Sehr verehrte Frau Kollegin, ich glaube feststellen zu dürfen: Das waren eben zwei Fragen, nicht nur eine. Darauf wollte ich nur hinweisen, denn ich habe die Geschäftsordnung dieses Hauses in Teilen mitgestaltet, und ich wollte sagen, das ist mir aufgefallen.
Zur ersten Frage. Ich widerspreche ausdrücklich der Feststellung, dieses Gutachten des Rechnungshofs sei veraltet. Ich weiß gar nicht, woher Sie das nehmen. Auch der Rechungshof selbst hat sich in den letzten Monaten immer wieder zu diesem Gutachten geäußert. Ich habe keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass dies die Rechtsmeinung und insbesondere auch die tatsächliche Meinung des Rechnungshofes ist.
Zum Zweiten. Ich glaube, in dem Beitrag eben schon deutlich gemacht zu haben – anscheinend aber nicht sehr erfolgreich –, dass die Landesregierung, nachdem wir in diesem Hause eine Regierungserklärung abgegeben haben, selbstverständlich mit den Fraktionen, die uns tragen, geeignete Rückkopplungen durchgeführt hat. An dieser Stelle kann ich nur meinen ausdrücklichen und auch ganz persönlichen Dank an die Kollegen Bellino und Dr. Blechschmidt richten, die in der vergangenen Woche diese Auffassung sehr konzentriert und fachlich fundiert vor Ort, in Usingen, deutlich gemacht haben.
Herr Minister, trifft es zu, dass beim Amtsgericht Usingen bereits Umbaumaßnahmen eingeleitet wurden? – So viel zum Respekt vor diesem Parlament.
Es trifft zu, dass uns vom Haushaltsgesetzgeber ein gewisser Betrag dafür im Haushaltsplan für dieses Jahr zur Verfügung gestellt worden ist. – So viel zum Respekt vor dem Parlament.
Beabsichtigt sie, sich gegen die aktuell ins Gespräch gebrachte Mautpflicht auf der B 7/B 83 im Landkreis Kassel zur Wehr zu setzen, um durch Ausweichverkehre von Lkw bedingte Schädigungen der Landesstraßen in den betroffenen Ortsdurchfahrten von Immenhausen und Espenau sowie Emissionsbelastungen der dortigen Anwohner zu vermeiden?
Frau Kollegin Hofmeyer, Sie sprechen ein Problem an, das in seiner Bedeutung natürlich über die genannten Straßen und Orte hinausgeht. Denn diese Frage betrifft Bundes- und Landesstraßen in ganz Hessen.
Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit zu diesem Gesetzentwurf zur Ausweitung der Maut Stellung genommen. Die Länder haben den Entwurf des Bundes kritisiert und angeregt, dass nur Abschnitte länger als 5 km in die Mautpflicht übernommen werden. Dies würde bedeuten, dass die konkret benannte Strecke nicht hineinfällt; denn sie liegt unter diesem Niveau.
Darüber hinaus haben die Länder darum gebeten, per Rechtsverordnung sämtliche mautpflichtigen Strecken festzulegen. Erst dann nämlich hätten wir die Möglichkeit, im Einzelfall zu prüfen, auf welche Straßen die LkwMaut ausgedehnt werden kann. Dann erst könnten wir die Konsequenzen einer solchen Entscheidung beurteilen. Es liegt nicht im Interesse des Landes, dass Ausweichverkehre über Landesstraßen abgewickelt werden könnten – unter anderem aus den von Ihnen genannten Gründen.
Herr Minister, vielen Dank. In der Tat war das eine auch für uns neue Information. Wenn es so ist, dass dieser Streckenabschnitt nicht mehr unter diese Regelung fällt: umso besser. Aber doch noch eine Zusatzfrage: Sie sagen, das betrifft natürlich das gesamte Landesgebiet und alle Länder. Unser Hinweis war aber, eine solche Mautpflicht ist nur dort sinnvoll, wo wirklich Bundesstraßen zur Umfahrung von Autobahnen benutzt werden. Am Beispiel der
genannten Strecke sieht man, die Lkw fahren nicht dort, weil sie eine Autobahn mit Mautpflicht meiden wollen, sondern weil es ein Streckenabschnitt ist, der von denen genutzt wird, die dort ortansässig sind. Daher meine Frage: Sehen Sie die Einbeziehung dieses Steckenabschnitts nicht auch sachlich als unsinnig an?
