Entschuldigung, ich habe nicht gesehen, dass mein Mikrofon freigeschaltet wurde. – Ich habe die Frage gestellt, wie Sie die Aussage des Unternehmens bewerten, dass das
Sollte diese Beurteilung so allumfassend gemeint sein, wie Sie sie eben gerade geschildert haben, würde ich sie nicht teilen.
Teilt sie folgende Auffassung zu dem im Rahmen der Bologna-Reform abgeschafften Titel des Diplom-Ingenieurs: „Das war ein weltweit anerkanntes Zeichen von Exzellenz, von deutscher Qualität. Es ist mir unverständlich, warum man diese hervorragende Marke abgeschafft hat.... Das schadet den Studenten, und es schadet unserer Wirtschaft.“?
Erstens. Aufgrund des Bologna-Prozesses haben die hessischen Hochschulen ihre Ingenieurstudiengänge auf die Abschlüsse Bachelor und Master umgestellt. Die entsprechenden akademischen Grade lauten nun „Bachelor of Engineering“ oder „Master of Engineering“.
Zweitens. Jeder Absolvent aus Hessen hat die Möglichkeit, eine sogenannte Äquivalenzbescheinigung zu erhalten, mit der die Gleichwertigkeit mit dem Diplom-Ingenieur dokumentiert wird.
Drittens. Ich teile die Aussage des Hessischen Ministerpräsidenten, die Sie zitiert haben, voll und ganz. Der gute Titel „Diplom-Ingenieur“ ist verloren gegangen.
Die Hessische Landesregierung wird am Bologna-Prozess festhalten. Unsere autonomen Hochschulen wollen das auch so haben.
Wenn wir aber eine Äquivalenzbescheinigung ausstellen, dann muss es auch möglich sein, den Titel „Diplom-Ingenieur“ am Ende zu tragen. Wir prüfen also, welche Möglichkeiten es gibt, damit der Titel „Diplom-Ingenieur“ wieder getragen werden kann. Das geschieht vor dem Hintergrund, dass man eine Äquivalenzbescheinigung ausstellen kann.
Diese Diskussion gibt es nicht nur bei der Ausbildung der Ingenieure. Wie sieht das beispielsweise beim DiplomDesigner aus? Da wird genau dasselbe gefordert. Werden wir dann demnächst in jedem Studiengang Äquivalenzbescheinigungen haben?
Es gibt bei den Ingenieurwissenschaften, insbesondere was den Titel „Diplom-Ingenieur“ angeht, eine ganz andere Debatte als in vielen anderen Studiengängen. Insbesondere die Technischen Universitäten in Deutschland, die TU9, haben dazu seit Langem eine Position bezogen. Ich meine, dass das ein besonderer Grad ist, der auch für Qualität stand.
Hier geht es nur darum, dass der Titel getragen werden kann, wenn alle inhaltlichen Voraussetzungen vorliegen, die mit dem Master of Engineering und 300 Credit-Points erfüllt sind. Wenn man genau diese Voraussetzungen erfüllt, dann sollte man auch den Titel „Diplom-Ingenieur“ tragen dürfen. Denn das ist dann genau dem Master of Engineering äquivalent. Ich glaube, da gibt es einen Unterscheid zu vielen anderen Studiengängen.
Frau Ministerin, der Herr Ministerpräsident hat ausgeführt, dass es ihm unverständlich ist, wie man diese hervorragende Marke „Diplom-Ingenieur“ abschaffen kann. Ich habe Ihre Ausführung so verstanden, dass Sie sich dem anschließen. Ich frage deshalb die Landesregierung: Wieso hat sie sich dann in der Vergangenheit an der Abschaffung dieser Marke beteiligt?
Es ist so, dass wir in Hessen alle den Bologna-Prozess in den Ingenieurwissenschaften haben wollten. Da sind wir uns alle mit den Hochschulen einig. Wir wollten nicht, wie es andere Länder wollten, die Diplom-Studiengänge behalten. Bisher war es nur mit den Diplom-Studiengängen möglich, den Titel „Diplom-Ingenieur“ zu erwerben.
Während der Umstellung, die wir in Hessen vorgenommen haben, haben wir alle ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge auf Bachelor und Master umgestellt. Wir erteilen nun Äquivalenzbescheinigungen. Die Äquivalenzbescheinigung ist eine, die zum Ausdruck bringt, dass der Master of Engineering in der Ausgestaltung inhaltlich voll dem eines Diplom-Ingenieurs gleicht. Wenn man eine sol
che Äquivalenzbescheinigung ausstellt, dann gibt es aus meiner Sicht keinen Grund, weshalb jemand den Titel „Diplom-Ingenieur“ nicht tragen dürfen sollte.
Teilen Sie dann die Einschätzung des Herrn Kollegen Dr. Büger, der diese Regierung immerhin mitträgt? Er sagt, der Studiengang „Diplom-Ingenieur“ könne als zusätzliche berufliche Premiumausbildung konzipiert werden, die dann auf den Hochschulabschluss des Masters aufbauen würde.
Ich habe gerade ausgeführt, dass es einer zusätzlichen Ausbildung nicht bedarf, weil die Äquivalenzbescheinigungen ausweisen, dass das, was den Titel „Diplom-Ingenieur“ früher ausmachte, heute genau das ist, was beim Master of Engineering gemacht wird. Es geht also um die Bezeichnung und um das Führen des Titels, nicht aber um die inhaltliche Ausgestaltung der Studiengänge.
