterbach, das wollte Ihre rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, das wollte die CDU. Also können wir dann doch auch so diesen Weg ohne diese ideologische Verblendung, die Sie im Kopf haben, vernünftig gehen.
Lassen Sie mich, vermutlich erst in einer zweiten Runde, noch auf einige Teilaspekte Ihres Gesetzes eingehen. Frau Senatorin, ich kann nur an dieser Stelle sagen, dass das, was Sie bisher in Ihr Gesetz hineingeschrieben haben, schlicht und ergreifend aus Sicht der CDU-Fraktion unausgegoren, unausgereift und, dazu werde ich in einer zweiten Runde kommen, verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Kommen Sie zur Einsicht, bevor Ihnen ein Verfassungsgericht genau diese Einsicht ins Stammbuch schreibt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Also, Herr Tode, anfangen will ich damit, dass natürlich wir alle hier im Parlament und hoffentlich auch der Gesetzentwurf nicht dazu führen sollen, dass Sie Ihre Probleme mit Ihrem privaten Zahnarzt und Ihren Zahnproblemen nicht lösen können. Dafür
können wir nichts und das wollen wir auch nicht tun.
Ich sage auch einmal in aller Deutlichkeit: Die Vertreter der Regierungskoalition müssen sich dann auch schon einmal einig sein. Frau Blömeke stellt sich hierher, hält ein rauschendes Plädoyer für die Bürgerversicherung,
Herr Rosenfeldt und die Senatorin sagen hier vorn, der Hamburger Gesetzentwurf habe nichts, aber auch gar nichts mit der Bürgerversicherung zu tun. Nun denn.
Wo das Problem ist, Frau Schaal? Dass Sie unter Ihren Koalitionspartnern offensichtlich nicht so richtig wissen, wo Sie hinwollen.
Aber lassen wir es. Sehr geehrte Frau Senatorin, ein bisschen überrascht bin ich schon gewesen. Ihre Formulierung läuft darauf hinaus, dass diejenigen, die Beamte und in der GKV sind, bisher eine Strafzahlung absolvieren müssen. Dann frage ich mich oder wir uns alle hier im Parlament aber schon, warum Sie seit 2011, seitdem Sie Senatorin sind, nicht dafür gesorgt haben, dass diese Strafzahlung abgeschafft wird, und erst heute mit so einem ideologisch verbrämten Gesetz hierherkommen und sagen: Über diesen Weg mache ich das. Lächerlich.
Lassen Sie mich noch einmal auf einige Teilaspekte des Gesetzentwurfes eingehen. Da führen Sie aus, dass die Einführung einer Pauschale freiwillig und unwiderruflich ist, und glauben, damit dem betroffenen Personenkreis ein individuelles Entscheidungsrecht eingeräumt zu haben. Vollkommen außer Acht lassen Sie an dieser Stelle, dass das Wahlrecht zwischen einer individualisierten und pauschalen Beihilfe mit Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz schlicht und ergreifend nicht vereinbar ist.
Das tun ja vielleicht noch andere, Herr Pein. Bleiben Sie doch locker.
Aber bevor wir den Weg nach Karlsruhe wählen, sollten wir vielleicht erst einmal den Senat davor bewahren, derartige Fehler zu machen.
Entscheidet sich der Beamte für die pauschale Beihilfe – und es ist vollkommen egal, Herr Tode, ob in der PKV oder in der GKV, das hat doch über
haupt nichts miteinander zu tun, ob dies in der GKV oder PKV geschieht –, entledigt sich der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht aus genau dieser persönlichen Verantwortung. Der Dienstherr hat keinen Einfluss auf das Versorgungsniveau in der GKV oder in der PKV – ich hoffe, lieber Herr Tode, an dieser Stelle werden Sie mir nicht widersprechen – und wegen des beabsichtigten unwiderruflichen Wegfalls auch keine Möglichkeiten, amtsunangemessen Versorgungslücken zu schließen. Das ändert übrigens auch nichts daran, dass die Gewährung einer zusätzlichen Beihilfe im Ausnahmefall nach Paragraf 80 Absatz 9 des Hamburgischen Beamtengesetzes zur Vermeidung unbilliger Härten unberührt bleibt, wie Sie es formulieren. Und bei der Pauschale schreiben Sie in den Gesetzentwurf "mögliche", Frau Senatorin. Aber genauso nebulös bleiben Sie dann auch bezüglich der Steuerfreiheit. Da heißt es doch tatsächlich in Ihrem Gesetzentwurf – ich zitiere –:
"Bei der Gewährung einer pauschalen Beihilfe handelt es sich um eine neue Form der Leistung. Da sie als pauschale Fürsorgeleistung mit den sozialversicherungsrechtlichen Ausgaben des Arbeitgebers nach §§ 249 bzw. 257 SGB V vergleichbar ist, geht der Senat davon aus …"
das steht da so –
"dass die Pauschale für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers"
nach den einschlägigen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes
"steuerfrei ist."
