Es gibt an vielen Stellen gar keinen Streit. Mancher vermeintliche Streit ist klärbar. Das Erste ist die Frage von Barrierefreiheit und Energiesparverordnung. Darüber gibt es gar keinen Streit. Das ist geltendes Gesetz. Wer eine Baugenehmigung haben will, muss diese Barrierefreiheit darstellen.Wer etwas neu baut oder saniert, muss die Energiesparverordnung erfüllen – Punkt, aus.
Deswegen gehört es nicht ins Gesetz. Eben hat einer einen Zwischenruf gemacht. Dann kommen wir bald zu dem Punkt, dass wir in jedem Gesetz alle anderen Gesetze, die möglicherweise dort noch greifen, auch noch vermerken. Dann werden wir technisch-systematisch überhaupt keinen Boden mehr unter die Füße bekommen.Nur damit es hier klar hinterlegt worden ist:Es ist so, dass dies natürlich berücksichtigt wird und berücksichtigt werden muss.
Der zweite Punkt ist die Frage von Zinslasten und Finanzierung. Erst einmal haben die Betroffenen nichts dagegen gehabt. Ich finde es schon merkwürdig, wenn im Landtag Gerechtigkeitsdiskussionen darüber geführt werden, wie man das mit den Zinsen richtig macht, wenn die Beteiligten einverstanden sind.Aber gut.
Ich will Ihnen kurz vorrechnen, wo der Fehler bei dem gedanklichen Ansatz liegt, den Sie zu dem Gesetz haben. Wenn Sie aus der KFA-Verbundmasse Geld herausnehmen, dann haben Sie die Situation, dass Sie auf der einen Seite die Kommunen mit über 40 % bezahlen, auf der anderen Seite die Landkreise mit knapp über 30 % und die kreisfreien Städte mit knapp über 20 %. Das heißt, Sie dividieren das auseinander.
Bleiben wir bei den 50 Millionen c.Wenn 50 Millionen c vorab aus den allgemeinen Haushaltsmitteln im Kommunalen Finanzausgleich gezahlt werden müssen, bleiben 16 Millionen c bei den Landkreisen. Verteilt auf 21 Landkreise heißt das, Sie können die Größenordnung der Zahl ausmachen.
Sie bewegen sich im Schnitt deutlich unter 1 Million c an Zinsleistungen im Jahr. Sie haben aber die Situation, dass die Kreise, die das eigentlich bezahlen müssten, 44 %, die die Gemeinden tragen, gar nicht mehr tragen müssen. Die sind,obwohl der kommunale Schulträger an der Stelle der Kreis wäre, mit an der Finanzierung beteiligt. Im Gegen
zug kann der Kreis die Schulumlage für die kleinen Gemeinden aus diesem Investitionsprogramm nicht erhöhen, sodass die entlastende Wirkung für die kleinen Gemeinden eintritt. Wenn Sie jetzt in das System gehen, haben Sie ein Problem.
Zweiter Punkt. Ich habe es Ihnen gestern gesagt. Es wundert mich ein bisschen, dass das alles nicht aufgegriffen wird.Wir haben die Refinanzierung über die EIB,über die Landwirtschaftliche Rentenbank und über andere.So einfach – an der Stelle muss ich die LTH einmal deutlich loben – ist es heute gar nicht mehr, 1,7 Milliarden c in der Refinanzierung zu bekommen.
Um das hier einmal zu sagen:Herr Dr.Hirschler und seine Truppe in der Landestreuhandstelle Hessen haben großartige Arbeit geleistet.
Es wird hier zweierlei geben. Erstens werden die Konditionen dieser einzelnen Refinanzierungsinstitute unterschiedlich sein. Das sind Basispunkte, aber bei der Größenordnung durchaus nicht irrelevant.
Zweitens werden wir das Geld nicht mit einem Schlag an einem Tag aufnehmen, sondern immer pro rata aufnehmen,um allfällige,zwischenzeitlich abgeschlossene Darlehensverträge dann auch zu bedienen. Das heißt, über eine Zeitachse von einem Jahr, wo die entsprechenden Darlehen aufgenommen werden, werden Sie in die Situation kommen, dass sich durch ganz normale Veränderungen am Zinsmarkt auch entsprechende Veränderungen hinsichtlich der Zinskonditionen ergeben.
Damit wir keine Diskussion zwischen den Kommunen nach dem Motto „Der eine hat sein Geld von einem EIBDarlehen bekommen,der andere von der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ haben, fangen wir das dadurch auf, dass wir alle Kredite in einen Topf werfen und somit einen durchschnittlichen Zinssatz für alle aus diesem Programm erreichen.Wenn Sie das anders machen wollen, haben Sie nicht nur im Einzelfall die Berechnung der einzelnen Zinszahlungen, sondern gleichzeitig unterschiedlich hohe Zinszahlungen innerhalb der Beteiligten.
Das macht alles nicht die gewaltigen Beträge aus. Wir reden hierbei nicht über Hunderttausende Euro, sondern in Größenordnungen, die eigentlich bei Kreishaushalten oder bei den Trägern irrelevant groß sind.
