Wird die beabsichtigte Flucht des Hessischen Verbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht (HVL) aus der betrieblichen Altersversorgung der VBL, die durch Auflösung und Neugründung des Verbandes vollzogen werden soll, seitens der Landesregierung unterstützt oder sogar genehmigt werden?
Sehr geehrter Herr Abg. Schaus, zunächst einmal möchte ich sagen, dass es sich um einen eigenständigen Verband handelt, bei dem wir nichts zu genehmigen haben, was seine wirtschaftliche Tätigkeit angeht.
Ich komme jetzt auf die Sache selbst zu sprechen. Die Regelung der Altersversorgung der beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört zu den originären Arbeitgeberaufgaben des HVL. Der Verband ist als Arbeitgeber Mitglied in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, der VBL, in Karlsruhe. Hierdurch sichert der Verband seinen Beschäftigten eine Zusatzversorgung zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Vorstand des HVL hat in der Mitgliederversammlung am 19. April 2016 seine Mitglieder über die hohen Kosten durch die Zahlung sogenannter Sanierungsgelder durch den Arbeitgeber informiert, die Teil der Finanzierung der Zusatzversorgung bei der VBL sind. Bereits seit mehreren Jahren laufen Gerichtsverfahren des HVL gegen diese von der VBL geforderten Sanierungsgelder.
Die mit der Mitgliedschaft in der VBL verbundenen Kosten erschweren seit Jahren eine vom HVL und anderen Landeskontrollverbänden angestrebte Kooperation über die Landesgrenzen hinaus. Diese Kooperation hätte gerade angesichts der aktuellen Milchkrise für die Mitgliedsbetriebe des HVL und die gesamte hessische Landwirtschaft große Vorteile.
Angesichts der Tatsache, dass die Weiterentwicklung des HVL vor allem durch die übermäßigen Belastungen durch die Mitgliedschaft in der VBL erschwert wird, überlegt der HVL, aus der VBL auszutreten und die zusätzliche Alterssicherung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne die Mitgliedschaft in der VBL sicherzustellen. Es liegt im Interesse der Landesregierung, dass eine sachgerechte und sozial verträgliche Lösung im Interesse der gesamten hessischen Landwirtschaft und der beim HVL beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefunden wird.
Frau Ministerin, wie erklären Sie sich die Aussage des Geschäftsführers des HVL in dieser Mitgliederversammlung? Er sagte – ich zitiere wörtlich –:
Statt einer Auflösung will der HVL seinen Austritt aus der VBL prüfen. Das scheiterte in den vergangenen Jahren daran, dass die VBL für diesen Fall mit hohen Gegenwertansprüchen für die dauerhafte Finanzierung der zum Zeitpunkt des Austritts vorliegenden nicht verfallbaren Versorgungsansprüche droht, die nach Einschätzung des HVL zur Insolvenz des Verbandes führen würden.
Der HVL hat daher mein Ministerium um Unterstützung gebeten. Diese Unterstützung könnte eine Landesbürgschaft für die geforderte Gegenwertzahlung sein. Die Entscheidung über eine solche Unterstützung kann aber erst getroffen werden, wenn das vom HVL bei der VBL erbetene Gutachten über die Höhe der Gegenwertforderung vorliegt. Dann muss der HVL eine Wirtschaftlichkeitsanalyse machen. Dann erst könnten wir über die Frage reden, welche Unterstützung dem HVL gegeben werden könnte.
Frau Ministerin, nimmt der HVL Aufgaben der öffentlichen Hand wahr, die ansonsten Bedienstete des Landes Hessen wahrnehmen müssten?
Weil der HVL wichtige Aufgaben für die Landwirtschaft wahrnimmt, wollen wir natürlich gerne, dass er seine Geschäfte auch weiterhin führen kann, und zwar zugunsten der hessischen Landwirtschaft. Deswegen sind wir in Gesprächen über die Frage, wie die Geschäftstätigkeit des HVL weitergeführt werden kann.