Frau Kollegin Hofmeyer, zunächst muss man sich mit diesem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Deswegen haben wir Wert darauf gelegt, dort nicht beliebige Strecken hineinzunehmen, sondern dass eine Mindestlänge der Strecke Voraussetzung ist, nämlich diese 5 km.
Wir müssen jetzt den weiteren Beratungsgang mit dem Bund abwarten. Da ist noch eine Vielzahl anderer Probleme zu lösen. Beispielsweise muss man die Frage stellen, in welchem Verhältnis die Einnahmen, die da erreicht werden können, zu den Belastungen stehen, die dort möglicherweise entstehen.
Ich bitte aber um Verständnis. Angesichts des Beratungsstandes – der Gesetzentwurf ist zunächst dem Bundesrat zugeleitet und im Bundestag noch nicht diskutiert worden – ist es wenig sinnvoll, jede einzelne Strecke daraufhin zu prüfen, ob ihre Einbeziehung angemessen ist oder nicht. Mit der Aussage, dass wir eine Mindestlänge von 5 km haben wollen – das ist das Votum der Länder –, ist ein konkreter Vorschlag formuliert. Im vorliegenden Fall wäre dieses Kriterium nicht erfüllt.
Ist es beabsichtigt, die vakante Stelle des Geschäftsführers bei der Hessen-Agentur wiederzubesetzen?
Herr Kollege Frankenberger, über die Besetzung der vakanten Stelle wird in einer der nächsten Aufsichtsratssitzungen bzw. vorbereitend im Personalausschuss der Hessen-Agentur beraten und entschieden.
Dann bitte die Hand richtig in die Höhe. Herr Kollege, wir alle haben es nicht gesehen. – Also Zusatzfrage für Sie, Herr Frankenberger.
Herr Minister, geben Sie meiner Einschätzung recht, dass Sie meine Frage nicht beantwortet haben: ob Sie beabsichtigen, diese Stelle wiederzubesetzen?
Herr Abgeordneter, wenn ich mich richtig entsinne, habe ich gesagt: Über die Besetzung dieser vakanten Stelle wird in einer der nächsten Sitzungen des Aufsichtsrates entschieden. – Das ist eine eindeutige Antwort.
Es ist wohl selbstverständlich, dass in einer Gesellschaft des Landes diese Gremien mit dieser Frage befasst werden.
Herr Staatsminister, stimmen Sie mir zu, dass Antworten, die in dieser Art gegeben werden, einer Gesellschaft des Landes Hessen, die eine erhebliche Außenwirkung hat, nicht guttun?
Im Gegenteil, ich bin der Meinung, es tut dieser Gesellschaft gut, weil es richtig ist, in den Gremien der Gesellschaft eine solche Entscheidung zu beraten und auch dort die Entscheidung zu treffen und nicht hier im Hessischen Landtag Voraberklärungen abzugeben.
Herr Minister, ist es dann so, dass Sie unabhängig von der Frage, ob die vakante Stelle eines zweiten Geschäftsführers wiederbesetzt wird, in der Lage sind, die von Ihnen im Jahr 2009 angekündigte Neupositionierung und Neukon
Wir sind bei der Neupositionierung der Hessen-Agentur auf einem gute Wege. Dazu wurde noch eine andere Frage gestellt, bei der ich etwas dazu sagen kann. Ansonsten gilt das, was ich eben gesagt habe: Wir diskutieren diese Frage in den Gremien. – Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Frankenberger, bin ich der Auffassung, dass ich die Frage einwandfrei im Interesse der Hessen-Agentur beantwortet habe.
Welche geschäftlichen Erwartungen sind mit dem Messeauftritt des Landes Hessen auf der CeBIT verbunden?