Frau Abgeordnete, meine Damen und Herren! Es besteht großes Interesse am Projekt Welcome mit seinem unkomplizierten Hilfeangebot für junge Familien in Hessen. Das ist übrigens kein hessisches Projekt. Insoweit haben wir mit der Namensgebung nichts zu tun.
Im Monat Juni werden wir den neunten Standort in Stockstadt, Groß-Gerau eröffnen.Weitere sechs Standorte werden voraussichtlich noch in diesem Jahr hinzukommen.
Ich habe den Eindruck, dass es uns auch in den Jahren 2011 und 2012 gelingen wird, den weiteren Aufbau eines Netzes von Welcome-Standorten zu erreichen.Hinter diesem Konzept steht eine auf einen nur kurzen Zeitraum beschränkte sehr praxisnahe Hilfe von erfahrenen Müttern, die jungen Müttern in den ersten Wochen bei den klassischen Schwierigkeiten helfen, die man in dieser Situation haben kann.
Herr Minister, es kann sein, dass Sie mit der Namensgebung nichts zu tun hatten. Aber warum um alles in der Welt müssen das Welcome-Standorte sein? Man spricht auch von Willkommenskultur und meint damit etwas anderes. Ich stelle das als Frage.
Herr Abgeordneter, an der Namensgebung war die Hessische Landesregierung nicht beteiligt. Ich glaube, es ist eine Initiative aus Hamburg. Dort ist es entwickelt worden. Dieses Konzept wird in Hessen besonders gut angenommen. Ich glaube, es gibt gegenwärtig bundesweit 110 Standorte. Da bewegen wir uns in Hessen im vorderen Feld der Aktivitäten.
Ich bitte im Interesse derer, die das mit hohem ehrenamtlichem Engagement machen, das nicht nur unter der Frage von Englisch und Deutsch zu diskutieren.
Die Konzeption dieser Initiative ist, dass für einen ganz niedrigen Anerkennungsbeitrag erfahrene oder, man kann sagen, gestandene Mütter unmittelbar nach der Entbindung in die Familien gehen, den in der Situation oft überlasteten Müttern Unterstützung geben, und wenn es nur so ist, dass sie sich einmal hinsetzen kann und zwei, drei Stunden Ruhe hat und jemand anderes sich um das Kind kümmert.
Das wird von den betroffenen Müttern als große Hilfe verstanden, und nach einer gewissen Zeit, in der Regel nach acht bis zwölf Wochen, verlässt diese Unterstützung wieder die Familie. Die Mütter kommen damit sehr gut zurecht. Es ist eine ganz moderne, neue und sehr niederschwellige Form von Unterstützung.
Frau Abgeordnete, wir haben folgende Regelung entwickelt: Ein neuer Standort bekommt im ersten Jahr 5.000, im zweiten 3.000 und im dritten Jahr 1.000 c. Im vierten Jahr ist keine Förderung mehr vorgesehen.
Welche Maßnahmen erfolgen im Bereich der Grundschulen zum Erlernen des Tastschreibens und zum Erwerb von PC-Kenntnissen?
Herr Abg. Bauer, das Erlernen des Tastschreibens bzw. das Vermitteln von PC-Kenntnissen liegt in der Zuständigkeit der Schulen vor Ort. Die Medieninitiative des Landes Schule@Zukunft hat es sich seit Jahren zum Ziel gesetzt, die Ausstattung der Grundschulen dahin gehend zu verbessern, dass allen Schülerinnen und Schülern hessenweit die Vermittlung von Medienkompetenz bzw. PCKenntnissen ermöglicht wird. Die Fachberater Grundschule und neue Medien der Staatlichen Schulämter empfehlen den Schulen die Nutzung von Programmen, zum Tastschreiben beispielsweise die Software Lernwerkstatt 7. Das Amt für Lehrerbildung hat in Absprachen mit den kommunalen Medienzentren Lizenzen für solche Programme erworben. Zahlreiche Schulen bieten beispielsweise Arbeitsgruppen mit folgenden Themen an: Einführung in die Computerarbeit, Zehnfingerschreiben bzw. Computerführerschein. Einzelne Schulen haben das Tastschreiben in den Förderunterricht eingebunden.