Hat das Frühwarnsystem Mivotherm zur Verhinderung von gefährlichen Vogelschlägen in der Anflugschneise der Nordwestbahn am Frankfurter Flughafen seit seiner Inbetriebnahme 2011 jederzeit fehlerfrei funktioniert?
Sehr geehrter Herr Abg. Schaus, der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2007 legt verbindlich fest, dass die Fraport AG zur Überwachung des Vogelzugs mainaufund mainabwärts ein bildgebendes Verfahren einzusetzen hat.
Damit kann unter Einhaltung ausreichend langer Vorwarnzeiten vor Vogelschwärmen im Bereich der Kreuzung der Anfluggrundlinie der Landebahn Nordwest mit dem Main gewarnt werden. Diese Regelung setzt die Fraport AG mit dem System Mivotherm um. Das System ist seit der Inbetriebnahme der Nordbahn, also für die Anflugrichtungen 07L und 25R, seit Herbst 2011 in Betrieb und erfüllt die Vorgaben vollumfänglich.
Herr Minister, warum wurden anstatt der seinerzeit vorgesehenen fünf Messstationen nur drei in Betrieb genommen? Ist das ausreichend für die Sicherheit?
Herr Abgeordneter, ich hatte Ihnen schon in der Kleinen Anfrage Drucks. 19/3357 umfänglich zu dem Thema geantwortet. Aus unserer Sicht ist klar, dass die Fraport AG die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses einhält und dass das System funktioniert. Wir wissen, dass die Fraport AG plant, ein anderes System zum Ersatz von Mivotherm einzusetzen. Aber solange das nicht in die Realität umgesetzt wird, gehen wir davon aus, dass Mivotherm weiter betrieben wird. Nach meiner Kenntnis hat es seit 2011 keine Probleme gegeben.
Herr Minister, können Sie mir erklären, warum nur inländische Fluggesellschaften im verbindlichen Meldesystem für Vogelschläge Meldung machen müssen und ausländische, auf Rhein-Main anfliegende Fluggesellschaften nicht?
Herr Abg. Schaus, das ist mir nicht bekannt. Ich gehe aber davon aus, dass jedes Flugzeug, das einen Vogelschlag „erleidet“, dies natürlich der Kontrolle des Flughafens meldet. Wenn Sie die Realität in den letzten knapp fünf Jahren betrachten: Mir ist nicht bekannt geworden, dass es dort größere Probleme gegeben hätte.
Sehr geehrter Herr Abg. Rock, die Maßnahmenvorschläge für den Klimaschutzplan sind seit dem 10. Mai 2016 online über die Seite www.klimaschutzplan-hessen.de einsehbar. Die Öffentlichkeit hatte bis zum 17. Juni 2016 die Möglichkeit, die derzeit 152 Maßnahmen des Klimaschutzplans über die Internetseite zu kommentieren. In dem Zeitraum
gab es insgesamt 936 Kommentare. Zudem gab es weitere zielgruppenspezifische Formate für Bürgerinnen und Bürger zur Kommentierung der Maßnahmen auf dem Hessentag am 22. Mai 2016 und mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierungspräsidien am 30. und 31. Mai 2016. Ein Unternehmensforum für die hessische Wirtschaft fand am 10. Mai 2016 statt.
Die Maßnahmen sind Vorschläge des Fachkonsortiums unter der Leitung des Öko-Instituts e. V., welches den Klimaschutzplan im Entwurf erarbeitet hat. Die offizielle Ressortabstimmung beginnt nach der Sommerpause, Ende August 2016. Das Kabinett soll Ende dieses Jahres den Klimaschutzplan beschließen.
Welche Ausnahmeregelungen gibt es für kleine Dienstleistungsunternehmen, die sich eine Umstellung des Registerkassensystems auf eine Sicherheitstechnologie, die keine nachträglichen Veränderungen an Kassenaufzeichnungen ermöglicht, finanziell nicht leisten können?