Sieht die Hessische Landesregierung auch ein Treffen des runden Tisches mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst vor?
Frau Abgeordnete, ich glaube, die Hessische Landesregierung arbeitet in diesem Prozess der Etablierung des islamischen Religionsunterrichts außerordentlich intensiv und gut zusammen und hat eine lückenlose Übereinstimmung in allen Fragen.
Die Frage der Lehrerausbildung ist bisher nicht angesprochen worden, weil wir die grundsätzliche Frage, ob es uns überhaupt gelingt, einen konfessionellen Religionsunterricht in Hessen zu etablieren, bis zum letzten runden Tisch noch überhaupt nicht positiv beantworten konnten.
Inzwischen sind wir außerordentlich zuversichtlich. Jetzt haben auf Beamtenebene längst die Gespräche über die Frage stattgefunden, welche Konsequenzen dieser Fortschritt auch für die Lehrerausbildung hat.
Welche muslimischen Vereine und Verbände bzw. Personen sind Mitglied im runden Tisch zur Einführung für islamischen Religionsunterricht, den die Landesregierung im Jahr 2009 einberufen hat?
Frau Abgeordnete, folgende Verbände und Vereine bzw. Personen sind Mitglied des runden Tisches: DITIB-Landesverband Hessen e. V., Hazrat Fatima Moschee, Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland e. V., Föderation der Aleviten in Deutschland – Landesverband Hessen, Deutsch-Marokkanische Gesellschaft für Kultur und Bildung e. V., Zentralrat der Marokkaner in Deutschland e. V., Institut für Studien der Kultur und Religion des Islam der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt, Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen, Türkische Gemeinde Rhein-Main e. V., Türkisch-Deutscher Club Frankfurt und ISL Hessen.
Ich frage die Landesregierung, welcher dieser Verbände einen Antrag zur Erteilung des islamischen Religionsunterrichts gestellt hat und welche noch einen stellen wollen.
Im Augenblick kann man nicht von einem Antrag auf Erteilung islamischen Religionsunterrichts sprechen. DITIB-Landesverband Hessen e. V. und Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland e. V. haben den Antrag gestellt, als Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz anerkannt und in diesem Sinne als Partner eines künftigen Religionsunterrichts akzeptiert zu werden. Das ist etwas anderes als ein Antrag auf Erteilung eines Religionsunterrichts. Was den Religionsunterricht angeht, so haben sämtliche Gruppen in der von mir vorhin zitierten Sitzung im Mai letzten Jahres übereinstimmend gesagt, dass sie einen einheitlichen islamischen Religionsunterricht für sie alle in Hessen haben wollen – mit Ausnahme der Aleviten, deren Religionsunterricht bereits durch unser Haus genehmigt ist.
Ich frage die Landesregierung, ob diese Vereine und Verbände – mit Ausnahme der Aleviten, die einen eigenen Religionsunterricht haben – der Landesregierung den Vorschlag gemacht haben, gemeinsam einen Beirat zu gründen und mit diesem Beirat die Frage des fehlenden Ansprechpartners zu überbrücken.
Frau Abgeordnete, nein, das haben sie bisher nicht. Gleichwohl ist es ein zentraler Gegenstand unserer Gespräche, dass diese Gruppen miteinander eine gemeinsame Struktur in irgendeiner Art und Weise bilden müssen, die im Sinne des Grundgesetzes – ich sage das jetzt in Anführungszeichen – Religionsgemeinschaft im weitesten Sinne wäre. Dass dies für islamische Gläubige außerordentlich schwierig ist, ist uns bewusst. Aber es ist allen Beteiligten und auch allen Gruppen klar, dass es erforderlich ist, eine gemeinsame Struktur zu finden.
Ich frage die Landesregierung: Herr Staatssekretär, wer ist der Vertreter der Hazrat Fatima Moschee? Ist es nach wie vor Herr Kaymakci, der zugleich stellvertretender Vorsitzender der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen ist, die wiederum zu Recht nicht zu dem runden Tisch eingeladen worden ist?
Herr Abg. Irmer, bisher hat Herr Kaymakci, wenn ich mich richtig entsinne, in zwei Sitzungen diese Gruppe vertreten. Er ist aber in der Untergruppe, die sich mit dem Curriculum beschäftigt und damit auch arbeitet, nach meiner Kenntnis nicht vertreten gewesen.
Meine Frage hierzu ist, mit welcher Begründung der Türkisch-Deutsche Club in dieser Runde mit am Tisch sitzt. Sie haben vorhin zitiert, dass diese Gruppe bei dem runden Tisch dabei ist.
Die Zusammensetzung dieser Gruppe war ganz sicher von Anfang an ein sensibles Thema. Sie ist ganz am Anfang zwischen dem Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, dem Innenministerium und unserem Haus abgesprochen worden. Damals ist man im Konsens zu dieser Gruppe gekommen. Wir haben diesen Konsens nicht angerührt, sondern haben, da keinerlei Einsprüche von außen und von innen kamen, die Zusammensetzung dieser Gruppe so übernommen, um geräuschlos weiterarbeiten zu können.
Zur Information. Bei einer Frage hat der Fragesteller zwei Zusatzfragen und das übrige Haus noch zwei. Die weiteren Wortmeldungen sind daher erledigt.
Welche Landesdienststellen kämen für die Nachnutzung der Liegenschaft des Amtsgerichts Usingen nach der derzeit von der Landesregierung geplanten Schließung in Betracht?
