Protocol of the Session on July 12, 2016

Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 78. Plenarsitzung des Hessischen Landtags und heiße Sie herzlich willkommen. Ich begrüße die Regierung und unsere Gäste auf der Tribüne.

Vor Eintritt in die Tagesordnung teile ich Ihnen Folgendes mit:

Der Präsident ist verpflichtet, dem Landtag jährlich einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen zu erstatten. Daher gebe ich Ihnen diesen Bericht, der am 24. Juni 2016 verteilt wurde, zur Kenntnis. – Der Angemessenheitsbericht wird vom Plenum lediglich entgegengenommen. Über die Frage, was wir machen, entscheiden wir im Rahmen des Gesetzentwurfs, den wir beraten werden.

Die Tagesordnung vom 6. Juli 2016 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 49 Punkten liegen Ihnen vor.

Wie Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung mit den Tagesordnungspunkten 41 bis 45 entnehmen können, haben wir wieder fünf Anträge für eine Aktuelle Stunde. Gemäß unserer Geschäftsordnung werden wir sie am Donnerstag ab 9 Uhr aufrufen.

Der Innenausschuss tagte heute vor Beginn der Plenarsitzung und hat zu dem Gesetzentwurf Drucks. 19/3373 eine Beschlussempfehlung formuliert; diese ist Drucks. 19/3592. Die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs steht schon unter Punkt 9 auf der Tagesordnung.

Interfraktionell wurde Folgendes vereinbart: Die Tagesordnungspunkte 10, 28 bis 30 und 34 werden von der Tagesordnung abgesetzt.

Herr Kollege Rudolph.

Herr Präsident! Ich habe den Fraktionen und der Verwaltung mitgeteilt: Punkt 17 bleibt auf der Tagesordnung.

Vielen Dank. Der Punkt ist hier nicht vermerkt, insofern ist das schon berücksichtigt.

Tagesordnungspunkt 11 geht zur abschließenden Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst.

Die Tagesordnungspunkte 13, 15 und 16 gehen zur abschließenden Beratung an den Kulturpolitischen Ausschuss.

Tagesordnungspunkt 19 geht zur abschließenden Beratung an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss.

Tagesordnungspunkt 24 geht zur abschließenden Beratung an den Innenausschuss, federführend, und den Rechtspolitischen Ausschuss, beteiligt.

Die Fraktion der FDP wünscht, dass Tagesordnungspunkt 14 abschließend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung geht. – Auch dies ist Konsens.

Das waren meine Mitteilungen zur Tagesordnung. Gibt es noch weitere Mitteilungen Ihrerseits? – Dann stelle ich fest, dass wir eine Tagesordnung haben. Wenn niemand widerspricht, ist die Tagesordnung genehmigt. – Das ist der Fall.

Ich darf nur darauf hinweisen, weil ich nach den Bussen gefragt wurde, die heute Abend nach dem Plenum zu dem einen parlamentarischen Abend fahren sollen: Dazu bekommen Sie noch eine Information – für die, die nach dem Plenum heute Abend in den Ausschüssen sitzen.

Wie im Ältestenrat vereinbart und in der Tagesordnung vermerkt, tagen wir heute bis 19 Uhr. Wir beginnen mit der Fragestunde, und dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 2.

Meine Damen und Herren, die Auswahl der sieben Persönlichkeiten für das Kunstwerk „Himmel über Hessen. Licht–gestalten“ haben die Schülerinnen und Schüler zweier Leistungskurse Politik und Wirtschaft der Q-2-Phase der Freiherr-vom-Stein-Schule Frankfurt am Main getroffen, die an dem Seminar „Im Zentrum der Landespolitik“ teilgenommen haben. Wir sehen hinter uns und neben uns Theodor W. Adorno, Johann Wolfgang von Goethe, Elisabeth Selbert, Johann Christian Senckenberg, Anne Frank, Otto Hahn und Max Beckmann.

Heute Abend wird die Fußballmannschaft des Hessischen Landtags gegen eine Mannschaft von Flüchtlingen in Frankfurt spielen. Die Spende ist für das Offene Haus der Kulturen gedacht.

Heute Abend, im Anschluss an die Plenarsitzung, ca. 19 Uhr, kommen folgende Ausschüsse zusammen: der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss in Sitzungsraum 501 A, der Rechtspolitische Ausschuss in Sitzungsraum 510 W und der Innenausschuss in 301 P.

Wir haben einem Kollegen zu gratulieren, der in das jugendliche Alter von 60 Jahren eingetreten ist. Lieber Dr. Bartelt, ganz herzlichen Glückwunsch, alles Gute für Sie, Gottes Segen, auch für die nächsten Jahre.

(Allgemeiner Beifall)

Ich kann jetzt noch sagen: willkommen im Klub. – Dann habe ich Ihnen nichts mehr amtlich mitzuteilen.

Wir kommen nun, wie besprochen, zu Tagesordnungspunkt 1:

Fragestunde – Drucks. 19/3525 –

Wir beginnen mit der Frage 554. Bitte schön, Herr Kollege Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Welche rechtlichen Möglichkeiten bzw. Hindernisse sieht sie bei der Festsetzung eines landesweit einheitlichen Elternbeitrags für Kindertagesstätten?

