Protocol of the Session on March 3, 2009

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insoweit ist der Gesetzentwurf nötig und aus Ihrer Sicht auch dringlich.Wir haben uns diesem beschleunigten Verfahren durchaus nicht widersetzt – schlicht und einfach deshalb, um Versäumnisse zu reparieren, die geschehen sind.

In unserem sogenannten Gespräch – das war keine richtige Anhörung, aber wir hatten immerhin im Haushaltsausschuss die Gelegenheit, einige schriftliche Stellungnahmen und auch einige mündliche Nachfragen abzuwickeln – ist die Stellungnahme des Hessischen Rechnungshofs besonders bemerkenswert, und auf diese will ich in meiner Rede besonders eingehen.

Herr Präsident und Herr Vizepräsident, da Sie bei dieser Debatte anwesend sind, werden Sie von mir als Erstes ein deutliches Lob hören. Vielen Dank für diese Stellungnahme. So, wie wir die Zurückhaltung eines Rechnungshofs gewohnt sind, ist diese Stellungnahme eigentlich schon sehr deutlich. Denn, meine Damen und Herren, ich werde Ihnen sofort vortragen, zu welchen Ergebnissen der Rechnungshof bei seiner Begutachtung kommt.

Zunächst einmal setzt er sich damit auseinander, und dies zu Recht,dass der Gesetzentwurf eine Reihe von Punkten enthält, die charakterisierend für ein Haushaltsgesetz sind. Deshalb sage ich, und mache hieraus gleich einen Antrag, damit wir dies nicht versäumen, dass wir eine dritte Lesung beantragen, da Haushaltsgesetze richtigerweise in drei Lesungen beraten werden. Dann sind wir auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Aus der Sicht des Rechnungshofs ist auf jeden Fall positiv zu sehen, und dem schließe ich mich an: Wenn nach den Bestimmungen der Verfassung in der Übergangszeit, ein Kreditbedarf bestünde, wäre dieser ausschließlich durch Schatzanweisungen mit einer Laufzeit von drei Monaten zu regeln wäre. Das ist sicherlich ein sehr unflexibles Instrument. Mit diesem Gesetzentwurf schafft man nun bessere Möglichkeiten. Die Einschätzung, die auch der Finanzminister teilt,ist sicherlich richtig:Das Land spart auf diese Weise eher Geld.Das Land spart allerdings zunächst einmal kein Geld, wenn die Kreditermächtigung gegenüber der Verfassung auf ungefähr die Hälfte zurückgenommen wird, weil Sie nämlich sehen werden – darauf komme ich gleich –, dass auch dies nicht unbedingt notwendig ist.

Meine Damen und Herren, nun zum ersten Problem, das über die Zweckmäßigkeit dieses Gesetzentwurfs urteilen lässt: Es sollen neue Arbeitsverhältnisse ermöglicht werden – jenseits dessen, was im Haushalt 2008 drinsteht. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht und gesagt:Im Rahmen der Stellenpläne und -übersichten des Jahres 2008 sind zusätzliche Personalmaßnahmen möglich. Wenn aber über diese Stellenpläne und -übersichten hinausgegangen werden soll,dann wollen auch wir ein Entgegenkommen – Herr Finanzminister, das ist sicherlich ein verkürztes Verfahren –, denn dann wollen wir

den Haushaltsgesetzgeber beteiligen, indem das Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss herbeigeführt werden muss. Das ist die unterste Ebene eines vernünftigen, auch auf Konsens gerichteten Verfahrens, dass nämlich der Haushaltsgesetzgeber, der Hessische Landtag, hier nicht völlig ausgeschaltet wird.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf sieht keine umfangreichen Investitionsausgaben vor. So stellt es auch der Rechnungshof in seiner Stellungnahme fest, aus der ich hier zitieren möchte:

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Höhe der Kreditermächtigung von 3.461 Millionen c nicht im Zusammenhang mit den Ausgabeerfordernissen des Sonderinvestitionsprogramms und des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes steht.