Verehrte Frau Kollegin, die Frage der Verwertbarkeit von Gerichtsgebäuden wurde im Rahmen der Erarbeitung der Vorschläge für Strukturmaßnahmen in der hessischen Justiz mit dem Hessischen Immobilienmanagement, dem HI, erörtert. Das HI hat aus eigener Sachkunde und Erfahrung eine Prognose über die künftige Verwendung bzw. Verwertbarkeit getroffen und diese dem Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa mitgeteilt. Bei der Prognoseerstellung kommt dem HI zugute, dass es den Immobilien- und Raumbedarf der gesamten hessischen Landesverwaltung kennt und daher bereits eine fachlich und sachlich fundierte Einschätzung über eine Anschlussnutzung durch Institutionen der Landesverwaltung abgeben kann.
Hinsichtlich des Gebäudes des Amtsgerichts Usingen ist nach Einschätzung des HI aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse die Nachnutzung durch eine Landesdienststelle durchaus wahrscheinlich. Eine verbindliche, konkrete Angabe, um welche Landesdienststelle es sich handelt, ist gegenwärtig allerdings nicht möglich.
Danke schön, Herr Staatsminister. Bei uns schlagen die Wogen logischerweise sehr hoch. Es gibt diverse Äußerungen von diversen Menschen. Unter anderem geistert seit längerer Zeit durch die Landschaft, dass die Polizeistation Usingen in dieses Gerichtsgebäude einziehen könnte. Können Sie dazu eine Aussage treffen?
Verehrte Frau Kollegin, ich habe eben schon darauf hingewiesen, dass eine verbindliche, konkrete Aussage derzeit nicht möglich ist. Auch ich habe, wie Sie, gehört, dass es möglich ist, dass es sein könnte, dass die Polizei dieses Gebäude beziehen wird. Ich weise darauf hin, dass wir uns noch nicht einmal in einem parlamentarischen Verfahren befinden, sondern derzeit führt die Landesregierung eine entsprechende Anhörung zu einem Gesetzentwurf durch. Ich mache das nur deutlich, weil ich nicht so genau einschätzen kann, ob das Haus genau weiß, wo wir uns derzeit im Verfahren befinden: noch nicht einmal im parlamentarischen Verfahren über die Schließung des Amtsgerichts in Usingen.
Herr Minister, halten Sie es für möglich, dass noch Änderungen an den bisherigen Schließungsplänen des Justizministeriums Platz greifen, zumal der Gerichtsbezirk eine riesengroße Fläche im Taunus einnimmt und insofern auch durchaus umweltpolitische Aspekte eine Rolle spielen könnten bzw. zu dem Thema der Erreichbarkeit in der Fläche in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP für diese Wahlperiode stand: Erhalt der Justiz in der Fläche?
Verehrte Frau Kollegin Fuhrmann, natürlich schon aus theoretischen Gründen, aber auch aufgrund meiner über 20-jährigen praktischen Erfahrung in diesem Hause halte ich die Änderung eines Gesetzentwurfs so lange für möglich, solange der Gesetzentwurf nicht durch den Präsidenten als zum Gesetz erhoben bezeichnet wird. Ich darf aber auch darauf hinweisen – die Debatten sind in diesem Hause bereits geführt worden; ich habe dies in einer Regierungserklärung im Sommer eingebracht –, dass sich die Hessische Landesregierung sehr wohl sehr intensive Gedanken darüber gemacht hat, wie eine effiziente hessische Justiz erreicht werden kann, unter anderem unter Beachtung von Wissen von außerhalb, sei es vom Hessischen Rechnungshof, sei es von Kienbaum und anderen Organisationen.
Als Hessische Landesregierung haben wir eine Entscheidung getroffen, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass unter anderem das Amtsgericht in Usingen auch deshalb geschlossen werden kann, weil es sich dabei um ein kleines Amtsgericht handelt, bei dem nicht das volle Angebot eines Amtsgerichts vorgehalten werden kann. Bei einem kleinen Amtsgericht hat man immer das Problem, dass gewisse Vertretungsregelungen für den Rechtsuchenden von Nachteil sind, weil Termine nicht zeitnah durchgeführt werden können.
Darüber hinaus haben wir durch den Vorschlag, der derzeit bei der Regierungsanhörung erörtert wird – welche Orte des Hochtaunuskreises zum Amtsgerichtsbezirk Bad Homburg und welche Orte des Hochtaunuskreises zum Amtsgerichtsbezirk Königstein gemäß unserem Vorschlag zugeordnet werden sollten –, deutlich gemacht, dass die von Ihnen angesprochenen Entfernungs- und Umweltprobleme Berücksichtigung finden.
Ich fasse zusammen: Das letzte Wort hat der Hessische Landtag. Aber er erörtert den bei ihm noch nicht eingebrachten Gesetzentwurf jetzt noch nicht. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass das Hessische Immobilienmanagement die notwendigen Vorarbeiten genau so zügig und effektiv durchführt, wie ich das bisher von ihm kenne.
Herr Minister, wie erklären Sie es sich dann, dass nach dem veralteten Bericht des Rechnungshofs die selbst aufgestellten Kriterien bei dem eben angesprochenen Amtsgericht in Usingen nicht zum Tragen kommen?
Zum Zweiten. Wie Sie eben selbst gesagt haben, ist der Gesetzentwurf noch gar nicht eingebracht und das Gesetzgebungsverfahren noch gar nicht im Gange. Wie können Sie es sich dann erklären, dass sich schon jetzt diverse Arbeitsgruppen zu den diversen Amtsgerichtsschließungen konstituiert haben und bereits tagen?