Protocol of the Session on May 26, 2015

Aber wenn Sie sich mit unseren Fachleuten unterhalten – wir wissen, dass z. B. der Abg. Degen vom Fach ist und dazu auch eine bestimmte Auffassung vertritt –, dann gehen die von entsprechenden Voraussetzungen aus. Ich kann Ihnen gerne auch entsprechende Einzelfälle heraussuchen, aber ich werde nicht versuchen, hier aus der Hand einen Einzelfall zu konstruieren.

(Norbert Schmitt (SPD): So ist eine Fachdiskussion! – Weitere Zurufe sowie Gegenrufe des Abg. Holger Bellino (CDU))

Ich rufe Frage 281 auf. Herr Abg. Landau.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Ziele verfolgt sie mit der eVergabe-Plattform, insbesondere mit deren Erweiterung?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Herr Abg. Landau, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel dieser Vergabeplattform ist es, den Anwendern aus der Wirtschaft zu einem komfortablen und sicheren Zugang zu Informationen zu geplanten oder vergebenen öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen. Durch die Veröffentlichung der geplanten Aufträge haben mögliche Inter

essenten die Gelegenheit, ihr Interesse an einer Teilnahme am Vergabeverfahren zu prüfen.

Das alles ist nichts Neues. Aber im Gegensatz zu den Bekanntmachungsplattformen, die Sie kennen – die Hessische Ausschreibungsdatenbank, bund.de oder die Bekanntmachungsplattform der EU –, bietet die Bekanntgabeplattform des Landes darüber hinaus die Möglichkeit, die Ausschreibungsunterlagen elektronisch herunterzuladen. In einem zweiten Schritt noch im Laufe dieses Jahres werden wir sicherstellen, dass auch umgekehrt auf digitalem Wege Angebote erteilt werden können und damit deren Bearbeitung effizienter wird, sowohl auf der Seite des Ausschreibenden, nämlich des Landes, als auch auf der Ebene der Anbieter.

Ich rufe die Frage 282 auf. Die stellt Herr Kollege Meysner für Frau Wallmann. Bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Erkenntnisse und Ergebnisse lieferten die Prüfung und Zertifizierung des Kompetenzzentrums HCC?

Herr Finanzminister.

Frau Abg. Wallmann, Herr Abg. Meysner, am 5. Dezember letzten Jahres fand zum fünften Mal die in zweijährigem Turnus vorgesehene Zertifizierung des Hessischen Competenz Centers zum Customer Center of Expertise, also als Kundenkompetenzzentrum, statt. Die SAP, zu deren großen Anwendern auf der öffentlichen Seite wir gehören, prämiert dort in einem weltweiten Wettbewerb zwischen privaten, aber auch zu einem kleinen Teil öffentlichen Anwendern entsprechende Einrichtungen. Wir sind stolz darauf, dass es dem HCC gelungen ist, im Jahr 2014 mit 200 von 200 möglichen Punkten dort erstmalig die Spitzenposition einzunehmen, und wir wiederum unter den Top Ten der Anwender weltweit gelandet sind. Das zeigt, dass am Ende professionelle IT-Anwendung im sehr komplexen Umfeld nicht nur eine Domäne der privaten Wirtschaft ist, sondern sich auch im öffentlichen Bereich sehr erfolgreich verwirklichen lassen kann.

Vielen Dank. – Frage 283, Herr Abg. Dr. Bartelt.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hat sie das Gesundheits- und Pflegezentrum in Rüsselsheim gefördert?

Herr Sozialminister.

Herr Abgeordneter, das Gesundheits- und Pflegezentrum in Rüsselsheim blickt auf eine sehr erfreuliche Entwicklung zurück und hat sich als wichtiger Pfeiler der stationären Patientenversorgung in der Region etabliert. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Land Hessen zu dieser positiven Entwicklung ganz erheblich beigetragen hat. In den vergangenen 40 Jahren – wenn man so weit zurückblicken will – wurden rund 106 Millionen € Fördermittel im Rahmen der Einzelförderung zur Verfügung gestellt.

Seit 1972 wurden zusätzlich pauschale Fördermittel in einer Größenordnung von rund 50,3 Millionen € zur Verfügung gestellt. Zuletzt hat das Land Hessen mit Bescheid vom 11. Juni 2012 den Neubau des Betten- und Funktionshauses C am Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim mit 34 Millionen € gefördert. Das Bettenhaus wurde im März dieses Jahres eingeweiht und stellt eine moderne und zukunftsweisende medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in der Region sicher.