Liebe Frau Senatorin, glauben und hoffen soll ja bekanntermaßen Berge versetzen. Hier in der norddeutschen Tiefebene würden wir uns bei einer parlamentarischen Befassung mit einem Gesetzentwurf eher mit Tatsachen, Fakten und nötigenfalls, falls vorhanden, auch fachlich vertieftem Wissen des Senats auseinandersetzen als mit vagen Vermutungen. Wovon der Senat und der Bürgermeister sonst so ausgehen, das haben wir ja nun im letzten Jahr beim G20-Gipfel unter Beweis gestellt.
Und so ziehen sich die Prognosen und vagen Vermutungen wie ein roter Faden durch Ihren Gesetzentwurf. Auch bei den Kosten und Auswirkungen bleiben Sie vage und nebulös. Da beziffern Sie im Gesetzentwurf bei den Schätzungen, welche Ausgaben auf den Haushalt zukommen, die Mehrkosten im Jahr 2018 auf geschätzte 2,4 Millionen Euro und auf mindestens 5,8 Millionen in den Folgejahren. Sie schreiben im nächsten Satz, dass die genaue Anzahl der freiwillig in der GKV versicherten Beamten gar nicht bekannt ist, weil dieses Merkmal bisher gar nicht erfasst worden sei. Das veran
lasst uns, nach wie vor dabei zu bleiben, dass dieser Gesetzentwurf verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist. – Vielen Dank.
Ich habe die Frage, Frau Blömeke: Was machen Sie denn mit den Beamten, die dann möglicherweise, wenn das Gesetz in Hamburg Realität wird, in das Land Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein et cetera wechseln, wo genau diese Gesetzesvorlage nicht da ist? Dieser Beamte wäre dann, wenn er davon Gebrauch macht, in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Das gibt es dort nicht. Zahlt der Hamburger Senat dann den
nicht mehr Hamburger Staatsbediensteten in Schleswig-Holstein diese Pauschale weiter?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr geht fast nicht, lieber Arno Münster; an der Stelle sind wir dann eher Großkoalitionäre.
Meine liebe Frau Schneider, Sie scheinen offensichtlich eine Ausgabe des Grundgesetzes zu haben, der für Artikel 8 mindestens drei Absätze beinhalten muss. Diesen letzten, dritten Absatz finden wir alle hier nicht in unserer Ausgabe des Grundgesetzes. Er muss wohl heißen: Ein Recht auf Campen, umsonst, schön und bequem, muss es in dieser Stadt geben. Das gibt es nicht, und deswegen ist Ihr Antrag, liebe Frau Schneider, liebe LINKE, aus Absurdistan.
Wir sind stolz darauf, dass wir dieses Grundrecht, die Freiheit, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, in unserem Grundgesetz definiert haben. Es ist einfach absurd, dass dieser Antrag der LINKEN behauptet, dass es ein Grundrecht auf Campen in einer Stadt gibt und der Senat obendrein noch dafür sorgen soll, dass die Camper hier irgendwo ein Plätzchen finden. Das ist einfach, mit Verlaub … – nein, ich will mich an den parlamentarischen Sprachgebrauch halten.
Abgesehen davon, Frau Schneider, gibt es ein Verwaltungsgerichtsurteil aus Aachen vom Mai 2015,
in dem ein Verwaltungsgericht festgestellt hat:
"Die zu einem Protestcamp gehörenden Zelte und sonstigen baulichen Anlagen unterfallen nicht dem Schutz des Art. 8 GG, wenn sie für die beabsichtigte Meinungskundgabe nicht funktional oder symbolisch notwendig sind."
Ich würde Ihnen einmal raten, dieses Urteil zu lesen.
Meine Damen und Herren! Der Absatz 2 dieses besagten Artikels sagt sehr klar, dass für Versammlungen unter freiem Himmel ein Recht beschränkt werden kann und darf. Genau dies hat die Versammlungsbehörde getan, und das ist richtig und das ist gut so aus Sicht der CDU-Fraktion. Deswegen werden wir Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Senatorin, mit dem Thema Salafisten in dieser Stadt ist unweigerlich lange verbunden gewesen das Thema "Lies!"-Aktionen. Nach dem Verbot der Kampagne "Lies!" schien die Werbeaktion von Salafisten in dieser Stadt seit dem vergangenen Jahr beendet, doch seit März stellen wir fest, dass die radikalen Muslime in Hamburg jetzt eine neue Strategie verfolgen. Sie verteilen nicht mehr die heilige Schrift des Islam, sondern eine Biografie des Propheten Mo
hammed. Wie stellt sich die Behörde auf diese neue Strategie ein und wie geht sie damit um?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ja, da war schon Schluss, Kollege Münster, aber es gibt ja noch die Chance für eine zweite Runde.