Um es also klar und deutlich festzuhalten: Dieses Vorschaltgesetz ist entgegen der gern geübten Darstellung, dass es für die Unterstützungsprogramme für die Konjunktur dringend notwendig sei, dafür nicht notwendig. Der Rechnungshof stellt selbst fest: Es steht in keinem Zusammenhang. – Er geht sogar noch ein Stück weiter und sagt: Im Hinblick auf die Kreditaufnahmepraxis des Landes ist für den Hof zumindest nicht erklärbar, warum überhaupt eine Kreditermächtigung enthalten ist, wenn der Zeitraum, der bisher für die vorgesehene Beratung und Verabschiedung eines Haushalts 2009 genannt worden ist, eingehalten wird; denn es ist zumindest im Augenblick nicht erkennbar, und zwar weder aus Gründen der Zukunftsinvestitionen noch aus anderen Gründen, warum Kredite in der Höhe in diesem Zeitraum notwendig sein sollten –

(Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

es sei denn, Herr Finanzminister – dazu sollten Sie etwas sagen –: Wie ist das Haushaltsjahr 2008 eigentlich ausgegangen? Ich hatte danach bereits in der ersten Lesung gefragt.

Herr Kaufmann, bitte kommen Sie zum Schluss.

Man sollte das wissen, weil nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Rechnungshofs wie nach unserer Kenntnis hinreichende Liquidität beim Land vorhanden sein müsste, sodass es dieser Ermächtigung nicht bedarf. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kaufmann, danke schön. – Als Nächster hat Herr Schmitt für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben schon Zweifel gehabt, was den Charakter des Gesetzes angeht.Auch ich möchte an dieser Stelle aus der Stellungnahme des Rechnungshofs zitieren. Im Ausschuss gab es einen Streit über die Frage, ob es sich um ein Haus

haltsgesetz oder um ein einfaches Maßnahmengesetz handelt. Der Rechnungshof formuliert vorsichtig, sagt auf Seite 4 seiner Stellungnahme aber:

Der Entwurf des Vorschaltgesetzes 2009 enthält zahlreiche Regelungen, die für ein Haushaltsgesetz kennzeichnend sind. Dies gilt insbesondere für die Ermächtigungen zur Kreditaufnahme und bestimmten Ausgaben sowie zur Bewilligung von Bürgschaften.

Die Diskussion im Ausschuss war interessant. Der Finanzminister hat gesagt: „Völlig klar, es ist natürlich ein Haushaltsgesetz.“ Sein Pech war, dass wenige Sekunden später der zuständige Haushaltsabteilungsleiter seines Hauses in den Raum kam,der die Diskussion vorher nicht mitbekommen hat und den wir gefragt haben: „Was ist es für ein Gesetz?“ Dieser Abteilungsleiter hat gesagt: „Das ist kein Haushaltsgesetz.“ Das war schon ein bisschen pikant.Am Ende hat sich herausgestellt, dass es abgeschrieben sei, dass es aus den Gesetzentwürfen entwickelt worden sei, die es im Jahr 1983 gab, als wir eine ähnliche Situation hatten, dass eine geschäftsführende Landesregierung tätig war.

Herr Finanzminister, wir haben das nachgelesen. Dieser Gesetzentwurf trägt eigentlich zu Unrecht die Bezeichnung Vorschaltgesetz. Damals wurden zwei Gesetze gleichzeitig eingebracht: ein Teilhaushaltsgesetz und ein Gesetz mit einem ähnlichen Charakter, die zusammengefasst behandelt wurden. Das eine Gesetz, das Teilhaushaltsgesetz, trägt den Namen Vorschaltgesetz. Daraus kann man entnehmen, dass der Gesetzentwurf, der vorgelegt worden ist, von der handwerklichen Seite äußerst problematisch ist und sich auch die Frage der Verfassungsgemäßheit stellt.

Der Herr Ministerpräsident hat,als wir über die Frage der Abschaffung der Studiengebühren gesprochen haben, sein materielles Prüfungsrecht angeführt. Es gibt in der Staatskanzlei sicherlich eine Prüfung, die vor Unterzeichnung des Gesetzes sicherstellt, dass es sich um ein verfassungsgemäßes Gesetz handelt. Ich würde allerdings noch einmal in den Unterlagen der Vergangenheit nachlesen.

