Protocol of the Session on June 7, 2011

Schwerpunkte und den Verzicht auf die Förderung von Fremdprojekten möglich.

Vielen Dank. – Zusatzfrage, Herr Abg. Schaus.

Herr Staatsminister, ist die Hessische Landesregierung nicht auch der Auffassung, dass der Politikverdrossenheit in weiten Teilen der Bevölkerung auch dadurch begegnet werden kann, dass ein unmittelbarer Kontakt ermöglicht wird, und dass die Möglichkeit, Fragen über das Internet unmittelbar an Abgeordnete zu stellen, hilfreich ist?

Herr Staatsminister.

Gegen Kontaktaufnahme spricht überhaupt nichts, im Gegenteil. Wir wollen das durchaus fördern. Herr Kollege Schaus, ich darf Sie allerdings daran erinnern, dass das Medium insbesondere der heutigen Jugend – da halten wir es für besonders wichtig, für zusätzliche Wahlbeteiligung zu werben – soziale Netzwerke sind, wie z. B. studiVZ oder sehr stark steigend auch Facebook. Darüber hinaus ist es so, dass wir – das können wir aus eigener Erfahrung als Abgeordnete sagen – durch entsprechende E-Mail-Kontakte, Twitter und Sonstiges in Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern jeder Altersstufe treten.

Drittens darf ich Ihnen mitteilen, dass zum fraglichen Zeitraum, zumindest bei allen Landtagswahlen, der Hessische Rundfunk unter wahl.hr-online.de entsprechende Foren angeboten hat, die genutzt worden sind. Daher kann man nicht davon sprechen, dass es nicht genügend Möglichkeiten gibt. Vielleicht könnte die Häufigkeit, davon Gebrauch zu machen, noch etwas steigen, aber das ist keine Frage an die Landesregierung, sondern eher eine Frage an die Politik und die Politikangebote.

Letzte Zusatzfrage, Kollege Schaus.

Herr Staatsminister Wintermeyer, die Landesregierung hat 2009 geantwortet, es stünden dafür keine Mittel zur Verfügung. Ist Ihnen bekannt, dass in anderen Bundesländern, also Hamburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, sehr wohl Unterstützung für abgeordnetenwatch.de gewährleistet wird und – da Sie es gerade angesprochen haben – sich das nicht nur auf Wahlen oder die Zeit vor den Wahlen bezieht, sondern auch auf die laufende Legislaturperiode, und es insofern nicht nur eine Frage des Wahltermins ist?

Herr Staatsminister.

Die Frage, die Sie gestellt haben, war, ob es uns bekannt ist. Das kann ich Ihnen mit einem Ja beantworten.

Vielen Dank. – Keine weitere Zusatzfrage.

Ich rufe die Frage 505 des Abg. Dirk Landau, CDU, auf.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die Ergebnisse der aktuellen hessischen Gewässergütekarte, die den Zustand der hessischen Seen, Flüsse und Bäche dokumentiert?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Herr Abg. Landau, die Gewässergütekarte und ein ausführlicher Bericht des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zur Gewässergüte 2010 wurden im April 2011 veröffentlicht. Sie bescheinigen den hessischen Fließgewässern eine hohe Gewässergüte. Für die Erhebung wurden 7.975 km Fließgewässer untersucht und entsprechend bewertet.

Derzeit liegt in 78 % der Gewässerabschnitte, also auf einer Strecke von 6.220 km, ein sehr guter bzw. guter ökologischer Zustand vor. Auf 22 % der Fließgewässerstrecke – das sind 1.780 km – besteht noch Handlungsbedarf zur Minderung der organischen Belastung. Der Anteil von Gewässerabschnitten mit unbefriedigendem oder schlechtem Zustand macht lediglich 1,2 % aus. Das ist wiederum interessant im Vergleich zu 1970. 1970 lag dieser Anteil noch bei über 50 %.

Ursächlich für diese positive und erfreuliche Entwicklung sind die seit den Siebzigerjahren verstärkt durchgeführten Abwasserreinigungsmaßnahmen von Städten, Gemeinden und der Industrie.

Der Zustand der Seen wurde durch diese Güteuntersuchung nicht erfasst und ist daher auch nicht Gegenstand der Karte und des Berichts.

Vielen Dank. – Gibt es Zusatzfragen? – Bitte sehr.

Frau Ministerin, ich stelle die überraschende Frage, ob Sie auch Auskunft geben können, wie der Gewässerzustand in Werra und Weser ist.

Frau Staatsministerin.

Aufgrund der allgemeinen Frage habe ich die detaillierten Ergebnisse der einzelnen Bereiche nicht vorliegen. Ich werde Ihnen aber gerne die entsprechenden Ergebnisse übermitteln.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Haben Sie eine Ahnung?)