Deswegen rate ich dringend davon ab, hier Änderungen vorzunehmen. Glauben Sie mir, die Kommunalen Spitzenverbände hätten als Erste lauthals aufgeschrien, wenn diese Lösung ungerecht wäre. Ich bitte Sie herzlich, die Verwaltung nicht zu überlasten. Das sind Hunderte von Projekten, die dann administrativ begleitet werden müssten. Lassen Sie das. Es ist gut gemeint, aber von der Systematik her, die wir angewandt haben, und von den Hintergründen her sind die Dinge tatsächlich unterschiedlich.
Was die angesprochenen Gebiete anbelangt, muss ich sagen: Wir sind bei der Refinanzierung über die genannten Institute etwas gefangen. Nicht alle Formen der Finanzierung der Darlehensnehmer sind möglich.Wir haben diese Bereiche bewusst – auch mit der LTH – so gefasst, dass der Verwendungszweck mit den Darlehensgebern abgesprochen wird. Wenn Sie jetzt den Verwendungszweck wieder aufdröseln, dann gibt es gegebenenfalls wegen des
Verwendungszwecks der durchgereichten Mittel Schwierigkeiten mit den Darlehenszusagen, die wir uns gesichert haben.
Daher rate ich, bei der Zulässigkeitsfrage durchaus Grenzen auszuloten, sie aber nicht zu überschreiten.
An dieser Stelle will ich aber noch den Hinweis auf die Breitbandverkabelung geben. Im Wissen um die Notwendigkeit der Breitbandverkabelung als Wettbewerbsfaktor lasse ich mich von niemandem übertreffen.
Aber gerade ist die Bundesregierung dabei,mit denen,die eigentlich für den Anschluss jedes Haushalts verantwortlich sind, eine Regelung zu treffen, um bis Ende 2010 solche Anschlüsse zu schaffen.
Meine Damen und Herren, bei allen Möglichkeiten, zu glänzen: Dass wir etwas bezahlen, was andere bezahlen könnten, sehe ich nicht ganz ein.
Deswegen werden wir irgendwann nach dem Sommer dieses Jahres gemeinsam beurteilen müssen, ob diese Initiative jemals etwas wird.
sondern wir haben auch Haushaltspläne. – Herr Al-Wazir, leichte Sachen kann jeder,die schweren besorgen wir.Das werden wir schon schaffen.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Widerspruch bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Gernot Grumbach (SPD): Jetzt hat er Ypsilanti zitiert!)
Es hat doch keinen Zweck, dass wir für Breitband prophylaktisch Geld ausgeben, wenn es vielleicht im nächsten halben oder Dreivierteljahr eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten gibt, dass deutschlandweit ein Vollanschluss in allen Regionen und Kreisen geschaffen wird, ohne dass wir dafür etwas bezahlen müssen. Ich möchte hier kein Geld zum Fenster hinauswerfen.
Wenn das nicht gelingt, müssen wir zusehen – da rede ich über Rentierlichkeit –, dass unter den Gesichtspunkten Wirtschaftsförderung, Industrieansiedlung usw. diese Investition die wahrscheinlich beste Hilfestellung ist, die wir
überhaupt im Land draußen machen können. Damit werden Firmen, Unternehmen und Freiberufler, die in diesen Regionen arbeiten, unterstützt.
Deswegen werden wir das dann durchführen, wenn klar ist, dass es anderen nicht gelingt. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand gehe ich aber davon aus, dass die Bundesregierung die jeweiligen Telekommunikationsunternehmen dazu bringt, dies innerhalb von kurzen Fristen durchzuführen. Meine Damen und Herren, wir geben nicht unnötig Geld aus.
Aus meiner Sicht ist der letzte Punkt der Dringliche Antrag zum Thema Wettbewerb. Dazu will ich nur ganz wenige Bemerkungen machen.
ZumThema fairer Wettbewerb. Ich weiß nicht, wer das eben gesagt hat, aber wir ändern doch nicht die Regeln. Im Gegenteil, im Moment überlegen wir sogar, ob wir, statt, wie der Bund, eine Ex-post-Transparenz herzustellen – also eine Offenlegung nach der Auftragsvergabe –, das in Hessen ex ante machen. Das heißt: Wenn jemand eine beschränkte Ausschreibung beabsichtigt, muss er vorher darüber informieren, damit sich auch Dritte melden können.
Natürlich ist es völlig klar, dass anschließend die Auftragsvergabe für die Öffentlichkeit via Internet dokumentiert werden muss.Wir brauchen doch nicht darüber zu reden, dass wir hier gemeinsame Interessen haben.
Einige andere Dinge in diesem Antrag sind aus meiner Sicht nicht richtig. Wir werden auf die Grenze der EUNorm von 244.000 c kommen – deswegen wird die 100.000-c-Grenze, wie sie bei Ihnen in Abs. 2 für die VOL vorgesehen ist, voraussichtlich keine relevante Rolle spielen. Bis 100.000 c ist die Vergabe freihändig, darüber hinaus, bis 206.000 c plus Mehrwertsteuer, ist sie beschränkt. Ich betrachte das als einen Hinweis.
Der einzige Punkt, den ich wirklich ganz anders sehe, ist der Zeitrahmen bis zum 31.12.2012. Wir halten das für vernünftig. Natürlich werden wir das dokumentieren, aber ich bitte, darüber keinen Beschluss zu fassen, denn am 31.12.2012 ist Schluss.