Frau Abg. Löber, ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf das Gesetzgebungsverfahren zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen bezieht. In dem Gesetzgebungsverfahren war bis zum heutigen Tage nur der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium bekannt. Dem Vernehmen nach hat das Bundeskabinett heute den Kabinettsentwurf beschlossen. Dessen Inhalt kann ich Ihnen aber sozusagen nur aus zweiter Hand schildern. Allerdings ist beiden Gesetzgebungsverfahrensstadien gemein, dass es keine umsatz- oder ertragsabhängigen Übergangsregelungen gibt.
An welchen Standorten von Schulformen bestehen derzeit Intensivklassen, auch wenn der Unterricht dieser Klassen schulformübergreifend stattfindet?
Herr Abg. Degen, mit Zuweisungsstand Juni 2016 sind an den allgemeinbildenden Schulen 882, an den beruflichen Schulen in der Sekundarstufe II 354 und in Sprachförderkursen an Schulen für Erwachsene 23 Lerngruppen eingerichtet. Dabei handelt es sich entweder um Intensivklassen oder InteA-Lerngruppen bzw. Sprachförderkurse an den Schulen für Erwachsene.
Ich konnte mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen, dass ich Ihnen alle Standorte dieser 1.259 Lerngruppen einzeln vortragen soll.
Ich habe Ihre Frage daher so interpretiert, dass Sie eine Aufschlüsselung der Standorte nach Schultypen wünschen. – Ihrem Kopfnicken entnehme ich, dass ich Sie richtig interpretiert habe. Diese Liste habe ich mitgebracht. Wenn gewünscht wird, dass ich sie vorlese, tue ich das gerne. Das sind insgesamt 23 Angaben.
Zunächst hätten wir im Bereich der Primarstufe in der Grund- und Hauptschule vier, Grund- und Hauptschule mit Förderstufe zwei, Grund-, Haupt- und Realschule 23, Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe acht, reine Grundschule 258, Grundschule mit Förderstufe fünf, integrierte Gesamtschule zwei, kooperative Gesamtschule vier und Schule für Lernhilfe eine Intensivklasse.
Im Bereich der Sekundarstufe I haben wir in der Grundund Hauptschule 14, Grund- und Hauptschule mit Förderstufe eine, Grund-, Haupt- und Realschule 32, Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe 24, im Gymnasium 29, in der Haupt- und Realschule 71, Haupt- und Realschule mit Förderstufe 36, Hauptschule 14, integrierte Gesamtschule 156, kooperative Gesamtschule 161, im Mittelstufengymnasium eine, in der Realschule 21 und der Schule für Lernhilfe 14 Intensivklassen.
Dann noch im Bereich der Sekundarstufe II: eine gymnasiale Oberstufenschule. – Das ist der Bereich der allgemeinbildenden Schulen.
Die beruflichen Schulen mit 354 InteA-Lerngruppen kann man nicht näher untergliedern, weil die beruflichen Schulen immer viele Schultypen unter einem Dach vereinen.
Zunächst darf ich mich bedanken: Das waren genau die Zahlen, die mich interessieren. Ich konnte meine Tabelle damit fortschreiben.
Ich würde gerne noch eine Ergänzungsfrage stellen, und zwar: Herr Kultusminister, können Sie sich erklären, wie es der Hansestadt Hamburg gelingt, diese Intensivklassen auf alle Schulformen gleichmäßig zu verteilen, und weshalb im Gegensatz dazu in Hessen allein am Gymnasium relativ wenige dieser Intensivklassen eingerichtet sind?
Herr Abg. Degen, das, was Sie ansprechen – insbesondere die Verteilung zwischen den Gymnasien und den schulformübergreifenden Schultypen, also integrierten und kooperativen Gesamtschulen –, beruht einfach auf der Überlegung, dass die Kinder und Jugendlichen nach der Intensivsprachförderung von den Intensivklassen in den Regelunterricht wechseln sollen. Dabei sollen sie natürlich möglichst an der Schule verbleiben, an der sie auch schon die Intensivklasse besucht haben. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass das möglich ist, ist an einer Gesamtschule sehr viel größer, weil es dort gleichgültig ist, für welchen Bildungsgang sie sich im Anschluss an die Intensivklasse als geeignet erweisen, weil die Gesamtschule per definitionem alle Bildungsgänge unter einem Dach anbietet. Bei Schulen, die nur einen Bildungsgang anbieten – wie etwa dem Gymnasium; aber natürlich gilt das genauso für die Realschule und andere Schulformen, die nicht alle drei Bildungsgänge anbieten –, ist das nicht der Fall. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schulwechsel beim Übergang vom Intensivsprachunterricht in den Regelunterricht notwendig wird, ist dann wesentlich größer. Das ist zunächst einmal keine erwünschte Konsequenz.
