Protocol of the Session on June 21, 2016

Sehr geehrter Herr Abg. Gremmels, unser Ziel ist, bis 2050 den Strom- und Wärmebedarf zu möglichst 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken. Dafür ist eine weitere Veränderung der Versorgungs- und Netzstrukturen erforderlich.

Daher hat das hessische Wirtschafts- und Energieministerium mit neun großen Verteilnetzbetreibern in Hessen, die insgesamt etwa 80 % der hessischen Verteilnetze betreiben, seit Mitte 2014 die Inhalte und Ziele einer Verteilnetzstudie abgestimmt. Im Ergebnis dieser Abstimmung wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und den beteiligten Verteilnetzbetreibern abgeschlossen, auf deren Grundlage die Verteilnetzstrukturen in Hessen in großem Umfang und mit hohem Detaillierungsgrad erfasst werden können. Damit soll der tatsächliche Anpassungsbedarf der Versorgungs- und Netzstrukturen in Hessen an die Zielvorgaben für den Ausbau der erneuerbaren Energien – Deckung des Strom- und Wärmebedarf zu 100 % aus erneuerbaren Energien bis 2050 – ermittelt werden.

Nach einem EU-weiten Vergabeverfahren wurde die BearingPoint GmbH mit der Erstellung einer Verteilnetzstudie für Hessen beauftragt. Unterauftragnehmer ist das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik in Kassel.

Zusatzfrage, Herr Abg. Gremmels.

Herr Minister, wann soll diese Studie vorliegen?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Wir gehen davon aus, dass sie in spätestens einem Jahr vorliegt. Wir hoffen aber, dass auch Zwischenergebnisse vorgelegt werden, die den Verteilnetzbetreibern Hinweise geben, wo ein Verstärkungsbedarf besteht.

Ich rufe die Frage 547 auf. Herr Abg. Degen.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Stellenkürzungen und sonstigen Maßnahmen, die zum Abbau von Bildungsangeboten führen, beabsichtigt sie im Jahr 2016 noch umzusetzen?

Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Degen, im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums gibt es in dieser Legislaturperiode keine Stellenkürzungen. Alle Stellen, die z. B. über die sogenannte demografische Rendite frei geworden sind, befinden sich weiterhin im Bildungssystem. Dadurch ist in allen Bereichen eine herausragende Ausstattung mit Lehrern gewährleistet.

Ich darf zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass im Haushalt 2016 speziell für die Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern noch einmal 800 Lehrerstellen hinzugekommen sind.

(Beifall der Abg. Judith Lannert (CDU) – Gerhard Merz (SPD): Damit das auch einmal gesagt worden ist!)

Genau.

Zusatzfrage, Herr Abg. Degen.

Herr Kultusminister, ab wann wird die geplante Streichung der Möglichkeit, an Schulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ ein 13. Schuljahr zu absolvieren, voraussichtlich in Kraft treten?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Degen, Sie spielen auf eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung an, die die Auslegung des § 61 des Hessischen Schulgesetzes und die bisherige – jedenfalls teilweise bestehende – Verwaltungspraxis betrifft, nämlich die Alternativen, die Förderschülerinnen und Förderschüler mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ zur Verlängerung der Schulzeit über die Vollzeitschulpflicht hinaus haben. Mit dieser Entscheidung setzen wir uns auseinander und werden eventuell notwendige Änderungen am Schulgesetz auch im Zusammenhang mit der anstehenden Schulgesetznovelle vorschlagen. Mit Stellenkürzungen hat das aber in keiner nur denkbaren Weise etwas zu tun.

(Günter Rudolph (SPD): Das heißt, Stellenkürzungen gibt es bei dieser Landesregierung nicht! Und wenn es sie gibt, heißen sie anders!)

Zusatzfrage, Herr Abg. Quanz.

