Der Vollständigkeit halber möchte ich noch darauf hinweisen, dass zuvor der mündliche Änderungsantrag der Fraktion der SPD mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, der FDP und DIE LINKE abgelehnt wurde. Das Ganze fand in der 7. Sitzung des Ältestenrates am 17. Juni 2014 statt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Hessische Landtag wird heute in zweiter Lesung eine, wie wir meinen, moderate Diätenerhöhung beschließen. Diese Diätenerhöhung, die hier bereits in erster Lesung und dann auch vergleichsweise intensiv im Ältestenausschuss diskutiert wurde, ist moderat, transparent und fair.
Sie ist moderat, weil sie unter 2 % liegt. Wir erhöhen unsere Diäten also um weniger als 2 %. Sie ist transparent, weil wir dies nicht „einfach mal so“ beschließen, sondern weil wir bewusst darauf hören und es so beschlossen haben, was das Statistische Landesamt errechnet hat. Und sie ist fair, weil wir – wie die Kundigen wissen sollten, auch kundige Journalisten – das nachvollziehen, was der durchschnittliche Hesse bereits im Jahr zuvor an Einkommenssteigerung hatte. Ich denke, dieses Verfahren ist wirklich fair, angemessen und moderat.
Ich halte es auch für angemessen und fair, wenn wir ankündigen – und das war bereits Ende 2013 der Fall –, dass wir in finanziell angespannten Zeiten, in denen von dem einen oder anderen einiges verlangt wird, um unsere Zukunft zu sichern, auch nicht über das hinausgehen wollen, was sich eventuell im öffentlichen Dienst im nächsten und übernächsten Jahr abzeichnen wird. Was ist daran zu kritisieren, wenn ich an die letzte Lesung in diesem Hause denke? Wenn einer meint, man wolle als Abgeordneter mehr in die Tasche bekommen, soll er es auch offen sagen und dazu stehen. Wir sehen dies anders.
Wir sind auch der Ansicht, dass das in Hessen bewährte Verfahren fortgesetzt werden soll, sich an dem zu orientieren, was das Statistische Landesamt errechnet. Eventuell wird es in näherer Zukunft einmal ausgesetzt werden. Aber wir werden es, das ist zumindest unsere Meinung, nach dieser Verschnaufpause fortsetzen.
Bei uns im Hessischen Landtag werden die Diäten nicht einfach festgesetzt. Da wir als Abgeordnete selbst über unser Gehalt, unser Einkommen entscheiden dürfen bzw. entscheiden müssen, ist es für uns wichtig, dass wir das Ganze – wie ich zu Beginn sagte – fair, transparent und angemessen handhaben. Dies tun wir mit diesem Gesetzentwurf, der heute in zweiter Lesung verabschiedet wird; wir werden es auch über den Tag hinaus tun. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Bellino, wenn das, was Sie gerade vorgetragen haben, auch in Ihrem Gesetzentwurf stünde, könnten wir darüber reden. Aber bei all dem, was Sie gerade gesagt haben – und ich gebe Ihnen vollkommen recht: es ist unser Privileg, entscheiden zu dürfen bzw. zu müssen, wie unser Einkommen aussieht –, haben wir eine hohe Verpflichtung, die Diskussion darüber öffentlich zu führen und die Entscheidung auch öffentlich zu treffen, und eben nicht – was Ihr Gesetzentwurf vorsieht – aufgrund eines Index, gegen den wir überhaupt nichts haben, vom Präsidenten in einem Brief darüber informiert zu werden, wie die Veränderung der Diäten aussieht, und keine öffentliche Debatte an diesem Ort zu führen. Das finden wir falsch und intransparent.
Meine Damen und Herren, es ist doch das Gegenteil von Transparenz, wenn wir uns hier bei einem Gesetzentwurf darüber streiten, auf welchen Index wir uns berufen, während in den Medien öffentlich über die Zahlen geschrieben wird, und welche Konsequenzen das hat. Wir reden an dieser Stelle nicht über den Betrag, aber in den Medien wird es diskutiert. Es muss aber umgekehrt sein: Wir müssen hier über die reale Einkommensveränderung der Abgeordneten reden, und sollten nicht aus der Zeitung und nicht durch einen Brief des Präsidenten davon erfahren.
Ich höre immer wieder – auch vorhin von Ihnen, Herr Bellino –, das sei alles sehr moderat, wie wir uns verhalten. Ich nenne jetzt einmal eine Zahl, unwissend, ob es eine realistische ist. Aber in den vergangenen Jahren war es so: Die Erhöhung der Diäten hat weniger als 100 € ausgemacht. Jetzt sagen Sie, das sei nicht viel. Ich sage für mich und meine Fraktion auch, dass dies nicht viel ist. Aber es gibt verdammt viele Menschen in diesem Land, für die 100 € sehr viel Geld ist, und denen sind wir öffentliche Rechenschaft darüber schuldig. Das ist unsere Aufgabe.
