Wenn ich korrigieren darf: Es muss richtig heißen: „…das die Historische Kommission für Nassau mit Unterstützung des Vereins …“, also andersherum als in der Frage formuliert.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie setzen sich seit Längerem für den Aufbau und die Förderung des „Archivs für Arbeitsmigration“ aus Landesmitteln ein. Inzwischen gibt es entsprechende Briefe aus dem März und dem Dezember 2009, die auch beantwortet worden sind. Jetzt fragen Sie nach der Unterstützung durch die Historische Kommission für Nassau.
Diese Unterstützung durch die Historische Kommission für Nassau kann ausschließlich durch wissenschaftliche Begleitung erfolgen.
Frau Ministerin, in der Vergangenheit haben sich die Initiatoren an verschiedene Häuser der Landesregierung gewandt. Wer ist denn jetzt der zentrale Ansprechpartner in dieser Frage: das Sozialministerium, das Integrationsministerium oder Ihr Haus?
Aufgrund der unterschiedlichen Themen sind mehrere Ressorts betroffen. Soweit das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst betroffen ist, sind die Zuständigkeiten durch das Hauptstaatsarchiv und die Historische Kommission gegeben. Da gibt es ansonsten keine finanzielle Förderung – die kann nur objektgebunden erfolgen, und das ist hier nicht zielführend.
Die anderen Ressorts sind bei dem Verein auch betroffen, sodass es keine alleinige Zuständigkeit gibt.
Wann entscheidet die Hessische Kultusministerin darüber, ob das in Wiesbaden geplante Modellprojekt „Inklusive Bildung“ zum kommenden Schuljahr beginnen kann?
Sehr geehrter Herr Abg. Roth, zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, wann eine Entscheidung des Hessischen Kultusministeriums über den Projektantrag „Modellvorhaben Inklusion“ vorliegt. Dieser Antrag wird derzeit in fachlicher und rechtlicher Hinsicht im Hessischen Kultusministerium umfassend geprüft.
Die Novelle des Hessischen Schulgesetzes wird mit Beginn des nächsten Schuljahres in Kraft treten. Die Verordnung zur Umsetzung der Inklusion in Hessen wird ebenfalls im Laufe des Schuljahres 2011/2012 in Kraft gesetzt werden. Dann müssen die Schulen intensiv – auch in Form von regionalen Entwicklungsgesprächen zwischen Staatlichen Schulämtern, Schulträgern, dem Projektbüro Inklusion des Kultusministeriums und des Sozialministeriums – mit dem Thema Inklusion vertraut gemacht werden. In diesem Kontext wird das dem Wiesbadener Mo
Wie schätzt sie Gefahren einer möglichen Quecksilberbelastung beim Einsatz von Energiesparlampen ein?
Herr Abg. Stephan, Energiesparlampen enthalten, ebenso wie die sogenannten Neonröhren, die tatsächlich stabförmige Leuchtstofflampen sind, in geringen Mengen Quecksilber. Hierfür gelten EU-weit einheitliche Grenzwerte. Bei Energiesparlampen sind dies 5 mg Quecksilber pro Lampe, bei den stabförmigen Leuchtstofflampen je nach Typ zwischen 5 mg und 10 mg Quecksilber pro Lampe. Der derzeit beste Stand der Technik bei Energiesparlampen liegt bereits unter 1,5 mg Quecksilber pro Lampe.
Bei normalem Gebrauch und richtiger Entsorgung – um Ihre Frage zu beantworten – stellen Energiesparlampen keine besondere Gefahr dar, da das Quecksilber nicht freigesetzt wird. Ausrangierte Energiesparlampen gehören wegen ihres Schadstoffgehalts nicht in den Hausmüll; sie unterliegen den Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und müssen daher über die speziellen Sammelbehälter auf Recyclinghöfen oder im Handel entsorgt werden.
Informationen über die Rückgabemöglichkeiten erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise bei ihrer kommunalen Abgabeberatung und teilweise auch im Fachhandel. Für Privatpersonen ist die Rückgabe solcher Lampen unentgeltlich.
Da bei Lampenbruch Quecksilber in die Umwelt gelangen kann, werden beispielsweise Energiesparlampen angeboten, bei denen die eigentliche Lampe mit einem bruchsicheren Kolben ummantelt ist. Darüber hinaus gibt es Hersteller von Lampen, die statt flüssigem Quecksilber eine feste Metallverbindung, nämlich Amalgam, verwenden. Dies verhindert dann den Austritt von quecksilberhaltigen Dämpfen auch bei einem Bruch der Energiesparlampe.
Noch zur Sicherheit ergänzend: Entsprechende Empfehlungen zum richtigen Umgang mit Energiesparlampen, auch im Falle eines Lampenbruchs, können über unser Informationsportal „Verbraucherfenster Hessen“ abgerufen werden: www.verbraucherfenster.hessen.de.