Nachdem wir nun gehört haben, dass sich zwischen SPD und AfD zu dem angemeldeten Thema ein bisschen gestritten wird, wie es um die Fakten bestellt ist, versuche ich einfach einmal, die Fakten zu benennen.
Hören Sie doch einfach zu.
Der leichte Rückgang bei den Straftaten darf doch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir uns nach wie vor auf einem Zehnjahreshoch befinden und die Aufklärungsquote marginal zurückgegangen ist. Und zu diesen Fakten gehört einfach schlicht und ergreifend ein massiver Anstieg bei den Sexualdelikten um 25 Prozent. Es gehört dazu ein deutlicher Zuwachs bei den Rauschgiftdelikten – das sind die Fakten. Und es gehört dazu, dass wir nach wie vor eine gefestigte, eine verfestigte Rauschgiftszene haben in St. Pauli, St. Georg und in der Schanze. Es gehört dazu, dass wir 75 Drogentote in 2016 zu beklagen hatten und damit auf einem dramatischen, hohen Niveau liegen, wie auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz – wen wundert es, wenn man sich ansieht, wer dort regiert.
Lieber Herr Dr. Dressel, das sind Fakten. Die sind recherchierbar, sie sind nachlesbar. Und zu diesen Fakten gehört auch, dass die Aufklärungsquote deutschlandweit bei 54 Prozent liegt und in Hamburg bei 43,1 Prozent. Das ist kein Ruhmesblatt.
Und es gehört auch dazu, dass die Häufigkeitszahl, also die Zahl der gemessenen Straftaten je 100 000 Einwohner, in Deutschland bei 7 161 liegt
und in Hamburg, wen wundert's, bei 12 977 – ein trauriger Rekord, lieber Dr. Dressel. Aber in der falschen Richtung.
Ich kann verstehen, dass die SPD-Führung geradezu gejuchzt und gejauchzt hat, als sie heute Morgen das "Hamburger Abendblatt" aufschlug und sah: Die Einbruchskriminalität geht zurück. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie selbst, Ihr Senat, posaunt ständig herum, dass derartige Zwischenstände nicht unbedingt realitätsnah seien und nicht gezählt werden dürften. Wenn die Zahl dann aber gut ist, kriegen Sie sich gar nicht wieder ein. Machen wir doch einmal die Bilanz am Ende des Jahres, lieber Dr. Dressel, und schauen wir dann einmal nüchtern die Fakten an, ob es so geblieben ist.
Zum Thema Einbruchskriminalität. Warum ist denn der Einbruchsdiebstahl so deutlich zurückgegangen? Wir haben im Jahr 2015 – und mit wir meine ich nicht etwa den rot-grünen Senat, sondern die ehrbare und gute und nachhaltige Arbeit der Polizei – die Besondere Aufbauorganisation Castle eingesetzt, und diese BAO Castle hat allein in dem ersten Halbjahr ihres Bestehens dafür gesorgt, dass wir eine Aufklärungsquote von sage und schreibe 53,7 Prozent hatten. Diese 53,7 Prozent in den nur von ihr übernommenen Fällen sagt doch deutlich etwas darüber aus, wie es ist, wenn man Polizei arbeiten lässt, wenn man Polizei entsprechend mit Personalressourcen ausstattet. Am Schluss kann man sagen, wie erfolgreich Polizeiarbeit ist, aber nicht die Arbeit des rot-grünen Senats, denn dort liegt der Einbruchsdiebstahl nach wie vor bei 11,9 Prozent. Das ist kein Ruhmesblatt.
Die Professionalität, die Bereitstellung ausreichender Personalressourcen, das erwarten wir als CDU-Fraktion als Standard und nicht etwa als die rühmliche Ausnahme. Sie sehen bereits in diesem Jahr, dass die operativen Einheiten deutlich zurückgegangen sind, die die BAO Castle unterstützen, weil der G20 im Raum steht, weil Objektschutzmaßnahmen im Raume stehen. Sie werden erleben, dass dieser Rückgang bei den Einbruchskriminalitätszahlen, wenn Sie so weitermachen, nicht funktionieren wird. Und was macht der Senat? Er bildet kurzfristig Schwerpunkte, weil die entsprechenden Zahlen durch die Decke gehen, und versucht pausenlos, dieses Ganze zu kaschieren.
Lieber Kollege Münster! So etwas falle nicht vom Himmel, haben Sie zur Arbeit der Polizei gesagt. Ich sage Ihnen: Einige Ihrer steilen Thesen lassen selbst den einen oder anderen Rot-Autonomen in
der Roten Flora vom Barhocker fallen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Arno Münster, das war schon ein Bravourstück, was Sie hier gerade abgeleistet haben.
Nun klatschen Sie mal nicht zu früh.
Jetzt kommt nämlich mein Zitat: Die Akademie platzt aus allen Nähten. Ja, das stimmt. Aber nicht so, wie Sie es denken, weil dort so viel Personal herumläuft, sondern weil sie keinen Platz haben, weil sie ein Platzproblem haben. Dazu habe ich übrigens zwei Schriftliche Kleine Anfragen gestellt, lieber Kollege Münster.
