Protocol of the Session on June 21, 2016

Sie haben eine Frage daraus gemacht, dann haben Sie jetzt noch Ihre zweite Frage gut. Bitte schön, Frau Dr. Sommer.

Reicht denn der Strukturfonds aus, der dafür aufgesetzt worden ist?

Herr Minister Grüttner.

Frau Abgeordnete, das ist im Gesundheitspakt vereinbart worden, aber diese Gelder stammen aus den Mitteln, die die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung zur Verfügung stellen.

In der Zwischenzeit haben wir insofern eine Auskömmlichkeit, weil sich die Förderkriterien verändert haben: von einem Fixkostenzuschuss in der ersten Förderperiode hin zu einer flexiblen Handhabung der Förderhöhe. Denn es ist relativ klar, dass beispielsweise die Praxiseinrichtung eines psychotherapeutischen Arztes einen geringeren Aufwand als beispielsweise die eines Augenarztes verlangt. Insofern können die Förderhöhen im Hinblick auf die Zuschüsse angepasst werden sowie auch daran, welche Anträge gestellt werden. Bisher ist die Förderhöhe als ausreichend zu erachten.

Frage 542, Frau Abg. Lannert.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Erwartungen knüpft sie an das kürzlich gemeinsam mit den Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Hessen e. V. (LAKS) gestartete, deutschlandweit einmalige Modellprojekt für die Förderung der Soziokultur in Hessen?

Herr Wissenschaftsminister Rhein.

Verehrte Frau Abg. Lannert, mit dem Abschluss der Vereinbarungen über einen Modellversuch zur Förderung der Soziokultur in Hessen ist es gelungen – und darüber sind wir sehr glücklich –, ein deutschlandweit wirklich einzigartiges und auch zukunftsweisendes Förderkonzept zu entwickeln. In der Tat kann man von ihm sagen, es hat bundesweiten Modellcharakter. Vor allen Dingen aber bringt es dem außerordentlichen Engagement in der Soziokultur die verdiente Anerkennung entgegen.

Dass das richtig und wichtig ist, das zeigen die Zahlen sehr eindrucksvoll. Die Einrichtungen in der Soziokultur sind spartenübergreifend und ermöglichen jedes Jahr mehr als 700.000 Menschen in Hessen die Teilhabe an rund 4.000 Veranstaltungen, und zwar vielerorts und meistens gestützt auf ein sehr großes ehrenamtliches Engagement.

Diese Vereinbarung ist das Ergebnis eines sehr intensiven Entwicklungsprozesses. Jetzt können die Fördermittel effektiv und – das ist hervorzuheben – mit einer deutlich größeren Nähe zu den Zuwendungsempfängern eingesetzt werden. Das ermöglicht eine zielgerichtete Unterstützung.

Mit diesem Modellprojekt einher geht eine echte Verschlankung und Vereinfachung des früher vielfach als mühsam angesehenen Antrags- und Förderverfahrens. Damit entsteht natürlich eine deutliche Entlastung der Akteure vor Ort, die – das betone ich nochmals – ihre Arbeit größtenteils ehrenamtlich erledigen.

Wir haben aber noch etwas anderes getan. Um diese Arbeit zu unterstützen, haben wir die Mittel für Soziokultur in den letzten Jahren verdoppelt. Bis zum Jahre 2014 standen 350.000 € zur Verfügung. Für 2015 ist der Betrag auf 450.000 € angehoben worden. Seit 2016 stehen für die Förderung der Soziokultur 700.000 € zur Verfügung.

Danke schön. – Frage 543, Frau Abg. Wolff.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Weise profitiert Hessen von den vier kürzlich durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgewählten „Kopernikus-Projekten für die Energiewende“, welche nach einer ersten Förderphase mit bis zu 120 Millionen € bis 2018 über einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren gefördert werden sollen?

Herr Staatsminister Rhein.

Verehrte Frau Abg. Wolff, bei der Ausschreibung des BMBF zu den „Kopernikus-Projekten“ haben hessische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler äußerst erfolgreich abgeschnitten. Ich will hier die TU Darmstadt, aber auch das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik in Kassel hervorheben, das mit zwei Teilprojekten dabei ist.

Die „Kopernikus-Projekte“ sollen einen Beitrag zur Realisierung der Energiewende leisten – mithilfe von Forschungen in vier Schlüsselbereichen: Entwicklung von Stromnetzen, Speicherung überschüssiger erneuerbarer Energie durch Umwandlung in andere Energieträger, Neuausrichtung von Industrieprozessen auf eine fluktuierende Energieversorgung und Verbesserung des Zusammenspiels aller Sektoren des Energiesystems.

In jedem Feld ist ein Konsortium ausgewählt worden. Die vier Projektkonsortien hat ein international und unabhängig besetzter Beirat zur Förderung empfohlen.

In der ersten Förderphase, bis 2018, stattet das Ministerium jedes „Kopernikus-Projekt“ mit 10 Millionen € pro Jahr aus, die auf die Konsortialpartner aufgeteilt werden. Es ist absehbar, dass von dieser Summe pro Jahr über 1 Million € an die TU Darmstadt und rund 1 Million € an das IWES gehen.

