Die Vielfalt und der Wert dieser Mittelgebirgslandschaft zeigen sich insbesondere auch an der Fülle bedrohter Arten und Pflanzengesellschaften. So wurden in den ausgewiesenen sieben Kerngebieten allein 225 Arten gemäß der Roten Liste des Bundes und 36 bundesweit bedrohte Pflanzengesellschaften nachgewiesen.
Dennoch ist diese Vielfalt zunehmend bedroht. Da die Pflege der Bergwiesen immer unattraktiver geworden ist, sollen über den Projektzeitraum hinaus tragfähige innovative und beschäftigungswirksame Maßnahmen entwickelt werden. Die erste Planungsphase des Naturschutzgroßprojektes Vogelsberg, die bis Oktober 2013 läuft, ist im Oktober vergangenen Jahres angelaufen. Überraschend schnell konnten zum 1. Februar dieses Jahres die Projektleitungs- und die Verwaltungsstelle des neuen Naturschutzgroßprojektes Vogelsberg besetzt werden.
In den ersten drei Wochen wurden bereits wesentliche Grundlagen für einen erfolgreichen Start des Projekts gelegt, die Geschäftsstelle eingerichtet und die ersten Beschaffungen getätigt. In Kürze wird zunächst der Pflegeund Entwicklungsplan ausgeschrieben werden, der bis Oktober 2013 erarbeitet werden soll. Dieser wird von einer sozioökonomischen Analyse begleitet. Hierin soll dargelegt werden, wie sich landwirtschaftliche Betriebe der Region an der Erhaltung des Grünlandes durch eine naturschutzorientierte Nutzung beteiligen können und auch wollen.
Es ist Ziel des Projekts, die biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln, den Landwirten eine dauerhafte ökonomische Perspektive zu geben und den Naturtourismus zu stärken. Der Beginn dieses großen Naturschutzprojektes ist auch ein wichtiger Schritt für die landwirtschaftlichen Betriebe.
Neben naturschutzrechtlichen Aspekten soll das Projekt auch die Entwicklung des ländlichen Raums in anderen Bereichen voranbringen. Nur gemeinsam mit den ortsansässigen Betrieben wird es gelingen, die von der Landnutzung geprägte Kulturlandschaft entsprechend langfristig zu erhalten.
Die Familienkarte erfährt nämlich seit ihrer Einführung am 1. September 2010 eine große Beliebtheit bei den hessischen Familien. Rund fünf Monate nach dem Start der Familienkarte Hessen sind mittlerweile mehr als 76.000 Familien im Besitz der Familienkarte bzw. haben diese beantragt. Somit profitieren rund 275.000 Personen in Hessen von der Familienkarte.
Die Zahl der Partner ist seit September 2010 auf über 95 angewachsen. Auch hier: Tendenz steigend. Die Angebote und Leistungen werden kontinuierlich durch die Gewinnung neuer Partner weiterentwickelt und ausgebaut. So kann die Erfolgsgeschichte der Familienkarte Hessen fortgeführt werden.
Damit geht natürlich – das ist Ziel der Familienkarte – die Verbesserung der Situation von Familien in Hessen einher. Insbesondere ist das für den Elternratgeber geplant. Mich freut ganz besonders, dass wir in der Zwischenzeit auch Anfragen von Kommunen haben, insbesondere aus Nordhessen, die sich bereit erklären und bei uns nachfragen, ob sie als Kommune, als Gemeinde, als Stadt Kooperationspartner der Familienkarte werden können, um ihre eigenen Angebote für Familien an dieser Stelle mit publik zu machen. Daran sieht man, dass die Akzeptanz unglaublich gut ist – nicht nur gut, sondern bestens.
Wie begründet sie die Einsetzung eines nicht der Schule angehörenden kommissarischen Schulleiters am LandgrafLudwig-Gymnasium in Gießen?
Herr Abg. Merz, mit der Übertragung der kommissarischen Schulleitung auf einen Schulaufsichtsbeamten des Staatlichen Schulamtes soll in diesem Fall ausgeschlossen werden, dass durch die Wahrnehmung der Aufgaben der
ausgeschriebenen Stelle durch eine Bewerberin bzw. einen Bewerber die Verfahrensrechte des jeweils anderen verletzt werden. Die kommissarische Schulleitung wird während des noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen Eilverfahrens aufrechterhalten.
Herr Staatssekretär, welche Vorteile im Auswahlverfahren sollte Ihrer Meinung nach die bisherige langjährige stellvertretende und auch langjährige kommissarische Schulleiterin aus ihrem Verbleib in dieser Funktion haben, den sie nicht schon bisher gehabt hätte?