Um einmal zurückzukommen auf die Worte des Senators: Werter Herr Senator, hier im Hause in den Mund zu nehmen, dass es bei dieser Debatte unanständig sei, die Arbeit der Polizei kleinzureden … Das hat, zumindest aus meiner Sicht, von ganz links bis ganz rechts niemand getan.
Es ist in erster Linie unanständig, Herr Senator, wenn Sie der Polizei nicht die nötigen Personalressourcen zu einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung stellen. Das nenne ich unanständig.
Mal ehrlich, die Zahlen, die Sie hier vorgestellt haben, werter Herr Senator, mit Einbruchsrückgang ohne Ende: Ja, Rückgang ohne Ende – auf einem Niveau, wo wir im Jahr 2015 einen Anstieg bei der Einbruchskriminalität von 20 Prozent hatten, und im darauffolgenden Jahr 2016 ist es nicht einmal geschafft worden, auf diesem Niveau darunter zu
bleiben. Das sind Ihre Zahlen, werter Herr Senator. Ein bisschen mehr Fakten, ein bisschen mehr Nachhaltigkeit und Ehrlichkeit.
Ich sage Ihnen das noch einmal in aller Deutlichkeit: Die Arbeit der Polizei Hamburg ist nun wahrlich hervorragend. Sie haben dafür zu sorgen als Senator, mit Ihrem Finanzsenator – und diese Verantwortung sind Sie schuldig geblieben –, im Doppelhaushalt entsprechend Stellen der Polizei zur Verfügung zu stellen, damit sie eine gute Arbeit machen kann.
Kommen wir doch noch einmal zurück zum Thema BAO Castle. Ich habe selbst in meinem Debattenbeitrag eben gesagt, dass die Arbeit der BAO Castle erfolgreich ist. Der Punkt ist doch, dass dieser Senat hergeht und an den Stellen, wo er meint, dass es in der Öffentlichkeit opportun ist, und wenn die Medien über dramatische Anstiege berichten, Schwerpunkte bildet und dafür aus anderen Bereichen abzieht. Genau dort ploppt die Kriminalität dann auf, und Sie stellen sich hin und sagen: Aber hier war ich erfolgreich. Sie sind es sowieso nicht; wenn, dann ist es die Polizei Hamburg.
Und genau diese Personaldecke an der einen oder anderen Stelle zu streichen
letzter Satz – ist keine Bekämpfung von Kriminalität, ist kein Schutz vor Kriminalität, das ist schlicht und ergreifend Kriminalität verwalten. Das wollen wir als CDU nicht.
Meine sehr verehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Ich begrüße die Präsidentin, ich war der Meinung, es hätte sich jetzt gerade etwas geändert, es ist immer noch die Präsidentin.
Gut, also zum Thema. Vielleicht sollten wir an dieser Stelle alle im Hause langsam wieder ein bisschen verbal abrüsten.
Warum habe ich wohl geglaubt, dass Herr Dressel sich darüber besonders freut und vor Enthusiasmus geradezu aus dem Häuschen ist?
Also, ich wiederhole, ein bisschen verbal abrüsten, dafür bin ich doch bekannt, Herr Dressel, und zum parlamentarischen Sprachgebrauch zurückkommen.
Was ist passiert? Der ver.di-Bezirk Weser-Ems im Niedersächsischen hat einen klaren Fehler gemacht. Es war unglücklich, was dort formuliert worden ist. Das hat der Kollege Rose auch eben noch einmal deutlich dargestellt. Der Bundesverband, der Bundesvorsitzende, Herr Bsirske, hat sich ebenfalls dafür entschuldigt, es ist von den Internetseiten gelöscht worden und es war schlicht und ergreifend auch aus meiner Sicht, aus Sicht der CDU, vollkommen daneben, was in dieser "ver.diMobbingfibel" – das ist übrigens ein Begriff der "Bild"-Zeitung, den Sie da gewählt haben – nieder
geschrieben worden ist. Aber vor diesem Hintergrund, werter Kollege Nockemann, nun gleich den Bogen zu schlagen vom ver.di-Bezirk Weser-Ems zu Erdogan in der Türkei, ist, mit Verlaub, aus meiner Sicht ein bisschen mehr als weit hergeholt. Von daher denke ich einfach einmal, das ist etwas, bei dem ich nicht ganz verstehe, was uns das hier im Hamburgischen Parlamentsbetrieb vertieft beschäftigen soll.
Herr Nockemann, Sie dürfen sich gleich noch einmal echauffieren und aufregen, nach mir. Ich glaube, es ist alles ein bisschen politisch hochgetrieben worden von der AfD, ein Fehler, der ver.di zulasten liegt und bei dem doch auch eindeutig bekannt worden ist, dass es ein Fehler war. Aber vor diesem Hintergrund sollte man schlicht und ergreifend ein wenig die Kirche im Dorf lassen.