Mit „Mauswiesel“ wird über den hessischen Bildungsserver eine Internetplattform bereitgestellt, die von vielen Schulen genutzt wird. Die Schülerinnen und Schüler können somit in einem geschützten Internetbereich selbstständig Wissen erwerben. Die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer in diesem Bereich wird zudem verstärkt gefördert. Derzeit erfolgt eine Förderung des Einsatzes neuer Medien in den Grundschulen über eine mit großem Erfolg angelaufene Qualifizierung der PC-Beauftragten der Schule.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden Kommunen im Rahmen des Landesprogramms Aktive Kernbereiche vonseiten der Hessen-Agentur normale Verwaltungsleistungen für die Bescheidung von Zuwendungen in Rechnung gestellt?
Schönen Dank, Herr Kollege Bauer. – Für das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Herr Staatssekretär Saebisch, bitte.
Herr Abgeordneter, für normale Verwaltungsdienstleistungen werden den Kommunen vonseiten der HessenAgentur keine Kosten in Rechnung gestellt, sondern es geht darum, dass die Hessen-Agentur Beratungsleistungen für die Programme der Kommunen übernimmt und den Wissenstransfer, Veranstaltungen, Internetauftritte und Veröffentlichungen organisiert. Für diese zusätzlichen Unterstützungsleistungen werden durch die Hessen-Agentur Kosten erhoben.Diese Kosten sind förderfähig und können daher bis auf den kommunalen Eigenanteil aus Programmmitteln aufgebracht werden.
Ich möchte Ihnen auch gern mitteilen, dass die Kommunen an dieser Unterstützungsstruktur durch die HessenAgentur überwiegend sehr positiv interessiert sind. Die Leistungen werden in großem Umfang in Anspruch genommen und tragen wesentlich zur guten Qualität des Programms Aktive Kernbereiche bei.
Schönen Dank, Herr Staatssekretär Saebisch. – Wir kommen damit zur Frage 278 der Frau Abg. Schott, DIE LINKE.
Wie viele Bewerbungen von Studieninteressentinnen und Studieninteressenten mit Behinderungen um einen Studienplatz an hessischen Hochschulen jährlich werden abgelehnt aus Gründen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung stehen?
Frau Abgeordnete, die hessischen Hochschulen erheben im Zusammenhang mit einer Bewerbung um einen Studienplatz keine Daten bezüglich einer Behinderung. In zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es zudem im Rahmen der sogenannten Vorabquoten eine Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte.
Welche Kosten sind dem Land Hessen dadurch entstanden, dass bestellter Impfstoff gegen die Schweinegrippe nicht verimpft wurde?
Frau Abgeordnete,zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Abrechnung sind Kosten in Höhe von rund 17,5 Millionen c entstanden. Wir sind aber noch nicht sicher, ob dies das letzte Wort ist, weil z. B. nach Angaben des ehemaligen Präsidenten des Robert Koch-Instituts für die kommende Grippesaison eine weitere Welle der Neuen Grippe mit höherem Gefährdungspotenzial nicht ausgeschlossen werden kann. Es ist auch nicht ausgeschlossen und wird im Gegenteil wahrscheinlich so stattfinden, dass der Pandemieimpfstoff, der eingelagert ist, soweit er nicht verimpft wurde, und der sich als wirksam und gut verträglich erwiesen hat, der nächsten normalen Grippeschutzimpfung beigemischt wird. Erst danach kann man eigentlich eine abschließende Bewertung vornehmen.
Wenn ich es recht im Kopf habe,ist im Gegenzug die „normale“ Grippeschutzimpfung im letzten Jahr deutlich weniger nachgefragt worden. Gibt es irgendwelche Bestrebungen, dass man sich diese „eingesparten“ Kosten dann im Zweifel von jenen wiederholt, die sie gespart haben?