Herr Staatsminister, ich darf kurz aus dem Bericht des Landesrechnungshofs zitieren. Auf Seite 219 heißt es:

Mit 40,9 % aller im Landeshaushalt eingestellten Stellen umfasste der Einzelplan im Jahr 2014 den größten Personalhaushalt.

Jetzt kommt es:

Das Stellensoll sank im Dreijahreszeitraum von 63.140 auf 62.225,5 Stellen (minus 1,4 %).

Etwas später heißt es, dass bei den Beamten die Quote von 56.805,5 im Jahr 2013 auf 55.908 im Jahr 2015 sank, also um 1,4 %. Wie passt das zu Ihrer Aussage von vorhin?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Quanz, mit aller gebotenen Vorsicht – denn ich würde das gerne noch im Einzelnen nachvollziehen – vermute ich, dass das mit dem Auslaufen der Altersteilzeitregelungen zu tun hat. Da sind Stellen von Lehrkräften gesperrt worden, die quasi vorgearbeitet hatten. Diese Stellen sind im Stellensoll, also im System, geblieben, waren jedoch nicht mehr besetzt und auch nicht mehr hinterlegt. Sie werden mit dem Auslaufen der entsprechenden Regelung auch formal sukzessive wieder entfernt. Auch das hat aber auf die tatsächlich zur Verfügung stehenden und besetzbaren Stellen – und damit auf die Lehrerversorgung – keinen Einfluss.

Zusatzfrage, Herr Abg. Degen.

Herr Kultusminister, ich komme auf den Besuch des 13. Schuljahres von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ zurück und frage noch einmal: Sollte es zu der Streichung des 13. Schulbesuchsjahres kommen, werden diese Schulen weniger Lehrerstellen haben. Auch wenn Sie sagen, die Stellen werden nicht gekürzt, werden Sie weniger Stellen brauchen, und diese werden möglicherweise woanders eingesetzt. Sehe ich das richtig?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Degen, diese Entscheidung wird ausschließlich unter fachlich-pädagogischen Aspekten getroffen werden.

Frage 548, Herr Abg. May.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hoch war der Anteil der Professorinnen an der Gesamtzahl der Professuren im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2014 an den hessischen Hochschulen?

Herr Wissenschaftsminister Rhein.

Herr Abg. May, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man muss sich das einmal vorstellen: Im Jahr 1992 waren in den deutschen Hochschulen nur rund 6 % der gesamten Professuren mit Frauen besetzt. Die Zahlen sehen heute – ich komme gleich darauf zurück – ein wenig anders aus. Dennoch muss man bundesweit festhalten, dass der Anteil von Frauen in Spitzenpositionen in den letzten Jahren immer noch zu langsam gestiegen ist. Ich füge hinzu: Damit ist man noch weit entfernt von einer Gleichstellung.

Um das zu ändern, sind auch in Hessen vielfältige Maßnahmen ergriffen worden. Nach den Daten des Hessischen Statistischen Landesamts lag der Anteil der Professorinnen an der Gesamtzahl der Professuren an den hessischen Hochschulen im Jahr 2014 bei 23,8 %, im Jahr 2015 bei 23,6 %. Wenn man zusätzlich die Zahlen aus dem Jahr 2013 heranzieht, ergibt sich ein prozentualer Anteil der Professorinnen von 22,8 %. Man kann feststellen, dass der Anteil der Professorinnen an der Gesamtzahl der Professuren leicht angestiegen ist.

Was man hinzufügen kann und muss, ist, dass der Anteil der Professorinnen in Hessen deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 22 % im Jahr 2014 liegt. Das zeigt jedenfalls, dass die Maßnahmen, die ergriffen worden sind, funktionieren. Als Beispiel nenne ich die Bildung eines Teilbudgets Gender im Erfolgsbudget der LOMZ – der Leistungsorientierten Mittelzuweisung –, das die Bemühungen der Hochschulen um die vermehrte Berufung von Wissenschaftlerinnen stimulieren soll.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Das kann aber noch 25 Jahre dauern!)