Das, was Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD, an dieser Stelle, glaube ich, wirklich nicht getan haben, ist, die Kirche im Dorf zu lassen. Ihr Antrag zielt darauf ab nachzuforschen, wo in Hamburg diese Mobbingfibel noch verteilt worden ist. Es gibt zumindest bisher keine Erkenntnisse darüber, dass das so passiert ist, nachdem sie zurückgezogen worden ist. Da wollen Sie uns gleich noch – ja, Herr Nockemann – helfen und uns Hintergründe nennen, das haben Sie bisher nicht getan, das sind Sie schuldig geblieben. Darüber hinaus fordern Sie den Hamburger Senat auf, das vertieft zu untersuchen. Ich glaube, das ist ein bisschen weit hergeholt, denn für den Bezirk Weser-Ems ist der Hamburger Senat nun einmal nicht zuständig. Also von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir als CDU-Fraktion werden weder eine Überweisung an einen Ausschuss noch dem Antrag selbst folgen. Und alles andere ist, glaube ich, schlicht und ergreifend zu diesem Thema gesagt worden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Einzige, was Sie vergessen haben, Herr Tabbert, war, am Schluss den Hinweis zu geben, dass Sie unserem Antrag später zuzustimmen werden. Den Antrag der AfD werden wir in dieser Form auch ablehnen, mit einer ähnlichen Begründung.
Aber lassen Sie mich anders beginnen. Da rieben wir uns doch heute Morgen in der CDU-Fraktion tatsächlich die Augen. Vollkommen überraschend stellten wir fest, dass der werte Herr Senator Steffen Kriminalität bekämpfen will. Ich glaube, genauso überrascht hat Senator Grote geguckt; er will auch die Kriminalität bekämpfen.
"Mit DNA-Analyse Verbrecher jagen!"
So stellt der grüne Justizsenator via Überschrift in der "Hamburger Morgenpost" den heutigen Antrag der CDU der Öffentlichkeit vor. Bravo, Herr Steffen, Sie versuchen offensichtlich, den Titel Skandalsenator loszuwerden, und gehen lieber mit dem von uns gestellten Antrag des Kollegen Seelmaecker in die Öffentlichkeit und verkünden ihn via "Hamburger Morgenpost".
Der Ansatz ist okay, aber lassen Sie uns zum Inhaltlichen kommen. Was vor knapp 30 Jahren unvorstellbar war, ist heute gängige Praxis. Der genetische Fingerabdruck revolutionierte die Kriminalistik und bringt Ermittler häufig auf die richtige Spur. Er ist wichtiger Bestandteil erfolgreicher Arbeit von Kriminalisten und letztendlich auch Gerichtsmedizinern. Mithilfe der DNA-Analyse sind heute praktisch alle menschlichen Körperzellen molekulargenetisch auswertbar. Nach heutiger gültiger Rechtslage, es geht um den besagten Paragrafen 81e der Strafprozessordnung, dürfen wir bei aufgefundenem Spurenmaterial lediglich Abstammung, Identität und Geschlecht bestimmen.
Sie haben vollkommen recht, Herr Tabbert, das Geschlecht ist erst 2004 hinzugekommen. Damals gab es eine sehr gute Diskussion darüber, was alles machbar und möglich ist. Nur: Im Jahr 2004 war die Technik noch nicht so weit vorangeschritten, denn hätte sie die anderen Bereiche ebenfalls feststellen wollen, hätte sie in den Bereich der codierten Bereiche hineingehen wollen. Das wollen wir nicht, das wollen Sie nicht; ich glaube, das wollen die meisten nicht.
Hier genau setzt aber der Punkt an, dass wir nach dem revolutionierenden Fortschritt von vor über 30 Jahren mittlerweile eine große Kluft zwischen dem Stand der Technik und der heutigen Gesetzeslage haben. Die vorhandenen Möglichkeiten der Technik werden bei Weitem nicht genutzt, sie können aber erhebliche Vorteile bringen. Dass dies so ist, zeigt allein das von mir gerade geschilderte Beispiel aus dem Jahr 2004. In den 13 Jahren, die mittlerweile ins Land gegangen sind, ist die Technik so weit vorangeschritten, dass die Vorteile aus unserer Sicht in vier Punkten auf der Hand liegen.
Erstens: Durch die Erfassung der äußerlich sichtbaren Merkmale würden gezielte Ermittlungs- und Fahndungsansätze nach unbekannten Tätern die Polizei zielgerichtet voranbringen.
Zweitens würde der Kreis der Verdächtigen eingegrenzt und gleichzeitig falschen Verdächtigungen der Boden entzogen.
Drittens: Die Fahndungs- und Ermittlungsarbeit der Polizei im Einzelfall könnte erleichtert werden, damit wir uns großartige Massengentests möglicher
weise schenken können und sie nicht mehr notwendig werden.