Frage 544, Herr Abg. Caspar.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie aus Sicht des Logistikstandortes Hessen den „Aktionsplan Güterverkehr und Logistik“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für eine konsistente Gesamtstrategie zur künftigen Ausrichtung des Güterverkehrs?

Herr Wirtschaftminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Caspar, die Transportleistung des Güterverkehrs in Deutschland wächst seit Jahrzehnten sehr stark und hat sich seit 1960 etwa verdreifacht. Darin ist der deutsche Anteil am internationalen See- und Luftfrachtverkehr noch nicht berücksichtigt. Die aktuelle sogenannte Verflechtungsprognose des Bundesverkehrsministeriums geht von einem weiteren Zuwachs von 38 % bis 2030 aus.

Heute werden etwa 71 % aller inländischen Transporte auf der Straße erbracht. Das ist insbesondere aus klimapolitischer Sicht problematisch, denn der Straßengüter- und auch der Luftfrachtverkehr sind zu über 90 % von fossilen

Energien abhängig und verursachen schädliche Emissionen.

Der Aktionsplan „Güterverkehr und Logistik“ mit Stand vom November 2015 fasst vor diesem Hintergrund bereits vorhandene Maßnahmen zum Güterverkehr und zur Logistik zusammen. Aus der Sicht der Landesregierung sind viele dieser Maßnahmen sinnvoll, um den Logistikstandort Deutschland insgesamt und natürlich auch den Logistikstandort Hessen zu stärken und nachhaltiger auszurichten; denn in dem Aktionsplan werden wesentliche, auch in und für Hessen bekannte Problemfelder angesprochen. Ich nenne beispielhaft die Vorhaben, Engpässe im Bereich der Schiene aufzulösen, den Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm zu verbessern und Maßnahmen zur städtischen Logistik zu entwickeln, vor allem die sogenannte letzte Meile.

Der Aktionsplan beinhaltet viele gute Ideen für einen leistungsfähigeren, nachhaltigeren und umweltfreundlichen Güterverkehrsstandort. Selbstverständlich werden wir am Ende über die Frage der Umsetzung des Ganzen mit dem Bund sehr konkret diskutieren. Der Aktionsplan ist aber zumindest ein „guter Aufschlag“ – so will ich es einmal formulieren –, an dem man weiterarbeiten kann.

Ich rufe die Frage 545 auf. Herr Kollege Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Sieht sie in den zwischen den Bundesländern differierenden Regelungen für die Einkommensgrenzen der Ehepartner beihilfeberechtigter Beamter ein bundesweit einheitlich zu regelndes Problem?

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abg. Warnecke, die Landesregierung sieht darin kein Problem, sondern eine Konsequenz aus den in Art. 70 ff. Grundgesetz geregelten Gesetzgebungskompetenzen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Beihilferecht ist danach Ländersache.

Zusatzfrage, Herr Kollege Warnecke.

Herr Staatsminister Beuth, beabsichtigt die Landesregierung, die entsprechenden Beträge anzuheben?

Herr Innenminister.

Herr Abg. Warnecke, die Landesregierung plant keine Erhöhung. Wie Sie wissen, haben wir die Einkommensgrenzen am steuerlichen Grundfreibetrag orientiert. Das wäre auch bei einer eventuellen Änderung der Einkommensgrenzen der Fall.

Zusatzfrage, Herr Abg. Warnecke.

Herr Staatsminister, sehen Sie darin, dass außer Hessen und Rheinland-Pfalz kein anderes der Bundesländer und auch nicht der Bund entsprechende Regelung haben, keine Benachteiligung hessischer Beamtinnen und Beamter gegenüber den Beamtinnen und Beamten anderer Bundesländer?

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abgeordneter, das sehe ich grundsätzlich nicht, weil die Einkommensgrenzen nur einen der Bestandteile des Besoldungs- und Beihilfesystems darstellen. Die Leistungen, auf die hessische Beihilfeberechtigte zurückgreifen können, sind durchaus sehr gut und können sich im bundesweiten Vergleich mit den Leistungen anderer Bundesländer sehen lassen.

Wir haben die Einkommensgrenzen in der Tat am Grundfreibetrag festgemacht. Es ist gerichtlich ausgeurteilt, dass das korrekt und zumindest ein Orientierungspunkt ist, an den man sich halten kann.

Es ist außerdem nicht so, dass es an der Stelle unter den Ländern erhebliche Abweichungen gibt. In anderen Ländern werden zum Teil höhere Freibeträge gewährt, aber z. B. in Baden-Württemberg hat man den früher gewährten Betrag deutlich zurückgefahren. Dieser liegt inzwischen nur noch geringfügig über dem hessischen Betrag – wie das auch in Bremen der Fall ist. Die Rheinland-Pfälzer haben am 1. Januar 2012 das hessische System übernommen.

Ich rufe die Frage 546 auf. Herr Abg. Gremmels.

Ich frage die Landesregierung:

An wen wurde der Auftrag erteilt, eine Verteilnetzstudie für das Land Hessen zu erarbeiten?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Gremmels, unser Ziel ist, bis 2050 den Strom- und Wärmebedarf zu möglichst 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken. Dafür ist eine weitere Veränderung der Versorgungs- und Netzstrukturen erforderlich.