Ich und wir als Fraktion fühlen uns als Abgeordnete gut bezahlt. Wir brauchen keine Diätenerhöhung. Stattdessen sind wir für eine offene, transparente Diskussion über unser Einkommen in diesem Haus. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über das Abgeordnetengesetz bzw. über die Diätenerhöhung. Aus meiner Sicht – und ich glaube, auch aus Sicht der großen Mehrheit dieses Parlaments – hatten wir in der letzten Legislaturperiode eine kluge Regelung getroffen. Diese hat besagt, dass wir uns an der durchschnittlichen Lohnerhöhung in Hessen orientieren wollten, um in einer gewissen Angemessenheit eine Erhöhung der Diäten vorzunehmen.
Es ist schwierig, wenn man selbst darüber entscheiden soll, was man verdient. Darum ist man diesen Weg gegangen – und wir sind auch nicht das einzige Parlament in Deutschland, das diesen Weg gegangen ist –, sich eine argumentative Stütze zu suchen. Das hat sich in den letzten fünf Jahren bewährt, und meine Fraktion hätte sehr gut damit leben können, diese Überlegung auch weitere fünf Jahre umzusetzen.
Wie Sie erkennen können, hatten wir einen Dringlichen Gesetzentwurf vorliegen. Das weist darauf hin, dass es im Vorfeld eine ausführliche Diskussion gab, warum dieses Gesetz so kurzfristig als Dringlicher Gesetzentwurf eingebracht werden musste. Ich finde, politische Debatten in diesem sensiblen Bereich sind immer schwierig. Es gibt bei den Abgeordneten und den Fraktionen keine Gewinner, aus Sicht der Bürger gibt es am Ende meist nur Verlierer. Darum waren wir sehr froh, dass wir diese Regelung gefunden hatten, uns an dem allgemeinen Lohnzuwachs der hessischen Bevölkerung zu orientieren.
Ich finde, eine Erhöhung von unter 2 %, die sich am Einkommenswachstum des letzten Jahres orientiert, ist angemessen. Ich hätte mir auch gut vorstellen können, dass man dem fachlichen Hinweis der statistischen Behörde folgt, dass man sagt, dass diese statistische Erwägung genauer und besser ist und man sich daran orientieren sollte. Auch damit hätten wir uns absolut anfreunden können. Ich bin aber auch der Meinung, wenn wir heute diskutieren, hätten wir ein Gesetz beschließen sollen, das für die gesamte Legislaturperiode gilt.
Als Argument ins Feld zu führen, es wird hier demnächst ein Sonderopfer der Beamten von der Koalition eingefordert – es gibt sehr viele Gesetze und Vorhaben der Landesregierung, die auf uns zukommen werden und von denen ich sicher bin, dass sie Einschnitte in den Haushalt und Einschnitte bei den Bürgern erfordern werden. Wie wollen Sie es denn dann halten?
Erstens glaube ich nicht, dass es klug ist, die Beamten des Landes Hessen pauschal in Sippenhaft für die Haushaltspolitik zu nehmen. Denn wie Sie gerne nach Leistung bezahlt werden wollen, wollen auch andere Menschen in diesem Land, von denen wir auch gute Leistungen erwarten, nach Leistung bezahlt werden.
Daher finde ich das Verquicken dieser Debatten auch unredlich. Von daher ist klar: Meine Fraktion hätte sich gewünscht, heute ein Gesetz zu beschließen, das die Abgeordneten bei den Gehaltserhöhungen angemessen berücksichtigt, orientiert an der durchschnittlichen Erhöhung, die wir aus den Vorjahren kennen. Das ist ein System, das sich bewährt hat und das wir fortsetzen sollten.
Die politischen Spielchen, bei denen die Koalition Nebenkriegsschauplätze eröffnet und in die Debatte einfügt, finde ich schade. Wir werden uns, da wir im Grundsatz für dieses Gesetz sind, uns aber daran stören, dass es nur für ein Jahr gilt, zu diesem Gesetz enthalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich dafür bedanken, dass es möglich war, die Tagesordnung so umzustellen, dass wir heute am Vormittag über das Abgeordnetengesetz diskutieren können und nicht erst morgen Abend, sozusagen fast parallel zur Fußballübertragung. Ich glaube, das wäre der Debatte nicht angemessen. Es ist nicht ganz selbstverständlich, dass wir umgestellt haben. Wir haben auch noch erste Lesungen, die eigentlich den zweiten Lesungen vorgehen. Ich finde, es war eine gute Entscheidung, so umzustellen.
Herr Kollege Bellino hat es schon gesagt: Wir Abgeordnete sind verpflichtet, über unsere Diäten selbst zu entscheiden. Das mag manchen freuen. Für uns ist es eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Wir müssen das nach der jetzt geltenden Rechtslage immer innerhalb der ersten sechs Monate nach der Konstituierung des Landtags tun. Wir sind jetzt noch in der Frist, und es ist gut, wenn wir es heute zum Abschluss bringen.