Und viertens: Das Risiko der Wiederholungsgefahr insbesondere bei Gewaltverbrechen könnte minimiert werden.
Allein diese vier Punkte rechtfertigen aus Sicht der CDU-Fraktion, dass man sich zwingend neu mit der Rechtslage beschäftigen muss, wenn die Technik weiter vorangeschritten ist, wie es 2004 auch im Raume stand. Wir müssen die Prüfung einer umfassenderen Nutzung von DNA-Spuren voranbringen.
Ich zitiere einmal – ich nehme jetzt nicht meinen Kollegen Jan Reinecke vom BDK; es ist auch richtig, was er gesagt hat – den LKA-Chef von BadenWürttemberg:
"Das würde uns einen großen Schritt voranbringen."
Und weiter wird er in einem Interview wie folgt zitiert:
"Die DNA ist ein stummer Zeuge, ein Zeuge wie jeder andere auch. Wir wollen nicht mehr sehen als das, was ein anderer Zeuge auch sehen und berichten kann."
Ich glaube, der LKA-Chef hat es wunderbar auf den Punkt gebracht.
Last, but not least, lieben Kollegen von der AfD: Ihr Antrag ist gar nicht so verkehrt – das hat der Kollege Tabbert festgestellt, das kann auch ich feststellen –, nur kommen Sie zu einem falschen Petitum. Wenn Sie schon manifestieren wollen, wie der Paragraf 81e in der Strafprozessordnung geändert werden soll, dann müssen Sie doch vorher, genau wie in unserem Petitum, erst einmal abwarten, wie die Bundesjustizministerkonferenz sich damit beschäftigt. Das wäre unser Ansatz, werter Herr Senator Steffen. Nehmen Sie unseren Ansatz. Stimmen Sie unserem Antrag zu und wir sind einen guten Schritt weiter. – Vielen Dank.
Lieber Kollege Münster, wo genau im Haushaltsplan 2017/2018 finden wir denn die 300 Stellen, die Sie gerade avisiert haben? Das würde ich gern wissen, damit wir das alle nachschlagen können.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war Emotionalität pur, werter Kollege Rose.
Aber man muss doch einmal ein wenig zur Nüchternheit, zur Sachlichkeit zurückkommen.
Ich habe Zeit, das ist die letzte Debatte. Wenn Sie die Zeit auch mitgebracht haben, ich habe damit kein Problem.
Dann schauen wir uns doch einmal sachlich und nüchtern den Antrag an. Es geht hier um Bekämpfung von politischem Extremismus, religiösem Fanatismus. Ich habe immer geglaubt, dass in diesem Parlament nicht nur die CDU von ganz rechts bis ganz links diese Thesen eigentlich hätte alle unterschreiben können. Zumindest wir können es als CDU, und wir halten es für schlicht und ergreifend verkehrt und falsch, wenn man dann durch öffentlich geförderte Gelder einen Extremismus oder die Organisationen, die diesem Extremismus nahestehen, in solche Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser hineinkommen lässt und sie dort reden lässt.
Ich glaube, an dieser Stelle wären wir vollkommen einer Meinung, wenn wir jetzt über eine der NPD nahestehende Organisation oder so Durchgeknallte und Verrückte wie den Ku-Klux-Klan reden würden, der so ein Stadtteilkulturzentrum allen Ernstes …
Frau Schneider, wenn Sie etwas zu sagen haben, können Sie gleich nach mir noch reden. Regen Sie sich doch nicht so auf.
Ja, aber meine Debattenrede auch nicht.
An dieser Stelle glaube ich, muss man dem Extremismus Paroli bieten. Dem Extremismus Paroli bieten ist zumindest auch die Auffassung der CDU. Ich will das an dieser Stelle gar nicht vertiefen. Ich will auch in Richtung der AfD sagen: Liebe Kollegen der AfD, lieber Herr Nockemann, ein bisschen mehr Klarheit in diesem Antrag wäre Ihnen auch mit der jungen parlamentarischen Erfahrung, die Sie erst haben, doch auch Genüge gewesen, denn das Petitum, das da steht, worauf soll denn das hinauslaufen?
Jetzt frage ich Sie einmal nach der Praktikabilität eines solchen Antrags. Da stellen Sie sich hierher, Herr Nockemann, und sagen, da müsse man googeln, da müsse man den Verfassungsschutzbericht lesen und so weiter und so fort. Aber einmal sehr nüchtern heruntergebrochen auf ein Stadtteilkulturzentrum, das Bürgerhaus in Wilhelmsburg, in dem fast alle Parteien ihre Veranstaltungen abhalten: Sollen die denn jedes Mal hergehen und erst einmal den Verfassungsschutzbericht lesen und googeln, weil irgendeine Organisation, die denen dort nicht bekannt ist, eine Veranstaltung angemeldet hat? Das ist schlicht und ergreifend ein bisschen Nonsens, Herr Nockemann. Da hätte ich auch schon erwartet, dass man im Petitum einmal ein bisschen klarer und deutlicher formuliert, dass man den Extremismus ablehnt, aber dass man nicht so pauschal sagt, der Senat hat zu machen und zu tun, und hinterher gar nicht weiß, wie das in der praktischen Auswirkung dann vonstatten gehen soll.
