Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über den Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen – Drucks. 18/3181 zu Drucks. 18/3155 zu Drucks. 18/1016 –
Berichterstatter ist in beiden Fällen Herr Kollege Blechschmidt. Herr Kollege Blechschmidt, ich bitte Sie, beide Berichte vorzutragen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über den Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen, Drucks. 18/3155 zu Drucks. 18/1016:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Enthaltung der SPD, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen, Drucks. 18/3156 zu Drucks. 18/2379:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen. – Danke schön.
Ich lasse jetzt über Tagesordnungspunkt 79, dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen, Drucks. 18/3156, abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Ich lasse über Tagesordnungspunkt 80, dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über den Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen, abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Enthaltung der SPD ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung in der dritten Lesung anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben vor zwei Tagen in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf beraten. Er ist seitdem nicht schlechter geworden. Er enthält in zwei Punkten einen Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung. Er beschädigt die Klimaschutzziele des Landes Hessen. Daher meine ich, dass dieser Gesetzentwurf abzulehnen ist.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der schon ausführlich geführten Debatte zu der geplanten Gesetzesänderung kann ich mich kurz fassen.
Ich finde es bedauerlich, dass diese Landesregierung und die sie tragende Koalition nicht über ihren Schatten springen können, um dieses Gesetzesvorhaben in diesem Bereich zu ändern. Es ist nicht sinnvoll, die Kommunen aufzufordern, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, und ihnen gleichzeitig auf der anderen Seite das Handwerkszeug zu nehmen. Denn gerade die Satzungsermächtigung hätte dazu geführt, dass viele Kommunen mehr für den Klimaschutz und den Umweltschutz getan hätten.
Was Sie tun, ist ohne Alternative. Es ist ein Problem, dass Sie sich vorher überhaupt keine Gedanken darüber gemacht haben, was in der Fläche passiert, wenn Sie den Kommunen dieses Korsett anlegen und wenn Sie den Kommunen die einzige Möglichkeit, die sie haben, in diesem Bereich Klimaschutz zu betreiben, aus der Hand schlagen. Das kreiden wir Ihnen an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben keine Alternativen vorgestellt. Das ist eines Parlaments unwürdig. – Ich danke Ihnen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Gernot Grumbach (SPD) und Willi van Ooyen (DIE LINKE))
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich kann mich kurz fassen. Denn wir hatten vorgestern sowohl während der Plenar- als auch während der Ausschusssitzung eine ausführliche Debatte dazu.
Dass die Mehrheitsfraktionen dieses Hauses die Meinung der Opposition und die Bedenken der Opposition nicht sonderlich ernst nehmen, ist mittlerweile bekannt. Dass sie aber auch so einfach über die Meinung der Kommunalen Spitzenverbände hinweggehen, finde ich schon „beachtlich“. Die Anhörung hat sehr klar gezeigt, dass die Kommunalen Spitzenverbände gegen die zentralen Neuregelungen Ihres Gesetzentwurfs sind. Sie wollen trotzdem § 81 Abs. 2 aus der Hessischen Bauordnung herauswerfen und damit sinnvollen Projekten wie der Marburger Solarsatzung die rechtliche Grundlage entziehen.
Sie werden damit in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Herr Lenders hat hier vor zwei Tagen sehr schön gesagt, wie er zur kommunalen Selbstverwaltung steht. Das kann man im Protokoll nachlesen.
Wir sind der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf vollkommen in die falsche Richtung zeigt. Ein solches Gesetz wird es den Kommunen nicht ermöglichen, Klimaschutzziele umzusetzen. Es wird in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Die Neuregelung der Stellplatzablöse wird die Stadt Frankfurt teuer zu stehen kommen. Deswegen werden die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE den Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, eigentlich wollte ich noch einmal ein Grundsatzreferat halten. Ich werde aber versuchen, mich kurz zu fassen.
Meine Damen und Herren! Grundsätzlich möchte ich Folgendes sagen: In der Hessischen Bauordnung sind Dinge geregelt, die da einfach nicht hineingehören. Die werden wir herausnehmen. Das ist unser Ziel, und das wird unser Ziel bleiben.
Meine Damen und Herren, der Vorwurf, den Sie gemacht haben, geht ins Leere. Ich bitte, einmal zu bedenken: Die Satzungsrechte, die Sie hier so schön verteidigen, können auch immer ins Gegenteil gewendet werden. Das möchte ich Ihnen an dieser Stelle einfach einmal zu bedenken geben.
Abgesehen davon: Wenn Sie einen Blick in die Hessische Gemeindeordnung werfen würden, würden Sie sehen,
Herr Kollege Lenders, vielen Dank. – Das Wort hat nun Herr Kollege Ulrich Caspar von der CDU-Fraktion.
Meine Damen und Herren! Bereits während der zweiten Lesung konnte ich ausführen, dass die Hessische Bauordnung in der vorgesehenen neuen Form einfacher werden wird. Sie wird wirtschaftlicher und ökologischer werden.
Die Baumaßnahmen, die auf diesem neuen Baurecht beruhen werden, werden ebenfalls wirtschaftlicher und ökologischer sein. Insbesondere die Herausnahme des § 81 Abs. 2 aus der Hessischen Bauordnung wird ein ökologischer Fortschritt sein, weil wir aufgrund vieler anderer Bestimmungen – die hatte ich in der zweiten Lesung ausgeführt – mittlerweile ökologische Standards haben, die für ganz Hessen und für alle Gebäude gelten. Die Vorstellung, mit einzelnen Satzungen für einzelne Gebiete Hessens bestimmte Standards festzuschreiben – das verhindert Innovationen und damit ökologisches Agieren –, wird mit dieser Reform beseitigt werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Lachen der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))
Ebenfalls wurde im Ausschuss und in der Anhörung ausgiebig darüber gesprochen, dass auch die Stellplatzeinschränkungssatzung eher kontraproduktiv gewirkt hat. Da soll die rechtliche Grundlage geändert werden. Denn die Idee des Gesetzgebers hinsichtlich der Stellplatzsatzung war, durch Verknappung der Parkplätze in bestimmten innerstädtischen Lagen die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs attraktiver zu machen.
In der Anhörung wurde ausgeführt, dass die Stellplatzeinschränkungssatzung dazu geführt hat, dass eine Verdichtung entlang der U-Bahn- und S-Bahn-Trassen nicht mehr stattfindet. Insoweit ist das der ursprünglichen Idee kontraproduktiv. Das hat der damalige Planungsdezernent verdeutlicht. Also auch in dieser Hinsicht wird die Novelle eine ökologische Verbesserung bringen.
Ich fasse zusammen. Mit dieser Bauordnung wird das Bauen ökologisch wertvoller und wirtschaftlicher. Deswegen unterstützen wir diese Vorlage der Landesregierung.
Vielen Dank. – Bevor Herr Staatsminister Posch das Wort erhält, darf ich unseren ehemaligen Kollegen Turgut Yük