Dass das in Hamburg besser gelingt, hat einfach damit zu tun, dass Hamburg ein Stadtstaat ist. Die zurückzulegenden Entfernungen sind ganz anders – selbst wenn Sie ein Kind beim Übergang in den Regelunterricht von Harburg nach Altona schicken müssen, ist das natürlich wesentlich kürzer, als wenn Sie das zwischen Bad Karlshafen und Bensheim vornehmen müssen.
Gibt es einen besonderen Grund, warum die herausragenden Freilichttheaterfestspiele Deutschlands, die vom 24. Juni bis zum 28. August in Bad Hersfeld dargeboten und mit einer Summe von 770.000 € landesseitig gefördert werden, nicht in das Programmbuch „1946-2016 – 70 Jahre Hessen, feiern Sie mit“ aufgenommen worden sind?
Herr Präsident! Herr Abg. Warnecke, die Hessische Landesregierung hat angesichts des Jubiläums „70 Jahre Hessen“ eine Programmbroschüre aufgelegt, die die bunte, fröhliche Vielfalt unseres Landes zeigen soll. Sie spiegelt mit rund 70 Veranstaltern, die sich gemeldet haben, eine breite Palette unterschiedlicher Genres, nämlich Theater, Museen, Volksfeste, Vorträge und vieles mehr.
Eine solche Vielfalt kann nur durch die Unterstützung der Veranstalter selbst gelingen. Um möglichst viele Veranstalter zu erreichen, wurden auf Einladung der Hessischen Staatskanzlei zwei vorlaufende Gesprächsrunden mit sehr
großer Beteiligung aus ganz Hessen durchgeführt. Aus dem Kreis der Teilnehmer heraus wurden zahlreiche weitere Verteiler erreicht. Eingeladen waren auch die Kommunalen Spitzenverbände, die Landkreise und auch die Stadt Bad Hersfeld. So wurden über den Hessischen Städte- und Gemeindebund sämtliche Mitgliedskommunen angeschrieben. Auch die Hessen-Agentur informierte über ihren Tourismusverteiler über die Möglichkeit, die eigene Veranstaltung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde in diesem Programmheft kostenlos zu bewerben. Das Ergebnis waren rund 150 gemeldete Veranstaltungen bis zum Ende des Redaktionsschlusses, die dann auch aufgenommen worden sind.
Herr Abg. Warnecke, eine Meldung der Bad Hersfelder Festspiele wäre ohne Frage eine Bereicherung für das Heft gewesen. Bedauerlicherweise erfolgte von dort eine Mitteilung zur Aufnahme in das Programmheft nicht. Gleichwohl werden die Hersfelder Festspiele im Rahmen des Onlineveranstaltungskalenders, der auch ordentlich nachgefragt wird, beworben werden – sowie jede weitere passende Veranstaltung, die uns noch gemeldet wird.
Welche Gründe haben sie bewogen, die Einrichtung eines angekündigten Standortes des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Rotenburg, mit ca. 30 Dienstposten, nicht weiterzuverfolgen?
Herr Abgeordneter, ich möchte ausdrücklich betonen und richtigstellen, dass sich die Hessische Landesregierung zu keiner Zeit gegen die Einrichtung einer Außenstelle des BAMF in Rotenburg an der Fulda ausgesprochen hat. Denn es lagen der Landesregierung keine Gründe vor, die gegen die Errichtung einer BAMF-Außenstelle in Rotenburg sprechen würden.