Kurz und gut, ich verstehe auch Teile der Rede von Herrn Rose nicht, der sich mit einer Emotionalität in diesen Antrag geradezu verbissen hat. Ich finde, wir sollten ein bisschen zur Gelassenheit zurückkommen, wir sollten diesen Antrag an den zuständigen Innenausschuss überweisen und den Kollegen der AfD noch einmal klarmachen, wie man ein vernünftiges Petitum an den Senat formuliert. Das kann man dann gemeinsam machen. Wir
als CDU sind dazu bereit, freuen uns auf eine Diskussion und werden einer Überweisung an den Innenausschuss zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ein Schelm, wer Böses glaubt, Herr Tabbert, bei Ihrer Rede, konsequent Straftäter abzuurteilen, die zuvor von der SOKO Castle dingfest gemacht worden sind. Mein lieber Herr Tabbert, gelegentliches Lesen von Schriftlichen Kleinen Anfragen, auch wenn sie aus der Opposition kommen, hilft und bildet. 21 verurteilte Straftäter, die die SOKO Castle festgenommen hat, so brachte es meine Anfrage zutage, sind dramatisch abgeurteilt worden, in der Spitze zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung; niemand sitzt in der Hamburger Haftanstalt. Das ist für uns nicht konsequent und hart abgeurteilt.
Fangen Sie doch gar nicht erst an, einen Keil zwischen Polizei und Justiz zu treiben.
Auch für uns hat die Medaille zwei Seiten. Die Verstärkung der Justiz begrüßen wir nicht nur, sondern der Kollege Seelmaecker hat sie immer wieder wiederholt, wiederholt, wiederholt. Offensichtlich ist jetzt bei Ihnen etwas hängen geblieben und Sie fangen an, etwas umzusetzen.
Aber zurück zum Thema. Ich kann in der Kürze der Zeit gar nicht alles wiedergeben, was der Senator von sich gegeben hat. Also, werter Herr Senator, 500 Stellen – Ihre Rechnungsweise erschließt sich, glaube ich, keinem im Parlament. Sie sprechen von einer Aufstockung von 7 700 Vollzugsstellen auf 8 000, macht summa summarum aus unserer Sicht 300, und rechnen die 200 Stellen, die nur fremdgenutzt sind und im Verwaltungsbereich ur
sprünglich von den Kommissariaten kommen, hinzu und machen daraus 500 neue Stellen. Das ist doch schlicht und ergreifend Unsinn; das ist Quatsch. Es gibt 300 neue Stellen. Dazu haben wir Ihnen gesagt, das sei der richtige Weg, das sei ein vernünftiger Ansatz. Aber dann fangen Sie doch nicht mit solchen Zahlentrickspielchen an, mit denen Sie alle nur nerven.
Mit Verlaub, Herr Senator, wenn Sie davon sprechen, dass laut einer Umfrage 78 Prozent der Bevölkerung hinter der Polizei stehen und die Arbeit der Polizei als hoch bewerten, dann entspricht das dem, was wir schon seit Ewigkeiten sagen. Aber genau diese Bevölkerung sagt doch nicht, dass Sie als Senator oder die rot-grüne Innenpolitik gut sind. Sie sagen, dass die Polizistinnen und Polizisten einen guten Job machen. In sie haben sie Vertrauen, aber nicht in Ihre Politik.
Ach, Herr Münster, Sie haben sich das mit den 500 neuen Stellen so lange aufschreiben lassen, dass Sie es dann nur noch plump hier vortragen und glauben, Sie hätten die Weisheit neu erfunden.
Im Übrigen: Wenn bei Ihnen, verehrter Kollege Münster, schon der Verzicht auf Stellenstreichungen ein Meilenstein ist,
dann möchte ich bei Ihnen nicht meilenmäßig unterwegs sein, denn dann endet das mit Ihren springenden Meilen in einer Katastrophe.
Lassen Sie uns doch, werter Herr Dressel, schlicht und ergreifend ein paar Fakten aneinanderreihen:
201,7 Stellen beim Polizeivollzug sind nicht besetzt; das ist Fakt laut einer Antwort Ihres Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage von mir. 177 Verwaltungsstellen sind nicht besetzt, 70 AiPStellen sind nicht besetzt, 35 Polizeibeamte im Objektschutz eingesetzt. Das alles ist rot-grüne Politik und nicht nach dem Geschmack unserer Fraktion.
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Herr Lenders, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dressel?
Nein, jetzt nicht.
