Die Museumslandschaft Hessen Kassel vermietet regelmäßig einige ihrer Liegenschaften zu festgelegten Nutzungsentgelten. Im Fall des Brüder-Grimm-Festivals wurde ein Vertrag zur Nutzung der Insel Siebenbergen in der Karlsaue in der Zeit vom 7. Juli 2011 bis zum 7. August 2011 abgeschlossen. Mit dem Veranstalter, dem BrüderGrimm-Festival Kassel e. V., wurde vereinbart, dass 15 % des Verkaufspreises jeder verkauften Eintrittskarte an die Museumslandschaft Hessen Kassel abgeführt werden, mindestens jedoch ein Nutzungsentgelt in der Höhe von 10.000 €. Dieses Mindestnutzungsentgelt stellt bereits ein Entgegenkommen seitens der Museumslandschaft Hessen Kassel dar, da die Insel Siebenbergen einen ganzen Monat lang seitens des Brüder-Grimm-Festivals bespielt werden kann.
Da in der Koalitionsvereinbarung steht, dass „Brüder Grimm“ zu einer Landesmarke und nicht nur zu einer Hanauer Marke entwickelt werden soll, habe ich die Nachfrage: Ihnen als Kasselerin ist sicherlich bekannt, dass man dort gerade wegen dieser Pacht enorme finanzielle Probleme hat. Könnte man darüber nachdenken, wenigstens diesen Pachtpreis zu reduzieren?
Bei der Landesmarke „Brüder Grimm“ sind die GrimmStädte zusammengekommen. Das sind die Städte Hanau, Kassel, Steinau und andere, die auf einer Arbeitsebene
Entscheidungen getroffen haben. Dazu gehört aber nicht das, was dort in Sachen Musical passiert. Die Nutzungsentgelte, die festgelegt wurden, sind bereits reduziert.
Wie beurteilt sie die Reform des Verbraucherinformationsgesetzes durch den Bundesgesetzgeber, durch das den Verbrauchern leichter Zugang zu Informationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände verschafft werden soll?
Frau Abg. Lannert, die Landesregierung begrüßt es, dass den Verbrauchern durch die Reform des Verbraucherinformationsgesetzes der Zugang zu Informationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände erleichtert werden soll. Die dafür vorgesehenen Änderungen bringen dem Verbraucher künftig entscheidende Vorteile. Die Verbraucherinformation wird dadurch günstiger, schneller und bürgerfreundlicher.
Das bisherige Verbraucherinformationsgesetz sieht vor, dass die Verbraucher schriftlich und gegen Gebühr bei den zuständigen Ämtern Informationen über Lebensmittel und deren Hersteller einholen können. Künftig sollen die Verbraucher formlos – per E-Mail oder Telefon – Anfragen stellen können. Zudem soll die Information weitgehend kostenlos erfolgen. Das ist nach Auffassung der Landesregierung verbraucherfreundlich und praxisnah.
Ich möchte die Nachfrage stellen: Wie hoch sind im Durchschnitt die Kosten, die auf die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Beantwortung einer Frage zukommen, die sie an eine Behörde gestellt haben?
Herr Abg. May, ich gehe davon aus, dass Sie wissen wollen, wie hoch die in Zukunft entstehenden Kosten sind. Zukünftig werden Fragen, die Kosten bis zu 250 € verursachen, unentgeltlich sein. Kosten, die darüber hinausge
hen, werden je nach Aufwand berechnet. Das heißt, wenn die Anfragen sehr umfangreich sind, ist ein höherer Betrag fällig. Aber einfache Auskünfte werden unentgeltlich erteilt.
Beteiligt sie sich an den länderübergreifenden Vertragsverhandlungen mit der GEMA und der VG Musikedition über den Abschluss von Pauschalverträgen zu Kopierrechten von Noten und Liedtexten in Kindertageseinrichtungen, wie es die JFMK am 26./27. Mai 2011 beschlossen hat?
Herr Abgeordneter, die Federführung für die Einberufung einer Länder-AG hat das Vorsitzland NordrheinWestfalen. Es hat die Federführung für die Bildung der Länderarbeitsgruppe übernommen. Das dortige Ministerium hat noch kein Okay für eine Terminfindung gegeben, mit der die Länder eingeladen werden sollen. Auf intensive Nachfragen von uns wurde vom federführenden Land Nordrhein-Westfalen ein erster Termin zur Einladung für Ende September/Anfang Oktober in Aussicht gestellt. Wir hoffen, dass dieser Termin dann auch zustande kommt.
Erst dann können die Positionen der Länder abgestimmt werden. Insofern kann noch nicht gesagt werden, wann mit einem Ergebnis der Verhandlungen zu rechnen ist. Wir üben auf das Land Nordrhein-Westfalen sehr viel Druck aus, dass sie nach der Beschlussfassung im Mai 2011 die Arbeitsgruppe der Länder vielleicht doch bis zum Ende dieses Jahres einmal eingeladen haben werden.
Wie beurteilt sie die Einführung eines für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbaren Gentechnikreportes mit den Ergebnissen aller Gentechnikkontrollen, so wie es die nordrhein-westfälische Landesregierung getan hat?
Herr Abg. May, die Landesregierung befürwortet die Veröffentlichung der Ergebnisse der Gentechnikkontrollen für alle Bürgerinnen und Bürger im Internet. Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor veröffentlicht daher die Ergebnisse der Gentechnikkontrollen in seinem Jahresbericht. Dieser Jahresbericht ist im Internet unter der Adresse „www.lhl.hessen.de“ einsehbar.
Über die Internetseite „www.transgen.de/lebensmittel/ ueberwachung“ können zudem die Untersuchungsergebnisse für Lebensmittel anhand einer interaktiven Karte für alle Bundesländer eingesehen werden. Für Saatgut sind die Ergebnisse außerdem auf der öffentlichen Homepage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik unter dem Menüpunkt „Saatgut“ einsehbar. Die Internetadresse lautet „www.lag-gentechnik.de“.
Alle positiven Befunde wurden bisher außerdem über Pressemitteilungen des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürger können sich bereits jetzt ein umfassendes Bild über die Ergebnisse der Gentechnikkontrollen verschaffen, sodass gegenwärtig ein gesonderter Gentechnikreport nicht notwendig erscheint.
Beabsichtigt sie, dem Neuantrag von K+S auf Versenkung von 46 Millionen m3 salzhaltigen Abwässern aus der Kaliproduktion in den Untergrund stattzugeben?
Herr Abgeordneter, der Antrag wurde bei der für das erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zuständigen Behörde gestellt. Das ist das Regierungspräsidium Kassel.
Das Regierungspräsidium Kassel wird über den Antrag auf der Grundlage der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen entscheiden. Soweit die Erlaubnis nach § 12 Abs.
Die Unterlagen werden zurzeit geprüft. Eine zusammenfassende Bewertung der Unterlagen liegt noch nicht vor. Eine Entscheidung über den Antrag ist deshalb noch nicht getroffen.
Die Landesregierung und auch Sie persönlich haben in den letzten Monaten immer sehr deutlich gemacht, dass sie diese Zustimmung nicht gewähren wollen. Gibt es da inzwischen einen Widerspruch?
Ich habe gerade eben ausgeführt, dass ein Antrag gestellt ist und die Genehmigungsbehörde diesen Antrag prüft. Sie wird den Antrag genehmigen, wenn er genehmigungsfähig ist.
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb kann ich diesbezüglich noch keine Auskunft geben.
Frau Ministerin, wie beurteilen Sie die Aussage des Unternehmens, dass die Verpressung in den Untergrund das Trinkwasser und das Grundwasser nicht gefährdet.