Die Kritik der LINKEN kann ich nicht so ganz verstehen. Ich weiß, dass die LINKEN diese Diskussion gerne jedes Jahr hätten. Sie sind aber auch die einzige Fraktion in diesem Landtag, die das immer wieder verlangt. Aber da wir dieses Jahr tatsächlich öffentlich diskutieren, kann ich Ihre Ablehnung des Gesetzentwurfs nicht so ganz verstehen, weil wir im nächsten Jahr wieder diskutieren werden.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): In Ihrem Vorschlag ist eine Automatik für die nächsten vier Jahre! Das ist der entscheidende Punkt!)
Wir hatten in der letzten Legislaturperiode die Regelung, dass die Diäten an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst werden und dass uns das Statistische Landesamt anhand bestimmter Parameter, die im Gesetz festgelegt sind, immer mitteilt, wie hoch die Einkommensentwicklung war. Daraus wird dann die Erhöhung der Diäten abgeleitet.
Ich glaube, es ist kein schlechtes Prinzip, an die allgemeine Einkommensentwicklung anzudocken. Wir haben uns nach längerer Diskussion im Vorfeld über eine mögliche Veränderung des Verfahrens jetzt dazu entschlossen, Ihnen vorzuschlagen, dass wir bei dem alten Verfahren für die Erhöhung der Diäten in diesem Jahr bleiben. Das ins Auge gefasste mögliche neue Verfahren hätte bedeutet, dass die Erhöhung der Diäten in diesem Jahr noch höher ausgefallen wäre – nicht viel, aber ein kleines bisschen höher.
Daher schlagen wir Ihnen vor, beim alten Verfahren zu bleiben, weil wir insgesamt dazu angehalten sind, sparsame Haushalte zu fahren. Ich finde es gut und richtig, wenn wir uns als Abgeordnete des Hessischen Landtags von der allgemeinen Spardiskussion nicht ausnehmen.
Da wir uns als Koalitionsfraktionen von CDU und GRÜNEN darauf verständigt haben, dass wir im nächsten Jahr wahrscheinlich den öffentlich Bediensteten einiges zumuten werden müssen, um die öffentlichen Haushalte auszugleichen, haben wir uns entschieden, uns Abgeordnete da auch nicht auszunehmen und der Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst zu folgen. Das mag manchen von Ihnen nicht gefallen. Das gefällt auch besonders der Opposition nicht. Aber ich glaube, dass wir gut daran tun, uns nicht mehr zuzugestehen, als wir den öffentlich Bediensteten in diesem Lande zumuten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))
Von daher glaube ich, dass es der richtige Weg ist, zu sagen: In diesem Jahr nehmen wir noch einmal das alte Verfahren, das eine etwas geringere Diätenerhöhung bedeutet, als wenn wir auf ein neues Verfahren umgestellt hätten, stoppen für das Jahr 2015 und werden dann im Lichte der Besoldungserhöhung für den öffentlichen Dienst das weitere Verfahren beschließen. Wir sollten uns als Abgeordnete nicht in ein besseres Licht rücken, als wir es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Landesebene werden zumuten müssen.
Das ist ein politisches Ziel, das wir klar vereinbart haben, das möglicherweise die Opposition nicht teilt. Wir halten es aber für den richtigen Weg, zu sagen: Das wollen wir gemeinsam schultern. – Daher möchte ich Sie noch einmal bitten, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der SPD: Überlegen Sie noch einmal, ob Sie da nicht mitmachen wollen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 2008 haben sich alle Fraktionen auf ein bestimmtes Verfahren verständigt, wie wir die Abgeordnetenvergütungen, die Diäten, regeln. Es klingt verlockend, zu sagen, wir können die Höhe selbst festlegen, aber wir haben eine hohe Verantwortung nicht nur der Öffentlichkeit, sondern uns selbst gegenüber.
Meine Damen und Herren, seitdem gibt es einen sogenannten Angemessenheitsbericht des Statistischen Landesamtes, der aufzeigt, wie sich die Einkommen sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft entwickelt haben. Dabei sind die Abgeordnetendiäten, also das, was Abgeordneten zusteht, in den letzten Jahren im Durchschnitt um 2,16 % gestiegen. Das ist sogar teilweise unterhalb der Inflationsrate gewesen, und es war immer unterhalb der Besoldungs- und Tariferhöhung des öffentlichen Dienstes. Das zeigt: Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und gehen auch sorgsam mit Geld von Steuerzahlern um.
Herr Bellino, wenn Sie hier die hehren Worte reden, das war alles fair und angemessen, was ich teile, warum ändern Sie dann das Verfahren? Sie haben angekündigt, das soll auf ein Jahr befristet werden. Aber das ist völlig falsch.