Was antwortet der Senat in der Anlage der SKA des Kollegen Gladiator als unserem innenpolitischen Sprecher, der die Frage stellte, ob es eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Personalmangel bei der Polizei gäbe? Ja, die sei schon vorhanden. Im Februar 2016 gab es 59 abgemeldete Funkwagen, im März 2016 84, im April 2016 85 und im Mai 2016 128 abgemeldete Funkwagen, die die Grundlast unterschritten haben und nicht mehr auf der Straße waren. Und das ist dann die Antwort Ihres Senats auf innenpolitische Fragen des innenpolitischen Sprechers der CDU.
Nächste Anfrage des Kollegen Warnholz: Wie viele Überstunden wurden in der Polizei produziert Anfang des Jahres? Was kommt dabei heraus? Antwort: 1 004 388 Überstunden, 209 000 Stunden allein im Bereich Einsatz, 375 000 Stunden im Bereich der Polizeikommissariate.
Und der Senat antwortet, 17 Millionen Euro seien erforderlich, um diese Überstunden auszuzahlen. Wo sind sie? Nirgends. Weit und breit nichts zu sehen, im Haushalt nicht abgebildet.
Das nennen wir als CDU-Fraktion keine vernünftige Innenpolitik. Bei Ihnen liegt gar nichts in guten Händen, vor allem nicht die Innenpolitik.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Münster, vieles von dem, was Sie eben vorgetragen haben, findet auch in meiner Fraktion Zustimmung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sie bezüglich der Zahlen nochmals deutlich gemacht haben, dass es wünschenswert wäre, der Antrag der CDU würde eine Mehrheit bekommen.
Ja, das wäre auch aus unserer Sicht wünschenswert.
Ich will Ihnen auch sagen, warum. Die Bedrohung durch den islamistischen Terror betrifft die gesamte freie Welt, sie betrifft uns alle. Die grausamen Anschläge von Paris, Istanbul oder Brüssel und anderenorts haben gezeigt, dass vor allem Metropolen, die für Offenheit, für Toleranz und Freiheit stehen, im Fadenkreuz der Terroristen sind. In Hamburg müssen wir von knapp 300 salafistischen Dschihadisten ausgehen, das ist die aktuell geschätzte Zahl des Verfassungsschutzes, von denen etwa 20 aus den Kampfgebieten in Syrien zurückgekehrt sind, weiteren 17 Personen wurde die Ausreise untersagt.
Wir müssen die Bedrohung, meine Damen und Herren und lieber Kollege Münster, ernst nehmen, insbesondere die Bedrohung, die von diesen Personen ausgeht, und wir müssen dieser Bedrohung mit aller Entschlossenheit entgegentreten. Darüber dürfen wir nicht nur reden, sondern wir müssen umgehend konkret handeln und konkrete Maßnahmen zur Terrorabwehr ergreifen. Die personelle Ausstattung des Verfassungsschutzes hat, wie Sie eingangs in Ihrer Rede gesagt haben, eine absolut zentrale Bedeutung, deswegen auch der Zusatzantrag meiner Fraktion. Der Antrag der Koalitions
fraktionen hingegen sieht nur zehn neue Stellen im Landesamt für Verfassungsschutz vor.
Das ist zwar ein richtiger Schritt, Herr Abaci, aber der Weg zu diesem Ziel kann mit diesen zehn zusätzlichen Stellen aus unserer Sicht nicht erreicht werden.
Schon vor den Anschlägen von Paris, das sei an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich hervorgehoben, gab es die Zusage, gab es die Absicht, diese zehn zugesagten Stellen umzusetzen. Zum damaligen Zeitpunkt eine sicherlich auch aus unserer Sicht angemessene, richtige Entscheidung, sie ist aber aufgrund der Dinge, die passiert sind, die ich eben angesprochen habe, längst überholt. Heute wissen wir ohne jeden Zweifel, dass die Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus stetig wächst und auch Deutschland im Visier von Terroristen ist, das ist unbestreitbar. Seit den Anschlägen von Paris haben damit auch die Aufgaben des Verfassungsschutzes erheblich zugenommen, und die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind komplex, sie sind hochanspruchsvoll, sie sind vielfältig. Verfassungsschützer sorgen für Prävention, sie verhindern, dass es überhaupt erst zu Anschlägen kommt. Sie müssen in der Lage sein, Terroristen und Gefahren frühzeitig zu erkennen. Dabei kann der Verfassungsschutz deutlich früher aktiv werden, als es die Polizei rechtlich kann. Dabei liegt auch auf der Hand, je mehr personelle Ressourcen wir schaffen, desto mehr Terroristen werden erkannt, und das ist die zentrale Voraussetzung für die Verhinderung von Anschlägen. Bisher haben die Sicherheitsbehörden mit ihrer ausgezeichneten, hervorragenden Arbeit genau diese Anschläge in Deutschland verhindern können.