(Unruhe)

Augenblick, Herr Minister, ich will erst mal für Ruhe sorgen. – Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, bei der Kinderbetreuung in Hessen handelt es sich um eine Aufgabe, die in die originäre und abschließende Zuständigkeit und damit Finanzierungsverantwortung der hessischen Städte und Gemeinden fällt. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der Kinderbetreuung, indem es Mittel nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in Höhe von jährlich durchschnittlich 434,5 Millionen € zur Verfügung stellt.

Über die Höhe der Beiträge entscheiden grundsätzlich die Träger von Kindertageseinrichtungen. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden sind ermächtigt, Teilnahme- und Kostenbeiträge für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege festzusetzen. Die Träger der freien Jugendhilfe können Entgelte aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen mit den Eltern festlegen. Allerdings legen die Gemeinden im Rahmen ihrer originären kommunalen Zuständigkeit für den Bereich der Kinderbetreuung den Umfang und die Ausgestaltung der kommunalen Finanzierung der Kinderbetreuung fest. In diesem Kontext nehmen sie unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die Höhe der Elternbeiträge, da bei der Finanzierung ein bestimmter Anteil für Einnahmen durch Elternbeiträge zugrunde gelegt wird.

Vor diesem Hintergrund wäre die Festsetzung eines landesweit einheitlichen Elternbeitrags für Kindertagesstätten zu beurteilen. Nach § 74a Achtes Buch Sozialgesetzbuch haben die Länder grundsätzlich einen Gestaltungsspielraum bei der Regelung der Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder. Die Festsetzung einheitlicher Elternbeiträge durch den hessischen Landesgesetzgeber würde jedoch unmittelbar in die Aufgabenwahrnehmung der Gemeinden im Bereich der Kinderbetreuung eingreifen. Wie dargelegt, tragen in Hessen die Kommunen die Verantwortung für die Kindertagesbetreuung. Hiermit geht ein Gestaltungsspielraum einher, der die Ausgestaltung der Finanzierung der Tageseinrichtungen umfasst. Die Festlegung eines Finanzierungsanteils durch das Land widerspricht dieser umfassenden Gesamtverantwortung.

Wie sich eine solche Regelung auf die Finanzsituation der Gemeinden in ihrer Gesamtheit auswirken würde, hinge von der konkreten Ausgestaltung einer Regelung ab. Aufgrund der kommunalen Verantwortung verfügt das Land auch nicht über die erforderlichen Kenntnisse für die Bestimmung eines angemessenen landesweiten Elternbeitrags. Diese Kenntnisse liegen vielmehr in der jeweiligen Gemeinde bzw. bei den Trägern der freien Jugendhilfe vor, die für diesen Bereich die originäre Zuständigkeit haben.

Bei der Ausgestaltung von Finanzierungsregelungen nach § 74a Achtes Buch Sozialgesetzbuch hat der Landesgesetzgeber zudem das Gebot der Pluralität der Jugendhilfe zu beachten. Demnach muss die Pluralität der Träger und Inhalte gewährleistet werden, um letztlich dem Wunsch und dem Wahlrecht der Eltern nach § 5 Sozialgesetzbuch VIII Rechnung tragen zu können. Eltern haben demnach unter anderem das Recht, zwischen Einrichtungen verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung zu äußern.

Die Landesregierung hält daher die Festsetzung eines landesweit einheitlichen Elternbeitrags für Kindertageseinrichtungen wegen des unterschiedlichen Angebotes, mit dem das Pluralitätsgebot und das Wunsch- und Wahlrecht

der Eltern berücksichtigt wird, und nicht zuletzt wegen unterschiedlicher Kostenstrukturen letztlich nicht für zielführend.

Herr Kollege Merz stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, darf ich das so zusammenfassen, dass Sie es für unzweckmäßig, aber für rechtlich nicht ausgeschlossen halten?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, Sie haben die Gabe, das, was ich lange ausgeführt habe, mit wenigen Worten zusammenzufassen.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Merz, sprechen Sie weitere wenige Worte.

Ich stelle Ihnen jetzt eine Frage, die man mit Ja oder Nein beantworten kann. Würden Sie das zu meinen Ohren gekommene Gerücht dementieren, dass die Landesregierung bei der Erstattung der Freistellung von den Kindertagesstättenbeiträgen zukünftig auf eine Spitzabrechnung, also auf eine Erstattung der real erhobenen Kindergartenbeiträge, setzen wird, statt wie bisher auf eine pauschale Regelung?

(Manfred Pentz (CDU): Sie müssen die Frage noch einmal erklären!)

Herr Staatsminister Grüttner.

Her Abgeordneter, die Landesregierung nimmt zu Gerüchten grundsätzlich keine Stellung.

(Günter Rudolph (SPD): Also stimmt es!)

Bevor wir fortfahren, darf ich auf der Tribüne unsere frühere Kollegin Frau Ilona Dörr herzlich begrüßen. – Herzlich willkommen, schön, dass Sie hier sind.

(Allgemeiner Beifall)