Mit dem Gesetzentwurf schieben Sie uns allerdings „vor den Knoten“. Wir als Opposition können das nicht reparieren. Wir können nicht zwei Gesetze zusammenfassen und können kein Teilhaushaltsgesetz vorlegen. Das ist uns in der Anhörung über die Landeshaushaltsordnung von der Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode doch vorgehalten worden.

Die GRÜNEN haben Kritikpunkte an der einen oder anderen Stelle formuliert. Wir teilen das Ziel, das Sie mit dem Änderungsantrag erreichen wollen. Deswegen kann ich nur sagen: Wir werden als Opposition gezwungenermaßen zustimmen müssen, weil wir nicht die Annahme des Bundeskonjunkturprogramms gefährden wollen. Wir wollen, dass entsprechende Bürgschaften, z. B. bei der Frage des Wohnungsbaus,geleistet werden,der notwendig ist, und wollen auch die Kofinanzierungsmittel im Rahmen der EU-Finanzierung bereitstellen. Deswegen wird es eine Zustimmung von uns geben.Aber wir wollen noch einmal deutlich machen, dass es erhebliche rechtliche Bedenken gibt, die die Landesregierung unseres Erachtens aufgreifen muss. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Schmitt, danke schön. – Ich darf als Nächstem Herrn Milde das Wort für die CDU-Fraktion erteilen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es in der Tat mit einem Vorschaltgesetz zu tun, das ein Zwischending zwischen einem normalen Maßnahmengesetz und einem Haushaltsgesetz ist. Das ist in der Anhörung und auch in der Diskussion im Haushaltsausschuss deutlich geworden. Das ist keine Frage.

An den Äußerungen des Kollegen Schmitt merke ich aber auch, dass es an dem Inhalt dieses Gesetzentwurfes offensichtlich keine Kritik gibt. Deswegen freue ich mich, dass wir dieses Haushaltsvorschaltgesetz relativ einhellig beschließen werden, auch wenn dritte Lesung beantragt wurde, auch ein Stückchen vorsichtshalber. Auch das ist wahr.

Kollege Schmitt hat das hier kritisiert. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sich die Landesregierung bei der Entscheidung, ob es sich um ein Haushaltsgesetz, für das drei Lesungen verpflichtend sind, oder um ein Maßnahmengesetz handelt – wenn auch möglicherweise ohne dieses für die Bevölkerung ohnehin nicht ganz so bedeutende Vorblatt –, daran orientiert hat, was die SPD im Jahr 1983 gemacht hat. Damals ist es genauso gelaufen.

(Norbert Schmitt (SPD): Das stimmt nicht!)

Da muss man schon einen Vergleich ziehen dürfen. Außerdem ist das Problem mit dem Vorblatt geheilt. Ob es uns so viel weitergebracht hat, dass auf dem Vorblatt noch ein paar Dinge aus dem Gesetzentwurf nach vorne gezogen wurden, wage ich zu bezweifeln.

In der Tat hat der Rechnungshof gesagt: Das Gesetz hat Kennzeichen eines Haushaltsgesetzes. – Tolle Erkenntnis, das finde ich auch logisch. Aber ich glaube, es ist richtig, dass ein Vorschaltgesetz gemacht wird, allein schon deshalb, damit bestimmte haushaltstechnische Maßnahmen rechtlich abgesichert sind. Der Hinweis zur Flexibilisierung bei der Geldaufnahme ist sogar vom Kollegen Kaufmann gekommen. Allein das wäre eine zwingende Notwendigkeit, auch wenn der Rechnungshof – da muss ich sagen: sehr mutig vom Rechnungshof – gesagt hat, dass er nicht erkennen kann, dass im nächsten halben Jahr eine Kreditaufnahme notwendig ist. Insofern will ich hier an die jetzige Situation auf den Kapitalmärkten erinnern. Wir haben es mit täglich sich verändernden Aufschlägen und Zinsentwicklungen zu tun. Deswegen kann es durchaus notwendig werden, dass die Hessische Landesregierung in diesem Zeitraum Absicherungsgeschäfte tätigt, also Derivate, die nach Art. 140 der Hessischen Verfassung nicht möglich sind, durch dieses Haushaltsvorschaltgesetz aber möglich gemacht werden, um Millionen Euro für dieses Land zu sparen.

