Protocol of the Session on March 3, 2009

Der einzige Punkt, den ich wirklich ganz anders sehe, ist der Zeitrahmen bis zum 31.12.2012. Wir halten das für vernünftig. Natürlich werden wir das dokumentieren, aber ich bitte, darüber keinen Beschluss zu fassen, denn am 31.12.2012 ist Schluss.

Sollten wir tatsächlich zu dem Urteil kommen, das habe sich bewährt, dann müssten wir dem Hessischen Landtag darüber einen Bericht geben. Das ist doch völlig klar. Sie haben einen Anspruch darauf, zu wissen, was wir dort zu tun beabsichtigen.

Daher sehe ich keine Notwendigkeit, solche Anträge hier zu beschließen. Ich sage Ihnen vielmehr, das liegt ganz im Zentrum der Aufgabenstellung, die wir haben, und wir werden das entsprechend abwickeln. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Verehrter Herr Weimar,Frau Kollegin Erfurth wollte eine Zwischenfrage stellen.Wollen Sie die noch beantworten?

(Minister Karlheinz Weimar: Klar, bitte!)

Herr Minister, die Vergabestelle des Bundes sagt, ausnahmsweise könne im Einklang mit der EU davon ausgegangen werden, dass die Vergaberegeln für zwei Jahre etwas gelockert werden.Wie begründen Sie, dass in Hessen jetzt diese Vergaberegeln für vier Jahre gelockert werden sollen?

Es besteht deshalb ein kleiner Unterschied,weil der Bund 50 % der Vergabe bereits im Jahr 2009 und einen vollständigen Abschluss der Maßnahme im Jahr 2010 haben möchte.

Unter der Vorstellung, dass wir nicht schon in diesem Jahr 50 % der Abwicklung des Programms erreichen, haben wir etwas andere Vorstellungen. Die Landesprogramme reichen bis 2010,Anfang 2011, bei den Hochschulen noch etwas weiter; denn dort haben wir Projekte im Umfang von 120 oder 140 Millionen c, und für deren Abwicklung benötigen wir solche Zeiträume. Für den gesamten Zeitraum dieser Abwicklung wollen wir mit diesem Instrumentarium arbeiten,und deswegen ist der 31.12.2012 vollkommen angemessen.

Übrigens kommt es nicht auf den Durchführungszeitraum an. Entweder ist es ordentlich und richtig, und ich kann es vertreten – oder es ist nicht ordentlich und richtig, und dann wäre ein Zeitraum von zwei Jahren ebenso falsch wie einer von vier Jahren. Ich bin der Meinung, es ist richtig, dass wir so agieren, und deswegen werden wir das bis 2012 so tun. Danach werden wir den alten Zustand wieder herbeiführen.

Falls wir tatsächlich etwas anderes vorschlagen wollten, dann erhalten Sie selbstverständlich nicht nur einen Bericht, sondern eine entsprechende Vorlage. – Danke.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Weimar. – Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Kollege Rudolph von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Wir beantragen die dritte Lesung.

Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. Auch in mehreren anderen Beiträgen war der Wunsch auf dritte Lesung angedeutet worden, etwa bei Herrn Dr.Arnold.

Darf ich davon ausgehen, dass nicht nur der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen in Hessen zur Vorbereitung der dritten Lesung dem Haushaltsausschuss über

wiesen wird, sondern auch der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/128, der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/130, der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/123, sowie der Dringliche Antrag der LINKEN,Drucks.18/137? – Das ist Konsens, dann können wir so verfahren.

Jetzt darf ich Sie auf weitere Dringliche Anträge verweisen, die Ihnen vorliegen müssten und auf den Plätzen verteilt sein sollten.

Da ist zunächst ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Betreuung von Langzeitarbeitslosen, Drucks. 18/131. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 32. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.

Weiterhin eingegangen und auf den Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend islamischer Religionsunterricht an hessischen Schulen, Drucks. 18/133.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 34 und kann mit den Tagesordnungspunkten 12 und 19 aufgerufen werden.

Herr Blum, zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, ich habe mich nicht hierzu, sondern zu dem Punkt davor gemeldet. So schnell konnte ich dann eben auch nicht reagieren. Der Antrag betreffend Betreuung von Langzeitarbeitslosen, den Sie eben zuerst genannt haben, könnte mit dem Tagesordnungspunkt 21, dem Antrag der SPD-Fraktion, beraten werden.

(Günter Rudolph (SPD): Setzpunkt, ja!)

Das können wir also so machen?

(Günter Rudolph (SPD): Ja!)

Gut, das ist hierzu unser Vorschlag.

Hier herrscht Konsens, dann können wir so verfahren.

Weiterhin eingegangen und auf den Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Schulbesuch von Kindern ohne Aufenthaltsstatus, Drucks. 18/132.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Dies ist der Fall.Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 33 und könnte mit den Tagesordnungspunkten 12 und 19 aufgerufen werden. Herrscht hierzu Konsens? – Kein Widerspruch, dann bleibt das so.

Es müsste Ihnen ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Lehrerzuweisung neu strukturieren, Transparenz herstellen, Ressourcen zielgerichtet einsetzen, Drucks. 18/135, vorliegen. Wird auch hier die Dringlichkeit bejaht? – Dies ist so. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 35 und kann mit den Tagesordnungspunkten 11 und 18 zu diesem Thema aufgerufen werden.Auch hier herrscht Konsens. – Vielen Dank, dann verfahren wir so.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Erleichterung der vorläufigen Haus

haltsführung und zur Investitionssicherung (Vorschaltge- setz 2009) – Drucks. 18/122 zu Drucks. 18/28 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Caspar.

Dazu wird aufgerufen: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/129.

Dann darf ich zunächst Herrn Caspar um die Berichterstattung bitten.

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Erleichterung der vorläufigen Haushaltsführung und zur Investitionssicherung (Vorschaltgesetz 2009).

Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 2. Plenarsitzung am 18. Februar 2009 überwiesen worden.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2009 mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN beschlossen, eine schriftliche Anhörung und ein Gespräch zu dem Gesetzentwurf durchzuführen.

Zuvor wurde der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu dem Gesetzentwurf eine mündliche Anhörung im März 2009 durchzuführen, mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD abgelehnt.

Der Haushaltsausschuss hat am 2. März 2009 in gemeinsamer Sitzung mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr ein Gespräch zu den Gesetzentwürfen Drucks. 18/27 und 18/28 geführt.

In seiner Sitzung am 2. März hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf beraten und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Herr Caspar. – Ich darf die Aussprache eröffnen und Herrn Kaufmann für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als erstem Redner das Wort erteilen. Herr Kaufmann, die Redezeit beträgt fünf Minuten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Axel Wintermeyer (CDU): Das ist zu leise!)

Herr Kollege Wintermeyer, soll ich lauter brüllen? Aber dann wachen Sie doch alle auf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir reden heute ein zweites Mal über das sogenannte Vorschaltgesetz. Ich möchte hierzu einige wenige Bemer

kungen machen, die es verdienen, noch einmal wiederholt zu werden.Diese sind von mir bereits in der ersten Lesung gemacht worden. Mittlerweile haben wir zu diesem Gesetz ein Vorblatt nachgeliefert bekommen. – Herr Finanzminister, aus diesem Vorblatt wird deutlich, was schon damals unser Vorwurf war: Der Gesetzentwurf dient im Wesentlichen dazu, die Handlungsfähigkeit der Landesregierung herzustellen, weil sie es in der Vergangenheit durch eigenes Verschulden versäumt hat, sich die Handlungsfähigkeit zu sichern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)