Teilt sie folgende Auffassung zur verkürzten Gymnasialzeit G 8: „Nur sehe ich auf der anderen Seite, dass wir es immer noch nicht geschafft haben, die Lerninhalte so zu komprimieren, dass man es auch in achtjähriger Gymnasialzeit schafft. Ich habe immer noch das Gefühl, dass acht Jahre jetzt nicht eingestampft werden, sondern dass sie einfach nur hintereinander gereiht werden in acht Jahren“?
Herr Abg. Wagner, ich teile die hier nur unvollständig zitierte Aussage meines Kabinettskollegen Jörg-Uwe Hahn zur verkürzten Gymnasialzeit G 8 im Sommerinterview der „Hessenschau“ vom 20.08.2011 dahin gehend, dass die Fülle an Lerninhalten grundsätzlich – dies gilt nicht nur für die verkürzte Gymnasialzeit G 8 – dem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen ist. Ich teile ebenfalls, dass die Landesregierung bei G 8 grundsätzlich auf einem guten Weg ist und dass die Landesregierung die Schulzeitverkürzung G 8 deshalb nicht zurückdrehen wird.
Bei meinem Amtsantritt habe ich den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Lehrkräften zugesagt, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die hessische Schullandschaft schaffen zu wollen. An diesem Grundsatz halte ich nach wie vor fest. Das gilt auch für die Rahmenbedingungen der verkürzten Gymnasialzeit G 8, die wir in den vergangenen Monaten für die Schülerinnen und Schüler merklich verbessert haben.
Die zum Schuljahr 2010/2011 für die Sekundarstufe I in Kraft gesetzten Bildungsstandards und Kerncurricula tragen dazu bei, die Fülle an Lerninhalten individuell dem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anpassen zu können. Auch die Einführung der Kontingentstundentafel sowie die Umwandlung des Wahlpflichtunterrichtes in Wahlunterricht, der auch für Förder- und Unterstützungsangebote eingesetzt werden kann, hat spürbar zu einer Entlastung für die G-8-Jahrgänge in der Sekundarstufe I beigetragen.
Die Lehrpläne der Sekundarstufe II wurden darüber hinaus überarbeitet, um sicherzustellen, dass die Pläne an die veränderten Übergangsprofile von G 8 angepasst sind und sich alle Schülerinnen und Schüler gleichen Anforderungen stellen können. Die Pläne sind zum Schuljahr 2010/2011 in Kraft getreten und gelten für alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe, unabhängig davon, ob sie die Sekundarstufe I in G 8 oder G 9 absolviert haben.
Dass Hessen bei der Umsetzung von G 8 auf einem guten Weg ist, zeigen die jüngsten Ergebnisse des Anforderungs- und Leistungsvergleichs von G-8-Schülerinnen und -Schülern, die erstmals den verkürzten gymnasialen Bildungsgang durchlaufen haben und in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eingetreten sind, sowie deren Vergleichsgruppe, die in sechs Jahren die Sekundarstufe I durchlaufen hat. Ein Vergleich ihrer Halbjahreszeugnisse aus der Einführungsphase hat gezeigt, dass die Leistungen der G-8-Schülerinnen und -Schüler nicht schlechter sind als der Schüler, die eine sechsjährig organisierte Mittelstufe durchlaufen haben. Die Befürchtung, dass die verkürzte Gymnasialzeit negativen Einfluss auf die Leistungen der Schülerinnen und Schüler haben könnte, kann insofern entkräftet werden.
Frau Ministerin, haben Sie eine Erklärung dafür, warum trotz all der vielen segensreichen Dinge, die Sie hier vorgetragen haben, nicht nur sehr, sehr viele Eltern, sehr, sehr viele Lehrerinnen und Lehrer, sondern ganz offensichtlich auch der stellvertretende Ministerpräsident eine ganz andere Wahrnehmung von der Realität haben?
Herr Abg. Merz, es kann durchaus sein, dass einzelne Schulen von den Möglichkeiten noch nicht in ausreichendem Maße Gebrauch gemacht haben. Das Gesetz zu den
Bildungsstandards und Kerncurricula ist auch erst zum 1. August, also zu Beginn dieses Schuljahres, in Kraft getreten, sodass die Schulen jetzt damit arbeiten können und das sicherlich noch einmal zu einer Erleichterung beitragen wird.
Frau Ministerin, ich gehe davon aus, dass dem stellvertretenden Ministerpräsidenten das, was Sie hier an Maßnahmen vorgetragen haben, bekannt ist. Wie erklären Sie sich dann, obwohl ihm das bekannt ist, dass er der Meinung ist, dass man G 8 nach wie vor „nicht in achtjähriger Gymnasialzeit schaffen kann“?
Herr Abg. Wagner, es gehört sich nicht, die Aussage eines Kollegen aus der Regierung in irgendeiner Form zu kommentieren. Ich sage weiterhin nur, dass es bei einzelnen Schulen mit Sicherheit noch zu Problemen kommen kann, die in Einzelfällen an bestimmte Mitglieder der Landesregierung herangetragen werden. Das wird sich aber in Zukunft auch noch entspannen.
Frau Ministerin, wenn alles auf einem so guten Weg ist, macht es Ihnen dann nicht Sorge, dass diese angeblich so frohe Botschaft noch nicht einmal bei Jörg-Uwe Hahn angekommen ist?