Deswegen bin ich froh, dass dieses Haushaltsvorschaltgesetz auf den Weg gebracht wurde. Ich bin auch froh, dass es breite Zustimmung sowohl in der Anhörung als auch heute im Parlament bekommen hat. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Milde, vielen Dank. – Als Nächster hat Herr van Ooyen für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will es ganz kurz machen. Ich weiß, dass wir mit diesem Vorschaltgesetz der Regierung das Recht geben, auf der rechtssicheren Seite ein Konjunkturpaket II zu bedienen, das von uns abgelehnt wird. Der Grund für die Befangenheit der Sozialdemokratie ist die Große Koalition in Berlin. Deshalb wird hier Zustimmung suggeriert. Das ist sicher nachvollziehbar, aber politisch doch falsch. Das wollen wir noch einmal festhalten.

(Zuruf des Abg. Leif Blum (FDP))

Es geht darum, dass dieses Konjunkturpaket für unsere Begriffe viel zu kurz greift,viel zu wenige Mittel und Möglichkeiten eines Zukunftsinvestitionsprogramms enthält, das tatsächlich langfristig und dauerhaft aus der Krise herausführen kann.

Es wird im Grunde genommen sehr kurzfristig und kurzatmig Geld ausgegeben, ohne tatsächlich langfristige politische Ziele der Stabilität in dieser Gesellschaft zu entwickeln. Ich gehe davon aus, dass unsere Fraktion nach wie vor dieses Gesetz ablehnen wird. Das werden wir auch in der Beratung heute Abend und in der dritten Lesung sicherlich deutlich machen. – Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr van Ooyen. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Blum das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich darf feststellen und begrüßen,dass es gut und erfreulich ist, dass sich für dieses Vorschaltgesetz offensichtlich eine breite Mehrheit in diesem Hause finden wird, in den Beratungen, die jetzt noch folgen, und auch bei der dritten Lesung am Donnerstag. Denn alle haben zu Recht erkannt: Wir brauchen dieses Gesetz, um der Landesregierung einen sicheren Handlungsrahmen für die nächsten Wochen und Monate bei der Umsetzung der Dinge zu geben, die wir gerade beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt beschlossen haben.

Wer diese Investitionssonderprogramme unterstützt, der muss an dieser Stelle die Grundlage mit dem Vorschaltgesetz dafür legen, dass das Geld überhaupt ausgegeben werden darf.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Kollege van Ooyen, ich glaube ganz fest daran, dass die hessische Sozialdemokratie nicht aus großkoalitionären Gründen in Berlin, sondern getragen von der Erkenntnis, dass es bei allen Unterschieden im Detail einfach richtig ist, in Hessen diese Investitionen zu tätigen, und in Sorge und in Fürsorge für die hessischen Arbeitsplätze und für die hessische Wirtschaft diesem Gesetz zustimmen wird und sich an diesen Beratungen konstruktiv beteiligen wird. Ich glaube, keiner muss hier nach Berlin schauen. Das können Sie tun. Die hessische SPD – davon bin ich fest überzeugt – muss es an dieser Stelle nicht.

(Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir werden diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen, weil er den notwendigen Rahmen legt, um die Regierung handlungsfähig zu machen.

Eine Abschlussbemerkung an Herrn Kollegen Kaufmann sei mir erlaubt:Es wird auch durch ständiges Wiederholen nicht besser. Sie und die Kollegen von der SPD sind die Einzigen, die mit dem Durcheinander, das Sie im letzten Jahr veranstaltet haben, verschuldet haben, dass wir noch keinen ordentlichen Haushalt haben.

(Lebhafter Beifall bei der FDP – Beifall bei Abge- ordneten der CDU)

Deswegen brauchen wir dieses Vorschaltgesetz. Sie können es so oft wiederholen,wie Sie wollen.Sie können auch Gesten machen, die sicherlich nicht besonders freundlich für meine Person sind. Nichtsdestotrotz bleibt die Wahrheit:Sie haben das Chaos verursacht,und wir müssen jetzt versuchen, es durch entschlossenes Handeln wieder auszubügeln. Genau das werden wir tun.