Ich rufe Frage 284 auf. Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Mit welchen für die Pilotphase des „Pakts für den Nachmittag“ ausgewählten Gebietskörperschaften sind Rahmenvereinbarungen abgeschlossen worden?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Merz, die Musterkooperationsvereinbarung über Bildungs- und Betreuungsangebote im „Pakt für den Nachmittag“, ergänzt um die jeweiligen regionalen Anlagen, soll im Laufe des Juni 2015 in den sechs Pilotregionen – Stadt Kassel, Stadt Frankfurt, Stadt Darmstadt, Landkreis Gießen, Landkreis Darmstadt-Dieburg und Landkreis Bergstraße – unterzeichnet werden.

Derzeit erfolgen in den Pilotregionen die notwendigen Beschlüsse der entsprechenden regionalpolitischen Gremien. Nach meinen Informationen ist das auf administrativer Ebene bereits gelaufen. Im Moment befindet sich die Musterkooperationsvereinbarung in den parlamentarischen Beratungen. Deswegen wird der im April 2015 begonnene Prozess teilweise bis Juni 2015 andauern.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hartmann.

Herr Kultusminister, sind den Schulträgern mittlerweile die Rahmenvereinbarungen vorgelegt worden?

Herr Kultusminister.

Frau Abg. Hartmann, selbstverständlich kennen die sechs Schulträger die entsprechenden Rahmenvereinbarungen; sie haben sie schließlich mit uns ausgehandelt. Natürlich lagen die Vertragsentwürfe bei der Beschlussfassung auch den kommunalen Gremien vor.

Frage 285, Herr Abg. Roth.

Ich frage die Landesregierung:

Wann kann die Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen damit rechnen, eine Festbetragsförderung in angemessener Höhe zu erhalten?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, es liegen aktuell noch nicht von allen Familienverbänden die Anträge auf eine institutionelle Förderung für das Jahr 2015 vor. Zwei Familienverbänden wurde bereits eine Abschlagszahlung für 2015 gewährt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Zuwendungen im Haushaltsjahr 2015 im Rahmen der Höhe der Vorjahresförderung bewegen werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Roth.

Herr Minister, Sie haben mit Ihrer Antwort zur der Höhe der Förderung Stellung genommen. Die Frage war aber, ob es eine Festbetragsförderung gibt und wann mit einer solchen Förderung zu rechnen ist.

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, die Landesmittel, die im Rahmen der institutionellen Förderung gewährt werden, sind in den letzten Jahren gleich geblieben; das wird auch in diesem Jahr der Fall sein. Es handelt sich um eine institutionelle Förderung.

Zusätzlich wird es eine Aufwandsentschädigung für die alle zwei Jahre wechselnde Geschäftsführung geben. Insofern wird dies besonders berücksichtigt. Die institutionelle

Förderung wird sich in diesem Jahr in der gleichen Größenordnung bewegen wie im letzten Jahr.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Noch einmal, Herr Minister: Bis dato war und ist die Förderung der Arbeitsgemeinschaft für Familienfragen eine Fehlbedarfsfinanzierung. Der Träger wünscht aber eine Festbetragsfinanzierung. Die Frage ist, ob von dem derzeitigen System der Fehlbetragsfinanzierung auf eine Festbetragsfinanzierung umgestellt wird.

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, diese Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortbar. Es ist aber klar, dass die institutionelle Förderung der Höhe nach beibehalten wird. Inwiefern wir diese Förderung auch dann gewähren, wenn sich aus der Arbeit keine Fehlbeträge ergeben, wird zurzeit geprüft. Ich gehe aber davon aus, dass auch dann eine Förderung in der Größenordnung wie im letzten Jahr gewährt werden wird.

Frage 286, Herr Abg. Gremmels. – Frau Abg. Gnadl übernimmt die Frage.

Ich frage die Landesregierung:

Was ist bei der Überprüfung des Gutachtens der Länder zum Konflikt Funkfeuer und Windkraft durch DFS und BAF herausgekommen, die in der Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucks. 19/288 angekündigt wurde?

Es antwortet der Herr Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Deutsche Flugsicherung hat mit einer Pressemitteilung vom 5. August 2014 das Ergebnis der Überprüfung veröffentlicht. Hiernach wird die Deutsche Flugsicherung bis auf Weiteres ihre Berechnungsmethode zur Bewertung des Störpotenzials von Windkraftanlagen auf Funknavigationsanlagen beibehalten. Gegenteilige Untersuchungen, die von einer wesentlich schwächeren Störung ausgehen, hat die DFS von zwei internationalen Instituten überprüfen lassen. Beide Organisationen seien unabhängig voneinander zu dem Schluss gekommen, dass die am Funkfeuer Michaelsdorf in Schles

wig-Holstein durchgeführten Messungen nicht ausreichend belastbar sind, um auf dieser Grundlage die bestehende Berechnungsmethode der Deutschen Flugsicherung zu ändern.