Wann ist mit der Veröffentlichung der bereits im Jahre 2007 durch das hessische Umweltministerium bei der Universität Kassel in Auftrag gegebenen Analyse der Wasserkraftnutzung in Hessen zu rechnen?
Sehr geehrter Herr Abg. Gremmels, die eben von Ihnen angesprochene Analyse wurde nicht im Jahr 2007, sondern im Jahr 2008 in Auftrag gegeben, und zwar am Ende des Jahres 2008, nämlich am 22. Dezember 2008.
Im Rahmen dieses Projekts hat der Auftragnehmer unter anderem das Wasserkraftpotenzial an derzeit nicht genutzten Wehrstandorten unter technischen und ökonomischen Gesichtspunkten abgeschätzt.
Jetzt könnte man sagen, es sei vielleicht doch relativ lange, wenn etwas Ende des Jahres 2008 in Auftrag gegeben wird und heute noch nicht vorliegt. Um das gleich vorwegzunehmen: Die eigentlichen Arbeiten begannen im Februar 2009. Sie waren von Anfang an auf einen Zeitraum von mindestens einem Jahr angelegt. Das Projekt wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den Regierungspräsidien, dem Wirtschaftsministerium, der obersten Fischereibehörde, den Fachreferaten der Abteilung Wasser und Boden sowie der Universität Kassel, gesteuert. Die Universität hatte den Auftrag, mögliche Standorte für Wasserkraftanlagen unter technisch-ökonomischen Gesichtspunkten zu untersuchen und ein Softwareprogramm für eine Kosten-Nutzen-Analyse für die Regierungspräsidien zu entwickeln. Im Rahmen der Softwareentwicklung wurden die jeweiligen Zwischenstände ständig mit den Regierungspräsidien zurückgekoppelt und daraus entstehende Anforderungen eingearbeitet. Dieser Prozess hat in der Tat länger gedauert, als ursprünglich angenommen wurde.
Während der Untersuchung durch die Universität Kassel kam es zusätzlich durch die Novellierung von § 35 des Wassergesetzes zu der Verpflichtung der Behörden – hier wiederum der Regierungspräsidien –, potenzielle Standorte für Wasserkraftanlagen zu veröffentlichen. Hinsichtlich der Abschätzungen der Universität Kassel unter technischen und ökonomischen Gesichtspunkten und der ökologischen Bewertung nach § 35 des Hessischen Wassergesetzes bedurfte es einer konzeptionellen Abstimmung, die einen zusätzlichen Zeitbedarf erforderte.
Frau Ministerin, Sie sagten, der Endbericht liegt im Entwurf vor. Wann ist denn mit einer Veröffentlichung zu rechnen? Und besteht die Möglichkeit, dass er dann noch Eingang in die Arbeitsgruppe des Hessischen Energiegipfels findet, der sich ja mit diesen Fragen beschäftigt?
Sie sprechen mich eben auf den Bericht und nicht auf § 35 des Wasserhaushaltsgesetzes an. Habe ich das richtig verstanden? – Ja.
Ich kann Ihnen im Moment nicht sagen, wann das konkret vorliegen wird. Ich kann Ihnen sagen, es soll bald vorliegen. Im Entwurf liegt uns der Endbericht vor. Sollte er so verwendbar sein, dass er wiederum auch für die betreffende Arbeitsgruppe verwendet werden kann, dann sage ich Ihnen die entsprechende Verwendung zu.
Warum und mit welcher Begründung hat die Hessische Landeszentrale für politische Bildung in den Jahren 2007/2008 zwei Förderanträge zu jeweils 5.000 € von abgeordnetenwatch.de zu den hessischen Landtagswahlen 2008/2009 ohne weitere Begründung abgelehnt?
Herr Präsident! Herr Abg. Schaus, die Landesregierung beantwortet Ihre Frage wie folgt: Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung und eine E-Mail-Anfrage von Parlamentwatch bzw. abgeordnetenwatch.de Hamburg erreichten die Hessische Landeszentrale für politische Bildung am 25.10.2007 und am 25.11.2008.
Dem Antragsteller wurde mitgeteilt, dass für eine solche Förderung keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die Landeszentrale bei der Vorbereitung der anstehenden Landtagswahlen auf eigene Projekte setzt. So hat die Hessische Landeszentrale für politische Bildung im betroffenen Zeitraum von 21 Monaten insgesamt vier wichtige Wahlentscheidungen – zur Erinnerung: zwei Landtagswahlen, eine Europawahl und eine Bundestagswahl – mit Werbematerialien, Publikationen, internetgestützten Aktivitäten und Jugendprojekten erfolgreich begleitet und darüber informiert.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel war dies nur im Zuge einer Konzentration auf eigene