Von Beginn an stand die Landesregierung hinter dem Standort Rotenburg als BAMF-Standort und hat das auf landesrechtlicher Ebene in der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz vom 23. November 2015 geregelt. Diese Verordnung regelt Rotenburg als Erstaufnahmestelle – nicht Außenstelle. Auch eine solche Nutzung der Liegenschaft wurde seitens der Landesregierung seit dem Frühjahr letzten Jahres durchgängig verfolgt. Die Forderung der Hessischen Landesregierung, an allen vier Standorten – in Gießen, Büdingen, Neustadt und Rotenburg – BAMF-Außenstellen zu installieren, wurde unsererseits seit Beginn des Prozesses im Frühjahr letzten Jahres mehrfach gegenüber dem BAMF verdeutlicht und eingebracht.
Umso verwunderlicher war die Aussage eines Mitarbeiters des BAMF, dass in Gesprächen mit der Hessischen Landesregierung davon Abstand genommen wird. Vonseiten der Hessischen Landesregierung haben solche Gespräche nicht stattgefunden. Eine diesbezügliche Korrektur der Auffassung ist auch in einem Protokoll einer Bund-LänderBesprechung in Berlin festgehalten.
Seitens des BAMF wurde sowohl in den Bund-LänderKonferenzen als auch in den bilateralen Gesprächen allerdings zunehmend verdeutlicht, dass die in § 5 Abs. 3 Asylgesetz enthaltende Sollvorschrift – d. h. BAMF-Außenstellen bei Aufnahmeeinrichtungen mit mehr als 500 Plätzen – nach Auffassung des BAMF nicht mehr zu halten sei.
In der Folge hat das BAMF seine Bearbeitungsstrategie diametral geändert und, beginnend mit dem sogenannten Heidelberger Modell, von den Ländern den Aufbau von Ankunftszentren eingefordert. In alleiniger Entscheidung des BAMF wurde ein Personalschlüssel für die Bundesländer festgelegt, in dessen Konsequenz neben dem Ankunftszentrum Gießen lediglich noch die beiden Aufnahmeeinrichtungen in Neustadt bzw. Büdingen BAMF-Außenstellen erhalten konnten.
Herr Minister, ich habe auf dieses Schreiben des stellvertretenden Leiters des BAMF, Herrn Dr. Thiel, rekurriert. Sie haben jetzt korrigiert, dass eine solche Bemühung des Landes Hessen in dieser Richtung nicht erfolgt ist. Das ist also eine Falschaussage in diesem Brief.
Meine Frage geht nochmals dahin: Wann wurde die Stadt Rotenburg von der Landesregierung oder dem BAMF über diese geänderte Struktur informiert?
Herr Abgeordneter, in der Tat: Ich betone nochmals, das ist ausdrücklich korrigiert worden. Nachdem wir Kenntnis von diesem Schreiben von Herrn Dr. Thiel bekommen haben, hat Herr Staatssekretär Dr. Dippel umgehend Kontakt mit Herrn Dr. Thiel aufgenommen, um dies auch nochmals persönlich mitzuteilen.
Die durch Bund-Länder-Konferenzen geänderte Strategie des BAMF ist nach meiner Kenntnis dann zeitnah der Stadt Rotenburg mitgeteilt worden. Das genaue Datum kann ich Ihnen nicht sagen. Aber zumindest wurde mitgeteilt, dass das BAMF seine Strategie geändert hat. Allerdings kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, in welchem Monat das geschehen ist.
Wir sind immer mit dem Bürgermeister vor Ort in Gesprächen über unterschiedliche Sachverhalte. Sicherlich ist das auch dort verdeutlicht worden – allerdings auch mit unserem Ärger, um das sehr deutlich zu sagen. Denn zum damaligen Zeitpunkt haben wir eben ganz bewusst die Au
In der Vorbereitung habe ich nochmals extra nachgeschaut: Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Integrierten Flüchtlingsmanagement, Stand 15.12.2015, ist Rotenburg noch als geplanter BAMF-Außenstandort mit enthalten. Erst durch das Heidelberger Modell ist beim BAMF eine andere Entscheidungsfindung getroffen worden.
Welche Gründe sind dafür verantwortlich, dass bundesweit die Kultusminister der einzelnen Länder offensichtlich verhindern, dass Ländervergleiche in der Bildungspolitik weiterhin stattfinden?