Protocol of the Session on February 1, 2011

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, nein.

Zusatzfrage, Herr Abg. Kaufmann.

Herr Staatsminister, könnten Sie uns dann bitte erläutern, in welcher Weise die Landesregierung sicherstellt, dass die zusätzlichen Kosten, die gerade geschildert wurden, auch tatsächlich erstattet werden?

(Zurufe von der SPD: Nein!)

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, die diversen Debatten über die Umsetzung der Mindestverordnung im Fachausschuss des Hessischen Landtags und in Plenum haben deutlich gemacht, dass erstens mit einer pauschalierten Förderung analog den Richtlinien zur Ausführung der Mindestverordnung Einzelfälle keine direkte Berücksichtigung finden können, zweitens mit einer pauschalierten Förderung die Trägerhoheit gewahrt wird und drittens pauschale Förderung in Einzelfällen zu einer Über- und in anderen Fällen zu einer Unterzahlung der Kosten führen kann.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Minister, können Sie erläutern, in welchen Fällen tatsächlich eine Überzahlung der realen Kosten stattfinden kann?

(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein!)

Herr Staatsminister Grüttner.

Wäre diese Auskunft von mir zu geben, hätte ich auf die erste Frage nicht mit Nein antworten können. Insofern liegen auch hierüber keine Erkenntnisse vor.

(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Neinsager!)

Frage 399, Frau Abg. Ravensburg.

Ich frage die Landesregierung:

Was tut sie dafür, Frauen den beruflichen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern?

(Zurufe von der SPD: Viel! – Alles!)

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, vieles.

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Seit Oktober 2009 fördert das Hessische Sozialministerium mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Höhe von rund 1 Million € das hessische Netzwerk Wiedereinstieg im Rhein-Main-Gebiet. Geplant ist, dass so in den nächsten zwei bis drei Jahren der qualifizierte berufliche Wiedereinstieg von Frauen forciert und weiterentwickelt wird. Dafür setzen wir ganz gezielt an der kommunalen Ebene an.

Wir müssen unterscheiden zwischen zwei Begrifflichkeiten. Auf der einen Seite gibt es die Begrifflichkeit der Berufsrückkehrer bzw. Berufsrückkehrerinnen. Sie bezeichnet Personen, die beim Wiedereinstieg im Sinne des § 20 SGB III unterstützt werden. Die Bezeichnung „Wiedereinsteigerinnen“ in der Verwendung von Netzwerk Wiedereinstieg umfasst einen weiten Personenkreis, und zwar alle Frauen auf dem Weg zurück in die Erwerbstätigkeit einschließlich der sogenannten stillen Reserve.

Im Netzwerk Wiedereinstieg sind sieben Träger mit ihren jeweiligen Kompetenzen in den Bereichen Beratung, Qualifikation und Vermittlung von beruflichen Wiedereinsteigerinnen zusammengeschlossen. Zu den Zielen des Netzwerkprojektes gehört es, neben der Schaffung von Transparenz über die Angebote für Wiedereinsteigerinnen in der Region neue Beratungs- und Qualifizierungsangebote für die Zielgruppe zu etablieren.

Das Netzwerk Wiedereinstieg unterstützt Frauen einzelfallbezogen bei der Rückkehr in den Beruf, und mit dem Netzwerk Wiedereinstieg werden Beratungsangebote zu allen Fragen des beruflichen Wiedereinstiegs im RheinMain-Gebiet ausgebaut und verbessert. Die spezifischen Angebote zur beruflichen Qualifizierung, die auch schon während der Elternzeit besucht werden können, werden mit Kinderbetreuung angeboten.

Informationen über Fördermöglichkeiten zur beruflichen Qualifikation der Zielgruppe werden in der Region trans

parent gemacht. Informationen über die richtige Ansprechpartnerin oder den richtigen Ansprechpartner, z. B. in der Agentur für Arbeit, bei einem Träger der beruflichen Weiterbildung, für die Vermittlung einer Tagesmutter oder eines Platzes in einer Kindertagesstätte werden dementsprechend jederzeit verfügbar sein.

Zusatzfrage, Frau Abg. Fuhrmann.

Herr Minister, können Sie sagen, wie hoch der Anteil des Landes an dieser Förderung ist?

Herr Staatsminister Grüttner.

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, erfolgt die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Der Europäische Sozialfonds wird durch das Hessische Sozialministerium administriert. Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds werden 1 Million € zur Verfügung gestellt. Die genaue Höhe der Komplementärmittel des Landes reiche ich Ihnen nach.

Wir kommen zu Frage 400. Herr Abg. Seyffardt.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die Resonanz auf den diesjährigen landesweiten Wettbewerb „Hessens sauberhafte Stadt 2010“?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Herr Abg. Seyffardt, die Resonanz auf den diesjährigen landesweiten Wettbewerb um „Hessens sauberhafte Stadt“ darf als sehr positiv bezeichnet werden. Der Wettbewerb „Sauberhafte Stadt 2010“ ist Teil der Umweltkampagne „Sauberhaftes Hessen“ der Landesregierung. Diese Umweltkampagne besteht seit 2002.