Herr Abg. Merz, die bisherige stellvertretende Schulleiterin ist in diesem Verfahren eine Bewerberin, und dieses Verfahren ist noch nicht rechtskräftig. Solange es nicht rechtskräftig ist, wird der kommissarische Leiter diese Schule leiten, damit für keine der beiden im Verfahren befindlichen Personen irgendein Vorteil oder Nachteil entsteht. Die bisher im Verfahren als stellvertretende Schulleiterin um die Schulleiterstelle ringende Stellvertreterin bleibt weiterhin stellvertretende Schulleiterin.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie und wie beurteilt die Landesregierung die im Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 14.02.2011 gerügten gravierenden Mängel im bisherigen Auswahlverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Zeitpunkte der verschiedenen Entwürfe eines Berichts über das Überprüfungsverfahren und im Hinblick auf die vom Gericht nicht nachvollziehbare Veränderung der Bewertung von Entwurf zu Entwurf?
Herr Abgeordneter, unser Haus hat dieses Verfahren auf der Basis der Vorarbeiten der staatlichen Schulaufsicht wie immer nach bisher bewährten und in vielen Fällen auch außerordentlich erfolgreichen Besetzungsverfahren gemacht. Dass im Augenblick einer juristischen Anfechtung immer streitig ist, wie das ausgeht, ist eine Erkennt
Wir haben alle Aspekte dieses Verfahrens anders gesehen als das Gericht, und die Prüfung, ob wir in Revision gehen, ist noch nicht abgeschlossen.
Wann und mit welchem Ergebnis hat sich der runde Tisch zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts zuletzt mit der Landesregierung getroffen?
Frau Abg. Öztürk, die Mitglieder des runden Tisches zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts haben sich mit der Landesregierung zuletzt am 31. Mai 2010 im Hessischen Kultusministerium getroffen.
Bei diesem Zusammentreffen kam es zu einem Informationsaustausch über den Sachstand unter den Verbänden und Einzelvertretern der muslimischen Vereine, die ihr großes Interesse an einem bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht bekundeten. Auch die Bedingungen für eine verfassungsrechtliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes wurden hierbei thematisiert. Hierzu wurde in der Sitzung des runden Tischs am 4. Dezember 2009 seitens des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa ein 10-Punkte-Arbeitspapier übergeben, in dem die wesentlichen Voraussetzungen an eine Religionsgemeinschaft in diesem Sinne, also im Sinne der Verfassung, festgehalten wurden.
Weiterhin wurde das Konzept für die neuen hessischen Kerncurricula und ein deutsches Lehrbuch für islamischen Religionsunterricht beispielhaft vorgestellt. In diesem Rahmen wurden den Mitgliedern des runden Tisches auch Lehrpläne bzw. Curricula für islamische Angebote in anderen Bundesländern übergeben.
Als Ergebnis wurde übereinstimmend von allen Seiten Folgendes festgehalten: erstens die Bildung einer Arbeitsgruppe, die einen Lehrplan für die Klassen 1 bis 4 erarbeitet, zweitens die Benennung von Ansprechpartnern aus den Verbänden für diese Arbeitsgruppe bis zu den Sommerferien 2010, drittens die Begleitung der Arbeitsgruppe durch die Frankfurter Professoren Özsoy und Takim.
Die Arbeitsgruppe hat seit September 2010 mehrfach intern getagt und sich bisher dreimal mit Vertretern des Hessischen Kultusministeriums getroffen, um Zwischenergebnisse auszutauschen und um das weitere Vorgehen abzustimmen. Der nächste runde Tisch, an dem die Ergebnisse der Arbeitsgruppe ihrerseits vorgestellt werden sollen, wird voraussichtlich im April dieses Jahres stattfinden.
Ich frage die Landesregierung, ob sich der runde Tisch nur mit dem Kultusministerium getroffen hat oder auch mit anderen Ministerien der Landesregierung.
Frau Abgeordnete, das Hessische Ministerium für Justiz, Integration und Europa und das Innenministerium waren jeweils durch Vertreter anwesend.
Herr Staatssekretär, können wir aus der Tatsache, dass Sie diese Anfrage beantworten, schlussfolgern, dass das Kultusministerium jetzt für den Prozess hin zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts federführend ist?
Herr Abgeordneter, für den religionspädagogischen und curricularen Teil ist das Kultusministerium nach wie vor federführend. Das war es immer. Für den staatsrechtlichen Teil, der nicht unerheblich ist, nämlich für die Frage, ob und wann islamische Gruppen die Voraussetzungen von Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes erfüllen, eine Religionsgemeinschaft zu sein, ist selbstverständlich das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa zuständig. Das war immer so, und das hat sich nicht geändert.