Zusatzfrage, Frau Dr. Sommer.

Herr Minister Rhein, inwieweit liefern Projekte – Sie haben bereits einige Maßnahmen genannt – wie beispielsweise ProProfessur, Mentoringnetzwerke, Mentoringprogramme, SciMento oder auch Dual Career spezifische Kennzahlen, an denen man erkennen kann, ob Förderungsstrukturen genutzt werden, ob sie weiterentwickelt werden müssen und wie sie weiter gefördert werden sollten?

Herr Staatsminister Rhein.

Verehrte Frau Dr. Sommer, ich glaube, ein ganz wichtiger Dreh- und Angelpunkt bei diesem zugegebenermaßen immer noch nicht zufriedenstellenden Zustand ist, dass wir mit allen 13 Hochschulen hessenweite Qualitätskriterien zur Gleichstellung im Berufungsverfahren vereinbart haben. Dazu gehört z. B., dass bei der Besetzung von Auswahlkommissionen in Berufungsverfahren möglichst eine

jeweils 50-prozentige Beteiligung von Frauen und Männern angestrebt wird. Dazu gehören aber auch andere Kriterien, die von der DFG oder vom Wissenschaftsrat beispielsweise zur Qualitätssicherung und zur Gleichstellung aufgestellt worden sind. Dabei geht es um das Thema aktive Rekrutierung, aber auch um die Festlegung von transparenten Verfahrensbedingungen.

Sie haben schon einige der Programme genannt. Ich hatte eingangs in der Beantwortung auch einige genannt. Wir haben beispielsweise das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder. Im Professorinnenprogramm I haben wir die Situation, dass sieben hessische Hochschulen Förderungen erhalten haben. Gefördert wurden 19 Professorinnen. Die vom HMWK zugewiesene Landesförderung betrug insgesamt rund 3,8 Millionen €.

In dem Professorinnenprogramm II haben sich zehn hessische Hochschulen diesem wettbewerblichen Verfahren gestellt. Neun davon haben bereits Förderbescheide erhalten. Insgesamt wurden für 27 Professorinnen Fördermittel beantragt. Bei der auch hier vorausgegangenen Bewertung haben zwei hessische Hochschulen eine Spitzenbewertung erhalten. Das waren die TU Darmstadt und die Technische Hochschule Mittelhessen, von denen man sagen kann, dass es gute Vorbilder für eine chancengerechte Hochschule sind.

Die LOMZ habe ich bereits genannt, darauf gehe ich jetzt nicht noch einmal ein. Insbesondere bei den Zielvereinbarungen 2016 bis 2020 soll der Stellenwert des Teilbudgets, den ich eben genannt habe, schrittweise erhöht werden. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass die TU Darmstadt den Anteil der Professorinnen bis 2020 – mit Zahlen hinterlegt – steigern will: von 15 % im Jahr 2015 auf 18 % im Jahr 2020.

Auch die Frankfurt University of Applied Sciences kann sehr große Erfolge vorweisen, das ist mit Zahlen hinterlegt. Der Professorinnenanteil betrug zum 31.12.2014 35,5 %. Bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern betrug der Anteil 44,2 % bzw. 51,8 %, wenn Sie die Drittmittel einbeziehen. Auch hier sind Steigerungen vorgesehen: bis zu 40 % im Jahr 2020.

Ich glaube, Sie haben auch das Mentoringprogramm erwähnt. Mit den Programmen SciMento-hessenweit und ProProfessur verfolgen wir seit Jahren das Ziel, den Frauenanteil gerade in Führungspositionen zu erhöhen. Das HMWK leistet dabei in der Startphase finanzielle Unterstützung.

Das neue Konzept „Mentoring Hessen“ wird auch durch das Wissenschaftsministerium, nämlich über das Studienstrukturprogramm, anschubfinanziert. Auch hier besteht das Ziel darin, die Karriereförderung von Frauen noch nachhaltiger und noch effektiver zu gestalten.