Das Kampagneziel „Mehr Verantwortung für den öffentlichen Raum“ soll durch die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für achtlos weggeworfene Abfälle erreicht werden. Um noch mehr Bürgerinnen und Bürger anzusprechen, wurde 2010 erstmals ein Wettbewerb veranstaltet. Daran haben sich insgesamt 16 Kommunen beteiligt. Dazu gehören Bad Nauheim, Bensheim, FrankfurtHöchst, Gießen, Hanau, Hochheim, Kassel, Langen, Marburg, Münster, Oberursel, Offenbach, Schwalbach am Taunus, Usingen, Neu-Anspach, Wetzlar und Wiesbaden.

„Hessens sauberhafte Stadt 2010“ ist die Universitätsstadt Gießen geworden. Sie wurde am 6. Dezember 2010 in Anwesenheit von Ministerpräsident Bouffier und mir als Fachministerin im Rahmen einer Festveranstaltung gewürdigt. Gießen hat sich durch die Zahl der Teilnehmer und durch besonders kreative Aktionen ausgezeichnet. In allen Teilnehmerstädten war eine positive Resonanz festzustellen. Ein weiteres Ranking erfolgte nicht. Die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Aktionen hat sich durch den Wettbewerbscharakter landesweit von 50.000 auf immerhin 65.000 Teilnehmer steigern lassen. Die Medienberichterstattung zeigt einen hohen Aufmerksamkeitsgrad für diese Art modernes Engagement.

Für das Jahr 2011 ist die Durchführung des Städtewettbewerbs wiederum vorgesehen.

Frage 401, Herr Dr. Arnold.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die kürzlich veröffentlichte Konjunkturprognose des Statistischen Landesamts zur wirtschaftlichen Entwicklung in Hessen für die Jahre 2010 und 2011?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Arnold, das Statistische Landesamt schätzt das Wirtschaftswachstum in Hessen für 2010 auf 2,8 % und prognostiziert für 2011 eine Wachstumsrate von 2,0 %. Dies zeigt nach unserer Auffassung, dass die hessische Wirtschaft nach der schweren Rezession des Jahres 2009 wieder Tritt gefasst hat. Der Aufschwung hat nach den Exporten jetzt auch die Unternehmensinvestitionen und den privaten Konsum erfasst. Aller drei Kriterien sind positiv. Damit hat der Aufschwung an Breite gewonnen. Dies spricht für eine stabile Entwicklung in der nahen Zukunft und ist deshalb positiv zu bewerten.

Wenn sich die Einschätzung des Statistischen Landesamts bestätigt, lag die hessische Wachstumsrate 2010 leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Dies erklärt sich durch die besondere Situation bzw. die Wirtschaftsstruktur in Hessen. Es ist mit unserer dienstleistungsorientierten Wirtschaftsstruktur zu erklären, denn der aktuellen Aufschwung wird in erster Linie vom verarbeitenden Gewerbe getragen. Der Dienstleistungssektor war hingegen vom konjunkturellen Auf und Ab weniger als die Industrie betroffen. Daher war die Rezession 2009 in Hessen weniger stark als in der gesamten Bundesrepublik. Für 2011 erwarte ich hingegen, dass das Wachstum in Hessen genauso stark ist wie das in den übrigen Bundesländern.

Ebenfalls erfreulich sind die Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Bereits im Herbst 2010 hat die Arbeitslosigkeit in Hessen den geringsten Stand seit 1992 erreicht. Ich rechne sogar mit einem weiteren Rückgang.

Vielen Dank. – Wir kommen zu Frage 402. Herr Abg. Landau.

Ich frage die Landesregierung:

Wie stellt sich im Rahmen der Realisierung der A 44 in Nordhessen der derzeitige Planungsstand der Abschnitte Waldkappel-Ost bis Hoheneiche (VKE 40.1) sowie Hoheneiche bis AS Sontra-Nord (VKE 20.2) dar?

Herr Minister Posch.

Herr Kollege Landau, die Anhörungsverfahren – wir differenzieren ja zwischen der Anhörung und der Fertigung der Planfeststellungsbeschlüsse – für die Planungsabschnitte VKE 40.1, Waldkappel-Ost bis Hoheneiche, und VKE 40.2, Hoheneiche bis Anschlussstelle Sontra-Nord, sind im August vergangenen Jahres abgeschlossen worden. Die Antragsunterlagen mit den Stellungnahmen und Einwendungen, die im Anhörungsverfahren vorgetragen und im Anhörungstermin erörtert wurden, sind bei uns im August eingegangen.

Die Planfeststellungsbehörde strebt an, im dritten Quartal 2011 die Planfeststellungsbeschlüsse für beide Abschnitte zu erlassen. Derzeit werden vom Vorhabenträger auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Anhörungsverfahren ergänzende Bewertungen zu den Auswirkungen des Vorhabens vorgenommen. Wie nicht überraschend, betreffen diese unter anderem Auswirkungen auf die Erhaltungsziele von FFH-Gebieten und die Prüfung, ob entweder Vermeidungs- oder Kompensationsmaßnahmen notwendig sind.