Vielen Dank. – Zusatzfragen gibt es nicht.

Frage 506 des Abg. Bocklet, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich frage die Landesregierung:

Trifft es zu, dass die Gemeinde Künzell, die für den Ausbau der vermeintlich überörtlichen Zubringerstraße Peter-Henlein-Straße eine Landesförderung von 75 % erhalten hat, von den Anliegern zusätzlich 50 % der Kosten verlangt und dies mit dem örtlichen Charakter der Straße begründet?

Herr Staatssekretär Saebisch.

Herr Abgeordneter, der Ausbau der Peter-HenleinStraße wurde im Rahmen der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur mit Zuwendungen aus den Kompensationsmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert. Derzeit ist die Peter-Henlein-Straße noch als Anliegerstraße einzustufen. Mit dem geplanten Anschluss an die künftige Verbindungsspange Künzell im Rahmen der L 3379 kommt der Peter-Henlein-Straße die Funktion einer verkehrswichtigen Zubringerstraße zum überörtlichen Straßennetz zu.

Da die Straße dann überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient, wurden bei der Festsetzung der zuwendungsfähigen Kosten entsprechend der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Künzell Anliegerbeiträge in Höhe von 25 % von den Gesamtkosten in Abzug gebracht. Generell kann die Gemeinde die Anliegerbeiträge im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung zur Deckung ihres Aufwandes für öffentliche Maßnahmen anheben.

Im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen im kommunalen Straßenbau bedeutet der höhere Kostenbeitrag der Anlieger lediglich, dass die förderfähigen Kosten um den Mehrbetrag reduziert werden und das Vorhaben in entsprechend geringerem Maße finanziell gefördert werden muss. – Jetzt freue ich mich auf Ihre Nachfrage.

(Heiterkeit – Zuruf von der SPD: Stellen Sie sie doch mal!)

Zusatzfrage, Herr Kollege Bocklet.

Können Sie mir zustimmen, dass es einem Schildbürgerstreich ähnelt, wenn Sie zunächst als Land 75 % der Kosten bezuschussen – die Gemeinde muss nur noch 25 % der Restkosten tragen – und danach zusätzlich die Anlieger 50 % der Kosten tragen müssen? Da macht jede Gemeinde einen Schnitt. Das kann so nicht sein. Entweder ist das eine oder das andere richtig. Denn im Zustand der Beantragung ist es immer erst einmal eine örtliche Straße, und Sie bezuschussen in Bezug auf die Überörtlichkeit in der Zukunft. Deswegen kann nur eines von beiden gehen, sonst ist es ein Zuschussgeschäft, und Sie haben überbezuschusst.

Herr Staatssekretär.

Herr Abg. Bocklet, wenn Sie meiner Antwort bis zum Schluss gefolgt wären, hätten Sie diese Nachfrage gar nicht mehr gestellt. Ich habe Ihnen gesagt: Wenn die Gemeinde 50 % bei den Anliegern in Anwendung bringt, kürzen wir unseren Förderbeitrag entsprechend. Mit anderen Worten heißt das: Am Ende entscheidet die Gemeinde darüber, ob es 75 % oder 50 % Förderung des Landes gibt.

Was es nicht gibt, ist, dass die Gemeinde vonseiten des Landes 75 % Förderung erhält und bei den Anliegern 50 % abkassiert, weil das in der Tat nicht in Ordnung wäre. Wir müssten dann diese 25 % Landesförderung wieder zurückverlangen. – So weit meine schon gegebene Antwort, die ich gerne für Sie präzisiert habe.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Es gibt noch eine Zusatzfrage des Kollegen Bocklet.

Herr Staatssekretär, ich habe nur hessisches Abitur. Da muss man alles noch einmal erklärt bekommen.

(Heiterkeit)

Deswegen meine Zusatzfrage: Da das Gemeindeparlament nach unseren Informationen Anliegergebühren im Umfang von 50 % bereits beschlossen hat, frage ich Sie, welche Konsequenzen Sie ziehen. Werden Sie Rückforderungen stellen?

Herr Staatssekretär.

Herr Abg. Bocklet, als Inhaber eines baden-württembergischen Abiturs antworte ich Ihnen gerne.

(Heiterkeit)

Wir werden das jetzt kommunalaufsichtsrechtlich prüfen.

Vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen zu Frage 507. Herr Abg. Bocklet.

Ich frage die Landesregierung:

Wann ist mit den Empfehlungen zu rechnen, wonach diese laut Herrn Minister Grüttner in der Pressemeldung seines Hauses vom 25. Mai 2011 Präventionskonzepte gegen sexuelle Gewalt als verbindlichen Bestandteil der Voraussetzung für Betriebserlaubnisse verankert haben müssen?